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   BAG, 11.07.1990 - 7 ABR 23/89   

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BAG, 11.07.1990 - 7 ABR 23/89 (https://dejure.org/1990,2230)
BAG, Entscheidung vom 11.07.1990 - 7 ABR 23/89 (https://dejure.org/1990,2230)
BAG, Entscheidung vom 11. Juli 1990 - 7 ABR 23/89 (https://dejure.org/1990,2230)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertretung des Dienststellenleiters bei NATO-Truppen im personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahren - Statthaftigkeit einer unselbständigen Anschlußrechtsbeschwerde im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren - Fehlendes Rechtsschutzinteresse bei abgeschlossenen ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertretung des Dienststellenleiters bei NATO-Truppen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 65, 270
  • NZA 1991, 317 (Ls.)
  • BB 1990, 2270
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79

    Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung

    Auszug aus BAG, 11.07.1990 - 7 ABR 23/89
    Wird lediglich die Feststellung begehrt, bereits abgeschlossene Maßnahmen seien unwirksam oder hätten ein Mitbestimmungsrecht verletzt oder an ihnen habe ein Mitbestimmungsrecht bestanden, so ist ein Feststellungsinteresse nicht mehr vorhanden, wenn diese bereits abgeschlossene Maßnahme im Zeitpunkt der Entscheidung für die Rechtsbeziehungen der Beteiligten keine rechtlichen Wirkungen mehr entfaltet (vgl. statt vieler: BAGE 39, 259, 264 = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979, zu III 1 der Gründe).

    Zur Erstattung von Rechtsgutachten sind die Gerichte im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren nicht berufen (vgl. BAGE 39, 259, 264 = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979, zu III 1 der Gründe; BAG Beschluß vom 7. Dezember 1988 - 7 ABR 7/89 -, n. v., unter B I 1 der Gründe, m. w. N.).

  • BAG, 02.04.1987 - 6 ABR 29/85

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Tragung der Anwaltskosten des

    Auszug aus BAG, 11.07.1990 - 7 ABR 23/89
    Diese Rechtsprechung hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts im Anschluß an die Rechtsprechung des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts zur Statthaftigkeit der Anschlußbeschwerde im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren aufgrund des Arbeitsgerichtsgesetzes 1979 (BAGE 55, 202 = AP Nr. 3 zu § 87 ArbGG 1979) und an seinen Beschluß vom 12. Januar 1988 (1 ABR 54/86 - AP Nr. 8 zu § 81 ArbGG 1979) aufgegeben und unter entsprechender Anwendung der Vorschriften über die Anschlußrevision (§ 556 ZPO) im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren die unselbständige Anschlußrechtsbeschwerde für statthaft erachtet (BAGE 60, 311, 316 = AP Nr. 5 zu § 92 ArbGG 1979, zu B I 1b der Gründe).
  • BAG, 06.11.1973 - 1 ABR 15/73

    Nichtbeteiligung im ersten Rechtszug - Beschwerdefrist - Erweiterung des

    Auszug aus BAG, 11.07.1990 - 7 ABR 23/89
    Nach der älteren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf der Grundlage des Arbeitsgerichtsgesetzes 1953 war eine unselbständige Anschlußrechtsbeschwerde im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren nicht statthaft (vgl. BAG Beschluß vom 15. Mai 1957 - 1 ABR 8/55 - AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG); dementsprechend wurde auch die unselbständige Anschlußbeschwerde für unstatthaft erachtet (BAG Beschluß vom 27. Mai 1960 - 1 ABR 10/59 - AP Nr. 3 zu § 89 ArbGG 1953; Beschluß vom 6. November 1973 - 1 ABR 15/73 - AP Nr. 8 zu § 89 ArbGG 1953).
  • BAG, 15.05.1957 - 1 ABR 8/55

    Unselbständige Anschlußrechtsbeschwerde - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 11.07.1990 - 7 ABR 23/89
    Nach der älteren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf der Grundlage des Arbeitsgerichtsgesetzes 1953 war eine unselbständige Anschlußrechtsbeschwerde im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren nicht statthaft (vgl. BAG Beschluß vom 15. Mai 1957 - 1 ABR 8/55 - AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG); dementsprechend wurde auch die unselbständige Anschlußbeschwerde für unstatthaft erachtet (BAG Beschluß vom 27. Mai 1960 - 1 ABR 10/59 - AP Nr. 3 zu § 89 ArbGG 1953; Beschluß vom 6. November 1973 - 1 ABR 15/73 - AP Nr. 8 zu § 89 ArbGG 1953).
  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 47/82

