Rechtsprechung
BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rundfunkanstalt - Überversorgung - Kürzung - GEZ
- archive.org
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrAVG § 1; BetrAVG § ... 2; BetrAVG § 7; BetrAVG § 18; LPVG NW § 70; BetrVG § 77; BGB § 242; GG Art. 20; GG Art. 101; GG Art. 103; GVG § 21 e; Rundfunkstaatsvertrag v. 3.4.1987 Art. 3; Rundfunkstaatsvertrag v. 3.4.1987 Art. 4; Verw. vereinb. "Gebühreneinzugszentrale" v. 14.5./16.6.1975 § 1; Verw. vereinb. "Gebühreneinzugszentrale" v. 14.5./16.6.1975 § 2; Verw. vereinb. "Gebühreneinzugszentrale" v. 14.5./16.6.1975 § 4
Abbau einer Überversorgung bei der GEZ - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abbau der Überversorgung bei der GEZ
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrAV § 1, §§ 2, 7, 18; LPVG NW § 70; BetrVG § 77; Verwaltungsvereinbarung "Gebührenzentrale" vom 14.5./16.6.1975 §§ 1, 2, 4
Betriebliche Altersversorgung: Abbau einer Überversorgung im öffentlichen Dienst - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 30.11.1989 - 11 Ca 6445/89
- ArbG Köln, 22.12.1989 - 2 Ca 6153/89
- LAG Köln, 09.05.1990 - 5 Sa 55/90
- BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90
Papierfundstellen
- BAGE 68, 248
- MDR 1992, 591
- NZA 1992, 515
- VersR 1992, 985
- BB 1991, 1868
- BB 1992, 572
- DB 1992, 994
Wird zitiert von ... (30) Neu Zitiert selbst (13)
- BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84
Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung
Auszug aus BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90
Eine Dienstvereinbarung kann durch eine nachfolgende Dienstvereinbarung aufgehoben und inhaltlich verändert werden (BAG Urteil vom 17. März 1987, BAGE 54, 261 [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung).Die Neuregelung muß einer abstrakten Billigkeitskontrolle anhand der Maßstäbe der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes genügen; auch im Einzelfall auftretende unbeabsichtigte besondere Härten sind auszugleichen (BAG Urteil vom 17. März 1987, aaO).
In welchem Ausmaß die Neuregelung die Rechte der Mitarbeiter einschränken darf, richtet sich auf deren Seite nach der Stärke der erreichten Besitzstände und auf der Seite des Arbeitgebers nach dem Gewicht der geltend gemachten Eingriffsgründe (Urteil vom 17. März 1987, aaO, sowie BAGE 48, 337, 342 f. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B II 1 der Gründe): Je stärker der Besitzstand ist, in den eingegriffen werden soll, desto gewichtiger muß der Grund sein, der den Eingriff rechtfertigen soll.
- BAG, 09.04.1991 - 3 AZR 598/89
Abbau einer Überversorgung
Auszug aus BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90
In diese Dynamik darf nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nur aus "triftigen" Gründen eingegriffen werden (zuletzt Urteil vom 9. April 1991, BAGE 67, 385).Ist die Überversorgung eingetreten, weil durch die Änderung der Rahmenbedingungen der mit der Zusage verfolgte Versorgungszweck verfehlt wird, so kann sogar der erdiente Teilbetrag, aber auch die erdiente Dynamik geschmälert werden (ständige Rechtsprechung des Senats seit 1981, zuletzt Urteil vom 9. April 1991, aaO).
Die Zusage einer Überversorgung kann nicht schon deshalb zurückgenommen werden, weil sie allgemein als sozial unerwünscht gilt oder weil sich die Vorstellungen über die Verteilungsgerechtigkeit eines betrieblichen Entgeltsystems geändert haben (Urteil vom 9. April 1991, aaO).
- BAG, 24.04.1990 - 3 AZR 259/88
Abbau der Überversorgung im öffentlichen Dienst
Auszug aus BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90
Eine Versorgung durch eine öffentlich-rechtliche Anstalt, die über das im öffentlichen Dienst üblicherweise erreichbare Niveau weit hinausgeht und dazu die Rentner deutlich besserstellt als die aktiven Arbeitnehmer, ist übermäßig und bedarf der Korrektur (zur Arbeitszeitverkürzung der Mitarbeiter einer bundesunmittelbaren Rundfunkanstalt vgl. BAG Urteil vom 28. November 1984, BAGE 47, 238 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht und zum Abbau der Überversorgung im öffentlichen Dienst Urteil des Senats vom 24. April 1990, BAGE 64, 327).
