Rechtsprechung
BAG, 09.02.1993 - 9 AZR 648/90 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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- Wolters Kluwer
Berufsbildung - Anerkennung der Bildungsveranstaltung - Überprüfung der Anerkennung - Arbeitsgerichtszuständigkeit - Anspruch auf Bildungsurlaub
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bildungsurlaub nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
HBUG § 1 Abs. 1-3, § 2 Abs. 1, § 4, § 5 Abs. 1 und 3, § 9 Abs. 7 i.V. mit § 9 Abs. 3 und Abs. 4
Hessisches Bildungsurlaubsgesetz: Inhaltliche Überprüfung der Anerkennung von Bildungsveranstaltungen durch die Gerichte für Arbeitssachen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 09.11.1989 - 4 Ca 213/89
- LAG Hessen, 24.09.1990 - 11 Sa 1543/89
- BAG, 09.02.1993 - 9 AZR 648/90
Papierfundstellen
- BAGE 72, 200
- NJW 1994, 278 (Ls.)
- MDR 1993, 1212
- NZA 1993, 1032
- BB 1993, 1663
- BB 1994, 646
- DB 1993, 1573
- DB 1993, 380
- JR 1993, 528
Wird zitiert von ... (78) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85
Arbeitnehmerweiterbildung
Auszug aus BAG, 09.02.1993 - 9 AZR 648/90
In einem gerichtlichen Verfahren kann überprüft werden, ob eine thematisch umstrittene Bildungsveranstaltung inhaltlich den gesetzlichen Leitvorgaben entspricht (im Anschluß an BVerfGE 77, 308 = Betr 1988, 709 = AP Nr. 62 zu Art. 12 GG).Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 15. Dezember 1987 (BVerfGE 77, 308 - AP Nr. 62 zu Art. 12 GG - EzA § 7 Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen Nr. 1) bei der Prüfung, ob (auch) die Bestimmungen des Hessischen Gesetzes über den Anspruch auf Bildungsurlaub mit dem Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit vereinbar sind, ohne nähere Begründung angenommen, daß es "den Fachgerichten auch obliege, bei thematisch umstrittenen Bildungsveranstaltungen zu erkennen, ob diese inhaltlich den gesetzlichen Zielvorgaben (berufliche und politische Weiterbildung) entsprechen." Das Bundesverfassungsgericht geht davon aus, daß Arbeitgeber die ministerielle Entscheidung nicht ohne Rechtsschutzmöglichkeit hinzunehmen haben, sondern ihnen Gelegenheit zu geben ist, diese in einem rechtsstaatlich ausgeformten Verfahren überprüfen zu lassen.
Weiterhin durfte er in Erwägung ziehen, daß der Arbeitgeber zur Wertschöpfung und zur Erreichung des Unternehmenszweckes regelmäßig der Mitwirkung seiner Arbeitnehmer bedarf (BVerfG Beschluß vom 15. Dezember 1987, aaO).
- BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 890/84
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die durch das Gesetz des Landes Hessen …
Auszug aus BAG, 09.02.1993 - 9 AZR 648/90
Zum hessischen Gesetz über bezahlten Sonderurlaub für Mitarbeiter in der Jugendarbeit hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG Beschluß vom 11. Februar 1992 - 1 BvR 890/84 - DB 1992, 841 [BVerfG 11.02.1992 - 1 BvR 890/84]) in Übereinstimmung damit ausgeführt, es sei aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zu beanstanden, daß den Arbeitgebern gewisse finanzielle Belastungen und formelle Entgeltfortzahlungspflichten auferlegt würden, weil es nicht an jeglicher Verantwortungsbeziehung des Arbeitgebers zu dem Zweck der Regelung fehle. - BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80
Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers
Auszug aus BAG, 09.02.1993 - 9 AZR 648/90
Der Bildungsurlaubsanspruch ist somit ein gesetzlich bedingter Freistellungsanspruch und entspricht soweit dem Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz (BAGE 39, 53 = AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung; BAGE 59, 154, 161 = AP Nr. 23 zu § 11 BUrlG).
