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   BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90   

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https://dejure.org/1991,525
BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90 (https://dejure.org/1991,525)
BAG, Entscheidung vom 03.09.1991 - 3 AZR 369/90 (https://dejure.org/1991,525)
BAG, Entscheidung vom 03. September 1991 - 3 AZR 369/90 (https://dejure.org/1991,525)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BetrAVG § ... 2; BetrAVG § 7; BetrAVG § 18; LPVG NW § 70; BetrVG § 77; BGB § 242; GG Art. 20; GG Art. 101; GG Art. 103; GVG § 21 e; Rundfunkstaatsvertrag v. 3.4.1987 Art. 3; Rundfunkstaatsvertrag v. 3.4.1987 Art. 4; Verw. vereinb. "Gebühreneinzugszentrale" v. 14.5./16.6.1975 § 1; Verw. vereinb. "Gebühreneinzugszentrale" v. 14.5./16.6.1975 § 2; Verw. vereinb. "Gebühreneinzugszentrale" v. 14.5./16.6.1975 § 4
    Abbau einer Überversorgung bei der GEZ

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abbau der Überversorgung bei der GEZ

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAV § 1, §§ 2, 7, 18; LPVG NW § 70; BetrVG § 77; Verwaltungsvereinbarung "Gebührenzentrale" vom 14.5./16.6.1975 §§ 1, 2, 4
    Betriebliche Altersversorgung: Abbau einer Überversorgung im öffentlichen Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 68, 248
  • MDR 1992, 591
  • NZA 1992, 515
  • VersR 1992, 985
  • BB 1991, 1868
  • BB 1992, 572
  • DB 1992, 994
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84

    Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung

    Auszug aus BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90
    Eine Dienstvereinbarung kann durch eine nachfolgende Dienstvereinbarung aufgehoben und inhaltlich verändert werden (BAG Urteil vom 17. März 1987, BAGE 54, 261 [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    Die Neuregelung muß einer abstrakten Billigkeitskontrolle anhand der Maßstäbe der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes genügen; auch im Einzelfall auftretende unbeabsichtigte besondere Härten sind auszugleichen (BAG Urteil vom 17. März 1987, aaO).

    In welchem Ausmaß die Neuregelung die Rechte der Mitarbeiter einschränken darf, richtet sich auf deren Seite nach der Stärke der erreichten Besitzstände und auf der Seite des Arbeitgebers nach dem Gewicht der geltend gemachten Eingriffsgründe (Urteil vom 17. März 1987, aaO, sowie BAGE 48, 337, 342 f. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B II 1 der Gründe): Je stärker der Besitzstand ist, in den eingegriffen werden soll, desto gewichtiger muß der Grund sein, der den Eingriff rechtfertigen soll.

  • BAG, 09.04.1991 - 3 AZR 598/89

    Abbau einer Überversorgung

    Auszug aus BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90
    In diese Dynamik darf nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nur aus "triftigen" Gründen eingegriffen werden (zuletzt Urteil vom 9. April 1991, BAGE 67, 385).

    Ist die Überversorgung eingetreten, weil durch die Änderung der Rahmenbedingungen der mit der Zusage verfolgte Versorgungszweck verfehlt wird, so kann sogar der erdiente Teilbetrag, aber auch die erdiente Dynamik geschmälert werden (ständige Rechtsprechung des Senats seit 1981, zuletzt Urteil vom 9. April 1991, aaO).

    Die Zusage einer Überversorgung kann nicht schon deshalb zurückgenommen werden, weil sie allgemein als sozial unerwünscht gilt oder weil sich die Vorstellungen über die Verteilungsgerechtigkeit eines betrieblichen Entgeltsystems geändert haben (Urteil vom 9. April 1991, aaO).

  • BAG, 24.04.1990 - 3 AZR 259/88

    Abbau der Überversorgung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90
    Eine Versorgung durch eine öffentlich-rechtliche Anstalt, die über das im öffentlichen Dienst üblicherweise erreichbare Niveau weit hinausgeht und dazu die Rentner deutlich besserstellt als die aktiven Arbeitnehmer, ist übermäßig und bedarf der Korrektur (zur Arbeitszeitverkürzung der Mitarbeiter einer bundesunmittelbaren Rundfunkanstalt vgl. BAG Urteil vom 28. November 1984, BAGE 47, 238 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht und zum Abbau der Überversorgung im öffentlichen Dienst Urteil des Senats vom 24. April 1990, BAGE 64, 327).
  • BVerfG, 20.12.1962 - 2 BvR 612/62

    Umfang der Schutzwirkung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90
    Ein Verfahrensfehler, der im Einzelfall zu einer unrichtigen Zuweisung führt, begründet nicht schon einen Verstoß gegen Art. 101 GG (BVerfGE 4, 412, 416; 15, 245 [BVerfG 20.12.1962 - 2 BvR 612/62] = AP Nr. 12 zu Art. 101 GG).
  • BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84

