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   BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 26/93   

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BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 26/93 (https://dejure.org/1993,1189)
BAG, Entscheidung vom 20.10.1993 - 7 ABR 26/93 (https://dejure.org/1993,1189)
BAG, Entscheidung vom 20. Oktober 1993 - 7 ABR 26/93 (https://dejure.org/1993,1189)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitigkeit zwischen Betriebsrat und Betriebsratsmitgliedern über die Übertragung von Mitbestimmungsaufgaben des Betriebsrates auf gemeinsame Ausschüsse (mit dem Arbeitgeber) - Voraussetzung der Bildung eines gemeinsamen Ausschusses - Wahrung der Schriftform - ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG §§ 19, 27, 28
    Übertragung von Aufgaben auf gemeinsame Ausschüsse

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG §§ 19, 27, 28
    Organisation des Betriebsrats: Bildung gemeinsamer Ausschüsse von Arbeitgeber und Betriebsrat und deren Kompetenzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 75, 1
  • MDR 1994, 808
  • NZA 1994, 567
  • DB 1994, 989
  • JR 1994, 352
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 01.06.1976 - 1 ABR 99/74

    Betriebsrat - Delegation der Beteiligungsrechte an Personalausschuß - Personelle

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 26/93
    Dabei ist nicht auf einen einzelnen Mitbestimmungstatbestand, sondern auf den gesamten Aufgabenbereich des Betriebsrats abzustellen (Fortführung von BAG Beschluß vom 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - AP Nr. 1 zu § 28 BetrVG 1972, zu III 2 der Gründe).

    Der Betriebsrat darf sich nicht aller wesentlichen Befugnisse dadurch entäußern, daß er seine Aufgaben weitestgehend auf Ausschüsse überträgt; er muß als Gesamtorgan in einem Kernbereich der gesetzlichen Befugnisse zuständig bleiben (BAG Beschluß vom 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - AP Nr. 1 zu § 28 BetrVG 1972, zu III 2 der Gründe; ebenso die Literatur, vgl. u.a. Blanke in Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, BetrVG, 3. Aufl., § 27 Rz 35; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 28 Rz 6; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 27 Rz 81; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 28 Rz 7; Wiese, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 28 Rz 7; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 4. Aufl., § 27 Rz 53 und § 28 Rz 19; Stege/Weinspach, BetrVG, 6. Aufl., § 28 Rz 5).

    Auch der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Beschluß vom 1. Juni 1976 (- 1 ABR 99/74 - AP Nr. 1 zu § 28 BetrVG 1972, zu III 2 der Gründe) keine punktuelle Betrachtung vorgenommen, sondern den gesamten Aufgabenbereich des Betriebsrats berücksichtigt.

    Von den gewählten Ausschußmitgliedern des Betriebsrats wird erwartet (vgl. § 2 Abs. 1 und § 75 Abs. 1 BetrVG), daß sie die Interessen aller Arbeitnehmer vertreten, ohne Rücksicht darauf, wer sie gewählt hat (BAG Beschluß vom 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - AP Nr. 1 zu § 28 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe).

  • BAG, 12.07.1984 - 2 AZR 320/83

    Möglichkeit der Übertragung von Mitwirkungsrechten bei Kündigung auf

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 26/93
    Dies ergebe sich aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Juli 1984 (- 2 AZR 320/83 - AP Nr. 32 zu § 102 BetrVG 1972).

    Daran ändert entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerdeführer das Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Juli 1984 (- 2 AZR 320/83 - AP Nr. 32 zu § 102 BetrVG 1972) nichts.

    Der Zweite Senat hat in seinem Urteil vom 12. Juli 1984 (aaO, zu II 2 a der Gründe) ausgeführt, daß gegen eine derartige Delegation keine durchgreifenden Bedenken bestehen, auch wenn auf diese Weise dem eigentlichen Personalausschuß wesentliche Funktionen entzogen werden.

    Der Zweite Senat hat sich im Urteil vom 12. Juli 1984 (aaO) mit einer derartigen Fallgestaltung nicht auseinandergesetzt und auch nicht als obiter dictum die Auffassung vertreten, die Mitglieder des weiteren Ausschusses müßten auch hier einem daneben bestehenden gemeinsamen Ausschuß von Arbeitgeber und Betriebsrat angehören.

  • BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 18/91

    Betriebsausschuß-Wahlanfechtung

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 26/93
    Der Senat hat in jüngster Zeit mehrfach entschieden, daß Gesetzesverstöße bei einer betriebsratsinternen Wahl (hier der Wahl der vom Betriebsrat benannten Mitglieder des gemeinsamen Ausschusses), sofern sie nicht zur Nichtigkeit der Wahl führen, in entsprechender Anwendung des § 19 BetrVG innerhalb einer Frist von zwei Wochen in einem Wahlanfechtungsverfahren gerichtlich geltend gemacht werden müssen (Beschlüsse vom 13. November 1991 - 7 ABR 8/91 - AP Nr. 9 zu § 26 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu B 1 der Gründe, und - 7 ABR 18/91 - AP Nr. 3 zu § 27 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu B II 1 der Gründe; Beschluß vom 15. Januar 1992 - 7 ABR 24/91 - AP Nr. 10 zu § 26 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu B II 2 der Gründe; Beschluß vom 11. März 1992 - 7 ABR 50/91 - AP Nr. 11 zu § 38 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu B II 1 der Gründe; Beschluß vom 8. April 1992 - 7 ABR 71/91 - AP Nr. 11 zu § 26 BetrVG 1972, zu B I der Gründe; Beschluß vom 29. April 1992 - 7 ABR 74/91 - AP Nr. 15 zu § 38 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu B I der Gründe; Beschluß vom 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 -, zur Veröffentlichung bestimmt, zu B I der Gründe).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muß gegen allgemeine Grundsätze einer ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maße verstoßen worden sein, daß auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr vorliegt (vgl. u. a. BAGE 1, 317, 319 = AP Nr. 1 zu § 18 BetrVG und BAG Beschluß vom 13. November 1991 - 7 ABR 18/91 - AP Nr. 3 zu § 27 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu B II 2 a aa der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 02.03.1955 - 1 ABR 19/54

    Betriebsverfassungsrecht: Nichtigkeit der Wahl des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 26/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muß gegen allgemeine Grundsätze einer ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maße verstoßen worden sein, daß auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr vorliegt (vgl. u. a. BAGE 1, 317, 319 = AP Nr. 1 zu § 18 BetrVG und BAG Beschluß vom 13. November 1991 - 7 ABR 18/91 - AP Nr. 3 zu § 27 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu B II 2 a aa der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 04.08.1975 - 2 AZR 266/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Delegierung auf einen Ausschuß,

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 26/93
    Die nach § 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Satz 3 und § 27 Abs. 3 Satz 3 BetrVG notwendige Schriftform für die umstrittene Aufgabenübertragung ist gewahrt; denn die Aufgabenübertragung ist in der Geschäftsordnung des Betriebsrats, die nach § 36 BetrVG ebenfalls der Schriftform bedarf, enthalten (BAGE 27, 209, 211 f. = AP Nr. 4 zu § 102 BetrVG 1972, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 29.04.1992 - 7 ABR 74/91

    Neuwahl freizustellender Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 26/93
    Der Senat hat in jüngster Zeit mehrfach entschieden, daß Gesetzesverstöße bei einer betriebsratsinternen Wahl (hier der Wahl der vom Betriebsrat benannten Mitglieder des gemeinsamen Ausschusses), sofern sie nicht zur Nichtigkeit der Wahl führen, in entsprechender Anwendung des § 19 BetrVG innerhalb einer Frist von zwei Wochen in einem Wahlanfechtungsverfahren gerichtlich geltend gemacht werden müssen (Beschlüsse vom 13. November 1991 - 7 ABR 8/91 - AP Nr. 9 zu § 26 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu B 1 der Gründe, und - 7 ABR 18/91 - AP Nr. 3 zu § 27 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu B II 1 der Gründe; Beschluß vom 15. Januar 1992 - 7 ABR 24/91 - AP Nr. 10 zu § 26 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu B II 2 der Gründe; Beschluß vom 11. März 1992 - 7 ABR 50/91 - AP Nr. 11 zu § 38 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu B II 1 der Gründe; Beschluß vom 8. April 1992 - 7 ABR 71/91 - AP Nr. 11 zu § 26 BetrVG 1972, zu B I der Gründe; Beschluß vom 29. April 1992 - 7 ABR 74/91 - AP Nr. 15 zu § 38 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu B I der Gründe; Beschluß vom 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 -, zur Veröffentlichung bestimmt, zu B I der Gründe).
  • BAG, 11.03.1992 - 7 ABR 50/91