- BAG, 07.07.1988 - 8 AZR 472/86
Ausfallzeit - Vergütungsanspruch - Freischichtmodell
Auszug aus BAG, 09.02.1993 - 9 AZR 648/90
Der Bildungsurlaubsanspruch ist somit ein gesetzlich bedingter Freistellungsanspruch und entspricht soweit dem Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz (BAGE 39, 53 = AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung; BAGE 59, 154, 161 = AP Nr. 23 zu § 11 BUrlG). - BAG, 01.10.1991 - 9 AZR 290/90
Bestimmungspflicht des Arbeitgebers bei Urlaubsgewährung
Auszug aus BAG, 09.02.1993 - 9 AZR 648/90
Denn der Arbeitgeber kann nach dem HBUG die Freistellung für Bildungsurlaub nicht unter Vorbehalt gewähren, um sie nach Klärung weiterer Sach- und Rechtsfragen als unbezahlten Sonderurlaub zu bezeichnen oder auf den Erholungsurlaubsanspruch des Arbeitnehmers anzurechnen (vgl. zur Gewährung von tariflichem bezahltem Sonderurlaub unter Vorbehalt Senatsurteil vom 1. Oktober 1991 - 9 AZR 290/90 - EzA § 10 BUrlG n. F. Nr. 2). - BAG, 03.08.1989 - 8 AZR 335/87
Aus- und Fortbildung: Arbeitnehmerweiterbildung in NRW - Lohnfortzahlungspflicht
Auszug aus BAG, 09.02.1993 - 9 AZR 648/90
Die Tatbestandswirkung des Verwaltungsakts "Anerkennung" zwingt die Gerichte für Arbeitssachen nur dazu, den Verwaltungsakt als solchen und seinen Inhalt als gegeben hinzunehmen (vgl. zum Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen Urteil des B AG vom 3. August 1989 - 8 AZR 335/87 - EzA § 7 Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen Nr. 4).
- LAG Berlin-Brandenburg, 11.04.2019 - 10 Sa 2076/18
Bildungsurlaub - berufliche Weiterbildung - Yoga - Entspannungstechniken
Denn das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahre 1987 entschieden, dass es den Fachgerichten obliegt, bei thematisch umstrittenen Bildungsveranstaltungen zu erkennen, ob diese inhaltlich den gesetzlichen Zielvorgaben der beruflichen und politische Weiterbildung entsprechen (BVerfG vom 15. Dezember 1987 - 1 BvR 563/85 u.a.; BAG vom 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90; so auch BAG vom 18. Mai 1999 - 9 AZR 381/98 m.w.N.). - BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 815/07
Arbeitnehmerweiterbildung - Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses iSv. § 2 …
Sie stellte den Kläger für die beiden Veranstaltungen von seiner Arbeitspflicht frei und lehnte nur die Entgeltfortzahlung ab (vgl. Senat 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - zu A II der Gründe, BAGE 72, 200).Er darf den Arbeitnehmer nach dem AWbG nicht unter dem Vorbehalt der Klärung von Rechtsfragen freistellen und die Vergütungsfortzahlung zunächst ablehnen (vgl. zum Hessischen Bildungsurlaubsgesetz Senat 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - zu A III 1 der Gründe, BAGE 72, 200).
Sie macht es den Arbeitsvertragsparteien möglich, den Streit über die Qualität einer Bildungsveranstaltung und die Anspruchsberechtigung nachträglich gerichtlich auszutragen (vgl. Senat 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 74, 99; 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - zu A III 2 der Gründe, BAGE 72, 200).
- LAG Hessen, 19.03.1996 - 15 Sa 1220/95
Aus- und Weiterbildung: Begriff der politischen Bildung - Darlegungslast - …
Eine derartige Absprache ist vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der das Berufungsgericht folgt, möglich (vgl. etwa BAG, Urteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 -, AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW und BAG, Urteil vom 09. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 -, AP Nr. 1 zu § 9 BildungsurlaubsG Hessen).Diese Frage ist hier im Rechtsstreit ungeachtet des § 9 Abs. 7 HBUG zu klären, da eine Vergütungspflicht nur bejaht werden kann, wenn die -fragliche Veranstaltung inhaltlich den (Landes)gesetzlichen Vorgaben entspricht, was von den Gerichten für Arbeitssachen zu prüfen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1987 - 1 BvR 563/85 -, AP Nr. 62 zu Art. 12 GG; BAG, Urteil vom 09. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 -, AP Nr. 1 zu § 9 BildungsurlaubsG Hessen).
