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   BAG, 24.11.1993 - 5 AZR 153/93   

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BAG, 24.11.1993 - 5 AZR 153/93 (https://dejure.org/1993,1470)
BAG, Entscheidung vom 24.11.1993 - 5 AZR 153/93 (https://dejure.org/1993,1470)
BAG, Entscheidung vom 24. November 1993 - 5 AZR 153/93 (https://dejure.org/1993,1470)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 75, 133
  • MDR 1995, 75
  • NZA 1994, 759
  • BB 1994, 796
  • JR 1994, 440
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 25.07.1984 - 5 AZR 294/82
    Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 5 AZR 153/93
    Zwar ist die Dienstbefreiung innerhalb von drei Monaten zu gewähren, es handelt sich bei diesem Zeitraum jedoch nicht um eine Ausschlußfrist (Senatsurteil vom 25. Juli 1984 - 5 AZR 294/82 -, nicht veröffentlicht, zu 2. der Gründe).

    Das Beamtenverhältnis bedarf einer solchen Regelung nicht, da es in der Regel auf Dauer angelegt ist (Senatsurteil vom 25. Juli 1984 - 5 AZR 294/82 -, nicht veröffentlicht, zu 3 a der Gründe).

    Der Senat hat daher in einer früheren Entscheidung bei ausschließlicher Bezugnahme auf Art. 80 BayBG einen Abgeltungsanspruch des Arbeitnehmers durch ergänzende Vertragsauslegung gewonnen (Senatsurteil vom 25. Juli 1984, aaO., unter 3 c der Gründe).

    Der Beklagte hätte bei ordnungsgemäßer Gewährung der Freizeit die von der Klägerin geleistete Arbeit einem Dritten übertragen müssen und wäre dadurch mit den gleichen Kosten belastet worden (Senatsurteil vom 25. Juli 1984, aaO., zu 3 c der Gründe).

  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 37/89

    Arzt-Krankenhaus-Vertrag

    Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 5 AZR 153/93
    Der Freizeitanspruch setzt im übrigen lediglich den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses voraus (BAGE 66, 154, 166 = AP Nr. 7 zu § 3 BAT , zu V 1 der Gründe).

    Hieraus wird deutlich, daß ärztliche Tätigkeit an sich keine wissenschaftliche Dienstleistung im Sinne von § 53 Abs. 1 Satz 3 HRG , Art. 22 Abs. 1 Satz 3 BayHSchLG darstellt (BAGE 66, 154, 160 f. = AP Nr. 7 zu § 3 BAT , zu B I 1 d der Gründe).

  • BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 129/88

    Überstundenvergütung: Verhältnis zum Anspruch auf Freizeitausgleich bei einem

    Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 5 AZR 153/93
    Die Gewährung geschieht durch eine Erklärung des Arbeitgebers gegenüber dem Arzt, durch die er auf sein vertragliches Recht auf Leistung der geschuldeten Dienste in einem bestimmten Umfang verzichtet und damit die Dienstleistungspflicht des Arztes zum Erlöschen bringt (BAG Urteil vom 7. Dezember 1989 - 6 AZR 129/88 -, nicht veröffentlicht, zu II 2 a der Gründe).

    Wann der einzelne Arzt von seiner Arbeitspflicht freigestellt wird und in welchem Umfang dies geschieht, bedarf einer weiteren Entscheidung des Arbeitgebers (BAG Urteil vom 7. Dezember 1989, aaO.).

  • BGH, 08.05.1973 - IV ZR 158/71

    Maklerprovision bei Alleinauftrag

    Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 5 AZR 153/93
    Aus dieser einseitigen Vertragsgestaltung resultiert seine Pflicht, bei der Abfassung die Interessen des Vertragspartners angemessen zu berücksichtigen (BGH Urteil vom 8. Mai 1973 - IV ZR 158/71 - BGHZ 60, 377, 380).

