Rechtsprechung
   BAG, 18.12.1990 - 1 ABR 15/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,893
BAG, 18.12.1990 - 1 ABR 15/90 (https://dejure.org/1990,893)
BAG, Entscheidung vom 18.12.1990 - 1 ABR 15/90 (https://dejure.org/1990,893)
BAG, Entscheidung vom 18. Dezember 1990 - 1 ABR 15/90 (https://dejure.org/1990,893)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,893) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zur Einstellung eines Angestellten - Bevorzugte Einstellung von ausgeschiedenen Arbeitnehmern - Unterrichtung des Betriebsrats über Neueinstellung durch den Arbeitgeber - Übertragung der Arbeitnehmerauswahl auf Dritte ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99 Abs. 1, § 99 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3, 5
    Umfang der Unterrichtungspflicht nach § 99 Abs. 1 BetrVG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 99 Abs. 1, § 99 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3 und 5
    Einstellung: Grenzen der Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers über Bewerber bei Einschaltung eines Personalberaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 66, 328
  • ZIP 1991, 535
  • MDR 1991, 650
  • NZA 1991, 482
  • BB 1991, 761
  • DB 1991, 761
  • DB 1991, 969
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 8/75

    Betriebsrat: Mitspracherecht bei der Anwerbung von und Auswahl unter neuen

    Auszug aus BAG, 18.12.1990 - 1 ABR 15/90
    Ob Gründe für eine Verweigerung der Zustimmung zur personellen Einzelmaßnahme bestehen, kann grundsätzlich erst nach einer genauen Unterrichtung des Betriebsrats im Mitbestimmungsverfahren festgestellt werden (BAG Beschluß vom 6. April 1973 - 1 ABR 13/72 - AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 8/75 - AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972; BVerwGE 61, 325 [BVerwG 11.02.1981 - 6 P 44/79]; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 16. Aufl., § 99 Rz 31; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 99 Rz 105; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 99 Rz 43; Gnade/ Kehrmann/Schneider/Blanke, BetrVG, 2. Aufl., § 99 Rz 53; Weiss, BetrVG, 2. Aufl., § 99 Rz 14; Kraft, GK-BetrVG , 4. Aufl., § 99 Rz 73).

    Der Senat hat aber bereits in der Entscheidung vom 18. Juli 1978 (aaO) eine Einschränkung gemacht und ausgeführt, die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Vorlage der Bewerbungsunterlagen könne nur gelten, soweit er dazu tatsächlich in der Lage sei und ihm entsprechende Unterlagen zur Verfügung stehen würden.

  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 44.79

    Reichweite und Zweck einer diesbezüglichen Informationspflicht seitens der

    Auszug aus BAG, 18.12.1990 - 1 ABR 15/90
    Ob Gründe für eine Verweigerung der Zustimmung zur personellen Einzelmaßnahme bestehen, kann grundsätzlich erst nach einer genauen Unterrichtung des Betriebsrats im Mitbestimmungsverfahren festgestellt werden (BAG Beschluß vom 6. April 1973 - 1 ABR 13/72 - AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 8/75 - AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972; BVerwGE 61, 325 [BVerwG 11.02.1981 - 6 P 44/79]; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 16. Aufl., § 99 Rz 31; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 99 Rz 105; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 99 Rz 43; Gnade/ Kehrmann/Schneider/Blanke, BetrVG, 2. Aufl., § 99 Rz 53; Weiss, BetrVG, 2. Aufl., § 99 Rz 14; Kraft, GK-BetrVG , 4. Aufl., § 99 Rz 73).
  • BAG, 27.08.1975 - 4 AZR 454/74

