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   BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 9/87   

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BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 9/87 (https://dejure.org/1988,513)
BAG, Entscheidung vom 26.05.1988 - 1 ABR 9/87 (https://dejure.org/1988,513)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 1988 - 1 ABR 9/87 (https://dejure.org/1988,513)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Betriebsrats auf Mitbestimmung hinsichtlich der Sicherheitskontrolle der Arbeitnehmer bei Betreten eines Atomkraftwerks - Anspruch auf Kontrolle von einer geringeren als vom Arbeitgeber angeordneten Zahl von Arbeitnehmern - Ausschluss eines betriebsratlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung bei behördlicher Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 58, 297
  • NZA 1988, 811
  • BB 1988, 1182
  • BB 1988, 1894
  • BB 1988, 2316
  • DB 1988, 2055
  • JR 1989, 132
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 13.03.1973 - 1 ABR 16/72

    Mitbestimmungsrecht bei Werkmietwohnungen -; Unterscheidung zwischen formellen

    Auszug aus BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 9/87
    Eine gesetzliche oder tarifliche Regelung im Sinne des Eingangssatzes von § 87 Abs. 1 BetrVG schließt nur dann Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus, wenn diese Vorschriften eine abgeschlossene, aus sich heraus handhabbare, materielle Regelung derjenigen Angelegenheiten beinhalten, die an sich der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen (BAGE 25, 93 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen; BAGE 26, 60 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit; BAGE 36, 148 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; BAGE 36, 161 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; BAGE 50, 313 [BAG 17.12.1985 - 1 ABR 6/84] = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang).
  • BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 66/85

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 9/87
    Dementsprechend hat er entschieden, daß die Auflage eines Zuwendungsgebers an den Zuwendungsempfänger (Arbeitgeber), keine höhere Vergütung zu zahlen als im öffentlichen Dienst, keine gesetzliche Regelung im Sinne von § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG ist, die das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ausschließen könnte (Beschluß des Senats vom 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85 - zu III 3 c der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen; Beschluß vom 24. November 1987 - 1 ABR 25/86 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 04.08.1981 - 1 ABR 106/79

    Betriebsrat - Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 9/87
    Eine gesetzliche oder tarifliche Regelung im Sinne des Eingangssatzes von § 87 Abs. 1 BetrVG schließt nur dann Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus, wenn diese Vorschriften eine abgeschlossene, aus sich heraus handhabbare, materielle Regelung derjenigen Angelegenheiten beinhalten, die an sich der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen (BAGE 25, 93 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen; BAGE 26, 60 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit; BAGE 36, 148 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; BAGE 36, 161 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; BAGE 50, 313 [BAG 17.12.1985 - 1 ABR 6/84] = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang).
  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

    Auszug aus BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 9/87
    Zweck der in § 87 BetrVG normierten Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ist es - je nach dem Mitbestimmungstatbestand -, die Ausübung des Direktionsrechts an die Beteiligung des Betriebsrats zu binden (BAG Beschluß vom 24. Februar 1987 - 1 ABR 18/85 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 23.04.1980 - 8 C 82.79

    Steuerbegünstigte Wohnung - Bescheinigungsbehörde - Gebührenbefreiung

    Auszug aus BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 9/87
    Die Tatbestandswirkung eines Verwaltungsaktes bedeutet, daß auch alle anderen Behörden und Rechtsträger, Dritte und alle Gerichte die Tatsache, daß der Verwaltungsakt erlassen wurde und somit existiert, und den Inhalt des Verwaltungsakts, d.h. die durch den Verwaltungsakt getroffene Anordnung, grundsätzlich als gegeben und maßgeblich hinnehmen müssen und in diesem Sinne an den Verwaltungsakt, solange dieser innere Wirksamkeit behält, gebunden sind; dies gilt auch dann, wenn der Verwaltungsakt rechtswidrig, jedoch nicht nichtig ist (BVerwGE 60, 111, 117; 66, 315 [BVerwG 17.12.1982 - 7 C 11/81]; Erichsen/Martens, Allgemeines Verwaltungsrecht, 7. Aufl., S. 207 ff.; Kopp, VwVfG, 4. Aufl., Vorbem. § 35 Rz 26, mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 11.81

