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   BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 520/90   

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BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 520/90 (https://dejure.org/1991,300)
BAG, Entscheidung vom 12.11.1991 - 3 AZR 520/90 (https://dejure.org/1991,300)
BAG, Entscheidung vom 12. November 1991 - 3 AZR 520/90 (https://dejure.org/1991,300)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BetrAVG § 2; GmbHG § 35
    Versorgungsanwartschaften und Sozialversicherungsrenten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versorgungsanwartschaften und Sozialversicherungsrenten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2 bis 6; BmbhG § 35
    Betriebliche Altersversorgung: Anrechnung der Sozialversicherungsrente auf Versorgungsanwartschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 69, 19
  • ZIP 1992, 716
  • NZA 1992, 466
  • VersR 1992, 1246
  • BB 1992, 360
  • DB 1992, 638
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 341/88

    Vorzeitige Betriebsrente und Höchstbegrenzungsklausel

    Auszug aus BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 520/90
    Die Berücksichtigung dieser Renten ist in zwei Formen möglich: Pensionszusagen sehen häufig eine volle oder teilweise Anrechnung der Sozialversicherungsrenten auf die betrieblichen Renten oder eine Begrenzung der Gesamtversorgung aus betrieblichen Renten und Sozialversicherungsrenten vor (vgl. BAG Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG, zu II 2 a der Gründe; BAGE 44, 176 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG; BAGE 45, 1 [BAG 10.01.1984 - 3 AZR 411/81] = AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG; BAG Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Zwar hat die Rechtsprechung des Senats bei der Rentenberechnung zwischen beiden Fallgestaltungen - Anrechnung der Sozialversicherungsrente auf eine Betriebsrente oder eine Obergrenze zur Vermeidung einer Überversorgung unterschieden und eine Auslegungsregel entwickelt: Eine Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung sei im Zweifel dahin auszulegen, daß Volloder Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen sind, und daß die Renten erst bei Überschreiten der Höchstgrenzen zu kürzen sind (vgl. Urteil des Senats vom 8. Mai 1990, aaO, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 13.03.1990 - 3 AZR 338/89

    Zeitanteilige vorzeitige Altersrente

    Auszug aus BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 520/90
    Das gilt für den Versorgungsfall "Alter" (einschließlich der vorgezogenen Altersrente) ebenso wie für den Versorgungsfall "Invalidität" (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 13. März 1990 - 3 AZR 338/89 - AP Nr. 17 zu § 6 BetrAVG, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 630/84

    Berechnung einer Betriebsrente aufgrund einer mehrfach geänderten

    Auszug aus BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 520/90
    Die Berücksichtigung dieser Renten ist in zwei Formen möglich: Pensionszusagen sehen häufig eine volle oder teilweise Anrechnung der Sozialversicherungsrenten auf die betrieblichen Renten oder eine Begrenzung der Gesamtversorgung aus betrieblichen Renten und Sozialversicherungsrenten vor (vgl. BAG Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG, zu II 2 a der Gründe; BAGE 44, 176 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG; BAGE 45, 1 [BAG 10.01.1984 - 3 AZR 411/81] = AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG; BAG Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 10.01.1984 - 3 AZR 411/81

    Anteilige Rentenkürzung bei Versorgungsobergrenze

    Auszug aus BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 520/90
    Die Berücksichtigung dieser Renten ist in zwei Formen möglich: Pensionszusagen sehen häufig eine volle oder teilweise Anrechnung der Sozialversicherungsrenten auf die betrieblichen Renten oder eine Begrenzung der Gesamtversorgung aus betrieblichen Renten und Sozialversicherungsrenten vor (vgl. BAG Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG, zu II 2 a der Gründe; BAGE 44, 176 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG; BAGE 45, 1 [BAG 10.01.1984 - 3 AZR 411/81] = AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG; BAG Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 63/90

    Behandlung befreiender Lebensversicherungen - Anrechnung befreiender

    Auszug aus BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 520/90
    Die Anwartschaft und der später bei Eintritt des Versorgungsfalls auf ihr beruhende Anspruch ist so zu berechnen, als hätten die für die Höhe des Versorgungsanspruchs maßgeblichen Bezugsgrößen bis zum Versorgungsfall unverändert fortbestanden (Urteil des Senats vom 12. März 1991 - 3 AZR 63/90 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 25.10.1983 - 3 AZR 357/81