    Interessenausgleich: Auslegung von Sozialplänen

    Auszug aus BAG, 18.12.1990 - 1 ABR 15/90
    Diese Formulierung ist mißverständlich, weil der Sozialplan eine Betriebsvereinbarung ist (BAG Urteil vom 27. August 1975 - 4 AZR 454/74 - AP Nr. 2 zu § 112 BetrVG 1972 und Urteil vom 29. November 1978 - 5 AZR 533/77 - AP Nr. 7 zu § 112 BetrVG 1972; Dietz/Richardi, aaO, § 112 Rz 80, m.w.N.; Fuchs, Der Sozialplan nach dem BetrVG 1972, 1977, S. 33; Weiss, aaO, § 112 Rz 12; Galperin/Löwisch, aaO, § 112 Rz 47; Weller, AR-Blattei , Sozialplan, unter F I).
  • LAG Köln, 06.10.1987 - 11 TaBV 50/87
    Auszug aus BAG, 18.12.1990 - 1 ABR 15/90
    Sie müssen alle dem Betriebsrat unter Vorlage der Bewerbungsunterlagen genannt werden (vgl. so auch LAG Köln Beschluß vom 6. Oktober 1987 - 11 TaBV 50/87 - NZA 1988, 589).
  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 33/87

    Neueinstellung - Betriebsrat - Auskunftspflicht - Arbeitsvertrag -

    Auszug aus BAG, 18.12.1990 - 1 ABR 15/90
    Die Unterrichtung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber ist Voraussetzung dafür, daß dieser seine Rechte nach § 99 Abs. 2 BetrVG wahrnehmen kann (BAGE 51, 42 = AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972 sowie BAGE 60, 57 [BAG 18.10.1988 - 1 ABR 33/87] = AP Nr. 57 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 06.04.1973 - 1 ABR 13/72

    Betriebsrat: Informationspflicht des Arbeitgebers über nicht berücksichtigte

    Auszug aus BAG, 18.12.1990 - 1 ABR 15/90
    Ob Gründe für eine Verweigerung der Zustimmung zur personellen Einzelmaßnahme bestehen, kann grundsätzlich erst nach einer genauen Unterrichtung des Betriebsrats im Mitbestimmungsverfahren festgestellt werden (BAG Beschluß vom 6. April 1973 - 1 ABR 13/72 - AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 8/75 - AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972; BVerwGE 61, 325 [BVerwG 11.02.1981 - 6 P 44/79]; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 16. Aufl., § 99 Rz 31; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 99 Rz 105; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 99 Rz 43; Gnade/ Kehrmann/Schneider/Blanke, BetrVG, 2. Aufl., § 99 Rz 53; Weiss, BetrVG, 2. Aufl., § 99 Rz 14; Kraft, GK-BetrVG , 4. Aufl., § 99 Rz 73).
  • BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 10/84

    Betriebsrat - Unterrichtungspflicht

    Auszug aus BAG, 18.12.1990 - 1 ABR 15/90
    Die Unterrichtung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber ist Voraussetzung dafür, daß dieser seine Rechte nach § 99 Abs. 2 BetrVG wahrnehmen kann (BAGE 51, 42 = AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972 sowie BAGE 60, 57 [BAG 18.10.1988 - 1 ABR 33/87] = AP Nr. 57 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 88/88

    Betriebsrat: Verstoß des Arbeitgebers gegen BetrVG bei unterlassener Prüfung der

    Auszug aus BAG, 18.12.1990 - 1 ABR 15/90
    Diese Vorschrift ist - wie schon in der Senatsentscheidung vom 14. November 1989 (- 1 ABR 88/88 - AP Nr. 77 zu § 99 BetrVG 1972 = EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 84) ausgeführt wurde - nicht dahin zu verstehen, daß lediglich die Einstellung als solche, d.h. die Eingliederung des Bewerbers in den Betrieb und seine Beschäftigung verboten sein muß, damit der Betriebsrat berechtigt ist, seine Zustimmung zu verweigern.
  • BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 44/86

    Mitbestimmung bei Versetzungen

    Auszug aus BAG, 18.12.1990 - 1 ABR 15/90
    Nach dem Senatsbeschluß vom 15. September 1987 (BAGE 56, 108 = AP Nr. 46 zu § 99 BetrVG 1972) sind Nachteile im Sinne des § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG nicht nur der Verlust einer Rechtsposition oder einer rechtserheblichen Anwartschaft.
  • BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 55/84