    Rundfunkgebührenbefreiung für Schwerbehinderte - Bindung an Feststellung des

    Auszug aus BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 9/87
    Die Tatbestandswirkung eines Verwaltungsaktes bedeutet, daß auch alle anderen Behörden und Rechtsträger, Dritte und alle Gerichte die Tatsache, daß der Verwaltungsakt erlassen wurde und somit existiert, und den Inhalt des Verwaltungsakts, d.h. die durch den Verwaltungsakt getroffene Anordnung, grundsätzlich als gegeben und maßgeblich hinnehmen müssen und in diesem Sinne an den Verwaltungsakt, solange dieser innere Wirksamkeit behält, gebunden sind; dies gilt auch dann, wenn der Verwaltungsakt rechtswidrig, jedoch nicht nichtig ist (BVerwGE 60, 111, 117; 66, 315 [BVerwG 17.12.1982 - 7 C 11/81]; Erichsen/Martens, Allgemeines Verwaltungsrecht, 7. Aufl., S. 207 ff.; Kopp, VwVfG, 4. Aufl., Vorbem. § 35 Rz 26, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 05.11.1985 - 1 ABR 49/83

    Anspruch des Betriebsrates auf Teilnahme als Beobachter an einer Fachkundeprüfung

    Auszug aus BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 9/87
    Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht stets nur insoweit, als auch der Arbeitgeber selbst noch etwas bestimmen kann (Beschluß des Senats vom 5. November 1985, BAGE 50, 85 = AP Nr. 2 zu § 98 BetrVG 1972).
  • BAG, 24.11.1987 - 1 ABR 25/86

    Mitbestimmung bei Zahlung des Lohns - Kontokosten

    Auszug aus BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 9/87
    Dementsprechend hat er entschieden, daß die Auflage eines Zuwendungsgebers an den Zuwendungsempfänger (Arbeitgeber), keine höhere Vergütung zu zahlen als im öffentlichen Dienst, keine gesetzliche Regelung im Sinne von § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG ist, die das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ausschließen könnte (Beschluß des Senats vom 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85 - zu III 3 c der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen; Beschluß vom 24. November 1987 - 1 ABR 25/86 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 05.03.1974 - 1 ABR 28/73

    Mitbestimmungsanspruch des Betriebsrats - Verdrängung des Mitbestimmungsanspruchs

    Auszug aus BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 9/87
    Eine gesetzliche oder tarifliche Regelung im Sinne des Eingangssatzes von § 87 Abs. 1 BetrVG schließt nur dann Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus, wenn diese Vorschriften eine abgeschlossene, aus sich heraus handhabbare, materielle Regelung derjenigen Angelegenheiten beinhalten, die an sich der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen (BAGE 25, 93 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen; BAGE 26, 60 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit; BAGE 36, 148 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; BAGE 36, 161 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; BAGE 50, 313 [BAG 17.12.1985 - 1 ABR 6/84] = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang).
  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79

    Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung

    Auszug aus BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 9/87
    Der Antrag des Betriebsrats richtet sich entgegen seinem Wortlaut auch nicht auf einen in der Vergangenheit liegenden abgeschlossenen Vorgang, der für die Beteiligten jetzt keine Rechtswirkungen mehr entfaltet, was unzulässig wäre (BAG Beschluß vom 29. Juli 1982, BAGE 39, 259 = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979).
  • BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 53/86

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Regelung der Arbeitszeit

  • BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 10/86

    Mitbestimmung über die Arbeitszeit Teilzeitbeschäftigter

  • BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81

    Mitbestimmung bei Datensichtgeräten

  • BAG, 17.12.1985 - 1 ABR 6/84

    Mitbestimmung bei übertariflichen Zulagen

  • BAG, 17.08.1982 - 1 ABR 50/80

    Polizeiliche Kontrolluntersuchung und Ordnungsmaßnahme

  • BAG, 04.08.1981 - 1 ABR 54/78

    Arbeitszeit - Redakteure

  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13

    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

    Die in der BV-Torkontrolle geregelten Taschenkontrollen sind nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig (vgl. BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 537/06 - Rn. 21; 26. Mai 1988 - 1 ABR 9/87 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 58, 297) .
  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