    Dabei kann es dahinstehen, ob sich die richterliche Kontrolle zur Vermeidung eines Mißbrauchs der Vertragsfreiheit aus § 242 BGB (BGH Urteil vom 8. Mai 1973, aaO.) oder aus § 315 BGB (Senatsurteil vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 564/84 - AP Nr. 12 zu § 339 BGB , zu II 2 der Gründe) ergibt (vgl. weiter BAGE 22, 189, 194 = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen, zu 2 b der Gründe).

  • BVerwG, 21.02.1991 - 2 C 48.88

    Vergütungshöchstgrenze - Freizeitausgleich - Mehrarbeit - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 5 AZR 153/93
    Mehrarbeit wird regelmäßig, soweit überhaupt, durch Freizeit ausgeglichen (BVerwG Urteil vom 21. Februar 1991 - 2 C 48.88 - ZTR 1991, 349, 350).
  • BAG, 12.11.1992 - 8 AZR 503/91

    Schuldnerverzug - Entschuldbarer Rechtsirrtum

    Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 5 AZR 153/93
    Unverschuldet ist ein Rechtsirrtum nur dann, wenn der Schuldner sich auf die höchstrichterliche Rechtsprechung berufen kann oder die Rechtslage objektiv zweifelhaft ist und er sie sorgfältig geprüft hat (BAG Urteil vom 12. November 1992 - 8 AZR 503/91 - AP Nr. 1 zu § 285 BGB , zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 381/88

    Weihnachtsgeld - Anwesenheitsprämie - Krankheit

    Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 5 AZR 153/93
    Einer richterlichen Korrektur bedarf die Vertragsgestaltung dann, wenn sie die Interessen des Arbeitnehmers unverhältnismäßig außer acht läßt (BAGE 64, 179 . 194 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie, zu II 5 der Gründe).
  • BAG, 31.10.1969 - 3 AZR 119/69

    Unterstützungskasse - Alterssicherung - Ruhegehalt

    Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 5 AZR 153/93
    Dabei kann es dahinstehen, ob sich die richterliche Kontrolle zur Vermeidung eines Mißbrauchs der Vertragsfreiheit aus § 242 BGB (BGH Urteil vom 8. Mai 1973, aaO.) oder aus § 315 BGB (Senatsurteil vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 564/84 - AP Nr. 12 zu § 339 BGB , zu II 2 der Gründe) ergibt (vgl. weiter BAGE 22, 189, 194 = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen, zu 2 b der Gründe).
  • BGH, 18.12.1954 - II ZR 281/53

    Versorgung eines Vorstandsmitglieds

    Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 5 AZR 153/93
    Dabei kann es dahinstehen, ob sich die richterliche Kontrolle zur Vermeidung eines Mißbrauchs der Vertragsfreiheit aus § 242 BGB (BGH Urteil vom 8. Mai 1973, aaO.) oder aus § 315 BGB (Senatsurteil vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 564/84 - AP Nr. 12 zu § 339 BGB , zu II 2 der Gründe) ergibt (vgl. weiter BAGE 22, 189, 194 = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen, zu 2 b der Gründe).
  • BAG, 27.05.1992 - 5 AZR 324/91

    Vertragsstrafe wegen Nichteinhaltung der Kündigungsfrist - Antrag auf

    Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 5 AZR 153/93
    Wegen dieser ausdrücklichen Bereichsausnahme scheidet damit auch eine entsprechende Anwendung aus (BAG Urteil vom 27. Mai 1992 - 5 AZR 324/91 - EzA § 339 BGB Nr. 8, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 05.02.1986 - 5 AZR 564/84

    Vertragsstrafe im Lizenzfußball

  • BAG, 09.06.1982 - 4 AZR 274/81

    Feststellungsklage - Einwirkungsklage

  • BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 630/87

    Ausschlussfrist in Verfallklauseln: zulässige einzelvertragliche Vereinbarung;

  • BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 569/91

    Rückzahlung eines Arbeitnehmerdarlehens

  • BAG, 21.04.1999 - 5 AZR 200/98

    Gleichbehandlung teilzeit- und vollbeschäftigter Lehrer

    Die Tarifvertragsparteien können im Grundsatz davon ausgehen, daß die beamtenrechtliche Regelung wegen der Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Beamten (§ 79 BBG, § 48 BRRG) sachgerecht ist (BAGE 39, 138, 144 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Durchführungspflicht; BAGE 75, 133, 140 = AP Nr. 11 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung).

