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   BAG, 24.01.1990 - 4 AZR 493/89   

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BAG, 24.01.1990 - 4 AZR 493/89 (https://dejure.org/1990,1264)
BAG, Entscheidung vom 24.01.1990 - 4 AZR 493/89 (https://dejure.org/1990,1264)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 1990 - 4 AZR 493/89 (https://dejure.org/1990,1264)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes - Vorliegen einer Rückausnahmeklausel - Baugewerbe und Abbruchgewerbe nach der Einschränkung bei der Allgemeinverbindlicherklärung - Allgemeinverbindlicherklärung der Verfahrenstarifverträge für des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 64, 81
  • NZA 1990, 862
  • BB 1990, 711
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 342/87

    Auskunftspflicht eines Arbeitgebers über die Anzahl der von ihm beschäftigten

    Auszug aus BAG, 24.01.1990 - 4 AZR 493/89
    Durch die Einschränkungsklausel in der Allgemeinverbindlicherklärung soll der Eintritt von Tarifkonkurrenzen zwischen den Tarifverträgen für das Baugewerbe und dem Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des Abbruch- und Abwrackgewerbes vom 5. März 1982 (AbbruchRTV) verhindert werden, da der fachliche Geltungsbereich dieses Tarifvertrags Abbruch- und Abwrackbetriebe erfaßt, die Bauten aus Mauerwerk, Beton, Stahlbeton, Eisen, Stahl oder Holz, sowie technische Anlagen abbrechen, demontieren oder sprengen (vgl. BAGE 56, 227, 232 f. = AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Dabei ist wiederum davon auszugehen, daß sich die Einschränkungsklausel auf Abbrucharbeiten ausführende Betriebe bezieht, also solche, deren Arbeitnehmer überwiegend mit Abbrucharbeiten beschäftigt werden (BAGE 56, 227, 235 = AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Davon ausgehend hat der Senat in der angeführten Entscheidung ausgeführt, baugewerbliche Zusammenhangstätigkeiten "in erheblichem Umfang" lägen vor, wenn der Hälfte der für die Erfüllung der Einschränkungsklausel erforderlichen Abbrucharbeiten, also bei mehr als einem Viertel des Gesamteinsatzes der Arbeitnehmer bzw. der betrieblichen Tätigkeit, der geforderte Zusammenhang zwischen Abbrucharbeiten und sonstigen baulichen Leistungen bestehe (BAGE 56, 227, 235 = AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 20.09.1989 - 4 AZR 410/89
    Auszug aus BAG, 24.01.1990 - 4 AZR 493/89
    Dadurch werden insbesondere auch Zweifel daran begründet, ob sie als Beweismittel für die Behauptungen der Klägerin geeignet sind, welche Arbeiten im Betrieb einen bestimmten Anteil an der Gesamtarbeitszeit während eines Kalenderjahres eingenommen haben (vgl. BAG Urteil vom 20. September 1989 - 4 AZR 410/89 - unveröffentlicht, unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 29. Oktober 1986 - 4 AZR 614/85 - AP Nr. 14 au § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).

    Dieses Vorgehen ist nach prozeßrechtlichen Grundsätzen nicht zulässig (vgl. BAG Urteil vom 20. September 1989 - 4 AZR 410/89 - unveröffentlicht).

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 24.01.1990 - 4 AZR 493/89
    Diese Auslegung der Einschränkungsklausel der Allgemeinverbindlicherklärung erweist sich als sachgerecht, zweckorientiert und praktisch brauchbar, so daß ihr auch deswegen der Vorzug zu geben ist (vgl. BAGE 51, 282 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975 m. w. N.).
  • BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 67/87

    Zahlung der Maklerprovision an einen Dritten - Treuwidriges Verschweigen bei

    Auszug aus BAG, 24.01.1990 - 4 AZR 493/89
    Auch der Bundesgerichtshof, auf den sich die Klägerin beruft, entbindet die beweisbelastete Partei nicht von der Behauptung von Tatsachen, sondern erlaubt einer Partei, die Aufklärung über Punkte begehrt, über die sie kein zuverlässiges Wissen besitzt, nur, bloß vermutete Tatsachen zu behaupten und unter Beweis zu stellen (vgl. BGH Urteil vom 13. Juli 1988 - IVa ZR 67/87 - NJW 1989, 227).
  • LAG Hessen, 13.06.1989 - 5 Sa 1499/88

    Fallen eines Betriebes unter den Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge

    Auszug aus BAG, 24.01.1990 - 4 AZR 493/89
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13. Juni 1989 - 5 Sa 1499/88 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
  • BAG, 29.10.1986 - 4 AZR 614/85

