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   BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 89/89   

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BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 89/89 (https://dejure.org/1991,934)
BAG, Entscheidung vom 13.03.1991 - 7 ABR 89/89 (https://dejure.org/1991,934)
BAG, Entscheidung vom 13. März 1991 - 7 ABR 89/89 (https://dejure.org/1991,934)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebszugehörigkeit bei Ausbildung in mehreren Betrieben

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Jugend- und Auszubildendenvertretung: Keine Wahlberechtigung von Auszubildenden eines Ausbildungszentrums, die im Rahmen ihrer praktischen Ausbildung vorübergehend beschäftigt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 67, 320
  • NZA 1992, 223
  • BB 1991, 2380
  • BB 1991, 624
  • BB 1992, 66
  • DB 1991, 708
  • DB 1992, 99
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 63/76

    Beteiligung - Beschlußverfahren - Ersetzung der Zustimmung - Kündigung -

    Auszug aus BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 89/89
    Auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz ist von Amts wegen zu prüfen, wer Beteiligter des Verfahrens ist; bisher nicht Beteiligte sind zum Verfahren hinzuzuziehen (vgl. BAG Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 63/76 - AP Nr. 16 zu § 40 BetrVG 1972; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 83 Rz 29).

    Dabei muß das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich den angefochtenen Beschluß der Vorinstanz aufheben und das Verfahren zur Nachholung der unterlassenen Anhörung an das Landesarbeitsgericht zurückverweisen, es sei denn, es ist nicht zu erwarten, daß sich durch die Anhörung der bislang nicht Beteiligten ein anderer als der vom Landesarbeitsgericht festgestellte Sachverhalt ergeben könnte (BAG Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 63/76 -, aaO, unter II 3 b der Gründe).

  • BAG, 10.05.1974 - 1 ABR 57/73

    Jugendvertreter - Schulungsveranstaltung - Beschlußfassung durch den Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 89/89
    Vielmehr obliegt dem Betriebsrat die Wahrnehmung der Interessen aller Arbeitnehmer des Betriebes gegenüber dem Arbeitgeber, auch solcher, die in § 60 Abs. 1 BetrVG aufgezählt sind (vgl. zur früheren Fassung des Gesetzes: BAGE 25, 394, 396 f. = AP Nr. 1 zu § 65 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe; BAG Beschlüsse vom 10. Mai 1974 - 1 ABR 57/73 und 1 ABR 60/73 - AP Nr. 3 und 4 zu § 65 BetrVG 1972).
  • BAG, 10.05.1974 - 1 ABR 60/73

    Jugendvertreter - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung -

    Auszug aus BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 89/89
    Vielmehr obliegt dem Betriebsrat die Wahrnehmung der Interessen aller Arbeitnehmer des Betriebes gegenüber dem Arbeitgeber, auch solcher, die in § 60 Abs. 1 BetrVG aufgezählt sind (vgl. zur früheren Fassung des Gesetzes: BAGE 25, 394, 396 f. = AP Nr. 1 zu § 65 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe; BAG Beschlüsse vom 10. Mai 1974 - 1 ABR 57/73 und 1 ABR 60/73 - AP Nr. 3 und 4 zu § 65 BetrVG 1972).
  • BAG, 20.11.1973 - 1 AZR 331/73

    Jugendvertretung - Beschlußfassungsrecht

    Auszug aus BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 89/89
    Vielmehr obliegt dem Betriebsrat die Wahrnehmung der Interessen aller Arbeitnehmer des Betriebes gegenüber dem Arbeitgeber, auch solcher, die in § 60 Abs. 1 BetrVG aufgezählt sind (vgl. zur früheren Fassung des Gesetzes: BAGE 25, 394, 396 f. = AP Nr. 1 zu § 65 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe; BAG Beschlüsse vom 10. Mai 1974 - 1 ABR 57/73 und 1 ABR 60/73 - AP Nr. 3 und 4 zu § 65 BetrVG 1972).
  • BAG, 12.05.2005 - 2 AZR 149/04

