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   BAG, 12.05.1992 - 3 AZR 247/91   

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https://dejure.org/1992,471
BAG, 12.05.1992 - 3 AZR 247/91 (https://dejure.org/1992,471)
BAG, Entscheidung vom 12.05.1992 - 3 AZR 247/91 (https://dejure.org/1992,471)
BAG, Entscheidung vom 12. Mai 1992 - 3 AZR 247/91 (https://dejure.org/1992,471)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BetrAVG § 4; BetrAVG § 7; BetrAVG § 17; BGB § 134; BGB § 613 a
    Verzicht auf Versorgung wegen geplanter Betriebsveräußerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1, § 4 Abs. 1 Satz 2, § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 und Satz 4, § 17 Abs. 3 Satz 3; BGB §§ 134, 613a
    Betriebliche Altersversorgung: Unzulässiger Erlaß von Versorgungsanwartschaften im Zusammenhang mit Betriebsinhaberwechsel - Verstoß gegen Schutzzweck des § 613a BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung, unzulässiger Erlass von Versorgungsanwartschaften bei Betriebsinhaberwechsel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 70, 209
  • ZIP 1992, 1408
  • MDR 1993, 59
  • NZA 1992, 1080
  • VersR 1993, 82
  • BB 1992, 1860
  • BB 1993, 145
  • DB 1992, 2038
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 485/83

    Konkurs - Betriebsrente - Unterstützungskasse - Betriebsübergang -

    Auszug aus BAG, 12.05.1992 - 3 AZR 247/91
    Die Vorschrift enthält zum Schutz der betroffenen Arbeitnehmer zwingendes Recht (BAGE 50, 62 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAGE 27, 291 = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB).

    Daraus folgt unmittelbar, daß der Eintritt des Erwerbers in die Rechte und Pflichten aus den betroffenen Arbeitsverhältnissen nicht durch Vertrag zwischen dem Betriebsveräußerer und dem Betriebserwerber ausgeschlossen werden kann (BAGE 50, 62, 72 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu B III 3 a der Gründe).

    Da § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB "die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen" schützt, und nicht nur ein Kündigungsverbot wegen des Betriebsübergangs vorsieht (§ 613 a Abs. 4 BGB), ist es mit dem Schutzzweck des § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB nicht vereinbar, den Arbeitnehmern allein aus Gründen des Betriebsübergangs einen Verzicht auf ihre betriebliche Altersversorgung zuzumuten (BAGE 50, 62, 74 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu B III 3 c der Gründe).

    Das Bundesarbeitsgericht hat zwar anerkannt, daß die Arbeitnehmer unter engen Voraussetzungen mit dem Betriebserwerber Arbeitsverträge mit ungünstigeren Bedingungen abschließen können, sofern die Einschränkungen durch sachliche Gründe gerechtfertigt sind (BAG Urteil vom 18. August 1976 - 5 AZR 95/75 - AP Nr. 4 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 302/75 - AP Nr. 5 zu § 613 a BGB; BAGE 32, 326 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB; BAGE 50, 62 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).

  • BAG, 14.01.1986 - 3 AZR 456/84

    Versorgungsregelung - Betriebsrente - Höchsteintrittsalter - Bedingung

    Auszug aus BAG, 12.05.1992 - 3 AZR 247/91
    Die Erlaßverträge sind unwirksam (i. A. an BAGE 55, 229 [BAG 28.04.1987 - 3 AZR 75/86] = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG - Betriebsveräußerung).

    Der Senat hat daher selbst Eigenkündigungen der Arbeitnehmer und Aufhebungsverträge im Hinblick auf eine geplante Betriebsveräußerung als Umgehung des § 613 a Abs. 4 Satz 1 BGB und, soweit unverfallbare Versorgungsanwartschaften betroffen waren, als Umgehung des § 4 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG angesehen und solche Vereinbarungen als unwirksam beurteilt (BAGE 55, 229 [BAG 28.04.1987 - 3 AZR 75/86] = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).

  • BAG, 28.04.1987 - 3 AZR 75/86

    Veräußerung von notleidendem Betrieb

    Auszug aus BAG, 12.05.1992 - 3 AZR 247/91
    Die Erlaßverträge sind unwirksam (i. A. an BAGE 55, 229 [BAG 28.04.1987 - 3 AZR 75/86] = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG - Betriebsveräußerung).