    Eingruppierung: Pförtner beim

    Auszug aus BAG, 24.01.1990 - 4 AZR 493/89
    Dadurch werden insbesondere auch Zweifel daran begründet, ob sie als Beweismittel für die Behauptungen der Klägerin geeignet sind, welche Arbeiten im Betrieb einen bestimmten Anteil an der Gesamtarbeitszeit während eines Kalenderjahres eingenommen haben (vgl. BAG Urteil vom 20. September 1989 - 4 AZR 410/89 - unveröffentlicht, unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 29. Oktober 1986 - 4 AZR 614/85 - AP Nr. 14 au § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).
  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 878/79

    Tarifvertrag: Tarifliche Übrung - Auslegung - Ausforschungsbeweis

    Auszug aus BAG, 24.01.1990 - 4 AZR 493/89
    Nach § 373 ZPO müssen diejenigen Tatsachen bezeichnet werden, zu denen der Zeuge vernommen werden soll, wobei als Tatsachen konkrete, nach Zeit und Raum bestimmte, der Vergangenheit oder Gegenwart angehörige Geschehnisse oder Zustände anzusehen sind (BAGE 40, 67, 74 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifliche Übung).
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

    Auszug aus BAG, 24.01.1990 - 4 AZR 493/89
    Der betriebliche Geltungsbereich der Verfahrenstarifverträge erstreckt sich zwar auf den Betrieb der Beklagten, da in ihrem Betrieb arbeitszeitlich überwiegend Abbrucharbeiten durchgeführt werden und diese ausdrücklich von § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 27 des Beispielkatalogs der Verfahrenstarifverträge erfaßt werden (vgl. BAGE 45, 11, 17 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 18.10.2006 - 10 AZR 576/05

    Spezialitätsgrundsatz im Geltungsbereich des AEntG

    c) Mit Recht hat das Landesarbeitsgericht erkannt, dass der Begriff der Fertigbauarbeiten in Abschn. II der Einschränkungsklauseln auf die von den Tarifvertragsparteien in § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 13 VTV genannte Beispielstätigkeit "Fertigbauarbeiten" verweist und damit deren Merkmale zu Grunde legt (vgl. für Abbrucharbeiten BAG 4. Oktober 1989 - 4 AZR 319/89 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 120; 24. Januar 1990 - 4 AZR 493/89 - BAGE 64, 81).
  • BSG, 15.02.2000 - B 11 AL 41/99 R

    Betriebe des Baugewerbes, überwiegende Betriebstätigkeit beim Transport von

    Das ist der Fall, wenn die Mitarbeiter des Betriebs mehr mit Bauarbeiten als mit anderen Arbeiten befaßt waren bzw sind; denn bei Mischbetrieben wie dem des Klägers (vgl BSGE 61, 203, 206 = SozR 4100 § 186a Nr. 21) richtet sich die Zuordnung zu einem bestimmten Tätigkeitsbereich nicht nach Umsatz, Verdienst oder Gewinn, sondern nach der zeitlichen Inanspruchnahme der Mitarbeiter (BSGE 83, 297, 299 = SozR 3-4100 § 75 Nr. 2; vgl BAGE 56, 227, 230 = AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau; BAGE 64, 81, 85 = AP Nr. 125 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau), wie das LSG nicht verkannt hat.
  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 618/96

    Postdienstzeit - Tätigkeit für das MfS - Darlegungslast

    Als Tatsachen sind konkrete, nach Zeit und Raum bestimmte, der Vergangenheit oder der Gegenwart angehörige Geschehnisse oder Zustände anzusehen (BAG Urteil vom 25. August 1982 - 4 AZR 878/79 - BAGE 40, 67, 74 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifliche Übung; vom 24. Januar 1990 - 4 AZR 493/89 - BAGE 64, 81, 87 = AP Nr. 125 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und vom 28. März 1990 - 4 AZR 615/89 - AP Nr. 130 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • LAG Nürnberg, 08.09.1994 - 8 (6) Sa 232/93

    Betriebsübernahme; Konkurseröffnung; Leitungsmacht; Auffanggesellschaft;

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  • BAG, 18.10.2006 - 10 AZR 301/06

    Einschränkung der AVE des VTV - Fertigbauarbeiten

    Ohne Erfolg rügt die ULAK, das Landesarbeitsgericht habe zu Unrecht die zu Abbrucharbeiten ergangene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (4. Oktober 1989 - 4 AZR 319/89 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 120; 24. Januar 1990 - 4 AZR 493/89 - BAGE 64, 81) herangezogen und habe rechtsfehlerhaft angenommen, der Begriff der Fertigbauarbeiten im Abschn. II der Einschränkungsklauseln verweise auf die von den Tarifvertragsparteien in § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 13 VTV genannte Beispielstätigkeit "Fertigbauarbeiten" und lege damit deren Merkmale zu Grunde.
  • BAG, 29.09.2004 - 10 AZR 562/03