    Angestelltenstatus - Wiedereinsetzung - Verspätete Einlegung einer

    Auszug aus BAG, 11.07.1990 - 7 ABR 23/89
    Fehlt es an seinem solchen Interesse, so ist der Antrag als unzulässig zurückzuweisen (vgl. statt vieler: BAGE 51, 29, 33 = AP Nr. 31 zu § 5 BetrVG 1972, zu C 4 der Gründe).
  • BAG, 27.05.1960 - 1 ABR 10/59

    Anschlußbeschwerde - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 11.07.1990 - 7 ABR 23/89
    Nach der älteren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf der Grundlage des Arbeitsgerichtsgesetzes 1953 war eine unselbständige Anschlußrechtsbeschwerde im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren nicht statthaft (vgl. BAG Beschluß vom 15. Mai 1957 - 1 ABR 8/55 - AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG); dementsprechend wurde auch die unselbständige Anschlußbeschwerde für unstatthaft erachtet (BAG Beschluß vom 27. Mai 1960 - 1 ABR 10/59 - AP Nr. 3 zu § 89 ArbGG 1953; Beschluß vom 6. November 1973 - 1 ABR 15/73 - AP Nr. 8 zu § 89 ArbGG 1953).
  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 63/87

    Anschlußrechtsbeschwerde - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 11.07.1990 - 7 ABR 23/89
    Diese Rechtsprechung hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts im Anschluß an die Rechtsprechung des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts zur Statthaftigkeit der Anschlußbeschwerde im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren aufgrund des Arbeitsgerichtsgesetzes 1979 (BAGE 55, 202 = AP Nr. 3 zu § 87 ArbGG 1979) und an seinen Beschluß vom 12. Januar 1988 (1 ABR 54/86 - AP Nr. 8 zu § 81 ArbGG 1979) aufgegeben und unter entsprechender Anwendung der Vorschriften über die Anschlußrevision (§ 556 ZPO) im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren die unselbständige Anschlußrechtsbeschwerde für statthaft erachtet (BAGE 60, 311, 316 = AP Nr. 5 zu § 92 ArbGG 1979, zu B I 1b der Gründe).
  • BAG, 12.01.1988 - 1 ABR 54/86

    Rechtsschutzinteresse im Beschlussverfahren

    Auszug aus BAG, 11.07.1990 - 7 ABR 23/89
    Diese Rechtsprechung hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts im Anschluß an die Rechtsprechung des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts zur Statthaftigkeit der Anschlußbeschwerde im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren aufgrund des Arbeitsgerichtsgesetzes 1979 (BAGE 55, 202 = AP Nr. 3 zu § 87 ArbGG 1979) und an seinen Beschluß vom 12. Januar 1988 (1 ABR 54/86 - AP Nr. 8 zu § 81 ArbGG 1979) aufgegeben und unter entsprechender Anwendung der Vorschriften über die Anschlußrevision (§ 556 ZPO) im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren die unselbständige Anschlußrechtsbeschwerde für statthaft erachtet (BAGE 60, 311, 316 = AP Nr. 5 zu § 92 ArbGG 1979, zu B I 1b der Gründe).
  • BVerwG, 26.08.1987 - 6 P 11.86

    Personalvertretung - Dienststellenleiter - Mitbestimmungsverfahren

    Auszug aus BAG, 11.07.1990 - 7 ABR 23/89
    Einen ständigen Vertreter, wie er bei dem vom Personalvertretungsgesetz vorausgesetzten normalen Aufbau deutscher Behörden regelmäßig zu finden ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 26. August 1987 - 6 P 11.86 - PersV 1988, 488), muß es bei den ausländischen Stationierungsstreitkräften grundsätzlich nicht geben.
  • BVerwG, 23.03.1999 - 6 P 10.97