Diese Auslegung ist zwingend, weil andernfalls §§ 5 Abs. 3, 9 Abs. 7 HBUG nicht mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG i.V.m. Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG zu vereinbaren wären (BAG…, Urteil vom 09.02.1993 - 9 AZR 203/90 -, aaO., sowie Urteil vom 09. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 -, aaO.).
Bei der Auslegung der genannten unbestimmten Rechtsbegriffe und der Würdigung des Inhalts der jeweiligen Veranstaltung bedarf es neben der Berücksichtigung von Wortlaut und Sinn und Zweck des Gesetzes der Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 15. Dezember 1978 (…aaO.) herausgearbeiteten verfassungsrechtlichen Prüfungsmerkmale (BAG, Urteil vom 09. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 -, aaO.).
Unter Berücksichtigung dessen vermittelt nach der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Urteil vom 09. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 -, aaO.) eine Veranstaltung politische Bildung im Sinne des § 1 Abs. 3 HBUG, wenn sie das Verständnis des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge verbessern soll und die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache in Staat, Gesellschaft und Beruf dadurch gefördert wird (vgl. auch BAG, Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 -, DB 1996, 786), ohne dass der Begriff der politischen Weiterbildung zu verengen wäre auf die Inhalt der Gemeinschafts- oder Staatsbürgerkunde (dazu BAG, Urteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 -, EzA AWbG NW § 7 Nr. 16).
Daneben haben die vermittelten Kenntnisse und Befähigungen für den Arbeitgeber ein auch nur gering einzuschätzendes Mindestmaß von greifbaren Vorteilen mit sich zu bringen (BAG, Urteil vom 09. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 -, aaO.).
Doch ist an der vom Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 09. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 -, aaO.) zu § 1 Abs. 3 HBUG entwickelten Sichtweise festzuhalten, und zwar in dem Sinne, dass das geforderte "auch nur gering einzuschätzende Mindestmaß an greifbaren Vorteilen für den Arbeitgeber" sich auf die Einschätzung u.s.w. der betriebspolitischen Entscheidungen im dargestellt en Sinne bezieht (ebenso offenbar Wank in der Anmerkung zu BAG, AP Nr. 1 zu § 9 BildungsurlaubsG Hessen).
Dass insoweit jedoch keine sehr hohen Anforderungen zu stellen sind, ergibt sich aus den vorstehenden Ausführungen (ebenso etwa BAG, Urteil vom 09. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 -, aaO.; insgesamt ebenso bereits Kammerurteil vom 06. Oktober 1995 - 15 Sa 20/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 317/95
Urlaubsentgelt bei nachträglich gekürztem Urlaub
Dem steht die Rechtsprechung des Senats zum hessischen Bildungsurlaubsgesetz und zum Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BAG Urteil vom 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - BAGE 72, 200 = AP Nr. 1 zu § 9 BildungsurlaubsG Hessen; Urteil vom 11. Mai 1993 - 9 AZR 231/89 - BAGE 73, 135 = AP Nr. 2 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW) nicht entgegen. - LAG Hamm, 19.12.1997 - 15 Sa 1362/97
Streit über die Vergütung eines Arbeitnehmers für die Zeit der Teilnahme an einem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Baden-Württemberg, 09.08.2017 - 2 Sa 4/17
Bildungszeit - politische Weiterbildung - Zugänglichkeit für jedermann
Der Arbeitnehmer muss sie nicht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu erreichen suchen (BAG 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - Rn. 17 juris).Das Bundesarbeitsgericht hat zu Seminaren mit identischen Titeln und ähnlichen Inhalten zu den Bildungsurlaubsgesetzen Nordrhein-Westfalen und Hessen auch entschieden, dass diese Bildungsveranstaltungen den Anforderungen zur politischen Bildung entsprechen (…BAG 21. Oktober 1997 - 9 AZR 253/96 - Rn. 24 juris zum nordrhein-westfälischen AwbG ; BAG 9. Februar 1993-9 AZR 648/90 - Rn. 32 juris zum hessischen BiUrlG).