- BVerfG, 20.12.1962 - 2 BvR 612/62
Umfang der Schutzwirkung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90
Ein Verfahrensfehler, der im Einzelfall zu einer unrichtigen Zuweisung führt, begründet nicht schon einen Verstoß gegen Art. 101 GG (BVerfGE 4, 412, 416; 15, 245 [BVerfG 20.12.1962 - 2 BvR 612/62] = AP Nr. 12 zu Art. 101 GG). - BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84
Versorgungsleistung - Unterstützungskasse - Unverfallbarkeit - …
Auszug aus BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90
Sie setzen dann voraus, daß die ungekürzte Versorgungslast langfristig die Substanz des Unternehmens gefährdet (BAGE 46, 80 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen). - BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 123/83
Arbeitszeit: Änderungsbefugnis durch Tarifvertrag
Auszug aus BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90
Eine Versorgung durch eine öffentlich-rechtliche Anstalt, die über das im öffentlichen Dienst üblicherweise erreichbare Niveau weit hinausgeht und dazu die Rentner deutlich besserstellt als die aktiven Arbeitnehmer, ist übermäßig und bedarf der Korrektur (zur Arbeitszeitverkürzung der Mitarbeiter einer bundesunmittelbaren Rundfunkanstalt vgl. BAG Urteil vom 28. November 1984, BAGE 47, 238 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht und zum Abbau der Überversorgung im öffentlichen Dienst Urteil des Senats vom 24. April 1990, BAGE 64, 327). - BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in …
Auszug aus BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90
Sie konnten daher wirksam durch eine Dienstvereinbarung abgelöst werden (BAG, Großer Senat, Beschluß vom 16. September 1986, BAGE 53, 42, 47 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972, zu C der Gründe). - BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55
Gesetzlicher Richter
Auszug aus BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90
Ein Verfahrensfehler, der im Einzelfall zu einer unrichtigen Zuweisung führt, begründet nicht schon einen Verstoß gegen Art. 101 GG (BVerfGE 4, 412, 416; 15, 245 [BVerfG 20.12.1962 - 2 BvR 612/62] = AP Nr. 12 zu Art. 101 GG). - BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 200/86
Konkurs - Versorgungsanspruch - Versorgungszusage - GemeinschuldnerBetriebsrente …
Auszug aus BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90
Im Urteil vom 11. September 1990 (BAGE 66, 39 [BAG 11.09.1990 - 3 AZR 380/89] = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand) hat der Senat dringende betriebliche Bedürfnisse nichtwirtschaftlicher Art für einen Eingriff in die erdiente Dynamik ausreichen lassen, wenn ohne Schmälerung des Gesamtaufwands für die Versorgung Leistungskürzungen durch Verbesserungen des Versicherungsschutzes aufgewogen werden. - BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83
Betriebsrenten - Betriebsvereinbarung - Vertragliche Einheitsregelung - Widerruf …
Auszug aus BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90
In welchem Ausmaß die Neuregelung die Rechte der Mitarbeiter einschränken darf, richtet sich auf deren Seite nach der Stärke der erreichten Besitzstände und auf der Seite des Arbeitgebers nach dem Gewicht der geltend gemachten Eingriffsgründe (Urteil vom 17. März 1987, aaO, sowie BAGE 48, 337, 342 f. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B II 1 der Gründe): Je stärker der Besitzstand ist, in den eingegriffen werden soll, desto gewichtiger muß der Grund sein, der den Eingriff rechtfertigen soll. - BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 31/90
Anrechnung anderweiter Versorgungsleistungen
- BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 102/90
Anwartschaftsberechnung bei vorzeitigem Ruhegeldanspruch
- BAG, 11.09.1990 - 3 AZR 380/89
Kürzung dienstzeitunabhängiger Rentensteigerung
- BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 897/12
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung
Anders als einem privaten Arbeitgeber ist es der Beklagten damit grundsätzlich nicht gestattet, Versorgungsleistungen in beliebiger Höhe zu erbringen (vgl. hierzu auch BAG 3. September 1991 - 3 AZR 369/90 - zu C II 2 c der Gründe, BAGE 68, 248) . - BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 181/08
Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskasse - Dynamische Bezugnahme auf …
Es geht um die Feststellung, auf welcher Rechtsgrundlage das betriebsrentenrechtliche Rechtsverhältnis der Parteien abzuwickeln ist (vgl. BAG 3. September 1991 - 3 AZR 369/90 - zu A der Gründe, BAGE 68, 248; 19. November 2002 - 3 AZR 167/02 - zu A I der Gründe, BAGE 104, 1; 18. März 2003 - 3 AZR 101/02 - zu A der Gründe, BAGE 105, 212; 13. November 2007 - 3 AZR 455/06 - Rn. 16, BAGE 125, 11). - BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 894/12
Zu den Voraussetzungen für den Bezug einer Betriebsrente ab Vollendung des 60. …
Anders als einem privaten Arbeitgeber ist es der Beklagten damit grundsätzlich nicht gestattet, Versorgungsleistungen in beliebiger Höhe zu erbringen (vgl. hierzu auch BAG 3. September 1991 - 3 AZR 369/90 - zu C II 2 c der Gründe, BAGE 68, 248) .
- BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 123/03
Abbau einer tariflichen Überversorgung im öffentlichen Dienst
Im Urteil vom 3. September 1991 (- 3 AZR 369/90 - BAGE 68, 248, 258 ff.) hat der Senat aus dem Gebot des wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltens hergeleitet, dass im öffentlichen Dienst auch planmäßige Überversorgungen abgebaut werden dürfen. - BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95
Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des …
Je stärker der Besitzstand ist, in den eingegriffen werden soll, desto gewichtiger müssen die Gründe sein, die den Eingriff rechtfertigen sollen (vgl. u. a. BAGE 49, 57, 67 ff. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 3 c (3) der Gründe; BAGE 68, 248, 256 [BAG 03.09.1991 - 3 AZR 369/90] = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Überversorgung, zu C II 2 der Gründe; BAGE 71, 372, 379 = AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 2 der Gründe). - BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 167/02
Versorgungsrechte übernommener Betriebsprüfer
Die Zusatzversorgung darf auf das im öffentlichen Dienst übliche Niveau zurückgeführt werden (BAG 3. September 1991 - 3 AZR 369/90 - BAGE 68, 248, 260; 20. Februar 2001 - 3 AZR 252/00 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 24, zu I 2 a aa der Gründe). - BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 409/06
Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien - Betriebsrentner
Für Rundfunkanstalten, die ebenfalls an die genannten Grundsätze gebunden sind (vgl. dazu bereits BAG 3. September 1991 - 3 AZR 369/90 - BAGE 68, 248, zu C II 2 c der Gründe), gilt nichts anderes. - BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 252/00
Überversorgungsabbau; Auslegung der Übergangsregelung
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dürfen eine übermäßige Altersversorgung auf das im öffentlichen Dienst übliche Niveau zurückführen (vgl. BAG 3. September 1991 - 3 AZR 369/90 - BAGE 68, 248, 260).Dies gilt nicht nur für eine nachträgliche Verschlechterung der Versorgungszusage durch eine Dienstvereinbarung, mit der sich der Senat im Urteil vom 3. September 1991 (aaO) zu befassen hatte, sondern erst recht für eine tarifvertragliche Korrektur.
- OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 12 U 99/04
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlage …
Die an der Beklagten oder anderen Zusatzversorgungssystemen des öffentlichen Dienstens beteiligten Arbeitgeber haben zudem die für die öffentlichen Haushalte geltenden Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten (vgl. BAGE 68, 248 unter C II 2 c; BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 3 AZR 252/00 - unter I 2 a aa). - BAG, 20.08.2002 - 3 AZR 14/01
Abbau einer tariflichen Überversorgung
Die betriebliche Altersversorgung darf auf das im öffentlichen Dienst übliche Niveau zurückgeführt werden (BAG 3. September 1991 - 3 AZR 369/90 - BAGE 68, 248, 260). - BAG, 09.06.2011 - 2 ABR 35/10
Absoluter Rechtsbeschwerdegrund - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts
- LAG Niedersachsen, 03.06.2010 - 4 Sa 239/09
Nichtige Anpassung der Betriebsrente bei Beschränkung der Anpassungsverpflichtung …
- LAG Hamburg, 19.01.2005 - 5 Sa 32/04
Anpassung eines Tarifvertrages über betriebliche Altersversorgung
- BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 409/00
- BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 432/89
Wirksamkeit einer Begrenzung der betrieblichen Altersversorgung - Ablösung durch …
- BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 258/00
- OLG Karlsruhe, 24.11.2005 - 12 U 102/04
VBL-Zusatzversorgung: OLG Karlsruhe bestätigt Rechtsprechung zu den …
- LAG Hamburg, 24.01.2005 - 8 Sa 74/04
Unbegründete Klage wegen Einbußen in der Alterversorgung infolge Abkoppelung des …
- LAG Hamburg, 23.09.2004 - 2 Sa 118/03
Wirksamkeit von Änderungstarifverträgen
- BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 899/12
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung
- ArbG Hamburg, 27.11.2018 - 9 Ca 170/18
Abbau einer Überversorgung
- BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 467/95
Betriebliche Altersversorgung: Änderung der Leistungsordnung
- BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 901/12
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung
- LAG Hamburg, 21.04.2004 - 5 Sa 2/04
Höhe des Anspruchs auf monatliches Altersruhegeld und Weihnachtsgeld; …
- LAG Hamm, 14.02.1995 - 6 Sa 937/94
Betriebliche Altersversorgung: Gesamtbetriebsvereinbarung und …
- LAG Düsseldorf, 07.12.2004 - 6 Sa 930/04
Betriebliche Altersversorgung, Gesamtzusage, ablösende Betriebsvereinbarung
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.1999 - 11 Sa 968/96
Ablösende Betriebsvereinbarung zur Kürzung einer Versorgungsanwartschaft; …
- LAG Düsseldorf, 26.04.1995 - 2 Sa 1446/94
Betriebliche Altersversorgung; Änderung Leistungsordnung; Jeweiligkeitsklausel - …
- LAG München, 15.02.1995 - 7 (10) TaBV 49/91
- LAG Hamburg, 15.09.1994 - 2 Sa 76/93
Widerruf; Vorbehaltslose Versorgungszusage; Wegfall der Geschäftsgrundlage ; …