    Sozialkassen des Baugewerbes - Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung -

    Nur diese Auslegung der Einschränkungsklausel erweist sich als sachgerecht, zweckorientiert und praktisch brauchbar, so dass ihr schon deswegen der Vorzug zu geben ist (vgl. BAG 24. Januar 1990 - 4 AZR 493/89 - BAGE 64, 81; 14. Oktober 1987 - 4 AZR 342/87 - BAGE 56, 227, 235).
  • LAG Hessen, 04.08.2010 - 2 Sa 422/10

    Außerordentliche Kündigung - Bonuspunktemissbrauch durch einen

    Als Tatsachen sind konkrete, nach Zeit und Raum bestimmte, der Vergangenheit oder der Gegenwart angehörige Geschehnisse oder Zustände anzusehen (vgl. BAG Urteil vom 25. August 1982 - 4 AZR 878/79, AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifliche Übung; BAG vom 24. Januar 1990 - 4 AZR 493/89, AP Nr. 125 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • LAG Hessen, 24.01.1992 - 15 Sa 621/91

    Betrieblicher Geltungsbereich der Bau-Tarifverträge; Voraussetzungen des

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  • BAG, 13.03.1991 - 4 AZR 436/90

    Glasversiegelung und Verfugung

    Weiter ist das Landesarbeitsgericht mit Recht davon ausgegangen, daß unter den betrieblichen Geltungsbereich der Verfahrenstarifverträge diejenigen Betriebe fallen, in denen überwiegend im Abschnitt V von § 1 Abs. 2 der Verfahrenstarifverträge konkret genannte Beispielstätigkeiten ausgeführt werden, ohne daß dann noch die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III der vorgenannten Tarifnorm zu prüfen sind (vgl. BAG Urteil vom 24. Januar 1990 - 4 AZR 493/89 - AP Nr. 125 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, m.w.N.).
  • BAG, 26.01.1994 - 10 AZR 40/93

    Einbauen von Fensterrahmen - Betrieb des Baugewerbes im Sinne der

    Dabei geht das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon aus, daß es entscheidend auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer ankommt (BAGE 56, 227, 230 = AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 25. Oktober 1989 - 4 AZR 182/89 - AP Nr. 123 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) und unter den betrieblichen Geltungsbereich der Verfahrenstarifverträge diejenigen Betriebe fallen, in denen überwiegend im Abschnitt V von § 1 Abs. 2 VTV konkret genannte Beispielstätigkeiten ausgeführt werden, ohne daß dann noch die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III zu prüfen sind (BAGE 45, 11 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAGE 64, 81 = AP Nr. 125 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 18.08.1993 - 10 AZR 177/91

    Beschichtung von Industriefußböden als bauliche Leistung

  • LAG Hessen, 18.01.2000 - 9 Sa 964/99

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Frist der Befristungsklage

  • BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 535/91

    Betrieb des Rohrleitungsbaus - Allgemeinverbindlicherklärung des

  • BAG, 20.09.1995 - 10 AZR 1018/94

    Voraussetzungen für das Erfasstsein eines Betrieb vom betrieblichen

  • LAG Hessen, 31.07.2006 - 16 Sa 1889/05

    Betrieblicher Geltungsbereich der Bautarifverträge - Fenstereinbau - Türeinbau

  • LAG Hessen, 12.01.1996 - 15 Sa 385/93

    Tarifgeltung: betrieblicher Geltungsbereich der Bautarifverträge

  • LAG Hessen, 18.08.2003 - 16 Sa 1888/02

    Arbeitnehmerentsendung; Fertigbauarbeiten

  • BAG, 04.05.1994 - 10 AZR 475/93

    Betrieblicher Geltungsbereich des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im

  • LAG Berlin, 14.03.2003 - 6 Sa 1256/02

    Geringschätzung des Arbeitgebers

  • LAG Hessen, 10.08.1990 - 15 Sa 396/89

    Anspruch auf Auskunft der Sozialkassen des Baugewerbes;

  • LAG Hessen, 04.02.1994 - 15 Sa 1329/92

    Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Tarifvertrages über das

  • LAG Hessen, 15.09.1995 - 15 Sa 2131/94

    Tarifgeltung: VTV/Bau

  • LAG Hessen, 22.11.1991 - 15 Sa 1076/89

    Feststellung der Erledigung der Hauptsache ; Einzugstelle für die Beiträge der

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