    Nicht nur vorübergehende und geringfügige Aufstockung eines

    Dies gilt aber in der Regel nur für Rechtsfragen, die hinter dem anlaßgebenden Vorgang stehen (siehe Beschlüsse vom 8. Oktober 1997 BVerwG 6 P 9.95 BVerwGE 105, 247 = PersR 1998, 155, vom 14. Juni 1995 BVerwG 6 P 43.93 , vom 20. April 1995 BVerwG 6 P 17.93 und vom 2. Juni 1993 BVerwG 6 P 3.92 a.a.O.; ebenso BAGE 65, 270, 275; 39, 259, 267), die dem konkreten Vorgang zugrunde liegen (vgl. Beschluß vom 26. Januar 1994 BVerwG 6 P 21.92 ) bzw. die durch den konkreten Anlaß als entscheidungserheblich aufgeworfen werden (vgl. Beschluß vom 25. Januar 1995 BVerwG 6 P 19.93 ).

    Die Rechtsfrage muß sich also auf künftige vergleichbare bzw. gleichartige Sachverhalte beziehen (siehe BAGE 65, 270, 276; 39, 259, 264; Altvater u.a., BPersVG, 4. Aufl., § 83 Rn. 51).

  • BVerwG, 19.10.2015 - 5 P 11.14

    Abstrakter Feststellungsantrag; Zulässigkeit; Erledigung; Zeitpunkt; letzte

    Es können nur solche Rechtsfragen einer Klärung zugeführt werden, die sich an dem konkreten Vorgang ausrichten, durch ihn ausgelöst und auch begrenzt werden (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. März 1999 - 6 P 10.97 - BVerwGE 108, 347 und vom 24. Juli 2008 - 6 PB 18.08 - Buchholz 251.7 § 79 NWPersVG Nr. 7 S. 3, jeweils m.w.N.; ebenso BAG, Beschlüsse vom 29. Juli 1982 - 6 ABR 51/79 - BAGE 39, 259 und vom 11. Juli 1990 - 7 ABR 23/89 - BAGE 65, 270 ).
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.07.2007 - 6 TaBV 31/06

    Betriebsrat, Mitbestimmung, Arbeitszeit, Erhöhung, Einstellung (§ 99 BetrVG)

    Die zur Klärung gestellte Rechtsfrage muss allerdings durch den konkreten Anlass als entscheidungserheblich aufgeworfen werden, also hinter dem Anlass gebenden Vorgang stehen (BAG 11.07.1990 - 7 ABR 23/89 - BAGE 65, 270; BVerwG 08.10.1997 - 6 P 9.95 - BVerwGE 105, 247).
  • BVerwG, 01.04.2015 - 5 P 8.14

    Abstrakter Feststellungsantrag; allgemeiner Feststellungsantrag; abstraktes

    Es können nur solche Rechtsfragen einer Klärung zugeführt werden, die sich an dem konkreten Vorgang ausrichten, durch ihn ausgelöst und auch begrenzt werden (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. März 1999 - 6 P 10.97 - BVerwGE 108, 347 und vom 24. Juli 2008 - 6 PB 18.08 - Buchholz 251.7 § 79 NWPersVG Nr. 7 S. 3, jeweils m.w.N.; ebenso BAG, Beschlüsse vom 29. Juli 1982 - 6 ABR 51/79 - BAGE 39, 259 und vom 11. Juli 1990 - 7 ABR 23/89 - BAGE 65, 270 ).
  • BVerwG, 03.02.1993 - 6 P 28.91

    Personalvertretung - Abrufkräfte - Zustimmungsantrag - Einheitliches

    Daher muß ein Antragsteller, der eine Entscheidung nicht nur über einen bestimmten, konkreten Vorgang, sondern außerdem über die dahinterstehende personalvertretungsrechtliche Frage begehrt, dies spätestens mit seinem in der letzten Tatsacheninstanz gestellten Antrag deutlich gemacht haben (vgl. im Anschluß an die Rspr. des BAG: BVerwGE 74, 100 ; Beschluß vom 20. Juni 1986 - BVerwG 6 P 4.83 - BVerwGE 74, 273; vgl. ferner BAGE 39, 259 ; 51, 29 ; 65, 270 ).
  • BVerwG, 08.07.2008 - 6 P 14.07

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Antrag auf Auflösung des

    aa) Ein solches Rechtsmittel ist allerdings nach § 92 Abs. 2 Satz 1 ArbGG i.V.m. § 554 ZPO statthaft (vgl. Beschluss vom 30. August 1985 - BVerwG 6 P 20.83 - BVerwGE 72, 94 = Buchholz 238.31 § 79 BaWüPersVG Nr. 5 S. 11; BAG, Beschlüsse vom 20. Dezember 1988 - 1 ABR 63/87 - BAGE 60, 311 und vom 11. Juli 1990 - 7 ABR 23/98 - BAGE 65, 270 ).
  • BVerwG, 02.06.1993 - 6 P 23.91

    Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren - Rechtsschutzinteresse -

    Daher muß ein Antragsteller, der eine Entscheidung nicht nur über einen bestimmten konkreten Vorgang, sondern außerdem über die dahinterstehende personalvertretungsrechtliche Frage begehrt, dies spätestens mit seinem in der letzten Tatsacheninstanz gestellten Antrag deutlich gemacht haben (vgl. im Anschluß an die Rspr. des BAG: BVerwGE 74, 100 ; Beschluß vom 20. Juni 1986 - BVerwG 6 P 4.83 - BVerwGE 74, 273; Beschluß vom 3. Februar 1993 - BVerwG 6 P 28.91 Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 84; vgl. ferner BAGE 39, 259 ; 51, 29 ; 65, 270 ).
  • BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 54/98

    Vertretungsbefugnis des Dienststellenleiters in personalvertretungsrechtlichen

    Abweichend von § 7 Satz 2 BPersVG setzt die Vertretung des Kommandeurs als Leiter einer Dienststelle keinen Verhinderungsfall voraus und verlangt auch nicht, daß sie durch einen ständigen Vertreter erfolgt, der den Dienststellenleiter nach den maßgeblichen Organisationsplänen laufend vertritt und regelmäßig befugt ist, in seiner Vertretung zu zeichnen (BAG Beschluß vom 11. Juli 1990 - 7 ABR 23/89 - AP Nr. 9 zu Art. 56 ZA-Nato-Truppenstatut, zu C II 1 a der Gründe; Altvater/Bacher/Hörter/Peiseler/Sabottig/Schneider/Vohs, BPersVG, 4. Aufl., NATO-Streitkräfte UP a.F. Rn 11 f.).

    Diese Notwendigkeit besteht, weil die Kommandeure wegen des häufigen Wechsels an der Spitze der Einheit in der Regel ohne Dolmetscher mit der Betriebsvertretung nicht kommunizieren können und auch nicht über hinreichende Kenntnisse des bundesdeutschen Arbeits- und Personalvertretungsrechts verfügen (BAG Beschluß vom 11. Juli 1990 aaO, zu C II 1 c aa der Gründe).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.06.1998 - 6 TaBV 13/98

    Vertretungsbefugnis des Leiters des Zivilpersonalbüros; Geltung des deutschen

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  • BVerwG, 27.08.1997 - 6 P 11.95

    Personalvertretungsrecht: Vorstandswahlen

    Die in derartigen Fällen allein noch mögliche Feststellung zu der hinter dem Verpflichtungsbegehren stehenden Rechtsfrage wurde nicht beantragt und kann nach der neueren Rechtsprechung des Senats im Rechtsbeschwerdeverfahren auch nicht mehr beantragt werden (vgl. im Anschluß an die Rechtsprechung des BAG: BVerwGE 74, 100, 102 [BVerwG 12.03.1986 - 6 P 5/85]; 74, 273 [BVerwG 12.06.1986 - 5 C 65/84]; Beschlüsse vom 2. Juni 1993 - BVerwG 6 P 3.92 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 84 und § 83 BPersVG Nr. 61 = ZfPR 1993, 190; vom 26. Januar 1994 - BVerwG 6 P 21.92 - vom 15. Februar 1994 - BVerwG 6 P 9.92 - PersR 1994, 167 = ZfPR 1994, 84; vgl. ferner BAGE 39, 259, 264 [BAG 29.07.1982 - 6 ABR 51/79]; 51, 29, 33 [BAG 23.01.1986 - 6 ABR 47/82]; 65, 270, 275) [BAG 11.07.1990 - 7 ABR 23/89].
  • BVerwG, 08.07.2008 - 6 P 15.07

    Voraussetzungen des § 9 Abs. 4 S. 1 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG);

  • LAG Bremen, 23.02.2000 - 2 Sa 109/99

    Eingruppierung nach dem Begriff des Arbeitsvorganges in der Definition der

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2020 - 12 LB 1/19

    Rechtsschutzbedürfnis für ein personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren

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