    Zeitanteilige Rentenkürzung bei Versorgungsobergrenze

    Auszug aus BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 520/90
    Die Berücksichtigung dieser Renten ist in zwei Formen möglich: Pensionszusagen sehen häufig eine volle oder teilweise Anrechnung der Sozialversicherungsrenten auf die betrieblichen Renten oder eine Begrenzung der Gesamtversorgung aus betrieblichen Renten und Sozialversicherungsrenten vor (vgl. BAG Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG, zu II 2 a der Gründe; BAGE 44, 176 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG; BAGE 45, 1 [BAG 10.01.1984 - 3 AZR 411/81] = AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG; BAG Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 374/05

    Gesamtversorgung - fiktive Sozialversicherungsrente

    (2) Die in einer Versorgungsordnung - hier § 8 RL 1974 - festgelegte Gesamtversorgungsobergrenze ist bereits bei der Berechnung der nach § 2 Abs. 1 BetrAVG maßgeblichen fiktiven Vollrente zu berücksichtigen (BAG 12. November 1991 - 3 AZR 520/90 - BAGE 69, 19, zu II 3 der Gründe; 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - BAGE 89, 262, zu B II der Gründe).

    Spätere Steigerungen sind nicht mehr zu berücksichtigen (BAG 12. November 1991 - 3 AZR 520/90 - BAGE 69, 19, zu II 3 der Gründe).

    Die Bestimmung stellt gerade nicht auf die zum Zeitpunkt des Ausscheidens erworbene Rentenanwartschaft ab (vgl. Senat 12. November 1991 - 3 AZR 520/90 - BAGE 69, 19, zu II 4 der Gründe; Höfer BetrAVG Stand September 2004/Januar 2005 § 2 Rn. 3355, 3464; Blomeyer/Otto BetrAVG 3. Aufl. § 2 Rn. 429, 447; aA Bergner DB 1982, 2186, 2189).

  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 832/11

    Berechnung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und vorgezogener

    Der Kläger hat zu Recht darauf hingewiesen, dass der Senat dies bereits im Urteil vom 12. November 1991 (- 3 AZR 520/90 - zu II 4 der Gründe, BAGE 69, 19) entschieden hatte.
  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 100/98

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

    Sie sind nicht erst auf die zeitanteilig ermittelte Rente anzuwenden (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 12. November 1991 - 3 AZR 520/90 - BAGE 69, 19, 23 ff. = AP Nr. 26 zu § 2 BetrAVG, zu II 3 der Gründe).

    Sie sind nicht erst auf die zeitanteilig ermittelte Rente anzuwenden (BAG Urteil vom 12. November 1991 - 3 AZR 520/90 - BAGE 69, 19, 23 ff. = AP Nr. 26 zu § 2 BetrAVG, zu II 3 der Gründe).

    Die darauf zugeschnittene Auslegungsregel läßt sich nicht auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt des Versorgungsfalles übertragen (BAG Urteil vom 12. November 1991 - 3 AZR 520/90 - BAGE 69, 19, 25 = AP Nr. 26 zu § 2 BetrAVG, zu II 3 b der Gründe).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.08.2014 - 2 Sa 97/14

    Gesamtversorgung - Höchstbegrenzungsklausel - Veränderungssperre

    Danach ist hinsichtlich des maßgebenden Einkommens vom tatsächlichen Ausscheiden auszugehen, während spätere Steigerungen nicht mehr zu berücksichtigen sind ( BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - Rn. 26, NZA 2006, 1220; BAG 12. November 1991 - 3 AZR 520/90 - Rn. 25, NZA 1992, 466 ).

    Diesem Grundgedanken des § 2 Abs. 5 BetrAVG würde es widersprechen, wenn man die Prüfung, ob die Betriebsrente wegen Überschreitung von Obergrenzen gekürzt werden müsste, der späteren Entwicklung vorbehalten würde ( BAG 12. November 1991 - 3 AZR 520/90 - Rn. 29, NZA 1992, 466 ), wie dies etwa bei Zugrundelegung des vom Kläger vorgelegten Berichts des statistischen Bundesamtes vom 2. März 2012 der Fall wäre.

    Die Höhe der Anwartschaft beim Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis sollte deshalb so berechnet werden, dass die Anwartschaft dem Wert der Rückstellungen entspricht ( BAG 12. November 1991 - 3 AZR 520/90 - Rn. 33, NZA 1992, 466 ).