    Der Senat hat daher selbst Eigenkündigungen der Arbeitnehmer und Aufhebungsverträge im Hinblick auf eine geplante Betriebsveräußerung als Umgehung des § 613 a Abs. 4 Satz 1 BGB und, soweit unverfallbare Versorgungsanwartschaften betroffen waren, als Umgehung des § 4 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG angesehen und solche Vereinbarungen als unwirksam beurteilt (BAGE 55, 229 [BAG 28.04.1987 - 3 AZR 75/86] = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).

  • BAG, 29.10.1975 - 5 AZR 444/74

    Betriebsübergang: Begriff und Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 12.05.1992 - 3 AZR 247/91
    Die Vorschrift enthält zum Schutz der betroffenen Arbeitnehmer zwingendes Recht (BAGE 50, 62 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAGE 27, 291 = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 18.08.1976 - 5 AZR 95/75

    Betriebsinhaberwechsel - Arbeitgeber - Schuldner - RückständigeLohnforderungen -

    Auszug aus BAG, 12.05.1992 - 3 AZR 247/91
    Das Bundesarbeitsgericht hat zwar anerkannt, daß die Arbeitnehmer unter engen Voraussetzungen mit dem Betriebserwerber Arbeitsverträge mit ungünstigeren Bedingungen abschließen können, sofern die Einschränkungen durch sachliche Gründe gerechtfertigt sind (BAG Urteil vom 18. August 1976 - 5 AZR 95/75 - AP Nr. 4 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 302/75 - AP Nr. 5 zu § 613 a BGB; BAGE 32, 326 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB; BAGE 50, 62 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).
  • BAG, 24.03.1977 - 3 AZR 649/76

    Ruhegehalt - Betriebsinhaberwechsel - Übernahme von Versorgungsanwartschaften -

    Auszug aus BAG, 12.05.1992 - 3 AZR 247/91
    Zu den Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, die im Falle der Betriebsveräußerung auf den Erwerber übergehen, zählen auch vom Veräußerer erteilte Versorgungszusagen und die daraus erwachsenen - verfallbaren und unverfallbaren - Anwartschaften (ständige Rechtsprechung des Senats seit Urteil vom 24. März 1977, BAGE 29, 94 [BAG 24.03.1977 - 3 AZR 649/76] = AP Nr. 6 zu § 613 a BGB; zuletzt Urteil vom 23. Juli 1991, BAGE 68, 160, m. w. N.).
  • BAG, 22.09.1987 - 3 AZR 194/86

    Versorgungsanwartschaft - Abfindung

    Auszug aus BAG, 12.05.1992 - 3 AZR 247/91
    Die Rechtsprechung des Senats, nach der ein im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbarter Erlaß einer seit mehr als zehn Jahren bestehenden Versorgungsanwartschaft gegen § 3 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG verstoße (BAGE 56, 148 = AP Nr. 13 zu § 17 BetrAVG und Urteil vom 14. August 1990 - 3 AZR 301/89 - NZA 1991, 174), gelte auch dann, wenn der Erlaß im Zusammenhang mit einer Betriebsveräußerung stehe.
  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79

    Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren

    Auszug aus BAG, 12.05.1992 - 3 AZR 247/91
    Das Bundesarbeitsgericht hat zwar anerkannt, daß die Arbeitnehmer unter engen Voraussetzungen mit dem Betriebserwerber Arbeitsverträge mit ungünstigeren Bedingungen abschließen können, sofern die Einschränkungen durch sachliche Gründe gerechtfertigt sind (BAG Urteil vom 18. August 1976 - 5 AZR 95/75 - AP Nr. 4 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 302/75 - AP Nr. 5 zu § 613 a BGB; BAGE 32, 326 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB; BAGE 50, 62 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).
  • BAG, 14.08.1990 - 3 AZR 301/89

    Vertragliche Kürzung von Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BAG, 12.05.1992 - 3 AZR 247/91
    Die Rechtsprechung des Senats, nach der ein im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbarter Erlaß einer seit mehr als zehn Jahren bestehenden Versorgungsanwartschaft gegen § 3 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG verstoße (BAGE 56, 148 = AP Nr. 13 zu § 17 BetrAVG und Urteil vom 14. August 1990 - 3 AZR 301/89 - NZA 1991, 174), gelte auch dann, wenn der Erlaß im Zusammenhang mit einer Betriebsveräußerung stehe.
  • BAG, 23.07.1991 - 3 AZR 366/90