- ArbG Ulm, 01.03.2017 - 3 Ca 290/16
Bildungszeit - politische Weiterbildung - Ausschluss wegen …
- Die Arbeitsvertragsparteien können während eines laufenden Verfahrens zur Freistellung nach dem BzG BW eine Vereinbarung treffen, wonach der Arbeitnehmer an der streitigen Bildungsmaßnahme teilnimmt und über die Qualität der Bildungsveranstaltung nachträglich gestritten wird (BAG 09. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 -, juris).Der Arbeitnehmer muss sie nicht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu erreichen suchen (BAG, Urteil vom 09. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 -, BAGE 72, 200-210, Rn. 17).
Es genügt die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten in allgemeiner staatsbürgerlicher Hinsicht, die den Arbeitnehmer in die Lage versetzen, auch betriebspolitische Entscheidungen nach ihrem Inhalt und ihrer Bedeutung besser beurteilen und bewerten, sie als zutreffend oder vertretbar erkennen oder allein oder im Rahmen von Interessenvertretungen Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge einbringen zu können (BAG, Urteil vom 09. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 -, BAGE 72, 200-210).
Mit seinen Themen zu dem Spannungsfeld sozialer Interessen innerhalb und außerhalb eines Betriebes, dem Betriebsrat als Interessenvertretung, der Lage und Stellung der Arbeitnehmer in der Gesellschaft, der Rolle von Verbänden etc. dient es dazu, das Verständnis der Arbeitnehmer für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge zu verbessern, um damit die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache und Mitverantwortung in Staat, Gesellschaft und Beruf zu fördern (vgl. BAG zu fast inhaltsgleichen Seminaren gleichen Titels unter dem Regime des nordrhein-westfälischen AwbG und des hessischen BildungsurlaubsG; BAG, Urteil vom 21. Oktober 1997 - 9 AZR 253/96 -, BAGE 87, 16-24; BAGE 72, 200, 210 = AP Nr. 1 zu § 9 BildungsurlaubsG Hessen).
- BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 104/04
Bildungsurlaub - Allgemeine Bildung
Folgerichtig hat der Senat dieses Merkmal daher ausdrücklich nicht auf die politische Arbeitnehmerweiterbildung erstreckt (Senat 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - BAGE 72, 200; 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - BAGE 74, 99), so dass politische Weiterbildung mit keinem messbaren Nutzen für den in Anspruch genommenen Arbeitgeber verbunden zu sein braucht (Senat 24. August 1993 - 9 AZR 473/90 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 11 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 18). - BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 240/90
AWbG NW - politische Weiterbildung
a) Die Arbeitsvertragsparteien können aufgrund ihrer Vertragsfreiheit vereinbaren, dem Arbeitnehmer die Teilnahme an der gewünschten Bildungsveranstaltung durch die Gewährung unbezahlten Sonderurlaubs zunächst zu ermöglichen und nach dem Besuch der Bildungsveranstaltung den Streit um die Entgeltfortzahlung auszutragen (vgl. Senatsurteil vom 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - NZA 1993, 1032, 1033).Die einengende Auslegung des Begriffs der politischen Weiterbildung in § 1 Abs. 2 AWbG kann schließlich auch nicht mit der Senatsentscheidung zum Begriff der politischen Bildung in § 1 Abs. 2 und Abs. 3 HBUG (Senatsurteil vom 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - NZA 1993, 1032, 1035) begründet werden.
- BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90
Unzulässigkeit einer vergangenheitsbezogenen Feststellungsklage
Zwar kann die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden, daß aufgrund einer besonderen Vereinbarung (vgl. Senatsurteile vom 9. Februar 1993, BAGE 72, 200 [BAG 09.02.1993 - 9 AZR 648/90] -, und 24. August 1993 - 9 AZR 252/89 -, n. v.) die Beklagte für den Besuch der Bildungsveranstaltung Erholungsurlaub "nachzugewähren" hat. - LAG Hessen, 29.02.2000 - 15 Sa 1219/99
Konkretes Bildungsbedürfnis eines Arbeitnehmers; Anspruch auf Vergütung von …
- BAG, 21.10.1997 - 9 AZR 253/96
Wann sind von Einrichtungen der Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen …
- LAG Hessen, 25.02.1997 - 15 Sa 2153/96
Aus- und Weiterbildung: Kriterien nach dem HBUG
- LAG Düsseldorf, 27.02.1996 - 16 Sa 1502/95
Aus- und Weiterbildung: Voraussetzungen nach dem AWbG NRW
- BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 466/97
Bildungsfreistellung - gesellschaftspolitische Weiterbildung
- BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 533/96
Aus- und Weiterbildung: Voraussetzungen nach dem AWbG NRW - …
- LAG Hamm, 03.09.1999 - 15 Sa 2495/98
Freistellungsanspruch für Veranstaltung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz …
- BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 261/90
Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen - Sprachkurs: Italienisch für …
- BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 549/96
Aus- und Weiterbildung: Voraussetzungen nach dem AWbG NRW - …
- ArbG Stuttgart, 07.04.2017 - 26 Ca 1506/16
Bildungszeit - Bildungsurlaub - politische Bildung - Begriff - Zugänglichkeit für …
- ArbG Stuttgart, 23.02.2017 - 9 Ca 350/16
Bildungszeit - Bildungsurlaub - politische Weiterbildung
- BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 241/99
Politische Arbeitnehmerweiterbildung im Ausland
- BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 473/90
Sprachkurs als politische Weiterbildung
- BAG, 11.05.1993 - 9 AZR 231/89
Freistellung nach dem AWbG und Lohnzahlungspflicht
- BAG, 19.10.1993 - 9 AZR 476/91
AWbG - Freistellungserklärung nach Urteil
- LAG Hamm, 04.12.1998 - 15 Sa 1528/98
Klage einer Arbeitnehmerin (Arbeiterin) gegen den Arbeitgeber auf Vergütung der …
- BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 470/97
- BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 584/96
Aus- und Weiterbildung: Voraussetzungen nach dem AWbG NRW - …
- BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 917/98
Vereinbarung über die Entgeltfortzahlung während einer Bildungsveranstaltung
- BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 467/97
- BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 468/97
- BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 547/94
AWbG - Gestalt-Kommunikations-Workshop auf Kreta
- BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 166/98
Arbeitnehmerweiterbildung - Studienseminar in Kuba
- LAG Hessen, 07.12.1999 - 15 Sa 116/99
Erstattungsfähigkeit von Bildungsurlaub; Zum didaktischen Konzept bei …
- BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 765/98
Freischichttage und Bildungsurlaub
- LAG Hessen, 18.03.1997 - 15 Sa 1445/96
Bildungsurlaub für berufliche Weiterbildung
- BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 429/91
Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung ohne Freistellung durch den Arbeitgeber
- BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 469/97
- BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 431/94
AWbG - Architektur, Städtebau und aktuelle Situation in den neuen Bundesländern
- BAG, 09.11.1993 - 9 AZR 9/92
Freistellung nach dem AWbG - Jedermannzugänglichkeit
- BAG, 08.02.1994 - 9 AZR 324/92
Anspruch auf Fortzahlung des Lohnes soweit Arbeitgeber die Freistellung von der …
- BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 433/94
Arbeitnehmerweiterbildung - Das Meer - Ressource und Abfalleimer
- BAG, 09.11.1993 - 9 AZR 486/91
Entgeltzahlung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen …
- LAG Baden-Württemberg, 12.11.2020 - 3 Sa 97/19
Bildungszeit Baden-Württemberg - ehrenamtliche Tätigkeit als Sport-Übungsleiter - …
- BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 411/89
Arbeitnehmerweiterbildung im Nordrhein-Westfalen - Kurs: "Rund um den …
- ArbG Wetzlar, 04.01.1994 - 1 Ca 553/93
Verweigerung von Bildungsurlaub durch den Arbeitgeber ; Klage auf Freistellung …
- BAG, 09.11.1993 - 9 AZR 306/89
Freistellung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitnehmer zum Besuch einer …
- LAG Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 3 Sa 30/17
Politische Weiterbildung - Baden-Württemberg - weiter Politikbegriff - keine …
- LAG Hamburg, 19.12.1996 - 1 Sa 40/96
Klage einer Arbeitnehmerin (Bankkauffrau) gegen den Arbeitgeber auf Gewährung …
- BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 76/99
Verspätete Inanspruchnahme der Arbeitnehmerweiterbildung - Gewährung von …
- LAG Hamm, 07.11.1997 - 15 Sa 1126/97
Vergütung eines Arbeitnehmers für die Zeit der Teilnahme an einer …
- LAG Hessen, 14.08.2001 - 15 Sa 1883/00
Anspruchsvoraussetzung: fristgerechte Einreichung aller gesetzlich vorgesehenen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.05.1997 - 11 (8) Sa 832/95
Anerkennung einer Bildungsveranstaltung; Weiterbildung; …
- LAG Schleswig-Holstein, 28.07.1994 - 4 Sa 196/94
Anspruch eines Repronik-Operators und Betriebsratsmitglieds auf Freistellung zu …
- LAG Hamm, 11.09.1998 - 15 Sa 2156/96
Vergütung für die Zeit der Teilnahme an einem Seminar; Voraussetzungen des …
- VG Karlsruhe, 24.09.2018 - 1 K 4029/16
Anspruch auf Gewährung von Bildungszeiten; Exkursion im Siebengebirge
- LAG Hamm, 30.10.1998 - 15 Sa 377/97
Vergütung für die Zeit der Teilnahme an einem Seminar ; Voraussetzungen des …
- BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 794/95
Rechtmäßigkeit eines Urlaubsantrages unter Vorbehalt - Anspruch eines …
- LAG Hamm, 13.09.1996 - 15 Sa 2186/94
Aus- und Weiterbildung: Rhetorik-Kurs für CNC-Maschinenführer
- ArbG Hamburg, 25.06.1996 - 25 Ca 148/96
Anspruch auf Gewährung von Bildungsurlaub unter Gehaltsfortzahlung für den Besuch …
- LAG Düsseldorf, 16.03.1995 - 5 (10) Sa 151/95
Allgemeinzugänglichkeit nach dem AMG NRW
- BAG, 08.02.1994 - 9 AZR 53/93
Lohnfortzahlung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) - Fehlende …
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.05.1997 - 11 (8) (5) Sa 834/95
Anerkennung einer Bildungsveranstaltung; Weiterbildung; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.05.1997 - 11 (8) (5) Sa 835/95
Anerkennung einer Bildungsveranstaltung; Weiterbildung; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.05.1997 - 11 (8) (5) Sa 833/95
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.05.1997 - 11 (8) (5) Sa 836/95
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
- LAG Hamm, 18.04.1997 - 15 Sa 2008/96
Anspruch auf Anerkennung einer Veranstaltung mit dem Titel "Selbsthilfeprojekt, …
- LAG Düsseldorf, 16.03.1995 - 5 Sa 4/95
Allgemeinzugänglichkeit nach dem AMG NRW
- BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 349/93
- BAG, 09.11.1993 - 9 AZR 217/92
Freistellung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen …
- BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 500/91
Freistellungsanspruch nach dem nordrhein-westfälischen …
- BAG, 09.11.1993 - 9 AZR 494/91
Lohnfortzahlungspflicht eines Arbeitgebers nach dem …
- BAG, 19.10.1993 - 9 AZR 442/90
Anspruch auf Lohnfortzahlung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz …
- BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 422/91
Fortzahlung des Gehalts anlässlich des Besuchs einer Weiterbildungsveranstaltung …
- LAG Hamm, 25.09.1995 - 15 Sa 1731/95
Weiterbildung: Anspruch auf politische Weiterbildung - einstweilige Verfügung
- BAG, 25.01.1994 - 9 AZR 702/92
Entgeltzahlung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen …
- BAG, 19.10.1993 - 9 AZR 441/90
- LAG Hessen, 07.06.1993 - 11 SaGa 629/93
Anspruch auf Teilnahme an einer Bildungsurlaubveranstaltung; Vermittlung von …