    aa) Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht zunächst davon ausgegangen, dass die Durchführung von Taschenkontrollen der Mitarbeiter unzweifelhaft dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG unterliegt (vgl. BAG 26. Mai 1988 - 1 ABR 9/87 - BAGE 58, 297; 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - BAGE 92, 184).
  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    a) Die notwendige Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten dient dem Schutz der Arbeitnehmer durch gleichberechtigte Teilhabe an den sie betreffenden Entscheidungen (BAG Beschluß vom 24. Februar 1987, BAGE 54, 191 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 26. Mai 1988, BAGE 58, 297 = AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; BAG Beschluß vom 18. April 1989 - 1 ABR 100/87 - AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; vgl. aus der Literatur: Wiese, 25 Jahre Bundesarbeitsgericht, 1979, S. 661, 662; ders., GK- BetrVG , 4. Aufl., § 87 Rz 73; von Hoyningen-Huene, SAE 1985, 298 ff.; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG , 3. Aufl., § 87 Rz 7 und 44; Galperin/Löwisch, BetrVG , 6. Aufl., § 87 Rz 42; Koller, ZfA 1980, 521, 553 ff.; Hromadka, DB 1986, 1921 ff.; ders., DB 1988, 2636, 2641; Goos, NZA 1986, 701, 702; Etzel, Betriebsverfassungsrecht, 4. Aufl., Rz 514).
  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 2/13

    Ladung zu einer Betriebsratssitzung - Rechtsfolgen der unterbliebenen Mitteilung

    Die in der BV-Torkontrolle geregelten Taschenkontrollen sind nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig (vgl. BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 537/06 - Rn. 21; 26. Mai 1988 - 1 ABR 9/87 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 58, 297) .
  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 106/12

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Sofern die Arbeitgeberin in diesem Zusammenhang einwendet, dass die Verantwortung des nach § 13 Abs. 2 ArbSchG beauftragten Dritten zur Folge haben muss, dass dieser nicht an "Vorgaben" des Betriebsrats gebunden sein könne, verkennt sie, dass das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats "im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften" besteht und allenfalls entfällt, soweit etwa eine verbindliche behördliche Anordnung vorliegt, die keinen Handlungsspielraum belässt (vgl. hierzu BAG 26. Mai 1988 - 1 ABR 9/87 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 58, 297) .
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    bb) Soweit der Arbeitgeber durch von ihm eingesetzte Hilfspersonen stichprobenartige Taschenkontrollen anordnet, um Arbeitnehmer oder Gruppen von ihnen Untersuchungen zu unterziehen, die Eigentumsdelikte zu seinem Nachteil aufdecken sollen, ist eine solche Anordnung mit der einer allgemeinen Torkontrolle zu vergleichen, die ganz überwiegend für eine gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Maßnahme der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb gehalten wird (BAG Beschlüsse vom 17. August 1982 - 1 ABR 50/80 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes, zu B II 2 der Gründe; vom 26. Mai 1988 - 1 ABR 9/87 - BAGE 58, 297, 300 = AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes, zu II 1 der Gründe; jeweils m.w.N.; vgl. auch BAG Beschluß vom 9. Juli 1991 - 1 ABR 57/90 - BAGE 68, 127, 133 = AP Nr. 19 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes, zu B II 1 a der Gründe).
  • BAG, 13.05.1997 - 1 ABR 2/97

    Ab- und Rückmeldung von Betriebsratsmitgliedern

    Wird die fragliche Maßnahme vom Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt, dann kommt insoweit auch kein Mitbestimmungsrecht in Betracht (vgl. BAGE 58, 297, 302 [BAG 26.05.1988 - 1 ABR 9/87] = AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 57/90

    Mitbestimmung bei Sicherheitsüberprüfungen

    Macht die Genehmigungsbehörde dem Betreiber einer kerntechnischen Anlage zur Auflage, daß nur Personen eingestellt und weiterbeschäftigt werden dürfen, die einer Sicherheitsüberprüfung durch die Genehmigungsbehörde unterzogen worden sind, so kann der Betriebsrat nicht verlangen, daß solche Sicherheitsüberprüfungen unterbleiben, solange er diesen nicht zugestimmt hat (Bestätigung von BAG vom 26.5.1988 - 1 ABR 9/87 - BAGE 58, 297 [BAG 26.05.1988 - 1 ABR 9/87] = AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 - Ordnung des Betriebs).