    Käme es für die Prüfung, ob die Gesamtversorgungsobergrenzen überschritten werden, erst auf die Verhältnisse bei Eintritt des Versorgungsfalls an, bliebe die Höhe der Anwartschaft beim Ausscheiden des Arbeitnehmers ungewiss, was der gesetzlichen Regelung zuwiderlaufen würde ( BAG 12. November 1991 - 3 AZR 520/90 - Rn. 34, NZA 1992, 466 ).

    Zu fragen ist, wie hoch die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf dieser tatsächlichen Grundlage bei Eintritt des Versorgungsfalls "Alter", also mit Vollendung des 65. Lebensjahres, wäre ( BAG 12. November 1991 - 3 AZR 520/90 - Rn. 35, NZA 1992, 466 ).

  • BAG, 09.12.1997 - 3 AZR 695/96

    Auskunft nach § 2 Abs. 6 BetrAVG - Näherungsverfahren

    b) Wenn der Arbeitnehmer diesen Nachweis nicht erbringt, steht dem Arbeitgeber ein Wahlrecht zu, das er gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen ausüben muß (Fortführung des Urteils des Senats vom 12. November 1991 - 3 AZR 520/90 - BAGE 69, 19, 27 = AP Nr. 26 zu § 2 BetrAVG, zu II 4 der Gründe).

    Wie der Senat bereits im Urteil vom 12. November 1991 (- 3 AZR 520/90 - BAGE 69, 19, 27 = AP Nr. 26 zu § 2 BetrAVG, zu II 4 der Gründe) entschieden hat, muß der Arbeitgeber nicht das Näherungsverfahren anwenden.

  • BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 567/00

    Vorgezogene Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Die Anwartschaft und der bei Eintritt des Versorgungsfalles auf ihr beruhende Anspruch sind so zu berechnen, als hätten die für die Höhe des Versorgungsanspruchs maßgeblichen Bezugsgrößen bis zum Versorgungsfall unverändert fortbestanden (BAG 12. März 1991 - 3 AZR 63/90 - AP BetrAVG § 7 Nr. 68 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 41; 12. November 1991 - 3 AZR 520/90 - BAGE 69, 19, 24 f.).
  • BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 1/23

    Betriebsrente - Anhebung der Regelaltersgrenze

    Im Grundsatz sind alle Daten, die für die Ermittlung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Zeitpunkt des Ausscheidens vorliegen, fortzuschreiben (vgl. bereits BAG 12. November 1991 - 3 AZR 520/90 - zu II 4 der Gründe, BAGE 69, 19).
  • BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 900/94

    Höhe der Betriebsrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme (§ 6 BetrAVG )

    Die Auslegungsregeln, die der Senat für die Berechnung einer nach § 6 BetrAVG vorzeitig in Anspruch genommenen Betriebsrente und die Behandlung einer in einer Versorgungsordnung enthaltenen Höchstbegrenzungsklausel aufgestellt hat (vgl. zuletzt Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG; Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 - AP Nr. 18 zu § 6 BetrAVG; Urteil vom 12. November 1991, BAGE 69, 19, 25 = AP Nr. 26 zu § 2 BetrAVG, zu II 3b der Gründe), gelten nur insoweit, wie die betriebliche Versorgungsregelung keine eigene billigenswerte Bestimmung getroffen hat.

    Bezugsgröße der ohne das vorherige Ausscheiden zustehenden Leistung im Sinne des § 2 Abs. 1 BetrAVG ist bei einem Arbeitnehmer wie dem Kläger mithin die Betriebsrente, die er ohne sein vorheriges Ausscheiden bei Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand erhalten hätte (BAGE 67, 301, 307 = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 2a der Gründe; BAGE 69, 19, 29 = AP Nr. 26 zu § 2 BetrAVG, zu II 7 der Gründe; Höfer/Reiners/Wüst, BetrAVG, Stand: Juni 1993, § 6 Rz 2681).

    Daß diese Auslegungsregel nicht ohne weiteres auf Fallgestaltungen übertragbar ist, in denen es um die Berechnung einer Teilrente aufgrund einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft geht, die dann später mit Eintritt in den vorgezogenen gesetzlichen Ruhestand geltend gemacht wird, hat der Senat in seinem Urteil vom 12. November 1991 (BAGE 69, 19, 25 = AP Nr. 26 zu § 2 BetrAVG, zu II 3b der Gründe) klargestellt.