    Zustimmungsersetzung zur Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 18.12.1990 - 1 ABR 15/90
    Hätte der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht ordnungsgemäß nach § 99 Abs. 1 BetrVG unterrichtet, wäre die Wochenfrist des § 99 Abs. 3 BetrVG nicht in Gang gesetzt worden, so daß der Arbeitgeber noch nicht beantragen könnte, die verweigerte Zustimmung des Betriebsrats zu ersetzen (Senatsbeschluß vom 15. April 1986, BAGE 51, 345 = AP Nr. 36 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 23.02.1988 - 1 ABR 82/86

    Betriebsverfassungsrechtliche Rechtsfolgen aus der Herabsetzung der Anforderungen

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Ihnen steht es frei, je nach Art der Betriebsänderung und Art der dadurch entstehenden Nachteile unterschiedliche Leistungen zu vereinbaren und dabei etwa neben einmaligen Abfindungszahlungen auch andere Leistungen - zB laufende Überbrückungsgelder - vorzusehen (vgl. zu solchen Leistungen BAG 18. Dezember 1990 - 1 ABR 15/90 - BAGE 66, 328; bei Sozialplänen BAG 13. Februar 1975 - 3 AZR 24/74 -; Fitting BetrVG 28. Aufl. §§ 112, 112a Rn. 141) .
  • BAG, 21.10.2014 - 1 ABR 10/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellungen - Vorlage- und Auskunftspflicht

    Aus diesem Grund ist etwa im Fall der Einschaltung eines Personalberatungsunternehmens, das keine Stellenanzeige für den Arbeitgeber aufgegeben hat und allein damit beauftragt wurde, geeignete Bewerber vorzuschlagen, nur derjenige als Bewerber anzusehen, der vom Personalberater vorgeschlagen wird (vgl. BAG 18. Dezember 1990 - 1 ABR 15/90 - zu B I 3 c der Gründe, BAGE 66, 328) .

    Diese sind Bewerber, weil sie ihr Interesse für einen bestimmten Arbeitsplatz aufgrund einer von der Arbeitgeberin veranlassten Stellenausschreibung in einem von ihr organisierten Verfahren zum Ausdruck gebracht haben (vgl. BAG 18. Dezember 1990 - 1 ABR 15/90 - zu B I 3 c der Gründe, BAGE 66, 328) .

    Auch ist er grundsätzlich nicht verpflichtet, dem Betriebsrat Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die er selbst nicht hat (vgl. BAG 18. Dezember 1990 - 1 ABR 15/90 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 66, 328) .

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - 5 TaBV 8/12

    Unterrichtungspflicht, Umfang, Betriebsrat, Verpflichtungsanspruch,

    In letzterem Falle hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat nur Auskunft über die Personen zu geben, die ihm vom Personalberatungsunternehmen vorgeschlagen wurden (BAG, Beschluss vom 18.12.1990 - 1 ABR 15/90, AP Nr. 85 zu § 99 BetrVG 1972).(Rn.42).

    Er meint, der vorliegende Fall sei nicht mit dem Fall vergleichbar, der dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 18.12.1990 - 1 ABR 15/90 - zugrunde gelegen habe.

    Vielmehr beruht diese Unterlassung auf dem Umstand, dass die Arbeitgeberin davon ausging, dass die vom Recruitment-Center getroffene "Vorauswahl" mit dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall (Urt. v. 18.12.1990 - 1 ABR 15/90 -) der Beauftragung einer externen Personalberatungsfirma, geeignete Bewerber auf einen bestimmten Arbeitsplatz vorzuschlagen, vergleichbar sei.

    Die Einschränkung des Bewerberkreises durch die Art der Suche nach qualifizierten Bewerbern ist an sich nicht betriebsverfassungswidrig (BAG, Beschl. v. 18.12.1990 - 1 ABR 15/90 -, a.a.O.).

    Grundsätzlich hat der Arbeitgeber in diesem Falle den Betriebsrat über alle Bewerber unter Vorlage von deren Unterlagen nach § 99 Abs. 1 BetrVG zu unterrichten, also auch über diejenigen, die das Personalberatungsunternehmen nicht für geeignet hält (BAG, Beschl. v. 18.12.1990 - 1 ABR 15/90 -, Rn. 21, a.a.O.).

