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   BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 724/85   

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BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 724/85 (https://dejure.org/1987,622)
BAG, Entscheidung vom 13.03.1987 - 7 AZR 724/85 (https://dejure.org/1987,622)
BAG, Entscheidung vom 13. März 1987 - 7 AZR 724/85 (https://dejure.org/1987,622)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    KSchG § 1 Abs. 2 S. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 54, 248
  • MDR 1987, 789
  • NZA 1987, 629
  • BB 1987, 1320
  • DB 1987, 1443
  • DB 1988, 1015
  • JR 1987, 484
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 21.06.1983 - 7 AZR 11/83
    Auszug aus BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 724/85
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 43, 80, 83 [BAG 09.06.1983 - 2 AZR 494/81] = AP Nr. 2 zu § 23 KSchG 1969, zu B III der Gründe; Urteil vom 21. Dezember 1967 - 2 AZR 2/67 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Wartezeit; Urteil vom 21. Juni 1983 - 7 AZR 11/83 -,unveröff.) fallen unter den Begriff des Arbeitnehmers i. S. des § 1 KSchG auch Teilzeitarbeitnehmer, und zwar ohne Rücksicht auf den Umfang der Arbeitszeit.

    Der Senat hat in dem unveröffentlichten Urteil vom 21. Juni 1983 (aaO, unter I 2 c der Gründe) die Ansicht vertreten, daß Abweichungen von dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff im Kündigungsschutzgesetz nur zulässig seien, soweit dies ausdrücklich bestimmt sei.

    Aus dem Umstand, daß der Gesetzgeber in Kenntnis der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 43, 80, 83 [BAG 09.06.1983 - 2 AZR 494/81], aaO; Urteil vom 21. Dezember 1967, aaO; Urteil vom 21. Juni 1983, aaO) in § 1 KSchG keine dem § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG entsprechende Regelung aufgenommen hat, ist weiterhin davon auszugehen, daß Arbeitnehmer i. S. des § 1 KSchG auch Teilzeitarbeitnehmer sind, und zwar ohne Rücksicht auf den Umfang der Arbeitszeit.

  • BAG, 21.12.1967 - 2 AZR 2/67

    Schlechtwetterperiode - Kündigungsschutz

    Auszug aus BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 724/85
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 43, 80, 83 [BAG 09.06.1983 - 2 AZR 494/81] = AP Nr. 2 zu § 23 KSchG 1969, zu B III der Gründe; Urteil vom 21. Dezember 1967 - 2 AZR 2/67 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Wartezeit; Urteil vom 21. Juni 1983 - 7 AZR 11/83 -,unveröff.) fallen unter den Begriff des Arbeitnehmers i. S. des § 1 KSchG auch Teilzeitarbeitnehmer, und zwar ohne Rücksicht auf den Umfang der Arbeitszeit.

    Aus dem Umstand, daß der Gesetzgeber in Kenntnis der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 43, 80, 83 [BAG 09.06.1983 - 2 AZR 494/81], aaO; Urteil vom 21. Dezember 1967, aaO; Urteil vom 21. Juni 1983, aaO) in § 1 KSchG keine dem § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG entsprechende Regelung aufgenommen hat, ist weiterhin davon auszugehen, daß Arbeitnehmer i. S. des § 1 KSchG auch Teilzeitarbeitnehmer sind, und zwar ohne Rücksicht auf den Umfang der Arbeitszeit.

  • BAG, 09.06.1983 - 2 AZR 494/81

    Beschäftigtenzahl - Kündigungsschutz

    Auszug aus BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 724/85
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 43, 80, 83 [BAG 09.06.1983 - 2 AZR 494/81] = AP Nr. 2 zu § 23 KSchG 1969, zu B III der Gründe; Urteil vom 21. Dezember 1967 - 2 AZR 2/67 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Wartezeit; Urteil vom 21. Juni 1983 - 7 AZR 11/83 -,unveröff.) fallen unter den Begriff des Arbeitnehmers i. S. des § 1 KSchG auch Teilzeitarbeitnehmer, und zwar ohne Rücksicht auf den Umfang der Arbeitszeit.

