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   BAG, 22.09.1987 - 3 AZR 194/86   

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BAG, 22.09.1987 - 3 AZR 194/86 (https://dejure.org/1987,788)
BAG, Entscheidung vom 22.09.1987 - 3 AZR 194/86 (https://dejure.org/1987,788)
BAG, Entscheidung vom 22. September 1987 - 3 AZR 194/86 (https://dejure.org/1987,788)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Verzicht auf unverfallbareVersorgungsanwartschaft, Ruhegeld, betriebliche Altersversorgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 56, 148
  • ZIP 1988, 596
  • NZA 1988, 470
  • VersR 1988, 476
  • BB 1988, 831
  • JR 1988, 308
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 485/83

    Konkurs - Betriebsrente - Unterstützungskasse - Betriebsübergang -

    Auszug aus BAG, 22.09.1987 - 3 AZR 194/86
    Nur soweit die §§ 1 bis 16 BetrAVG die Vertragsfreiheit beschränken, schließt § 17 Abs. 3 Satz 3 BetrAVG auch die Abdingbarkeit zum Nachteil der Arbeitnehmer aus (BAGE 50, 62 = SAE 1987, 215 mit Anm. von Maydell).

    Im übrigen kann das Berufungsgericht davon ausgehen, daß die Besonderheiten einer Betriebsveräußerung im Konkurs hier nicht eingreifen (BAGE 32, 326 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB; BAGE 50, 62, aaO; BAGE 55, 228).

  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79

    Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren

    Auszug aus BAG, 22.09.1987 - 3 AZR 194/86
    Im übrigen kann das Berufungsgericht davon ausgehen, daß die Besonderheiten einer Betriebsveräußerung im Konkurs hier nicht eingreifen (BAGE 32, 326 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB; BAGE 50, 62, aaO; BAGE 55, 228).
  • BAG, 20.11.1984 - 3 AZR 584/83

    Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente aus abgetretenem Recht

    Auszug aus BAG, 22.09.1987 - 3 AZR 194/86
    Eine einschränkende Auslegung des § 613 a BGB mit der Folge, daß der Betriebserwerber nur die nach Eröffnung des Konkursverfahrens erdienten Versorgungsanwartschaften zu übernehmen hätte, kommt daher nicht in Betracht (vgl. auch BAGE 47, 206 = AP Nr. 38 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 28.04.1987 - 3 AZR 75/86

    Veräußerung von notleidendem Betrieb

    Auszug aus BAG, 22.09.1987 - 3 AZR 194/86
    Im übrigen kann das Berufungsgericht davon ausgehen, daß die Besonderheiten einer Betriebsveräußerung im Konkurs hier nicht eingreifen (BAGE 32, 326 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB; BAGE 50, 62, aaO; BAGE 55, 228).
  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 412/13

    Verweigerung von Versorgungsleistungen - Widerruf einer Versorgungszusage -

    Über seinen Wortlaut hinaus verbietet § 3 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG aF nicht nur die Abfindung einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft durch eine einmalige Zahlung, sondern auch einen entschädigungslosen Erlass der Versorgungsanwartschaft in Vereinbarungen, die im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses getroffen wurden (vgl. BAG 14. Juni 2005 - 3 AZR 185/04 - zu II 4 der Gründe; 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - zu II 2 der Gründe; 20. Oktober 1987 - 3 AZR 200/86 - zu III 3 der Gründe, BAGE 56, 251; 22. September 1987 - 3 AZR 194/86 - zu I 3 c der Gründe, BAGE 56, 148) .
  • BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 30/02

    Betriebliche Altersversorgung; Wirksamkeit eines Verzichts auf

    Zwar steht nach ständiger Senatsrechtsprechung der Abfindung ein entschädigungsloser Erlaß der Versorgungsanwartschaft gleich (22. September 1987 - 3 AZR 194/86 - BAGE 56, 148, 154).
  • BAG, 14.08.1990 - 3 AZR 301/89

    Vertragliche Kürzung von Versorgungsanwartschaften

    § 3 BetrAVG verbietet nicht nur die Abfindung, sondern auch den entschädigungslosen Erlaß einer Versorgungsanwartschaft (Bestätigung von BAGE 56, 148 = AP Nr. 13 zu § 17 BetrAVG).