  • LAG München, 21.01.2021 - 8 Sa 853/19

    Anrechnungen bei der Berechnung von Ansprüchen auf betriebliche Altersversorgung

    Bei der Berechnung der unverfallbaren Anwartschaft könnten dementsprechend die Leistungen aus der bayerischen Rechtsanwaltsversorgung berücksichtigt werden (vgl. BAG, Urteil vom 12.11.1991 - 3 AZR 520/90, Rn. 42, juris).

    Dies widerspreche der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 12.11.1991 - 3 AZR 520/90).

    Am Rande sei angemerkt, dass der Schluss der Beklagten aus dem Urteil des BAG vom 12.11.1991 - 3 AZR 520/90 - nicht nachvollziehbar sei, dass bei Berechnung der Unfall war Anwartschaft Leistungen aus der bayerischen Anwaltsversorgung berücksichtigt werden dürften.

    Der Grundgedanke der Regelung, wonach die Höhe einer unverfallbaren Anwartschaft nicht von den Verhältnissen bei Eintritt des Versorgungsfalles und damit von einer ungewissen zukünftigen Entwicklung abhängig sein soll (vgl. BAG, Urteil vom 12.11.1991 - 3 AZR 520/90, juris, Rn. 29), gebietet entgegen klägerischer Auffassung kein anderes Ergebnis.

  • LAG München, 22.01.2021 - 8 Sa 853/19

    Gesamtversorgung, Nachversicherung eines "versorgten" Arbeitnehmers, Anrechnung

    Bei der Berechnung der unverfallbaren Anwartschaft könnten dementsprechend die Leistungen aus der bayerischen Rechtsanwaltsversorgung berücksichtigt werden (vgl. BAG, Urteil vom 12.11.1991 - 3 AZR 520/90, Rn. 42, juris).

    Dies widerspreche der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 12.11.1991 - 3 AZR 520/90).

    Am Rande sei angemerkt, dass der Schluss der Beklagten aus dem Urteil des BAG vom 12.11.1991 - 3 AZR 520/90 - nicht nachvollziehbar sei, dass bei Berechnung der Unfall war Anwartschaft Leistungen aus der bayerischen Anwaltsversorgung berücksichtigt werden dürften.

    Der Grundgedanke der Regelung, wonach die Höhe einer unverfallbaren Anwartschaft nicht von den Verhältnissen bei Eintritt des Versorgungsfalles und damit von einer ungewissen zukünftigen Entwicklung abhängig sein soll (vgl. BAG, Urteil vom 12.11.1991 - 3 AZR 520/90, juris, Rn. 29), gebietet entgegen klägerischer Auffassung kein anderes Ergebnis.

  • OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 12 U 99/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlage

  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 328/21

    Gesamtversorgung - Nachversicherung - Anrechnung

  • LAG Köln, 22.09.2011 - 13 Sa 59/11

    Berechnung vorzeitiger Betriebsrente aufgrund betrieblicher Übung

  • OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 40/06

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Überprüfung einer infolge des

  • LAG Köln, 06.12.2012 - 13 Sa 484/12

    Betriebsrente; CFK

  • LAG Köln, 22.09.2011 - 13 Sa 1287/10

    Feststellungs- und Zahlungsklage auf Fortzahlung der Betriebsrente; Anspruch auf

  • BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 618/93

    Sicherungsfall des außergerichtlichen Vergleichs

  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 91/05

    Umstellung des Zusatzversorgungssystems im öffentlichen Dienst zum 31. Dezember

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 143/98

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

  • LAG Köln, 25.11.2011 - 4 Sa 1258/10

    Berichtigung einer Rentenberechnung durch Arbeitgeberin; unbegründete

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 77/98

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

  • LAG Köln, 10.06.2011 - 10 Sa 1352/10

    Betriebsübliche Rentenzahlung bei lückenhaften Versorgungsrichtlinien zur

  • LAG Köln, 16.12.1997 - 9 (12/11) Sa 853/97

    Kürzung einer Betriebsrente wegen planwidriger Überversorgung

  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 175/03

    Berechnung der Zusatzrente bei Nachversicherung

  • LAG Köln, 28.04.1998 - 9 Sa 233/97

    Höhe der betrieblichen Altersversorgung

  • LAG Köln, 10.06.2011 - 10 Sa 1309/10

    Betriebsübliche Rentenzahlung bei lückenhaften Versorgungsrichtlinien zur

  • LAG Niedersachsen, 10.06.2005 - 10 Sa 185/05

    Zulässigkeit einer Berufung; Berechnung der Gesamtversorgung; Anspruch eines vor

  • OLG Karlsruhe, 19.06.2007 - 12 U 43/06

    Zusatzversorgungssystem des öffentlichen Dienstes: Ermittlung des Startguthabens

  • LAG Köln, 16.12.1997 - 9 Sa 511/97

    Rechtmäßigkeit der Kürzung der betrieblichen Altersversorgung entsprechend den

  • LAG Köln, 16.12.1997 - 9 (12) Sa 694/97

    Kürzung der Altersversorgung entsprechend den Rechtsgrundsätzen vom Wegfall der

  • BAG, 24.10.2006 - 3 AZR 362/05

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung der Betriebsrente einer auf Grund

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 74/98

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

  • BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 722/98

    Umfang des Insolvenzschutzes bei Weiterarbeit eines Versorgungsanwärters über die

  • ArbG Köln, 01.06.2012 - 19 Ca 10572/10

    Neuberechnung einer Betriebsrente; Ansprüche eines Arbeitnehmers auf vorzeitige

  • OLG Karlsruhe, 24.11.2005 - 12 U 102/04

    VBL-Zusatzversorgung: OLG Karlsruhe bestätigt Rechtsprechung zu den

  • OLG Karlsruhe, 03.05.2007 - 12 U 286/04

    Umstellung einer auf eine Gesamtversorgung abgestellte Beamtenversorgung auf ein

  • BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 102/99

    Höchstbegrenzungsklausel und zeitratierliche Kürzung

  • LAG Köln, 01.09.2005 - 10 Sa 1231/04

    Mindestrente des vor Eintritt des Versorgungsfalls ausgeschiedenen Arbeitnehmers

  • LAG Köln, 18.03.2005 - 4 Sa 1313/04

    Versorgungsanwartschaft, Sozialversicherungsrente

  • LAG Düsseldorf, 11.01.1996 - 5 Sa 763/95

    Betriebliche Altersversorgung: Eingriff in die Leistungsordnung

  • LAG Köln, 07.07.2015 - 12 Sa 697/13

    Abänderungsklage, Berücksichtigung von Überstunden nach Änderung der

  • LAG Nürnberg, 18.03.2009 - 3 Sa 587/07

    Betriebliche Altersversorgung - vorzeitiges Ausscheiden - vorgezogene

  • LAG Köln, 22.10.2014 - 11 Sa 315/14

    Anwartschaftsberechnung, Näherungsverfahren

  • LAG Düsseldorf, 07.12.2004 - 6 Sa 930/04

    Betriebliche Altersversorgung, Gesamtzusage, ablösende Betriebsvereinbarung

  • LAG Köln, 24.07.1998 - 4 Sa 150/98

    Streit um die Höhe eines betrieblichen Ruhegeldes; Anteile einer gesetzlichen

  • BAG, 09.12.1997 - 3 AZR 46/97

    Betriebliche Altersversorgung: Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers -

  • BAG, 09.12.1997 - 3 AZR 47/97

    Betriebliche Altersversorgung: Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers -

  • ArbG München, 07.08.2019 - 14 Ca 9199/18

    Berücksichtigung von in berufsständischem Versorgungswerk erworbenen

  • LAG Köln, 24.07.1998 - 4 (3) Sa 282/98

    Anrechnung einer gesetzlichen Rente auf eine Versorgungsanwartschaft, feste

  • LAG Köln, 16.12.1997 - 9 (12) Sa 854/97

    Kürzung des Ansprüches auf Betriebsrente wegen planwidriger Überversorgung.

  • LAG Köln, 16.12.1997 - 9 (4) Sa 748/97

    Anspruch auf betriebliche Altersversorgung; Anpassung der Versorgungsleistung bei

  • ArbG Köln, 04.02.2014 - 12 Ca 4617/13
  • BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 723/98
  • LAG Köln, 28.04.1998 - 9 (12) Sa 495/97

    Widerruf einer Versorgungszusage wegen Überversorgung; Bedeutung der

  • LAG Köln, 15.10.1992 - 5 Sa 1036/90

    Betriebsrente; Insolvenzsicherung; Versorgungsordnung; Betriebliche

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