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   BAG, 18.01.1990 - 6 AZR 386/89   

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BAG, 18.01.1990 - 6 AZR 386/89 (https://dejure.org/1990,442)
BAG, Entscheidung vom 18.01.1990 - 6 AZR 386/89 (https://dejure.org/1990,442)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 (https://dejure.org/1990,442)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beginn und Ende der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst - Arbeitsstelle als Organisationseinheit in sozialer und funktionaler sowie räumlicher Hinsicht - Begriff der Arbeitsstelle im Tarifvertragsrecht - Frauenklinik als Arbeitsstelle - Arbeitsstelle bei mehreren Gebäuden ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 15 Abs. 7, Protokollnotiz zu § 15 Abs. 7
    Beginn und Ende der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beginn und Ende der Arbeitszeit (hier: im öffentlichen Dienst)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 65, 1
  • MDR 1991, 180
  • NZA 1990, 890
  • BB 1990, 1774
  • DB 1990, 2607
  • DB 1990, 331
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 15.09.1988 - 6 AZR 637/86

    Dienststelle oder Betrieb als Arbeitsstelle im tariflichen Sinn - Beginn der

    Auszug aus BAG, 18.01.1990 - 6 AZR 386/89
    So kann sie mit dem Betrieb oder der Dienststelle identisch sein (Bestätigung der Senatsrechtsprechung vom 29. April 1982 - 6 ABR 54/79 - AP Nr. 4 zu § 15 BAT und vom 15. September 1988 - 6 AZR 637/86 ).

    Sie steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats zum Begriff der Arbeitsstelle im Sinne des § 15 Abs. 7 BAT (Senatsbeschluß vom 29. April 1982 - 6 ABR 54/79 - AP Nr. 4 zu § 15 BAT; Senatsurteil vom 15. September 1988 - 6 AZR 637/86 - BAGE 59, 335 = AP Nr. 12 zu § 15 BAT), an der der Senat nach nochmaliger Überprüfung der Rechtslage festhält.

    Der Senat hat in seinen Entscheidungen vom 29. April 1982 (aaO) und vom 15. September 1988 (aaO) ausgeführt, nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut des § 15 Abs. 7 BAT und seiner Protokollnotiz hätten die Tarifvertragsparteien den Begriff der Arbeitsstelle dem des Arbeitsplatzes nicht gleichsetzen wollen.

    Der Senat nimmt den Streitfall allerdings zum Anlaß, durch ergänzende Ausführungen seine in den Entscheidungen vom 29. April 1982 (aaO) und 15. September 1988 (aaO) dargelegte Rechtsauffassung weiter zu verdeutlichen.

    Der Senat ist in der Vergangenheit ohne weitere Begründung davon ausgegangen, die Tarifvertragsparteien hätten in der Protokollnotiz mit den Begriffen Dienststelle und Betrieb die Begriffe verwandt, die im Personalvertretungsrecht und im Betriebsverfassungsrecht darunter verstanden werden (vgl. BAG Urteil vom 15. September 1988, aaO, zu II 2 c bb der Gründe).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 15. September 1988 (aaO) dargelegt, die Tarifvertragsparteien hätten durch die Verwendung der Abkürzung "z.B." klargestellt, auch kleinere Einheiten als die Dienststelle könnten als Arbeitsstelle angesehen werden.

    Deshalb muß ein Dienststellen- oder Betriebsteil nicht nur räumlich, sondern auch organisatorisch abgrenzbar sein, wie das bei dem in einem anderen Gebäude ausgelagerten Teil einer Dienststelle der Fall ist (vgl. die Beispiele im Senatsurteil vom 15. September 1988, aaO).

  • BAG, 29.04.1982 - 6 ABR 54/79

    Arbeitsstelle - Räumliche Einheit - Betrieb - Dienststelle

    Auszug aus BAG, 18.01.1990 - 6 AZR 386/89
    So kann sie mit dem Betrieb oder der Dienststelle identisch sein (Bestätigung der Senatsrechtsprechung vom 29. April 1982 - 6 ABR 54/79 - AP Nr. 4 zu § 15 BAT und vom 15. September 1988 - 6 AZR 637/86 ).