    Nur soweit die §§ 1 bis 16 BetrAVG die Vertragsfreiheit beschränken, wird die Abdingbarkeit ausgeschlossen (BAGE 50, 62, 71 f. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu B III 2 a der Gründe; BAGE 56, 148, 153 = AP Nr. 13 zu § 17 BetrAVG, zu I 3 a der Gründe).

    Nach der Rechtsprechung des Senats wird der Abfindung auch ein entschädigungsloser Erlaß einer Versorgungsanwartschaft gleichgestellt (BAGE 56, 148, 154 = AP Nr. 13 zu § 17 BetrAVG, zu I 3 c der Gründe).

    Im Urteil vom 22. September 1987 (BAGE 56, 148 = AP Nr. 13 zu § 17 BetrAVG) hat das Bundesarbeitsgericht diese Streitfrage offengelassen.

  • LAG Bremen, 22.06.2011 - 2 Sa 76/10

    Zustimmung der Arbeitgeberin zur Kündigung einer betrieblichen Rentenversicherung

    Lediglich im Zusammenhang mit Verzichtsvereinbarungen anlässlich des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalles hat das BAG erwogen, ob aus den gesetzlichen Regeln der Unverfallbarkeit bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch ableitbar ist, dass ein Verbot von Rechtsgeschäften, die die bisher bediente Altersversorgung ersatzlos entfallen lassen oder zur Abgeltung durch andere Leistungen führen, auch dann gilt, wenn das Arbeitsverhältnis weiter fortbesteht (vergleiche BAG Urteil vom 22.09.1987 - 3 AZR 194/86 - AP Nr. 13 zu § 17 BetrAVG ).

    Diese Überlegungen hat das Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 20.10.1987 (AP Nr. 13 zu § 17 BetrAVG ) bekräftigt.

  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 484/04

    Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. ua. 22. September 1987 - 3 AZR 194/86 - BAGE 56, 148, zu I 3 c der Gründe; 20. November 2001 - 3 AZR 28/01 - AP BetrAVG § 3 Nr. 12 = EzA BetrAVG § 3 Nr. 8, zu II 1 b der Gründe) steht zwar ein entschädigungsloser, teilweiser Erlass der Versorgungsanwartschaft einer Abfindung gleich.
  • BAG, 14.06.2005 - 3 AZR 185/04

    Teilanfechtung - Verzicht auf Versorgungsrechte

    Zwar steht nach ständiger Senatsrechtsprechung ein entschädigungsloser Erlass der Versorgungsanwartschaft einer Abfindung gleich (22. September 1987 - 3 AZR 194/86 - BAGE 56, 148, 154).
  • BVerwG, 28.06.1994 - 1 C 20.92

    Betriebsrenten - Arbeitgeber - betriebliche Altersversorgung -

    Der erkennende Senat folgt indessen der namentlich vom Bundesarbeitsgericht (BAGE 56, 148; 65, 341) vertretenen Gegenansicht (so auch Willemsen, RdA 1987, 327 (331); Heither, RdA 1993, 72 (74); Blomeyer, BetrAV 1988, 1 (6)).

    Das aus dem Regelungssystem des Betriebsrentengesetzes folgende, durch § 17 Abs. 3 Satz 3 BetrAVG geschützte Verbot eines Erlaßvertrages mag zwar einen erheblichen Eingriff in die Vertragsfreiheit darstellen (vgl. auch BAGE 56, 148 (153)).

  • BAG, 12.05.1992 - 3 AZR 247/91

    Arbeitsbedingungen - Änderungsvertrag - Erlaßvertrag - Anwartschaftserlaß -

    Die Rechtsprechung des Senats, nach der ein im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbarter Erlaß einer seit mehr als zehn Jahren bestehenden Versorgungsanwartschaft gegen § 3 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG verstoße (BAGE 56, 148 = AP Nr. 13 zu § 17 BetrAVG und Urteil vom 14. August 1990 - 3 AZR 301/89 - NZA 1991, 174), gelte auch dann, wenn der Erlaß im Zusammenhang mit einer Betriebsveräußerung stehe.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2009 - L 13/6 AS 8/06