    Aus dem Umstand, daß der Gesetzgeber in Kenntnis der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 43, 80, 83 [BAG 09.06.1983 - 2 AZR 494/81], aaO; Urteil vom 21. Dezember 1967, aaO; Urteil vom 21. Juni 1983, aaO) in § 1 KSchG keine dem § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG entsprechende Regelung aufgenommen hat, ist weiterhin davon auszugehen, daß Arbeitnehmer i. S. des § 1 KSchG auch Teilzeitarbeitnehmer sind, und zwar ohne Rücksicht auf den Umfang der Arbeitszeit.

  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters

    Auszug aus BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 724/85
    Das Bundesarbeitsgericht hat zwar bereits wiederholt entschieden, daß der Arbeitgeber nicht nur inner-, sondern auch außerbetriebliche Gründe (z. B. Auftragsmangel, Umsatzrückgang, Veränderung der Marktstruktur) zum Anlaß von Unternehmerentscheidungen machen kann, die zur Folge haben, daß das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (vgl. etwa Urteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, unter B II 1 der Gründe m. w. N.; BAGE 31, 157 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Das Bundesarbeitsgericht hat daher stets geprüft, ob durch einen bestimmten inner- oder außerbetrieblichen Grund ein Überhang an Arbeitskräften entstanden ist, durch den unmittelbar oder mittelbar das Bedürfnis zur Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfallen ist (vgl. Urteil vom 30. Mai 1985, aaO, m. w. N.).

  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 254/81

    Erwerbsquelle - Lehrauftrag - Schutzbedürftigkeit - Teilzeitbeschäftigte Lehrer -

    Auszug aus BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 724/85
    Für die Statusbeurteilung kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu I 1 der Gründe; Urteil vom 23. September 1981 - 5 AZR 284/78 - BAGE 37, 58 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 37, 305, 312 = AP Nr. 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B I 1 der Gründe) darauf an, in welchem Maße der zur Dienstleistung Verpflichtete persönlich abhängig ist.

    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 37, 305 = AP Nr. 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAGE 41, 381 = AP Nr. 74 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) hat zwar im Rahmen seiner Rechtsprechung zur Befristungskontrolle die Auffassung vertreten, daß Lehrer, die unfreiwillig in Form von Teilzeitarbeit beschäftigt würden, nicht weniger schutzbedürftig als andere teilzeitbeschäftigte Lehrer seien, sofern es sich bei den Einkünften aus der Teilzeitbeschäftigung um die einzige Erwerbsquelle handele.

  • BAG, 23.09.1981 - 5 AZR 284/78

    Einstufung von Dozenten an Volkshochschulen, die Sprachkurse leiten

    Auszug aus BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 724/85
    Für die Statusbeurteilung kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu I 1 der Gründe; Urteil vom 23. September 1981 - 5 AZR 284/78 - BAGE 37, 58 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 37, 305, 312 = AP Nr. 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B I 1 der Gründe) darauf an, in welchem Maße der zur Dienstleistung Verpflichtete persönlich abhängig ist.
  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

    Auszug aus BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 724/85
    Das Bundesarbeitsgericht hat zwar bereits wiederholt entschieden, daß der Arbeitgeber nicht nur inner-, sondern auch außerbetriebliche Gründe (z. B. Auftragsmangel, Umsatzrückgang, Veränderung der Marktstruktur) zum Anlaß von Unternehmerentscheidungen machen kann, die zur Folge haben, daß das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (vgl. etwa Urteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, unter B II 1 der Gründe m. w. N.; BAGE 31, 157 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 17.02.1983 - 2 AZR 208/81

    Rechtmäßigkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages

    Auszug aus BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 724/85
    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 37, 305 = AP Nr. 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAGE 41, 381 = AP Nr. 74 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) hat zwar im Rahmen seiner Rechtsprechung zur Befristungskontrolle die Auffassung vertreten, daß Lehrer, die unfreiwillig in Form von Teilzeitarbeit beschäftigt würden, nicht weniger schutzbedürftig als andere teilzeitbeschäftigte Lehrer seien, sofern es sich bei den Einkünften aus der Teilzeitbeschäftigung um die einzige Erwerbsquelle handele.
  • BAG, 26.01.1977 - 5 AZR 796/75