    Ein Vergleich der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes mit Beamten ist wegen erheblicher Unterschiede beider Rechtsverhältnisse grundsätzlich ungeeignet, um daraus Rechtsfolgen herzuleiten (BAGE 71, 29 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung; BAGE 73, 262 = AP Nr. 32 zu § 2 BeschFG 1985; BAGE 75, 133 = AP Nr. 11 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung).

    Das gilt auch für Vergütungsansprüche (BAGE 75, 133 = aaO).

  • LAG Düsseldorf, 09.03.2004 - 12 Sa 1484/03

    Abgeltung von geleisteten "Vorgriffsstunden" im Störfall, Änderung der

    Dafür streitet, worauf die Berufung der Klägerin zutreffend hinweist, der Normgehalt des § 612 BGB (vgl. BAG, Urteil vom 27.06.2002, 6 AZR 378/01, AP Nr. 18 zu § 1 TVG Tarifverträge: Musiker, Urteil vom 03.09.1997, 5 AZR 428/96, AP Nr. 1 zu § 611 BGB Dienstreise, Urteil vom 04.05.1994, 4 AZR 445/93, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge Arbeiterwohlfahrt, Urteil vom 24.11.1993, 5 AZR 153/93, AP Nr. 11 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung).
  • LAG Thüringen, 19.03.2002 - 5/6/5 Sa 527/99

    - Mehrarbeitsvergütung bei Berufskraftfahrern im Güterfernverkehr - Zur Frage der

    Einer richterlichen Korrektur bedarf die Vertragsgestaltung dann, wenn sie die Interessen des Arbeitnehmers unverhältnismäßig außer acht läßt (BAG, Urteil vom 24.11.1993, NZA 1994 S. 759; vgl. auch die grundlegenden Erläuterungen zur richterlichen Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen bei ErfK-Preis, § 611 BGB Rn. 552 ff. m.w.N.).
  • LAG Hamm, 08.06.2004 - 19 Sa 337/04

    Maßregelungsverbot; fehlende Bereitschaft, aus wirtschaftlichen Gründen auf

    Es darf nicht zu einer unangemessenen und sachlich nicht gerechtfertigten Benachteiligung kommen (vgl. BAG, Urteil vom 24.11.93 - 5 AZR 153/93 - AP § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 11).
  • ArbG Nürnberg, 09.09.1996 - 12 Ca 4696/96

    Streitigkeit über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bei Tätigkeiten eines

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  • LAG München, 23.02.2006 - 2 Sa 883/05

    Ausgleichstage

    Die Gewährung geschieht durch eine Erklärung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer (BAG v. 24.11.1993 - 5 AZR 153/93 - NZA 94, 759 zu dem vergleichbaren Fall der Gewährung von Freizeitausgleich für Mehrarbeit).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.10.2009 - 6 Sa 1289/09

    Abgeltung von Überstunden bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Geltendmachung

    Eine solche Vergütung hätte nicht einmal durch eine ausdrückliche gegenteilige Vertragsklausel ausgeschlossen werden können (dazu BAG, Urteil vom 24.11.1993 - 5 AZR 153/93 - BAGE 75, 133 = AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 11 zu A I 2 d.Gr.).
  • ArbG Hanau, 13.11.1997 - 3 Ca 317/97

    Überstundenvergütung - Pauschalvereinbarung

    Mit Urteil vom 24. November 1993 (5 AZR 153/93, NZA 94/759) hat das Bundesarbeitsgericht die Auffassung vertreten, daß eine Vertragsklausel, die unter Bezugnahme auf eine beamtenrechtliche Regelung zum Wegfall des Anspruchs auf Mehrarbeitsvergütung nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt, einer Inhaltskontrolle nicht standhält.
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