    Absetzbarkeit; Absetzbetrag; Absetzung; Abzug; abzusetzender Betrag;

    Hiergegen könnte nämlich sprechen, dass auch für den Kläger zu 2. als begünstigten Versicherungsnehmer nach § 15 der Versicherungsbedingungen der Q. Pensionskasse AG grundsätzlich die Möglichkeit bestand, das Versicherungsverhältnis zu kündigen und sich die von ihm selbst geleisteten Beiträge - anders als die Beiträge seiner Arbeitgeberin, deren Auszahlung durch das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge Betriebsrentengesetz ausgeschlossen gewesen wäre (vgl. dazu BAG, Urt. vom 22. September 1987 - 3 AzR 194/86 -, BAGE 56, 148 = DB 1988, 656 = NZA 1988, 470 = BB 1988, 831(832)) - vor Erreichung der Altersgrenze auszahlen zu lassen, allerdings begrenzt auf den sog. Rückkaufwert.
  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 334/00

    Vertragliche vorgesetzliche Unverfallbarkeit

    § 3 BetrAVG untersagt zwar nicht nur Abfindungen, sondern auch den entschädigungslosen Erlaß einer Versorgungsanwartschaft (BAG 22. September 1987 - 3 AZR 194/86 - BAGE 56, 148, 154).
  • BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 127/99

    Anwendungsbereich des betriebsrentenrechtlichen Abfindungsverbots

  • BAG, 03.06.1997 - 3 AZR 25/96

    Versorgungsrechte aus Betriebsvereinbarung; Erlaßvertrag

  • BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 200/86

    Konkurs - Versorgungsanspruch - Versorgungszusage - GemeinschuldnerBetriebsrente

  • LAG Thüringen, 09.05.2006 - 4 Sa 17/05

    Abgeltung einer vertraglich unverfallbaren Versorgungsanwartschaft

  • LAG Baden-Württemberg, 21.10.1996 - 15 Sa 63/96

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf betriebliche Altersversorgung;

  • LAG Hamm, 02.04.1991 - 6 Sa 1184/90

    Erlaßvertrag; Betriebliche Altersversorgung; Leistungszusage; Betriebsübergang

  • OLG Frankfurt, 22.02.2007 - 16 U 197/06

    Betriebliche Altersversorgung: Wirksamkeit eines Vergleichs über die Höhe eines

  • LAG Köln, 08.06.2007 - 11 Sa 283/07

    Teilverzicht auf Versorgungsansprüche nach beendetem Arbeitsverhältnis

  • BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 22/00

    Betriebsrentenhöhe - Ausschluß von Auslandsdienstzeiten

  • OLG Frankfurt, 20.03.2008 - 12 U 40/07

    Aktiengesellschaft: vertretungsberechtigtes Organ bei Streitigkeit über die

  • LAG Hamburg, 29.01.2013 - 2 Sa 61/12

    Treuwidrigkeit der Berufung auf Versorgungszusage - Verwirkung - unverfallbare

  • LAG Düsseldorf, 23.09.1999 - 11 Sa 645/99

    Betriebliche Altersversorgung: Betriebsrente - Berechnung

  • BAG, 23.09.1997 - 3 AZR 326/96

    Auslegung einer Klausel zur Besitzstandswahrung in der betrieblichen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2012 - 2 Sa 635/11

    Betriebsrente - Verzicht im Vergleich im Kündigungsschutzverfahren

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2009 - S 48 AS 200/05
  • BAG, 12.05.1992 - 3 AZR 265/91

    Einstehen für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, die Angestellter bei

  • ArbG Herne, 10.07.2007 - 3 Ca 3124/06

    Betriebliche Altersversorgung, Auslegung

  • BAG, 12.05.1992 - 3 AZR 266/91

    Einstehen für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, die der Angestellte

  • LAG München, 11.03.1997 - 8 Sa 350/96

    Betriebliche Altersversorgung: Zusage der "beamtengleichen" Versorgung

  • BAG, 12.05.1992 - 3 AZR 248/91

    Einstehen für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, die der Angestellte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2011 - 12 A 2387/10

    Erlöschen einer durch Beitragszahlungen abzusichernden und bereits angelaufenen

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