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   BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86   

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BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86 (https://dejure.org/1988,62)
BAG, Entscheidung vom 26.01.1988 - 1 AZR 531/86 (https://dejure.org/1988,62)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 (https://dejure.org/1988,62)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebsrat - Zustimmungsverweigerung

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Zustimmung des Betriebsrats bei Versetzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 134; BetrVerfG § 99 Abs. 2
    Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner Zustimmung zu einer vom Arbeitgeber geplanten personellen Einzelmaßnahme - Versetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 57, 242
  • NZA 1988, 476
  • BB 1988, 1327
  • DB 1988, 1167
  • JR 1988, 528
 
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Wird zitiert von ... (114)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 44/86

    Mitbestimmung bei Versetzungen

    Auszug aus BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86
    Der Senat hat jedoch schon in seinem Beschluß vom 16. Juli 1985 (BAGE 49, 180, 189 f. = AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 2 b der Gründe) Bedenken geäußert, ob an dieser Rechtsprechung festgehalten werden kann und diese Bedenken in seiner Entscheidung vom 15. September 1987 (BAGE 56, 108) wiederholt.

    Er kann auch in tatsächlichen, für den Arbeitnehmer ungünstigen Auswirkungen liegen (vgl. Entscheidung des Senats vom 15. September 1987, BAGE 56, 108).

  • BAG, 14.06.1972 - 4 AZR 315/71

    Höhergruppierung eines Angestellten - Mitbestimmungsrecht des Personalrats

    Auszug aus BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86
    Damit bleibt die bisherige zugewiesene Tätigkeit die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung (so schon BAG Urteil vom 14. Juni 1972, BAGE 24, 307 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT).

    Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat entschieden, daß die Zuweisung einer höherwertigen Tätigkeit bei fehlender Mitbestimmung des Personalrats unwirksam ist (BAGE 24, 307 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT).

  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 43/75

    Betriebsrat - Verweigerung der Zustimmung - Personelle Maßnahme - Angabe von

    Auszug aus BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86
    Insoweit gibt der Senat die in seinen Entscheidungen vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 - (AP Nr. 1 zu § 101 BetrVG 1972 und vom 24. Juli 1979 1 ABR 78/77 - (AP Nr. 11 zu § 99 BetrVG 1972 zum Ausdruck gebrachte Rechtsansicht auf.

    b) Der Beklagten ist zuzugeben, daß die Rechtsprechung des Senats für eine beachtliche Zustimmungsverweigerung durch den Betriebsrat bislang gefordert hat, daß die Begründung für die Zustimmungsverweigerung auf den Einzelfall bezogene Tatsachen angeben müsse und daß sich die angeführten Gründe nicht so weit von dem Katalog der gesetzlichen Zustimmungsverweigerungsgründe entfernen dürften, daß sie sich schlechterdings keinem der Tatbestände des § 99 Abs. 2 BetrVG mehr zuordnen ließen (Beschluß des Senats vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 - AP Nr. 1 zu § 101 BetrVG 1972; Beschluß vom 24. Juli 1979 - 1 ABR 78/77 - AP Nr. 11 zu § 99 BetrVG 1972).

  • BAG, 24.07.1979 - 1 ABR 78/77

    Betriebsrat - Schriftliche Zustimmungsverweigerungserklärung - Geplante

    Auszug aus BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86
    Insoweit gibt der Senat die in seinen Entscheidungen vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 - (AP Nr. 1 zu § 101 BetrVG 1972 und vom 24. Juli 1979 1 ABR 78/77 - (AP Nr. 11 zu § 99 BetrVG 1972 zum Ausdruck gebrachte Rechtsansicht auf.

    b) Der Beklagten ist zuzugeben, daß die Rechtsprechung des Senats für eine beachtliche Zustimmungsverweigerung durch den Betriebsrat bislang gefordert hat, daß die Begründung für die Zustimmungsverweigerung auf den Einzelfall bezogene Tatsachen angeben müsse und daß sich die angeführten Gründe nicht so weit von dem Katalog der gesetzlichen Zustimmungsverweigerungsgründe entfernen dürften, daß sie sich schlechterdings keinem der Tatbestände des § 99 Abs. 2 BetrVG mehr zuordnen ließen (Beschluß des Senats vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 - AP Nr. 1 zu § 101 BetrVG 1972; Beschluß vom 24. Juli 1979 - 1 ABR 78/77 - AP Nr. 11 zu § 99 BetrVG 1972).

  • BAG, 02.07.1980 - 5 AZR 1241/79

    Arbeitsvertrag: Zustimmung des Personalrats - Fehlen - Verweigerung

    Auszug aus BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86
    Der Fünfte Senat hat entschieden, daß bei einer ohne Zustimmung des Betriebsrats vorgenommenen Einstellung der abgeschlossene Arbeitsvertrag nicht unwirksam sei, der Arbeitgeber den Arbeitnehmer lediglich nicht beschäftigen dürfe, solange die Zustimmung des Betriebsrats bzw. Personalrats nicht vorliege (BAGE 34, 1 [BAG 02.07.1980 - 5 AZR 1241/79] = AP Nr. 9 zu Art. 33 Abs. 2 GG).
  • LAG Baden-Württemberg, 10.01.1985 - 11 Sa 104/84

    Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Kündigung eines

    Auszug aus BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86
    In gleicher Weise haben Instanzgerichte entschieden (ArbG Bochum vom 22. Oktober 1975, DB 1975, 2449; LAG Hamm vom 11. März 1979, EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 27; LAG Baden-Württemberg vom 10. Januar 1985, NZA 1985, 326).
  • BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81

    Mitbestimmungssicherungsverfahren bei Eingruppierungen

    Auszug aus BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86
    Der Arbeitnehmer könne unabhängig davon, ob der Betriebsrat der vorgesehenen Eingruppierung zustimmt, ob seine Zustimmung durch das Arbeitsgericht ersetzt wird oder ob diese fehlt, die ihm arbeitsvertraglich nach der zutreffenden Vergütungsgruppe zustehende Vergütung verlangen (Beschluß des Senats, BAGE 42, 121 = AP Nr. 6 zu § 101 BetrVG 1972).
  • BVerwG, 10.08.1987 - 6 P 22.84

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Erklärungsfrist - Zustimmungsverweigerung -

    Auszug aus BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86
    Nur eine Begründung, die offensichtlich auf keinen dieser Verweigerungsgründe Bezug nimmt, ist unbeachtlich mit der Folge, daß die Zustimmung des Betriebsrats als erteilt gilt (so auch Urteil des Vierten Senats, BAGE 48, 351 [BAG 22.05.1985 - 4 AZR 427/83] = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn und BVerwG vom 10. August 1987 - 6 P 22.84, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmt).
  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

    Auszug aus BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86
    Das folgt aus dem allgemeinen Beschäftigungsanspruch (BAGE 2, 221 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht, von da an in ständiger Rechtsprechung).
  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag - Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86
    Nur eine Begründung, die offensichtlich auf keinen dieser Verweigerungsgründe Bezug nimmt, ist unbeachtlich mit der Folge, daß die Zustimmung des Betriebsrats als erteilt gilt (so auch Urteil des Vierten Senats, BAGE 48, 351 [BAG 22.05.1985 - 4 AZR 427/83] = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn und BVerwG vom 10. August 1987 - 6 P 22.84, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmt).
  • BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 67/82

    Versetzungsbegriff des BetrVG

  • BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 35/83

    Zustimmungsersetzung bei befristeter Einstellung

  • BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 65/85

    Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei personellen

  • BAG, 10.02.1976 - 1 ABR 49/74

    Betriebsrat - Einzustellende Arbeitnehmer - Tarifgerechte Eingruppierung -

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Erweist sich eine vom Arbeitgeber vorgenommene Versetzung als unwirksam, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Beschäftigung in seiner bisherigen Tätigkeit am bisherigen Ort (vgl. BAG 17. Februar 1998 - 9 AZR 130/97 - zu III 3 a der Gründe, AP BGB § 618 Nr. 27 = EzA BGB § 615 Nr. 89; 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - zu II 5 der Gründe, BAGE 57, 242; 14. Juli 1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241).
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

    Ob eine ohne Zustimmung des Betriebsrats durchgeführte personelle Einzelmaßnahme unwirksam ist, kann daher nicht einheitlich beantwortet werden, vielmehr ist für die Entscheidung dieser Frage vom Schutzzweck des jeweils betroffenen Mitbestimmungsrechts auszugehen (BAG 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242, 255 f.; DKK-Kittner BetrVG 7. Aufl. § 99 Rn. 215; Richardi BetrVG 7. Aufl. § 99 Rn. 281).

    Die fehlende Zustimmung des Betriebsrats hat daher zur Folge, daß die Versetzung auch individualrechtlich unwirksam ist und der Arbeitnehmer das Recht hat, die Arbeit zu den geänderten Bedingungen zu verweigern (BAG 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - aaO; Richardi BetrVG 7. Aufl. § 99 Rn. 289; DKK-Kittner BetrVG 7. Aufl. § 99 Rn. 218; MünchArbR/Matthes 2. Aufl. § 354 Rn. 27; jeweils mwN).

    Der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG, der allein der Wahrung der Interessen des betroffenen Arbeitnehmers dient, kommt grundsätzlich nur bei Versetzungen, nicht bei Einstellungen in Betracht (BAG 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242, 256; idS auch BAG 6. Oktober 1978 - 1 ABR 51/77 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 10 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 24, zu II 1 b der Gründe; MünchArbR/Matthes 2. Aufl. § 352 Rn. 80; Richardi BetrVG 7. Aufl. § 99 Rn. 218; offengelassen von BAG 28. März 2000 - 1 ABR 16/99 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 27 = EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 6, zu II 4 der Gründe; aA DKK-Kittner 7. Aufl. § 99 Rn. 193 mwN; Fitting/ Kaiser/Heither/Engels BetrVG 20. Aufl. § 99 Rn. 179).

  • BAG, 02.04.1996 - 1 AZR 743/95

    Teilweiser Entzug von Arbeitsaufgaben als Versetzung

    Die personelle Maßnahme ist ihm gegenüber wegen Verletzung des Mitbestimmungsrechts unwirksam (Senatsbeschluß vom 26. Januar 1988- 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242 = AP Nr. 50 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 30. September 1993 - 2 AZR 283/93 - BAGE 74, 291 = AP Nr. 33 zu § 2 KSchG 1969; a.A. insoweit v. Hoyningen-Huene, NZA 1993, 145, 150).
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