    Vielmehr muss der Arbeitgeber in diesem Falle die Herausgabe der aussortierten Bewerbungsunterlagen von dem Personalberatungsunternehmen verlangen, um seiner Unterrichtungspflicht gegenüber dem Betriebsrat vollständig entsprechen zu können (BAG, Beschl. v. 18.12.1990 - 1 ABR 15/90 -, Rn. 21, a.a.O.).

    cc) Hieran gemessen ist der vorliegende Fall nicht im Ansatz mit dem vom BAG mit Beschluss vom 18.12.1990 - 1 ABR 15/90 - entschiedenen Fall der Unterrichtungspflichten bei der Beauftragung eines Headhunters vergleichbar.

  • BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 34/20

    Zustimmungsersetzung - Versetzung - Beendigung alternierender Telearbeit

    Der Betriebsrat nimmt (was sich aus der von ihm zitierten Kommentierung in DKW/Bachner BetrVG 17. Aufl. § 99 Rn. 201 und der dortigen Fußnote ergibt) offenbar Bezug auf den Beschluss des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Dezember 1990 (- 1 ABR 15/90 - BAGE 66, 328) .

    Der Erste Senat ist davon ausgegangen, dass nach den arbeitgeberseitig gegenüber dem Betriebsrat eingegangenen Verpflichtungen die Einstellung anderer Bewerber unterbleiben müsse, um die Durchsetzung der Voraussetzungen der zu Gunsten von Arbeitsplatzverlust betroffenen Arbeitnehmer vereinbarten Sozialplanregelung zu sichern (BAG 18. Dezember 1990 - 1 ABR 15/90 - zu B III 1 der Gründe, aaO) .

  • BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 16/99

    Verzicht auf tarifliche Leistungen als Einstellungsvoraussetzung

    Sie setzt zwar voraus, daß der Arbeitgeber zuvor den Betriebsrat im erforderlichen Umfang über die geplante personelle Maßnahme unterrichtet hat (vgl. Senat 18. Dezember 1990 - 1 ABR 15/90 - BAGE 66, 328, zu B I der Gründe).
  • BAG, 10.11.1992 - 1 ABR 21/92

    Bewerbung Schwerbehinderter und Pflichten nach § 99 BetrVG

    Nur derjenige, den der Personalberater für das betreffende Unternehmen vorschlägt, ist Bewerber, weil nur bei ihm eine Verbindung zu dem konkreten Arbeitgeber besteht, nur bei ihm von einem Anbahnungsverhältnis gesprochen werden kann; auf der anderen Seite sind dann aber auch alle vom Personalberater dem Arbeitgeber vorgeschlagenen Personen Bewerber für den betreffenden Arbeitsplatz (BAGE 66, 328, 334 = AP Nr. 85 zu § 99 BetrVG 1972, zu I 3 c der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 18.10.2017 - 12 TaBV 34/17

    Einordnung der Zuordnung zum HR-Placement als mitbestimmungspflichtige Versetzung

    aa)Es kann offen bleiben, ob nicht bereits ein Verstoß gegen § 99 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG gegeben ist, was der Fall wäre, wenn § 5 Abs. Abs. 4 IA HR FOM U. materiell eine Regelung des Sozialplans (§ 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG; vgl. insoweit BAG 18.12.1990 - 1 ABR 15/90, juris Rn. 32) wäre.
  • ArbG Heilbronn, 02.04.2003 - 7 BV 19/02

    Einstellung von Leiharbeitnehmern - Verstoß gegen Betriebsvereinbarung

    Die Verpflichtung des Arbeitgebers gilt aber nur, soweit er dazu auch tatsächlich in der Lage ist und ihm entsprechende Unterlagen zur Verfügung stehen (BAG, Beschluß v. 18.7.1978 -- 1 ABR 8/75; Beschluß v. 18.12.1990 -- 1 ABR 15/90).

    Es kann dahinstehen, ob sich die Verpflichtung zur innerbetrieblichen Ausschreibung nur auf Arbeitnehmer bezieht, deren Arbeitsverhältnis noch besteht (dazu BAG, Beschluß v. 18.12.1990 -- 1 ABR 15/90).