    Sie steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats zum Begriff der Arbeitsstelle im Sinne des § 15 Abs. 7 BAT (Senatsbeschluß vom 29. April 1982 - 6 ABR 54/79 - AP Nr. 4 zu § 15 BAT; Senatsurteil vom 15. September 1988 - 6 AZR 637/86 - BAGE 59, 335 = AP Nr. 12 zu § 15 BAT), an der der Senat nach nochmaliger Überprüfung der Rechtslage festhält.

    Der Senat hat in seinen Entscheidungen vom 29. April 1982 (aaO) und vom 15. September 1988 (aaO) ausgeführt, nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut des § 15 Abs. 7 BAT und seiner Protokollnotiz hätten die Tarifvertragsparteien den Begriff der Arbeitsstelle dem des Arbeitsplatzes nicht gleichsetzen wollen.

    Der Senat nimmt den Streitfall allerdings zum Anlaß, durch ergänzende Ausführungen seine in den Entscheidungen vom 29. April 1982 (aaO) und 15. September 1988 (aaO) dargelegte Rechtsauffassung weiter zu verdeutlichen.

  • BVerwG, 06.04.1984 - 6 P 39.83

    Rechtmäßigkeit der Umsetzung eines in einer personalvertretungsrechtlichen

    Auszug aus BAG, 18.01.1990 - 6 AZR 386/89
    Im personalvertretungsrechtlichen Sinne bezeichnet das Bundesverwaltungsgericht eine Dienststelle als eine tatsächlich organisatorisch verselbständigte Verwaltungseinheit, der ein örtlich und sachlich bestimmtes Aufgabengebiet zur Wahrnehmung zugewiesen ist und die ihren inneren Betriebsablauf eigenverantwortlich bestimmt (BVerwG Beschluß vom 6. April 1984 - 6 P 39.83 - Buchholz 238.36 Nr. 4 zu § 78 Nds PersVG; Beschluß vom 13. August 1986 - 6 P 7.85 - Buchholz 238.31 Nr. 3 zu § 9 BaWü PersVG).

    In diesem Sinn hat das Bundesverwaltungsgericht auch den Dienstbehördenbegriff im Sinne von § 12 Abs. 2 BAT verstanden (Beschluß vom 6. April 1984 - 6 P 39.83 -, aaO; mißverständlich BAG Urteil vom 21. Juni 1978 - 4 AZR 816/76 - AP Nr. 3 zu § 25 BAT).

  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 660/87

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von

    Auszug aus BAG, 18.01.1990 - 6 AZR 386/89
    Denn wenn die Tarifvertragsparteien ohne weitere Erläuterung einen in der Rechtssprache geläufigen Begriff nutzen, so muß davon ausgegangen werden, daß sie ihn im allgemein anerkannten Sinn verstanden wissen wollen (BAG Urteil vom 5. Februar 1971 - 4 AZR 66/70 - AP Nr. 120 zu § 1 TVG Auslegung; Senatsurteil vom 24. März 1988 - 6 AZR 525/84 - AP Nr. 10 zu § 47 BAT; Senatsurteil vom 10. Mai 1989 - 6 AZR 660/87 - NZA 1989, 759).
  • BAG, 24.03.1988 - 6 AZR 525/84

    Anforderungen an die Berechnung des Aufschlags zur Urlaubsvergütung gemäß § 47

    Auszug aus BAG, 18.01.1990 - 6 AZR 386/89
    Denn wenn die Tarifvertragsparteien ohne weitere Erläuterung einen in der Rechtssprache geläufigen Begriff nutzen, so muß davon ausgegangen werden, daß sie ihn im allgemein anerkannten Sinn verstanden wissen wollen (BAG Urteil vom 5. Februar 1971 - 4 AZR 66/70 - AP Nr. 120 zu § 1 TVG Auslegung; Senatsurteil vom 24. März 1988 - 6 AZR 525/84 - AP Nr. 10 zu § 47 BAT; Senatsurteil vom 10. Mai 1989 - 6 AZR 660/87 - NZA 1989, 759).
  • BAG, 05.02.1971 - 4 AZR 66/70