    Freistellung und Gruppenschutz im Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 26/93
    Der Senat hat in jüngster Zeit mehrfach entschieden, daß Gesetzesverstöße bei einer betriebsratsinternen Wahl (hier der Wahl der vom Betriebsrat benannten Mitglieder des gemeinsamen Ausschusses), sofern sie nicht zur Nichtigkeit der Wahl führen, in entsprechender Anwendung des § 19 BetrVG innerhalb einer Frist von zwei Wochen in einem Wahlanfechtungsverfahren gerichtlich geltend gemacht werden müssen (Beschlüsse vom 13. November 1991 - 7 ABR 8/91 - AP Nr. 9 zu § 26 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu B 1 der Gründe, und - 7 ABR 18/91 - AP Nr. 3 zu § 27 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu B II 1 der Gründe; Beschluß vom 15. Januar 1992 - 7 ABR 24/91 - AP Nr. 10 zu § 26 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu B II 2 der Gründe; Beschluß vom 11. März 1992 - 7 ABR 50/91 - AP Nr. 11 zu § 38 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu B II 1 der Gründe; Beschluß vom 8. April 1992 - 7 ABR 71/91 - AP Nr. 11 zu § 26 BetrVG 1972, zu B I der Gründe; Beschluß vom 29. April 1992 - 7 ABR 74/91 - AP Nr. 15 zu § 38 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu B I der Gründe; Beschluß vom 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 -, zur Veröffentlichung bestimmt, zu B I der Gründe).
  • BAG, 08.04.1992 - 7 ABR 71/91

    Wahl des stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden; Gruppenschutz

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 26/93
    Der Senat hat in jüngster Zeit mehrfach entschieden, daß Gesetzesverstöße bei einer betriebsratsinternen Wahl (hier der Wahl der vom Betriebsrat benannten Mitglieder des gemeinsamen Ausschusses), sofern sie nicht zur Nichtigkeit der Wahl führen, in entsprechender Anwendung des § 19 BetrVG innerhalb einer Frist von zwei Wochen in einem Wahlanfechtungsverfahren gerichtlich geltend gemacht werden müssen (Beschlüsse vom 13. November 1991 - 7 ABR 8/91 - AP Nr. 9 zu § 26 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu B 1 der Gründe, und - 7 ABR 18/91 - AP Nr. 3 zu § 27 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu B II 1 der Gründe; Beschluß vom 15. Januar 1992 - 7 ABR 24/91 - AP Nr. 10 zu § 26 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu B II 2 der Gründe; Beschluß vom 11. März 1992 - 7 ABR 50/91 - AP Nr. 11 zu § 38 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu B II 1 der Gründe; Beschluß vom 8. April 1992 - 7 ABR 71/91 - AP Nr. 11 zu § 26 BetrVG 1972, zu B I der Gründe; Beschluß vom 29. April 1992 - 7 ABR 74/91 - AP Nr. 15 zu § 38 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu B I der Gründe; Beschluß vom 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 -, zur Veröffentlichung bestimmt, zu B I der Gründe).
  • BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 24/91

    Anfechtung betriebsratsinterner Wahlen - Gruppenschutz

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 26/93
    Der Senat hat in jüngster Zeit mehrfach entschieden, daß Gesetzesverstöße bei einer betriebsratsinternen Wahl (hier der Wahl der vom Betriebsrat benannten Mitglieder des gemeinsamen Ausschusses), sofern sie nicht zur Nichtigkeit der Wahl führen, in entsprechender Anwendung des § 19 BetrVG innerhalb einer Frist von zwei Wochen in einem Wahlanfechtungsverfahren gerichtlich geltend gemacht werden müssen (Beschlüsse vom 13. November 1991 - 7 ABR 8/91 - AP Nr. 9 zu § 26 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu B 1 der Gründe, und - 7 ABR 18/91 - AP Nr. 3 zu § 27 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu B II 1 der Gründe; Beschluß vom 15. Januar 1992 - 7 ABR 24/91 - AP Nr. 10 zu § 26 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu B II 2 der Gründe; Beschluß vom 11. März 1992 - 7 ABR 50/91 - AP Nr. 11 zu § 38 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu B II 1 der Gründe; Beschluß vom 8. April 1992 - 7 ABR 71/91 - AP Nr. 11 zu § 26 BetrVG 1972, zu B I der Gründe; Beschluß vom 29. April 1992 - 7 ABR 74/91 - AP Nr. 15 zu § 38 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu B I der Gründe; Beschluß vom 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 -, zur Veröffentlichung bestimmt, zu B I der Gründe).
  • BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 2/92

    Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 26/93
    Der Senat hat in jüngster Zeit mehrfach entschieden, daß Gesetzesverstöße bei einer betriebsratsinternen Wahl (hier der Wahl der vom Betriebsrat benannten Mitglieder des gemeinsamen Ausschusses), sofern sie nicht zur Nichtigkeit der Wahl führen, in entsprechender Anwendung des § 19 BetrVG innerhalb einer Frist von zwei Wochen in einem Wahlanfechtungsverfahren gerichtlich geltend gemacht werden müssen (Beschlüsse vom 13. November 1991 - 7 ABR 8/91 - AP Nr. 9 zu § 26 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu B 1 der Gründe, und - 7 ABR 18/91 - AP Nr. 3 zu § 27 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu B II 1 der Gründe; Beschluß vom 15. Januar 1992 - 7 ABR 24/91 - AP Nr. 10 zu § 26 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu B II 2 der Gründe; Beschluß vom 11. März 1992 - 7 ABR 50/91 - AP Nr. 11 zu § 38 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu B II 1 der Gründe; Beschluß vom 8. April 1992 - 7 ABR 71/91 - AP Nr. 11 zu § 26 BetrVG 1972, zu B I der Gründe; Beschluß vom 29. April 1992 - 7 ABR 74/91 - AP Nr. 15 zu § 38 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu B I der Gründe; Beschluß vom 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 -, zur Veröffentlichung bestimmt, zu B I der Gründe).
  • BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 8/91

    Betriebsratsvorsitz - Wahlanfechtung

  • BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 14/14

    Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement

    Es handelt sich hierbei um eine eigenständige Einrichtung im Rahmen der Betriebsverfassung und nicht um ein Hilfsorgan des Betriebsrats (BAG 20. Oktober 1993 - 7 ABR 26/93 - zu B III 1 d der Gründe, BAGE 75, 1) .
  • BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 16/11

    Übertragung der Monatsgespräche zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat auf den

    Damit ist er berechtigt, die Zulässigkeit der Aufgabendelegation gerichtlich klären zu lassen (vgl. bereits BAG 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - zu II 3 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 28 Nr. 3; vgl. auch - ohne weitere Problematisierung der Antragsbefugnis - für eine von allen Betriebsratsmitgliedern einer [Minderheiten-]Liste angegriffene Übertragung von Aufgaben auf gemeinsame Ausschüsse BAG 20. Oktober 1993 - 7 ABR 26/93 - BAGE 75, 1) .

    Diese immanente Schranke erfasst Ausnahmefälle und soll verhindern, dass der Betriebsrat durch eine umfassende Aufgabenübertragung zur Bedeutungslosigkeit verkümmert (vgl. BAG 20. Oktober 1993 - 7 ABR 26/93 - zu B II 4 der Gründe, BAGE 75, 1) .

    Eine punktuelle Betrachtung, nach der hinsichtlich jeder einzelnen Aufgabe dem Betriebsrat eine (Rest-)Kompetenz verbleiben müsste, würde eine Einschränkung seiner Befugnis zur Aufgabenübertragung bedeuten, die weder mit dem Gesetzeswortlaut noch mit Sinn und Zweck der §§ 27 f. BetrVG zu vereinbaren wäre (vgl. BAG 20. Oktober 1993 - 7 ABR 26/93 - zu B II 4 b aa der Gründe, BAGE 75, 1) .

    cc) Die Entscheidung des Betriebsrats, welche Aufgaben er an den Betriebsausschuss (und an weitere Ausschüsse) überträgt, ist gerichtlich nicht auf ihre Zweckmäßigkeit, sondern nur auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfbar (hierzu BAG 17. März 2005 - 2 AZR 275/04 - zu B I der Gründe, AP BetrVG 1972 § 27 Nr. 6 = EzA BetrVG 2001 § 28 Nr. 1; 20. Oktober 1993 - 7 ABR 26/93 - zu B II 4 der Gründe, BAGE 75, 1) .