    Zeitpunkt des Betriebsübergangs

    Auszug aus BAG, 12.05.1992 - 3 AZR 247/91
    Zu den Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, die im Falle der Betriebsveräußerung auf den Erwerber übergehen, zählen auch vom Veräußerer erteilte Versorgungszusagen und die daraus erwachsenen - verfallbaren und unverfallbaren - Anwartschaften (ständige Rechtsprechung des Senats seit Urteil vom 24. März 1977, BAGE 29, 94 [BAG 24.03.1977 - 3 AZR 649/76] = AP Nr. 6 zu § 613 a BGB; zuletzt Urteil vom 23. Juli 1991, BAGE 68, 160, m. w. N.).
  • BAG, 26.01.1977 - 5 AZR 302/75

    Gemeinschuldner - Veräußerung eines Betriebes - Konkursverwalter -

  • BAG, 18.08.2005 - 8 AZR 523/04

    Aufhebungsvertrag bei einem geplanten Betriebsübergang - dreiseitiger Vertrag

    Die Arbeitnehmer sähen sich in derartigen Fällen häufig vor die Aussicht gestellt, entweder eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen hinzunehmen oder den Arbeitsplatz ganz zu verlieren (12. Mai 1992 - 3 AZR 247/91 - BAGE 70, 209 = AP BetrAVG § 1 Betriebsveräußerung Nr. 14 = EzA BGB § 613a Nr. 104, zu II 2 der Gründe; KR-Pfeiffer § 613a BGB Rn. 102 mwN).
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 330/02

    Kündigungsfrist und Betriebsübergang

    Danach soll dem Arbeitnehmer bei einem Wechsel des Inhabers eines Betriebes oder Unternehmens die Wahrung seiner Rechte gewährleistet bleiben (zum Sinn und Zweck des § 613a BGB: BAG 12. Mai 1992 - 3 AZR 247/91 - BAGE 70, 209; KR-Pfeiffer 6. Aufl. § 613a BGB Rn. 3; zum Ziel der Richtlinie EuGH: 10. Februar 1998 - 324/86 - Slg. 1988, 739, 754 - "Daddy"s Dance Hall"; 15. Juni 1998 - 101/87 - Slg. 1988, 3057, 3076 "Bork International"; 14. September 2000 - Rs. C-343/98 - EuGHE I 2000, 6659 "Collino, Chiappero").

    Die gesetzlichen Regelungen gewähren einen Inhaltsschutz und wollen insbesondere verhindern, dass eine Betriebsveräußerung zum Anlass eines Abbaus der erworbenen Besitzstände der Arbeitnehmer genommen wird (BAG 12. Mai 1992 - 3 AZR 247/91 - BAGE 70, 209; 27. Juni 2002 - 2 AZR 270/01 - aaO).

  • BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 722/07

    Betriebsübergang - Erlassvertrag zur Umgehung der Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1

    Eine Vereinbarung, die dagegen verstößt, ist nach § 134 BGB unwirksam (BAG st. Rspr., 29. Oktober 1975 - 5 AZR 444/74 - BAGE 27, 291 = AP BGB § 613a Nr. 2 = EzA BGB § 613a Nr. 4; 12. Mai 1992 - 3 AZR 247/91 - BAGE 70, 209 = AP BetrAVG § 1 Betriebsveräußerung Nr. 14 = EzA BGB § 613a Nr. 104; ErfK/Preis 9. Aufl. § 613a BGB Rn. 82; APS/Steffan 3. Aufl. § 613a BGB Rn. 107; HWK/Willemsen/Müller-Bonanni 3. Aufl. § 613a BGB Rn. 245).

    Der Senat hat die Berücksichtigung sonstiger, anderer Gründe als "Sachgründe" für eine Vertragsänderung nicht ausgeschlossen (18. August 2005 - 8 AZR 523/04 - Rn. 29, BAGE 115, 340 = AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 31 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 40; 12. Mai 1992 - 3 AZR 247/91 - zu II 2 der Gründe, BAGE 70, 209 = AP BetrAVG § 1 Betriebsveräußerung Nr. 14 = EzA BGB § 613a Nr. 104; KR-Pfeiffer 9. Aufl. § 613a BGB Rn. 102 mwN).

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