    Haushaltsplan - Deutsche Kulturorchester - Öffentliches Haushaltsrecht -

    Auszug aus BAG, 18.01.1990 - 6 AZR 386/89
    Denn wenn die Tarifvertragsparteien ohne weitere Erläuterung einen in der Rechtssprache geläufigen Begriff nutzen, so muß davon ausgegangen werden, daß sie ihn im allgemein anerkannten Sinn verstanden wissen wollen (BAG Urteil vom 5. Februar 1971 - 4 AZR 66/70 - AP Nr. 120 zu § 1 TVG Auslegung; Senatsurteil vom 24. März 1988 - 6 AZR 525/84 - AP Nr. 10 zu § 47 BAT; Senatsurteil vom 10. Mai 1989 - 6 AZR 660/87 - NZA 1989, 759).
  • BAG, 20.07.1989 - 6 AZR 774/87

    Überstunden: Arzt mit Bereitschaftsdienst - Anspruch auf Freizeitausgleich -

    Auszug aus BAG, 18.01.1990 - 6 AZR 386/89
    Das hat zur Folge, daß der Anspruch auf Abgeltung der Überstunden in seiner Gesamtheit erst am 1. Dezember 1988 entstanden ist (vgl. insoweit Senatsurteil vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 -, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 11.06.1963 - 4 AZR 189/62

    Dienststelle - Untergeordneter Teil einer Behörde - Abgrenzbare

    Auszug aus BAG, 18.01.1990 - 6 AZR 386/89
    Auch das Bundesarbeitsgericht entwickelte sinngemäß die vorstehende Begriffsbildung für den vergütungsrechtlichen Dienststellenbegriff im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes (BAG Urteil vom 11. Juni 1963 - 4 AZR 189/62 - AP Nr. 1 zu § 26 MTB).
  • BAG, 25.02.1976 - 4 AZR 156/75

    Hafenarbeit am Sonntag - Seearbeit - Mehrarbeit

    Auszug aus BAG, 18.01.1990 - 6 AZR 386/89
    Diese Überstunden sind aber wie reguläre Überstunden nach dem seinerzeit geltenden Stundensatz von 19, 61 DM (15,69 DM zuzgl. 25 % Zeitzuschlag) zu vergüten (BAGE 28, 21 = AP Nr. 1 zu § 90 SeemG; Röhsler, Die Arbeitszeit, S. 94).
  • BVerwG, 13.08.1986 - 6 P 7.85

    Personalvertretung - Dienststellenbegriff

    Auszug aus BAG, 18.01.1990 - 6 AZR 386/89
    Im personalvertretungsrechtlichen Sinne bezeichnet das Bundesverwaltungsgericht eine Dienststelle als eine tatsächlich organisatorisch verselbständigte Verwaltungseinheit, der ein örtlich und sachlich bestimmtes Aufgabengebiet zur Wahrnehmung zugewiesen ist und die ihren inneren Betriebsablauf eigenverantwortlich bestimmt (BVerwG Beschluß vom 6. April 1984 - 6 P 39.83 - Buchholz 238.36 Nr. 4 zu § 78 Nds PersVG; Beschluß vom 13. August 1986 - 6 P 7.85 - Buchholz 238.31 Nr. 3 zu § 9 BaWü PersVG).
  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