  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 275/04

    Zulässigkeit der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung

    Die komplette Übertragung eines einzelnen Mitbestimmungstatbestandes zur Bearbeitung und Entscheidung auf einen Ausschuss des Betriebsrats begegnet keinen rechtlichen Bedenken (BAG 20. Oktober 1993 - 7 ABR 26/93 - BAGE 75, 1, 8).

    Es entspricht dem Sinn und Zweck der §§ 27, 28 BetrVG, die Betriebsratsarbeit zu intensivieren, wenn der Betriebsrat der Vielfalt des Arbeitslebens gemäß durch entsprechende Aufgabenübertragung für Flexibilität und praxisgerechte Betriebsarbeit sorgt (BAG 20. Oktober 1993 - 7 ABR 26/93 - BAGE 75, 1).

    Diese Entscheidung ist gerichtlich nicht auf ihre Zweckmäßigkeit, sondern nur auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfbar (BAG 20. Oktober 1993 - 7 ABR 26/93 - aaO).

    Eine wirksame Übertragung setzt voraus, dass der Umfang der übertragenen Aufgaben hinreichend bestimmt ist (BAG 20. Oktober 1993 - 7 ABR 26/93 - BAGE 75, 1).

    Er muss als Gesamtorgan in einem Kernbereich der gesetzlichen Befugnisse zuständig bleiben (BAG 20. Oktober 1993 - 7 ABR 26/93 - BAGE 75, 1; 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 28 Nr. 3; Fitting BetrVG 22. Aufl. § 27 Rn. 78 mwN).

    a) Für die Bestimmung des Kernbereichs ist nicht auf die Wesentlichkeit des einzelnen Mitbestimmungstatbestandes, sondern auf den gesamten Aufgabenbereich des Betriebsrats abzustellen (BAG 20. Oktober 1993 - 7 ABR 26/93 - BAGE 75, 1; im Ergebnis auch 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 28 Nr. 3; zustimmend Fitting BetrVG 22. Aufl. § 27 Rn. 78).

  • BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 11/05

    Betriebsratsausschuss - Geschäftsordnung des Betriebsrats

    Insbesondere durch die Festlegung einer geringen Mitgliederzahl kann eine ausreichend stark vertretene Mehrheitskoalition Vertreter anderer Koaltionen von der Mitwirkung in Ausschüssen ausschliessen, da die Grundsätze der Verhältniswahl um so mehr zum Tragen kommen, je größer die Ausschüsse sind (BAG 20. Oktober 1993 - 7 ABR 26/93 - BAGE 75, 1 = AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 28 Nr. 4, zu B III 2 b der Gründe).
  • BAG, 11.06.1997 - 7 ABR 5/96

    Verringerung der Zahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder

    In Betracht käme allenfalls, wie das Landesarbeitsgericht ebenfalls richtig ausgeführt hat, eine Unwirksamkeit des Betriebsratsbeschlusses wegen Rechtsmißbrauchs (vgl. dazu auch Senatsbeschluß vom 20. Oktober 1993 - 7 ABR 26/93 - BAGE 75, 1 [BAG 20.10.1993 - 7 ABR 26/93] = AP Nr. 5 zu § 28 BetrVG 1972).

    Denn derartige Entscheidungen des Betriebsrats unterliegen keiner Zweckmäßigkeits-, sondern nur einer Rechtskontrolle (vgl. auch dazu den Senatsbeschluß vom 20. Oktober 1993, aaO).

  • LAG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 3 TaBV 2/12

    Beauftragte des Betriebsrats - keine andere Arbeitnehmervertretungsstruktur und

    Zwar ist auf die Anfechtung betriebsratsinterner Wahlen § 19 BetrVG entsprechend anwendbar (BAG 21. Juli 2004 - 7 ABR 58/03 - aaO) und somit auch die zweiwöchige Anfechtungsfrist des § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG (BAG 20. Oktober 1993 - 7 ABR 26/93 - BAGE 75, 1).
  • ArbG Münster, 23.07.2020 - 3 Ca 673/20
    Die komplette Übertragung eines einzelnen Mitbestimmungstatbestandes zur Bearbeitung und Entscheidung auf einen Ausschuss des Betriebsrats begegnet keinen rechtlichen Bedenken ( BAG 20. Oktober 1993 - 7 ABR 26/93 - BAGE 75, 1, 8 ) .

    Er muss sich nur im Rahmen der funktionellen Zuständigkeit des Betriebsrats halten (Fitting BetrVG 22. Aufl. § 28 Rn. 10, § 27 Rn. 74) Es entspricht dem Sinn und Zweck der §§ 27, 28 BetrVG , die Betriebsratsarbeit zu intensivieren, wenn der Betriebsrat der Vielfalt des Arbeitslebens gemäß durch entsprechende Aufgabenübertragung für Flexibilität und praxisgerechte Betriebsarbeit sorgt ( BAG 20. Oktober 1993 - 7 ABR 26/93 - BAGE 75, 1 ) .

    Diese Entscheidung ist gerichtlich nicht auf ihre Zweckmäßigkeit, sondern nur auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfbar ( BAG 20. Oktober 1993 - 7 ABR 26/93 - aaO) .

  • LAG Niedersachsen, 24.04.2009 - 10 TaBV 55/08

    Unbegründete Anfechtung der Wahl von Betriebsratsausschussmitglieder; Errichtung

    Die Einrichtung von Ausschüssen kann durch das Gericht nicht auf ihre Zweckmäßigkeit, sondern nur auf Rechtsfehler hin überprüft werden (BAG 20.10.1993 - 7 ABR 26/93 - BAGE 75, 1 = AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 28 Nr. 4).

    Im Ansatz zutreffend gehen die Antragsteller davon aus, dass der Umfang der Aufgabenübertragung hinreichend bestimmt sein muss (BAG 17.3.2005 - 2 AZR 275/04 - AP BetrVG 1972 § 27 Nr. 6 = EzA BetrVG 2001 § 28 Nr. 1; 20.10.1993 - 7 ABR 26/93 - BAGE 75, 1 = AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 28 Nr. 4).

  • LAG Köln, 28.08.2001 - 13 Sa 19/01

    Zustimmung nach § 103 BetrVG durch Personalausschuss; Vertrauensschutz des

    Die von ihr genannten Entscheidungen, die Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts vom 01.06.1976 (- 1 ABR 99/74 - AP Nr. 1 zu § 28 BetrVG 1972) und vom 20.10.1993 ( - 7 ABR 26/93 - AP Nr. 4 zu § 28 BetrVG 1972) befassen sich nicht mit der Übertragung der Zustimmungsbefugnis zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglied auf einen Betriebsratsausschuss.

    Dabei ist nicht auf einen einzelnen Mitbestimmungstatbestand, sondern auf den Aufgabenbereich des Betriebsrats abzustellen (BAG 01. Juni 1976 aaO; 20.10.1993 aaO).

  • BVerwG, 04.10.2005 - 6 P 12.04

    Wahl des Personalratsvorstandes; Vorstandsgröße; Anzahl von Frauen und Männern im

    Schon deswegen verbietet es sich, für den Bereich des schleswig-holsteinischen Mitbestimmungsgesetzes von einer planwidrigen Lücke auszugehen, wie sie das Bundesarbeitsgericht für den Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes zu betriebsratsinternen Wahlen angenommen hat (vgl. Beschluss vom 13. November 1991 - 7 ABR 8/91 - BAGE 69, 41, 44 ff.; Beschluss vom 13. November 1991 - 7 ABR 18/91 - BAGE 69, 49, 54 ff.; Beschluss vom 15. Januar 1992 - 7 ABR 24/91 - BAGE 69, 228, 235 f.; Beschluss vom 20. Oktober 1993 - 7 ABR 26/93 - BAGE 75, 1, 12 f.).
  • LAG Hessen, 10.07.2003 - 9 TaBV 114/02

    Gesamtbetriebsrat; Entsendung; Verhältniswahl; Mehrheitsbeschluss

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2012 - 3 Sa 294/12

    Sachgrundlose Befristung aufgrund eines Tarifvertrags - Übertragung des

  • ArbG Köln, 13.01.2023 - 23 BV 67/22

    Ein Verstoß gegen die Ausschreibungsfrist rechtfertigt einen Widerspruch des

  • LAG Hamm, 22.11.2001 - 17 Sa 1178/01

    Zugang einer außerordentlichen fristlosen Kündigung durch Aushändigung im

  • LAG Hessen, 03.08.1995 - 12 TaBV 159/94

    Betriebsrat: Freistellung - Unterschreitung der Staffel

  • ArbG Kassel, 28.06.2002 - 2 BV 3/02
  • ArbG Essen, 29.07.2003 - 2 BV 38/03

    Entscheidung über die Teilnahme an Schulungs- und Bildungs- veranstaltungen durch

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