    Dozenten an Volkshochschulen - Lehrverpflichtung - Anzahl der Wochenstunden -

    Auszug aus BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 724/85
    Für die Statusbeurteilung kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu I 1 der Gründe; Urteil vom 23. September 1981 - 5 AZR 284/78 - BAGE 37, 58 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 37, 305, 312 = AP Nr. 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B I 1 der Gründe) darauf an, in welchem Maße der zur Dienstleistung Verpflichtete persönlich abhängig ist.
  • BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 21/85

    Kündigung wegen eines sogenannten Mischtatbestandes

    Auszug aus BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 724/85
    Als personenbedingte Gründe, die eine ordentliche Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial rechtfertigen können, sind nur solche Umstände anzuerkennen, die auf einer in den persönlichen Verhältnissen oder Eigenschaften des Arbeitnehmers liegenden "Störquelle" beruhen (vgl. BAG Urteil vom 21. November 1985 - 2 AZR 21/85 - EzA § 1 KSchG Nr. 42, unter III 1 der Gründe; KR-Becker, aaO, § 1 KSchG Rz 187; Schulin, SAE 1986, 279).
  • BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe -

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    a) Als personenbedingte Gründe, die eine ordentliche Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial rechtfertigen können, sind nur solche Umstände anzuerkennen, die auf einer in den persönlichen Verhältnissen oder Eigenschaften des Arbeitnehmers liegenden "Störquelle" beruhen (BAG 13. März 1987 - 7 AZR 724/85 - BAGE 54, 248).
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 984/06

    Außerordentliche Kündigung wegen Verlustes einer betrieblichen Fahrerlaubnis

    a) Als personenbedingte Gründe, die eine ordentliche Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial rechtfertigen können, kommen solche Umstände in Betracht, die auf einer in den persönlichen Verhältnissen oder Eigenschaften des Arbeitnehmers liegenden "Störquelle" beruhen (BAG 13. März 1987 - 7 AZR 724/85 - BAGE 54, 248; 24. Februar 2005 - 2 AZR 211/04 - BAGE 114, 51).
  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 211/04

    Ordentliche personenbedingte Kündigung - Ersatzruhetag

    Als personenbedingte Gründe, die eine ordentliche Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial rechtfertigen können, sind solche Umstände anzuerkennen, die auf einer in den persönlichen Verhältnissen oder Eigenschaften des Arbeitnehmers liegenden "Störquelle" beruhen (BAG 13. März 1987 - 7 AZR 724/85 - BAGE 54, 248).
  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 665/98

    Außerordentliche Kündigung

    Die Abgrenzung, ob ein personenbedingter oder verhaltensbedingter Kündigungsgrund vorliegt, richtet sich in erster Linie danach, aus welchem der - in der gesetzlichen Bestimmung des § 626 Abs. 1 BGB nicht einmal gesondert aufgeführten - Bereiche die sich auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses nachteilig auswirkende Störung kommt (BAG Urteil vom 13. März 1987 - 7 AZR 724/85 - AP Nr. 37 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • LAG Niedersachsen, 29.10.2014 - 17 Sa 274/14

    Unwirksame Klausel zur Rückzahlung von Fortbildungskosten bei erfolgloser

    Liegt der Abbruch bzw. das Nichtbestehen der Abschlussprüfung an personenbedingten Gründen (Krankheit) oder fehlenden persönlichen Eigenschaften (BAG vom 13. März 1987 - 7 AZR 724/85; 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02) hat der Arbeitnehmer den Eintritt der Bedingung (§ 158 Abs. 1 BGB) nicht schuldhaft herbeigeführt.
  • BAG, 05.05.1994 - 2 AZR 917/93

    Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Auswahl

    Das hängt damit zusammen, daß es nicht um den Wegfall eines bestimmten Arbeitsplatzes, sondern einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit überhaupt geht (BAG Urteile vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP, aaO und vom 13. März 1987 - 7 AZR 724/85 - BAGE 54, 248 = AP Nr. 37, aaO).
  • BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 10.89

    Nebentätigkeit: Keine Versagung der Genehmigung einer - aus

    Insoweit hat das Bundesarbeitsgericht in einem anderen Fall auf eine gegen den Beklagten angestrengte Kündigungsschutzklage die Unwirksamkeit der dortigen Kündigung mangels gesetzlicher Kündigungsgründe (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz) ausgesprochen (Urteil vom 13. März 1987 - 7 AZR 724/85 - <BAGE 54, 248 = NZA 1987, 629 = ZTR 1988, 59>; dazu kritisch Hahn, DB 1988, 1015, und Mayer-Maly, ZTR 1988, 61).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.09.2006 - 13 Sa 84/05

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistung einer Kassiererin

    Die Abgrenzung richtet sich dann in erster Linie danach, aus welchem der von § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG genannten Bereiche die Störung herrührt, die sich auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses nachteilig auswirkt (dazu bereits BAG 13.03.1987 - 7 AZR 724/85 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 37, zu II 2 der Gründe) .
  • LAG Hamm, 06.09.2001 - 4 Sa 24/01

    Wirksamkeit einer ordentlichen, betriebsbedingten Kündigung;

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  • LAG Hamm, 14.10.2004 - 4 Sa 1102/04

    Ende der Amtszeit des Betriebsrats - Neubegründung der Arbeitsverhältnisse der

    Voll nachprüfbar ist dagegen, ob die zur Begründung dringender betrieblicher Erfordernisse angeführten inner oder außerbetrieblichen Gründe tatsächlich vorliegen und wie sich diese Umstände im betrieblichen Bereich auswirken, d.h. in welchem Umfang dadurch Arbeitsplätze ganz oder teilweise wegfallen, ob also ein kausaler Zusammenhang zwischen den inner oder außerbetrieblichen Gründen und einem Arbeitskräfteüberhang besteht ( BAG , Urt. v. 27.09.1984 - 2 AZR 62/83, NZA 1985, 455; BAG , Urt. v. 13.03.1987 - 7 AZR 724/85, MDR 1987, 789 = NZA 1987, 629).
  • LAG Hamm, 01.03.2007 - 17 Sa 1503/06

    Alkoholsucht, personenbedingte, verhaltensbedingte Kündigungsgründe, Nachschieben

  • LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 233/00

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung des

  • LAG Hamm, 08.02.2007 - 17 Sa 1403/06

    Außerordentliche, arbeitgeberseitige Kündigung aus personenbedingten Gründen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2007 - 9 Sa 847/06

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistung

  • LAG Hamburg, 17.08.2006 - 1 Sa 10/06

    Austauschkündigung; Betriebsbedingte Kündigung

  • LAG Hamm, 21.08.1997 - 4 Sa 166/97

    Nachträgliche Korrektur der Punktwertung der sozialen Auswahl ohne erneute

  • LAG Baden-Württemberg, 31.07.2009 - 7 Sa 48/09

    Wirksamkeit einer auf einem betriebsverfassungsrechtlichen Beschäftigungsverbot

  • LAG Sachsen-Anhalt, 07.08.2001 - 8 (2) Sa 142/01

    Stillegung; Betriebsübergang; Neuvergabe des Rettungsdienstes an anderen Träger;

  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 49/96

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Wegfall von Arbeitsaufgaben durch

  • LAG Hamm, 20.10.2011 - 15 Sa 841/11

    Personenbedingte Kündigung wegen schwerer und dauerhafter Störung des

  • ArbG Herne, 09.07.2020 - 4 Ca 307/20

    Personenbedingte Kündigung wegen umständlicher Kommunikation im Arbeitsverhältnis

  • ArbG Koblenz, 09.07.2020 - 4 Ca 307/20

    Personenbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung

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