    Denn § 99 BetrVG dient der Sicherung von Pflichten, die der Arbeitgeber gegenüber dem Betriebsrat im Interesse der Wiedereinstellung der Arbeitnehmer übernommen hat, die aufgrund einer Betriebsänderung aus dem Betrieb ausscheiden mussten, also ohne Schuld ihren Arbeitsplatz verloren haben (BAG, Beschluß v. 18.12.1990 -- 1 ABR 15/90).

  • ArbG Freiburg, 02.04.2003 - 7 BV 19/02

    Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung von Leiharbeitnehmern durch den

    Die Verpflichtung des Arbeitgebers gilt aber nur, soweit er dazu auch tatsächlich in der Lage ist und ihm entsprechende Unterlagen zur Verfügung stehen ( BAG, Beschluß v. 18.7.1978 -- 1 ABR 8/75 ; Beschluß v. 18.12.1990 -- 1 ABR 15/90 ).

    Es kann dahinstehen, ob sich die Verpflichtung zur innerbetrieblichen Ausschreibung nur auf Arbeitnehmer bezieht, deren Arbeitsverhältnis noch besteht (dazu BAG, Beschluß v. 18.12.1990 -- 1 ABR 15/90 ).

    Denn § 99 BetrVG dient der Sicherung von Pflichten, die der Arbeitgeber gegenüber dem Betriebsrat im Interesse der Wiedereinstellung der Arbeitnehmer übernommen hat, die aufgrund einer Betriebsänderung aus dem Betrieb ausscheiden mussten, also ohne Schuld ihren Arbeitsplatz verloren haben ( BAG, Beschluß v. 18.12.1990 -- 1 ABR 15/90 ).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 25 TaBV 2017/10

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats - Einstellung von Leiharbeitnehmern

    Denn eine Ausschreibung, die die vereinbarten Mindestanforderungen nicht beachtet, ist keine Ausschreibung und dem Betriebsrat steht das Zustimmungsverweigerungsrecht nach § 99 Abs. 2 Nr. 5 zu (BAG, Beschluss vom 23. Februar 1988 - 1 ABR 82/86 - AP Nr. 2 zu § 93 BetrVG 1972 = NZA 1988, 551; BAG, Beschluss vom 18. Dezember 1990 - 1 ABR 15/90 - BAGE 66, 328 = AP Nr. 85 zu § 99 BetrVG 1972 = NZA 1991, 482; vgl. auch Thüsing in Richardi, BetrVG, 12. Auflage 2010, § 99 Rn. 235; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 25. Auflage 2010, § 99 Rn. 251).

    Eine nicht ordnungsgemäße Ausschreibung, die die vereinbarten Mindestanforderungen nicht beachtet, ist keine Ausschreibung (BAG, Beschluss vom 23. Februar 1988 - 1 ABR 82/86 - a. a. O.; BAG, Beschluss vom 18. Dezember 1990 - 1 ABR 15/90 - a. a. O.; vgl. auch Thüsing in Richardi, BetrVG, 12. Auflage 2010, § 99 Rn. 235; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 25. Auflage 2010, § 99 Rn. 251).

  • LAG Düsseldorf, 26.11.2007 - 17 TaBV 86/07
  • LAG München, 19.10.2005 - 5 Sa 383/05

    Sozialplananspruch als vertraglicher Anspruch im Sinne tariflicher Verfallklausel

  • ArbG Köln, 13.01.2023 - 23 BV 67/22

    Ein Verstoß gegen die Ausschreibungsfrist rechtfertigt einen Widerspruch des

  • LAG Sachsen, 29.01.2015 - 8 Sa 435/14

    Auslegung eines Sozialtarifvertrages zum Begriff "Bruttoentgelt ohne individuelle

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.11.2021 - 7 TaBV 17/20

    Ausreichende Unterrichtung des Betriebsrats bei "Eingruppierung" in den AT

  • LAG Hessen, 06.08.2009 - 5 TaBV 30/09

    Einstellung eines Kurierfahrers - Mitbestimmungsrecht in

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht