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   BAG, 26.01.1959 - 1 AZR 355/55   

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https://dejure.org/1959,1232
BAG, 26.01.1959 - 1 AZR 355/55 (https://dejure.org/1959,1232)
BAG, Entscheidung vom 26.01.1959 - 1 AZR 355/55 (https://dejure.org/1959,1232)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 1959 - 1 AZR 355/55 (https://dejure.org/1959,1232)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berliner Altbanken - Umgestaltung der Arbeitsverhältnisse - Ruhende Arbeitsverhältnisse - Einseitige Erklärung - Fortwirkende Fürsorgepflicht - Einstellung von Arbeitskräften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 7, 207
  • MDR 1959, 430
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 660/87

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von

    Ein Arbeitsverhältnis ruht auch dann, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft nicht anderweitig verwendet, nämlich z. B. bei der Gewährung von Sonderurlaub ohne Vergütung in Notfällen (BAGE 7, 197 = AP Nr. 2 zu § 7 AltbankenG Berlin; BAGE 7, 207 = AP Nr. 3 zu § 7 AltbankenG Berlin), bei einer widerspruchslos hingenommenen Suspendierung (BAG Urteil vom 10. November 1959 - 1 AZR 29/56 - AP Nr. 2 zu § 133 BGB; BAGE 14, 343 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Ruhen des Arbeitsverhältnisses) und bei Gewährung von Sonderurlaub zumeist im Anschluß an den Erholungsurlaub.
  • BSG, 17.04.1991 - 3 RK 26/89

    Anspruch auf Mutterschaftsgeld

    Eine Beurlaubung hebt das Arbeitsverhältnis auch dann nicht auf, wenn der Arbeitnehmer während der Beurlaubung keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt hat (vgl dazu BAGE 7, 207, 208 ff; 14, 343, 346 und 55, 137, 146).
  • BAG, 15.03.1984 - 2 AZR 24/83

    Grundsätze der sozialen Auswahl

    Für diese Klage bestünde aber kein Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Parteien für die Winterpause nur das Ruhen des Arbeitsverhältnisses vereinbart hätten, weil dann bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nur die gegenseitigen Hauptpflichten befristet suspendiert gewesen wären (BAG Urteil vom 26. Januar 1959 - 1 AZR 355/55 - AP Nr. 3 zu § 7 AltbankenG Berlin) und die Beklagte den Kläger nach Beendigung der Winterpause hätte weiterbeschäftigen müssen.
  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 670/87

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von

    Ein Arbeitsverhältnis ruht auch dann, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft nicht anderweitig verwendet, nämlich z.B. bei der Gewährung von Sonderurlaub ohne Vergütung in Notfällen (BAGE 7, 197 = AP Nr. 2 zu § 7 AltbankenG Berlin; BAGE 7, 207 = AP Nr. 3 zu § 7 AltbankenG Berlin), bei einer widerspruchslos hingenommenen Suspendierung (BAG Urteil vom 10. November 1959 - 1 AZR 29/56 - AP Nr. 2 zu § 133 BGB; BAGE 14, 343 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Ruhen des Arbeitsverhältnisses) und bei Gewährung von Sonderurlaub zumeist im Anschluß an den Erholungsurlaub.
  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 662/87

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von

    Ein Arbeitsverhältnis ruht auch dann, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft nicht anderweitig verwendet, nämlich z.B. bei der Gewährung von Sonderurlaub ohne Vergütung in Notfällen (BAGE 7, 197 = AP Nr. 2 zu § 7 AltbankenG Berlin; BAGE 7, 207 = AP Nr. 3 zu § 7 AltbankenG Berlin), bei einer widerspruchslos hingenommenen Suspendierung (BAG Urteil vom 10. November 1959 - 1 AZR 29/56 - AP Nr. 2 zu § 133 BGB; BAGE 14, 343 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Ruhen des Arbeitsverhältnisses) und bei Gewährung von Sonderurlaub zumeist im Anschluß an den Erholungsurlaub.
  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 380/88

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von

    Ein Arbeitsverhältnis ruht auch dann, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft nicht anderweitig verwendet, nämlich z.B. bei der Gewährung von Sonderurlaub ohne Vergütung in Notfällen (BAGE 7, 197 = AP Nr. 2 zu § 7 AltbankenG Berlin; BAGE 7, 207 = AP Nr. 3 zu § 7 AltbankenG Berlin), bei einer widerspruchslos hingenommenen Suspendierung (BAG Urteil vom 10. November 1959 - 1 AZR 29/56 - AP Nr. 2 zu § 133 BGB; BAGE 14, 343 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Ruhen des Arbeitsverhältnisses) und bei Gewährung von Sonderurlaub zumeist im Anschluß an den Erholungsurlaub.
  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 661/87

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von

    Ein Arbeitsverhältnis ruht auch dann, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft nicht anderweitig verwendet, nämlich z.B. bei der Gewährung von Sonderurlaub ohne Vergütung in Notfällen (BAGE 7, 197 = AP Nr. 2 zu § 7 AltbankenG Berlin; BAGE 7, 207 = AP Nr. 3 zu § 7 AltbankenG Berlin), bei einer widerspruchslos hingenommenen Suspendierung (BAG Urteil vom 10. November 1959 - 1 AZR 29/56 - AP Nr. 2 zu § 133 BGB; BAGE 14, 343 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Ruhen des Arbeitsverhältnisses) und bei Gewährung von Sonderurlaub zumeist im Anschluß an den Erholungsurlaub.
  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 281/88

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von

    Ein Arbeitsverhältnis ruht auch dann, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft nicht anderweitig verwendet, nämlich z.B. bei der Gewährung von Sonderurlaub ohne Vergütung in Notfällen (BAGE 7, 197 = AP Nr. 2 zu § 7 AltbankenG Berlin; BAGE 7, 207 = AP Nr. 3 zu § 7 AltbankenG Berlin), bei einer widerspruchslos hingenommenen Suspendierung (BAG Urteil vom 10. November 1959 - 1 AZR 29/56 - AP Nr. 2 zu § 133 BGB; BAGE 14, 343 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Ruhen des Arbeitsverhältnisses) und bei Gewährung von Sonderurlaub zumeist im Anschluß an den Erholungsurlaub.
  • BAG, 03.09.1963 - 3 AZR 115/62

    Entlassungsanordnung der Militärregierung - Kündigung - Suspendierung -

    Zu Unrecht hat das Landesarbeitsgericht angenommen, vom Io März 1946 bis zum 30. September 1947 und vom 1« Dezember 1949 bis 30o Juni 1950 habe der Kläger deshalb Gehaltsnachzahlungsanspriiche, weil er für diesen Zeitraum den Beklagten wirksam in Annahmeverzug versetzt habe« Die Ausführungen des Berufungsgerichts lassen insoweit erkennen, daß es der Ansicht ist, ein suspendiertes Arbeitsverhältnis verwandele sich wieder automatisch in ein voll wirksames aktives Arbeit sverhältnis, wenn der Suspendierungsgrund weggefallen ist«, Diese Rechtsauffassung ist unzutreffende Der Beklagte hatte auf Grund der Bntlassungsanordnung der Militärregierung im Jahre 1945 die Möglichkeit, das Arbeits verhältnis mit dem Kläger zu kündigen oder zu suspendieren (BAG 7, 207 £210 i j ) , Man kann zugunsten des Klägers davon ausgehen, daß der Beklagte nicht die Kündigung, sondern die Suspendierung des Arbeitsverhältnisses gewählt hat Der Kläger hat, wie das Landesarbeitsgericht festgestellt hat, dem nicht widersprochene Damit ist das Arbeitsverhältnis einverständlich uragestaltet worden» Es ist zu einem ruhenden Arbeitsverhältnis, doh» zu einem Vertragsverhältnis eigener Art geworden (BAG 7, 211.)» Ein so gestaltetes Vertragsverhältnis kann nicht, jedenfalls nicht vom Kläger, einseitig wieder zu einem voll wirksamen Arbeitsverhältnis umgewandelt werden.
  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 671/87

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von

    Ein Arbeitsverhältnis ruht auch dann, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft nicht anderweitig verwendet, nämlich z.B. bei der Gewährung von Sonderurlaub ohne Vergütung in Notfällen (BAGE 7, 197 = AP Nr. 2 zu § 7 AltbankenG Berlin; BAGE 7, 207 = AP Nr. 3 zu § 7 AltbankenG Berlin), bei einer widerspruchslos hingenommenen Suspendierung (BAG Urteil vom 10. November 1959 - 1 AZR 29/56 - AP Nr. 2 zu § 133 BGB; BAGE 14, 343 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Ruhen des Arbeitsverhältnisses) und bei Gewährung von Sonderurlaub zumeist im Anschluß an den Erholungsurlaub.
  • BVerwG, 04.06.1982 - 8 C 125.81

    Erstattungsfähigkeit von Beiträgen in eine Zusatzversorgungskasse bei Einberufung

  • BAG, 19.05.1982 - 5 AZR 1080/79
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