  • BVerwG, 23.09.1969 - II C 118.67

    Zahlung eines Ortszuschlages

  • BVerwG, 02.05.1967 - II C 12.67

    Gewährung eines Ortszuschlages im Rahmen der Besoldung eines Beamten - Auslegung

  • BAG, 21.06.1978 - 4 AZR 816/76

    Kommunaler Verwaltungsdienst - Ablegung der jeweiligen Verwaltungsprüfung -

  • BVerwG, 13.03.1972 - I DB 1.72

    Rechtsmittel

  • BAG, 07.08.1986 - 6 ABR 57/85

    Voraussetzungen eines einheitlichen Betriebes mehrerer Unternehmer

  • BAG, 29.01.1987 - 6 ABR 23/85

    Gemeinsamer Betrieb durch drei Unternehmen - Verfolgung des unternehmerischen

  • BAG, 25.09.1986 - 6 ABR 68/84

    Bildung eines einheitlichen Betriebs nach räumlichem Zusammenschluß zweier

  • BAG, 28.07.1994 - 6 AZR 220/94

    Beginn und Ende der Arbeitszeit - öffentlicher Dienst

    Die Arbeitsstelle umfaßt einen räumlich weiteren Bereich als der Arbeitsplatz, der für Beginn und Ende der Arbeitszeit unmaßgeblich ist (wie BAG Urteil vom 18.1.1990 6 AZR 386/89 = BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP Nr. 16 zu § 15 BAT).

    Arbeitsstelle einer in einem Krankenhaus beschäftigten Krankenschwester ist regelmäßig die Krankenhausstation, auf der die Arbeitsleistung zu erbringen ist (Abweichung von BAG Urteil vom 18.1.1990 6 AZR 386/89 = BAGE 65, 1, 12f [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP Nr. 16 zu § 15 BAT, zu II 3 f der Gründe).

    Demgemäß hat der Senat in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß der Begriff der Arbeitsstelle nicht mit dem des Arbeitsplatzes identisch ist, sondern einen gegenüber diesem weiteren räumlichen Bereich umfaßt (vgl. Beschluß vom 29. April 1982 - 6 ABR 54/79 - AP Nr. 4 zu § 15 BAT; Urteile vom 15. September 1988, BAGE 59, 335 = AP Nr. 12 zu § 15 BAT, vom 18. Januar 1990, BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP Nr. 16 zu § 15 BAT).

    Die Schwierigkeiten bei der Organisation der ablösenden Dienste, die der erkennende Senat durchaus gesehen hat (vgl. BAGE 65, 1, 14 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP Nr. 16 zu § 15 BAT, zu II 3 g der Gründe), haben die Tarifparteien nicht zu einer Regelung veranlaßt, die für Beginn und Ende der Arbeitszeit künftig statt auf die Arbeitsstelle auf den Arbeitsplatz abstellt (wie z. B. § 15 Abs. 1 BMT-G II oder § 15 Abs. 7 BAT-O).

    Während als Dienststelle i. S. des vom erkennenden Senat mit umfangreicher Begründung befürworteten personalvertretungsrechtlichen Dienststellenbegriffs eine tatsächliche und organisatorisch verselbständigte Verwaltungseinheit anzusehen ist, der ein örtlich und sachlich bestimmtes Aufgabengebiet zur Wahrnehmung zugewiesen ist und die ihren inneren Betriebsablauf eigenverantwortlich bestimmt (vgl. BAGE 65, 1, 10 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP Nr. 16 zu § 15 BAT, zu II 3 c 2 der Gründe), ist unter einem Verwaltungsbereich oder Betriebsbereich eine Organisationseinheit zu verstehen, die üblicherweise Bestandteil einer Dienststelle oder eines Betriebs ist, jedenfalls nicht die ganze Dienststelle oder den ganzen Betrieb und auch nicht das ganze Gebäude oder den ganzen Gebäudeteil umfassen muß, in dem sie sich befindet.

    Soweit der Senat unter Geltung der früheren Fassung der Protokollnotiz angenommen hat, die Station sei der Arbeitsplatz, nicht aber die Arbeitsstelle der dort arbeitenden Angestellten (BAGE 65, 1, 12 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP, aaO, zu II 3 f 2 der Gründe) ist daran nicht festzuhalten, nachdem nunmehr als Arbeitsstelle grundsätzlich eine Organisationseinheit unterhalb der Ebene der Dienststelle geregelt ist.

    Der Senat hat diese Auslegung bereits im Urteil vom 18. Januar 1990 (BAGE 65, 1, 13 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP, aaO, zu II 3 f 2 der Gründe) als gedanklich möglich bezeichnet.