    a) Anders als in der Entscheidung des Senats vom 26. Mai 1988 (BAGE 58, 297 [BAG 26.05.1988 - 1 ABR 9/87] = AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes) geht es im vorliegenden Falle nicht um die körperliche Überprüfung von Arbeitnehmern anläßlich des Betretens und Verlassens des Betriebes und damit um die Ordnung des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb, sondern um Maßnahmen des Arbeitgebers, die dieser ergreift, um von den zuständigen Behörden Auskunft darüber zu erhalten, ob gegen die Beschäftigung eines Bewerbers oder die Weiterbeschäftigung eines schon im Betrieb tätigen Arbeitnehmers sicherheitsrelevante Bedenken bestehen.

    Für eine solche Fallgestaltung hat der Senat schon in seiner Entscheidung vom 26. Mai 1988 (BAGE 58, 297 [BAG 26.05.1988 - 1 ABR 9/87] = AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes) ausgesprochen, daß dann, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines ihm gegenüber bindend gewordenen Verwaltungsaktes verpflichtet ist, eine bestimmte Maßnahme vorzunehmen, der Betriebsrat nicht unter Berufung auf Mitbestimmungsrechte eine davon abweichende Regelung verlangen kann.

    Auch auf einen solchen Einwand ist der Senat in seiner Entscheidung vom 26. Mai 1988 (aaO) eingegangen.

  • BAG, 03.12.1991 - GS 1/90

    Mitbestimmung - Anrechnung übertariflicher Zulage

    a) Die notwendige Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten dient dem Schutz der Arbeitnehmer durch gleichberechtigte Teilhabe an den sie betreffenden Entscheidungen (BAG Beschluß vom 24. Februar 1987, BAGE 54, 191 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 26. Mai 1988, BAGE 58, 297 = AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; BAG Beschluß vom 18. April 1989, BAGE 61, 296 = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; vgl. aus der Literatur: Wiese, 25 Jahre Bundesarbeitsgericht, 1979, S. 661, 662; ders., GK- BetrVG , 4. Aufl., § 87 Rz. 73; von Hoyningen-Huene, SAE 1985, 298 ff.; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG , 3. Aufl., § 87 Rz. 7 und 44; Galperin/Löwisch, BetrVG , 6. Aufl., § 87 Rz. 42; Koller, ZfA 1980, 521., 553 ff.; Hromadka, DB 1986, 1921 ff.; ders., DB 1988, 2636, 2641; Goos, NZA 1986, 701, 702; Etzel, Betriebsverfassungsrecht, 4. Aufl., Rz. 514).
  • BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 78/11

    Mitbestimmung - Verwaltungsakt - Videoüberwachung

    Verbleibt dem Arbeitgeber kein Gestaltungsspielraum, kann der Betriebsrat nicht unter Berufung auf sein Mitbestimmungsrecht eine vom Verwaltungsakt abweichende Regelung verlangen (BAG 9. Juli 1991 - 1 ABR 57/90 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 68, 127; 26. Mai 1988 - 1 ABR 9/87 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 58, 297) .
  • BVerwG, 22.04.1998 - 6 P 4.97

    Kunstfreiheit des Intendanten und Einsichtnahme des Personalrats in Gagenlisten

  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 100/87

    Voraussetzungen für den Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

  • BAG, 14.12.1993 - 1 ABR 31/93

    Einigungsstellenspruch über betriebliche Lohngestaltung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2011 - 6 TaBV 851/11

    Videoüberwachung - Ermessensentscheidung

  • BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 62/88

    Betriebsrat: Initiativrecht - Einkleidung der betrieblichen Praxis in eine

  • BAG, 23.03.1999 - 1 ABR 32/98
  • BAG, 04.07.1989 - 1 ABR 40/88

    Vorrang des Tarifvertrages nach § 87 Abs. 1 BetrVG - Unanfechtbarkeit eines

  • BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 33/92

    Beteiligungsrecht bei Entscheidung auf Weisung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 TaBV 7/20

    Betriebsrat - Mitbestimmungsrecht - mitbestimmungspflichtiges Verhalten im

  • LAG Hamm, 08.03.2000 - 18 Sa 2009/99

    Wirksamkeit einer Abmahnung; Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der

  • ArbG Cottbus, 13.08.2008 - 2 BV 12/08
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