    Versorgungsleistung - Unterstützungskasse - Unverfallbarkeit -

    Auszug aus BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90
    Sie setzen dann voraus, daß die ungekürzte Versorgungslast langfristig die Substanz des Unternehmens gefährdet (BAGE 46, 80 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).
  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 123/83

    Arbeitszeit: Änderungsbefugnis durch Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90
    Eine Versorgung durch eine öffentlich-rechtliche Anstalt, die über das im öffentlichen Dienst üblicherweise erreichbare Niveau weit hinausgeht und dazu die Rentner deutlich besserstellt als die aktiven Arbeitnehmer, ist übermäßig und bedarf der Korrektur (zur Arbeitszeitverkürzung der Mitarbeiter einer bundesunmittelbaren Rundfunkanstalt vgl. BAG Urteil vom 28. November 1984, BAGE 47, 238 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht und zum Abbau der Überversorgung im öffentlichen Dienst Urteil des Senats vom 24. April 1990, BAGE 64, 327).
  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90
    Sie konnten daher wirksam durch eine Dienstvereinbarung abgelöst werden (BAG, Großer Senat, Beschluß vom 16. September 1986, BAGE 53, 42, 47 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972, zu C der Gründe).
  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90
    Ein Verfahrensfehler, der im Einzelfall zu einer unrichtigen Zuweisung führt, begründet nicht schon einen Verstoß gegen Art. 101 GG (BVerfGE 4, 412, 416; 15, 245 [BVerfG 20.12.1962 - 2 BvR 612/62] = AP Nr. 12 zu Art. 101 GG).
  • BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 200/86

    Konkurs - Versorgungsanspruch - Versorgungszusage - GemeinschuldnerBetriebsrente

    Auszug aus BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90
    Im Urteil vom 11. September 1990 (BAGE 66, 39 [BAG 11.09.1990 - 3 AZR 380/89] = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand) hat der Senat dringende betriebliche Bedürfnisse nichtwirtschaftlicher Art für einen Eingriff in die erdiente Dynamik ausreichen lassen, wenn ohne Schmälerung des Gesamtaufwands für die Versorgung Leistungskürzungen durch Verbesserungen des Versicherungsschutzes aufgewogen werden.
  • BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83

    Betriebsrenten - Betriebsvereinbarung - Vertragliche Einheitsregelung - Widerruf

    Auszug aus BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90
    In welchem Ausmaß die Neuregelung die Rechte der Mitarbeiter einschränken darf, richtet sich auf deren Seite nach der Stärke der erreichten Besitzstände und auf der Seite des Arbeitgebers nach dem Gewicht der geltend gemachten Eingriffsgründe (Urteil vom 17. März 1987, aaO, sowie BAGE 48, 337, 342 f. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B II 1 der Gründe): Je stärker der Besitzstand ist, in den eingegriffen werden soll, desto gewichtiger muß der Grund sein, der den Eingriff rechtfertigen soll.
  • BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 31/90

    Anrechnung anderweiter Versorgungsleistungen

  • BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 102/90

    Anwartschaftsberechnung bei vorzeitigem Ruhegeldanspruch

  • BAG, 11.09.1990 - 3 AZR 380/89

    Kürzung dienstzeitunabhängiger Rentensteigerung

  • BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 897/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung

    Anders als einem privaten Arbeitgeber ist es der Beklagten damit grundsätzlich nicht gestattet, Versorgungsleistungen in beliebiger Höhe zu erbringen (vgl. hierzu auch BAG 3. September 1991 - 3 AZR 369/90 - zu C II 2 c der Gründe, BAGE 68, 248) .
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 181/08

    Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskasse - Dynamische Bezugnahme auf

    Es geht um die Feststellung, auf welcher Rechtsgrundlage das betriebsrentenrechtliche Rechtsverhältnis der Parteien abzuwickeln ist (vgl. BAG 3. September 1991 - 3 AZR 369/90 - zu A der Gründe, BAGE 68, 248; 19. November 2002 - 3 AZR 167/02 - zu A I der Gründe, BAGE 104, 1; 18. März 2003 - 3 AZR 101/02 - zu A der Gründe, BAGE 105, 212; 13. November 2007 - 3 AZR 455/06 - Rn. 16, BAGE 125, 11).
  • BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 894/12

    Zu den Voraussetzungen für den Bezug einer Betriebsrente ab Vollendung des 60.

    Anders als einem privaten Arbeitgeber ist es der Beklagten damit grundsätzlich nicht gestattet, Versorgungsleistungen in beliebiger Höhe zu erbringen (vgl. hierzu auch BAG 3. September 1991 - 3 AZR 369/90 - zu C II 2 c der Gründe, BAGE 68, 248) .
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