  • BAG, 28.07.1994 - 6 AZR 221/94

    Aufnahme und Beendigung der Arbeit bei Umkleiden von Zivilkleidung in

    Demgemäß hat der Senat in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß der Begriff der Arbeitsstelle nicht mit dem des Arbeitsplatzes identisch ist, sondern einen gegenüber diesem weiteren räumlichen Bereich umfaßt (vgl. Beschluß vom 29. April 1982 - 6 ABR 54/79 - AP Nr. 4 zu § 15 BAT; Urteile vom 15. September 1988 - 6 AZR 637/86 - BAGE 59, 335 = AP Nr. 12 zu § 15 BAT und vom 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP Nr. 16 zu § 15 BAT und - 6 AZR 551/88 -, n.v., sowie zuletzt Urteil vom 11. März 1993 - 6 AZR 234/91 -, n.v.).

    Die Schwierigkeiten bei der Organisation der ablösenden Dienste, die der erkennende Senat durchaus gesehen hat (vgl. BAGE 65, 1, 14 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP Nr. 16 zu § 15 BAT, zu II 3 g der Gründe), haben die Tarifparteien nicht zu einer Regelung veranlaßt, die für Beginn und Ende der Arbeitszeit künftig statt auf die Arbeitsstelle auf den Arbeitsplatz abstellt (wie z.B. § 15 Abs. 1 BMT-G II oder § 15 Abs. 7 BAT-O).

    Während als Dienststelle i.S. des vom erkennenden Senat mit umfangreicher Begründung befürworteten personalvertretungsrechtlichen Dienststellenbegriffs eine tatsächliche und organisatorisch verselbständigte Verwaltungseinheit anzusehen ist, der ein örtlich und sachlich bestimmtes Aufgabengebiet zur Wahrnehmung zugewiesen ist und die ihren inneren Betriebsablauf eigenverantwortlich bestimmt (vgl. BAGE 65, 1, 10 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP Nr. 16 zu § 15 BAT, zu II 3 c 2 der Gründe), ist unter einem Verwaltungsbereich oder Betriebsbereich eine Organisationseinheit zu verstehen, die üblicherweise Bestandteil einer Dienststelle oder eines Betriebs ist, jedenfalls nicht die ganze Dienststelle oder den ganzen Betrieb und auch nicht das ganze Gebäude oder den ganzen Gebäudeteil umfassen muß, in dem sie sich befindet.

    Soweit der Senat unter Geltung der früheren Fassung der Protokollnotiz angenommen hat, die Station sei der Arbeitsplatz, nicht aber die Arbeitsstelle der dort arbeitenden Angestellten (BAGE 65, 1, 12 f. [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP, a.a.O., zu II 3 f 2 der Gründe) ist daran nicht festzuhalten, nachdem nunmehr als Arbeitsstelle grundsätzlich eine Organisationseinheit unterhalb der Ebene der Dienststelle geregelt ist.

    Der Senat hat diese Auslegung bereits im Urteil vom 18. Januar 1990 (BAGE 65, 1, 13 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP, a.a.O., zu II 3 f 2 der Gründe) als gedanklich möglich bezeichnet.

  • BAG, 09.10.2003 - 6 AZR 447/02

    Rufbereitschaft - Vergütung angefallener Arbeit

    Durch einen nach dem Tarifvertrag nicht zulässigen Eingriff in die Freizeitgestaltung des Angestellten kann sich der Arbeitgeber der in § 15 Abs. 6b Unterabs. 3 Satz 2 BAT geregelten Vergütung der Wegezeit und der Stundengarantie des § 15 Abs. 6b Unterabs. 3 Satz 2 BAT nicht entziehen (BAG 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - BAGE 65, 1, 15).
  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 37/89

    Arzt-Krankenhaus-Vertrag

    Die Ansprüche auf Überstundenvergütung werden gemäß § 17 Abs. 5 Satz 1 BAT nach Ablauf des einmonatigen Ausgleichszeitraums fällig (BAG Urteil vom 7. Dezember 1982 - 3 AZR 1218/79 - AP Nr. 8 zu § 17 BAT; BAG Urteil vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - EzA § 15 BAT Nr. 1, zur Veröffentlichung vorgesehen; ebenso PK-BAT Pieper, § 17 Rz 28; Uttlinger/ Breier/Kiefer/Hoffmann, aaO, § 17 Erl.
  • BAG, 25.03.1993 - 6 AZR 359/90

    Arbeitszeit: Beginn und Ende

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 29. April 1982 - 6 ABR 54/79 - AP Nr. 4 zu § 15 BAT; Urteile vom 15. September 1988 - 6 AZR 637/86 - BAGE 59, 335 = AP Nr. 12 zu § 15 BAT und vom 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP Nr. 16 zu § 15 BAT und - 6 AZR 551/88 - n.v.) den Begriff der Arbeitsstelle dahingehend konkretisiert, daß dieser nicht mit dem Begriff des Arbeitsplatzes identisch ist, sondern einen weiteren räumlichen Bereich umfaßt.