    Zuständigkeit des Betriebsrats des Beschäftigungsbetriebs oder der

    Wird der zur Ausbildung Beschäftigte nur vorübergehend und partiell in den Ausbildungsbetrieb eingegliedert und bleibt auch bei einer solchen Stationsausbildung der Schwerpunkt seines Ausbildungsverhältnisses beim "Stammbetrieb", ist dessen Betriebsrat zumindest in den Angelegenheiten zu beteiligen, die das Grundverhältnis des zur Berufsausbildung Beschäftigten betreffen (BAG 13. März 1991 - 7 ABR 89/89 - BAGE 67, 320).

    Dem gegenüber rechtfertigt eine nur vorübergehende und partielle Eingliederung eines zur Berufsausbildung Beschäftigten in einen anderen Betrieb zur Ableistung eines bestimmten Ausbildungsabschnitts keine andere Zuordnung (BAG 13. März 1991 - 7 ABR 89/89 - aaO; vgl. auch Anm. Boemke zu LAG Köln 4. November 2003 - 13 Sa 596/03 - in: juris PR-ArbR 24/2004 zu 4).

  • BAG, 30.03.1994 - 7 ABR 45/93

    Schulung durch gewerkschaftseigenes Unternehmen

    Im vorliegenden Verfahren war dies nicht erforderlich, weil nicht zu erwarten war, daß sich durch die Anhörung der bislang nicht Beteiligten ein anderer als der vom Landesarbeitsgericht festgestellte Sachverhalt ergeben könnte (vgl. BAG Beschluß vom 3. April 1979, aaO; BAGE 67, 320, 325 f. = AP Nr. 2 zu § 60 BetrVG 1972, zu B I 3 der Gründe).
  • BAG, 18.04.2000 - 1 ABR 28/99

    Betriebliche und außerbetriebliche Maßnahmen der Berufsausbildung

    Bei außerbetrieblichen Maßnahmen, deren Inhalt und Form von Dritten bestimmt werden, müßte ein Mitbestimmungsrecht daran scheitern, daß dessen Adressat - der Arbeitgeber - keine Gestaltungsmacht hat (Senat 4. Dezember 1990 - 1 ABR 10/90 - BAGE 66, 292; Senat 12. November 1991 - 1 ABR 21/91 - AP BetrVG 1972 § 98 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 98 Nr. 8; vgl. auch BAG 13. März 1991 - 7 ABR 89/89 - BAGE 67, 320).
  • BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 81/07

    Mitbestimmung bei der Einstellung Auszubildender

    (3) Der von der Rechtsbeschwerde angeführte Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. März 1991 (- 7 ABR 89/89 - BAGE 67, 320) steht der Würdigung, die Beschäftigung der Auszubildenden des Betriebs TT im Betrieb ZIT sei eine Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 BetrVG, nicht entgegen.
  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 83/10

    Freistellung des Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten für Vertretung der Jugend-

    Nach außen vertritt dagegen allein der Betriebsrat die Interessen sämtlicher Arbeitnehmer einschließlich derjenigen, die von der Jugend- und Auszubildendenvertretung vertreten werden (BAG 13. März 1991 - 7 ABR 89/89 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 67, 320; Fitting 25. Aufl. § 60 Rn. 4 f.; GK-BetrVG/Oetker 9. Aufl. vor § 60 Rn. 27 ff. mwN; Richardi/Annuß 13. Aufl. § 60 Rn. 13 ff.; etwas aA DKKW/Trittin 13. Aufl. § 60 Rn. 5 ff.) .
  • BAG, 26.01.1994 - 7 ABR 13/92