    Entscheidend ist, daß der beklagte Arbeitgeber das Gelände räumlich-organisatorisch, z.B. durch Umfriedung als Arbeitsstelle gestaltet hat (vgl. zuletzt BAG Urteile vom 18. Januar 1990, BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP, a.a.O. und vom 26. November 1992 - 6 AZR 600/90 - n.v.).

  • BAG, 11.03.1993 - 6 AZR 234/91

    Beginn und Ende der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst - Vielzahl von

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 29. April 1982 - 6 ABR 54/79 - AP Nr. 4 zu § 15 BAT; Urteile vom 15. September 1988 - 6 AZR 637/86 - BAGE 59, 335 = AP Nr. 12 zu § 15 BAT und vom 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP Nr. 16 zu § 15 BAT und - 6 AZR 551/88 - n.v.) den Begriff der Arbeitsstelle dahingehend konkretisiert, daß dieser nicht mit dem Begriff des Arbeitsplatzes identisch ist, sondern einen weiteren räumlichen Bereich umfaßt.

    Entscheidend ist somit, daß der beklagte Arbeitgeber das Gelände räumlich-organisatorisch, z.B. durch Umfriedung, als Arbeitsstelle gestaltet hat (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 18. Januar 1990, BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP, a.a.O.).

  • BAG, 25.03.1993 - 6 AZR 135/92

    Beginn und Ende der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst - Definition der

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 29. April 1982 - 6 ABR 54/79 - AP Nr. 4 zu § 15 BAT; Urteile vom 15. September 1988 - 6 AZR 637/86 - BAGE 59, 335 = AP Nr. 12 zu § 15 BAT und vom 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP Nr. 16 zu § 15 BAT und - 6 AZR 551/88 - n.v.) den Begriff der Arbeitsstelle dahingehend konkretisiert, daß dieser nicht mit dem Begriff des Arbeitsplatzes identisch ist, sondern einen weiteren räumlichen Bereich umfaßt.

    Sowohl das gesamte Dienststellengelände wie auch Teile von Dienststellen können eine Arbeitsstelle darstellen (vgl. BAG Urteil vom 15. September 1988 - 6 AZR 637/86 - BAGE 59, 335 = AP Nr. 12 zu § 15 BAT und Urteil vom 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP, a.a.O.), wenn der Arbeitgeber aufgrund seiner Organisationsbefugnis seine aus einem oder mehreren auseinanderliegenden Gebäuden bestehende Dienststelle oder Teile davon mit einer Einfriedung umgibt und die Arbeitnehmer auf diese Weise zwingt, bestimmte Eingänge zu benutzen.

  • BAG, 26.11.1992 - 6 AZR 600/90

    Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit eines Krankenpflegers - Hauptpforte

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 29. April 1982 - 6 ABR 54/79 - AP Nr. 4 zu § 15 BAT; Urteile vom 15. September 1988 - 6 AZR 637/86 - BAGE 59, 335 = AP Nr. 12 zu § 15 BAT und vom 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP Nr. 16 zu § 15 BAT und - 6 AZR 551/88 - n.v.) den Begriff der Arbeitsstelle dahingehend konkretisiert, daß dieser nicht mit dem Begriff des Arbeitsplatzes identisch ist, sondern einen weiteren räumlichen Bereich umfaßt.

    Entscheidend ist, daß der beklagte Arbeitgeber das Gelände räumlich-organisatorisch, z.B. durch Umfriedung, als Arbeitsstelle gestaltet hat (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 18. Januar 1990, BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP, a.a.O.).

  • BAG, 08.05.2003 - 6 AZR 183/02

    Beschäftigungszeit - Übernahme eines Dienststellenteils

    Danach ist unter einer Dienststelle ein untergeordneter Teil einer Behörde zu verstehen, der zur Wahrnehmung der der Behörde obliegenden Aufgaben an einem bestimmten Ort eingerichtet ist, sofern dieser untergeordnete Teil als abgrenzbare Verwaltungseinheit Aufgaben der Verwaltung mit einer gewissen Selbständigkeit erledigt (BAG 20. Februar 1997 - 6 AZR 713/95 - aaO; 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - BAGE 65, 1, 11).
  • BAG, 11.03.1993 - 6 AZR 200/91

    Beginn und Ende der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst - Begriff der Arbeitstelle

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 29. April 1982 - 6 ABR 54/79 - AP Nr. 4 zu § 15 BAT; Urteile vom 15. September 1988 - 6 AZR 637/86 - BAGE 59, 335 = AP Nr. 12 zu § 15 BAT und vom 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP Nr. 16 zu § 15 BAT und - 6 AZR 551/88 - n.v.) den Begriff der Arbeitsstelle dahingehend konkretisiert, daß dieser nicht mit dem Begriff des Arbeitsplatzes identisch ist, sondern einen weiteren räumlichen Bereich umfaßt.

    Entscheidend ist, daß der beklagte Arbeitgeber das Gelände räumlich-organisatorisch gestaltet hat (vgl. zuletzt BAG Urteile vom 18. Januar 1990, BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP, a.a.O., und vom 26. November 1992 - 6 AZR 600/90 - n.v.).

  • LAG Baden-Württemberg, 27.06.2001 - 12 Sa 55/00

    Anspruch auf Fahrtkostenerstattung und Mehrarbeitsvergütung nach ALTV 2 -

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1993 - PL 15 S 2160/92

    Umfang der Mitbestimmung über Beginn und Ende der Arbeitszeit; Gesetzesvorbehalt

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1993 - PL 15 S 2158/92

    Umfang der Mitbestimmung über Beginn und Ende der Arbeitszeit; Gesetzesvorbehalt

  • LAG Baden-Württemberg, 27.06.2001 - 12 Sa 54/00

    Anspruch auf Fahrtkostenerstattung und Mehrarbeitsvergütung nach ALTV 2 -

  • BAG, 15.07.1993 - 6 AZR 398/92

    Beginn und Ende der Arbeitszeit - Übergangsregelung

  • BAG, 20.02.1997 - 6 AZR 713/95

    Beschäftigungszeit - Übernahme einer Dienststelle

  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 35/89

    Verpflichtung eines Klinikums zur Vergütung von Bereitschaftsdiensten und

  • LAG Hamm, 27.08.1998 - 4 Sa 1799/97

    Zeiten für Umkleiden und Duschen als vergütungspflichtige Arbeitszeit eines

  • BAG, 20.02.1997 - 6 AZR 772/95

    Übernahme der Aufgaben der Kindereinrichtungen des Landkreises durch die

  • BAG, 26.05.1994 - 6 AZR 729/93

    Beginn und Ende der Arbeitszeit - Übergangsregelung

  • BAG, 11.06.1992 - 6 AZR 193/91

    Meisterzuschlag - unterstellter Angestellter.

  • BAG, 20.02.1997 - 6 AZR 714/95

    Anrechnung der Zeit der Tätigkeit als Beschäftigungszeit - Begriff der

  • BAG, 20.02.1997 - 6 AZR 715/95

    Anrechnung der Zeit der Tätigkeit als Beschäftigungszeit - Begriff der

  • LAG Hamburg, 27.04.1999 - 3 Sa 29/97
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1993 - PL 15 S 3020/92

    Personalvertretung: Mitbestimmung und Mitwirkung bei Anweisungen der

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1993 - PL 15 S 2157/92

    Umfang der Mitbestimmung über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit; Wegfall

  • LAG Köln, 24.09.1992 - 5 Sa 497/92

    Schichtarbeit; Dienststelle; Überstundenvergütung; Vergütung; Überstunden

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