    Arbeitnehmerstatus beruflicher Rehabilitanden

    Dementsprechend ist der Betriebsrat eines Betriebes notwendig auch an dem Verfahren beteiligt, in welchem es - wie hier - um die Vorbereitung der Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung in demselben Betrieb geht (BAG Beschluß vom 13. März 1991, BAGE 67, 320, 325 = AP Nr. 2 zu § 60 BetrVG 1972, zu B I 2 der Gründe).
  • BVerwG, 18.09.2003 - 6 P 2.03

    Jugendaufbauwerk Berlin; außerbetriebliche Berufsausbildung; Ausbildung im

    Doch lassen sich die in ihr enthaltenen Rechtsgedanken auch für den Bereich des Betriebsverfassungsrechts nutzen, wenn das Ausbildungszentrum eines Betriebes die Ausbildung steuert, aber auch andere Betriebe in die Ausbildung einbezogen werden (vgl. unter ausdrücklichem Hinweis auf § 13 Abs. 3 BPersVG: BAG, Beschluss vom 13. März 1991 - 7 ABR 89/89 - BAGE 67, 320, 327 ff.).
  • LAG Köln, 04.11.2003 - 13 Sa 596/03

    Betriebsratsanhörung, zuständiger Betriebsrat für einen Trainee

    Die betriebsverfassungsrechtliche Zuständigkeit des Betriebes Wallau vermag der Kläger auch nicht durch seinen Hinweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.03.1991 - 7 ABR 89/89 - AP Nr. 2 zu § 60 BetrVG 1972) in Frage zu stellen.
  • BAG, 26.05.1992 - 10 ABR 63/91

    Wirksamkeit von Betriebskollektivverträgen

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Ersten und Siebten Senats (Beschluß vom 13. März 1984 - 1 ABR 49/82 - AP Nr. 9 zu § 83 ArbGG 1979; BAGE 49, 267 [BAG 29.08.1985 - 6 ABR 63/82] = AP Nr. 13 zu § 83 ArbGG 1979; BAGE 67, 320, - 7 ABR 89/89 - = AP Nr. 2 zu § 60 BetrVG 1972).
  • LAG Hamm, 04.12.2009 - 10 TaBV 55/09

    Teilnahme von Auszubildenden an Betriebsversammlungen der Deutschen Telekom AG;

    Erfolgt die Berufsausbildung demgegenüber in mehreren Betrieben eines Unternehmens, so sind die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten als Arbeitnehmer desjenigen Betriebes anzusehen, in dem die für ihr Ausbildungsverhältnis wesentlichen, der Beteiligung des Betriebsrats bzw. der Jugend- und Auszubildendenvertretung unterliegenden personellen und sozialen Entscheidungen zum Beispiel über Begründung und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses, Ausbildungsplan, Lage, Dauer, Folge und Inhalt der Ausbildungsabschnitte sowie Urlaub getroffen werden (BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 89/89 - AP BetrVG 1972 § 60 Nr. 2; Fitting, a.a.O., § 60 Rn. 18).
  • LAG Hamm, 30.10.1997 - 4 Sa 590/97

    Schadensersatz wegen Annahmeverzug bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch

  • LAG Köln, 22.04.2010 - 13 TaBV 89/09

    Unwirksame Betriebsratswahl im Betrieb Telekom Ausbildung; Wahlberechtigung in

  • LAG Hamm, 18.02.1999 - 4 Sa 2671/98

    Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug ; Wiederaufleben eines ruhenden

  • BVerwG, 11.09.2007 - 6 PB 9.07

    Beamte im Vorbereitungsdienst; Beschäftigte in entsprechender Berufsausbildung;

  • BVerwG, 02.06.1993 - 6 P 4.92

    Personalvertretungsrecht - Lehrgangsteilnehmer als Dienstkräfte - Staatlich

  • LAG Köln, 01.04.2010 - 13 TaBV 79/09

    Unwirksame Betriebsratswahl bei falscher Festlegung der Betriebsratsgröße;

  • ArbG Köln, 27.04.2015 - 15 BV 315/14

    Anfechtbarkeit der Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung; Hinreichender

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