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   BAG, 07.09.1994 - 10 AZR 766/93   

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BAG, 07.09.1994 - 10 AZR 766/93 (https://dejure.org/1994,1748)
BAG, Entscheidung vom 07.09.1994 - 10 AZR 766/93 (https://dejure.org/1994,1748)
BAG, Entscheidung vom 07. September 1994 - 10 AZR 766/93 (https://dejure.org/1994,1748)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT §§ 33a, 15 Abs. 8 Unterabs. 6
    Wechselschichtzulage im Pflegedienst - Nachtschicht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT §§ 33a, 15 Abs. 8 Unterabs. 6, § 70 Abs. 2
    Nachtschichtzulage bei Spätschicht, die von 16.00 Uhr bis 1.00 Uhr dauert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 77, 346
  • NZA 1995, 586
  • BB 1995, 103
  • DB 1995, 1618
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.05.1994 - 10 AZR 391/93

    Schichtzulage im Pflegedienst

    Auszug aus BAG, 07.09.1994 - 10 AZR 766/93
    Nach den tariflichen Voraussetzungen muß die Beteiligung an dem Wechselschichtsystem rund um die Uhr erfolgen, eine einmonatige Schichtfolge eingehalten sein und ein bestimmtes Nachtdienstvolumen erbracht werden; für das Erfordernis eines annähernd gleichgewichtigen Einsatzes in allen Schichten ergeben sich aus den tariflichen Bestimmungen keine Anhaltspunkte (Senatsurteil vom 18. Mai 1994 - 10 AZR 391/93 - AP Nr. 4 zu § 33 a BAT).

    Für die Zahlung einer Wechselschichtzulage nach § 33 a BAT kommt es nämlich nicht auf die Erbringung von Nachtarbeitsstunden an sich an, sondern auf die Arbeitsstunden in der dienstplanmäßigen oder betriebsüblichen Nachtschicht; der Senat hat im Urteil vom 18. Mai 1994 (- 10 AZR 391/93 -, aaO) ausgeführt, für die Beurteilung, ob das tariflich geforderte Nachtdienstvolumen erfüllt sei, seien nur die Arbeitsstunden zu berücksichtigen, die in die dienstplanmäßige Nachtschicht fielen, nicht aber Nachtarbeitsstunden, die im Rahmen der Spätschicht geleistet werden.

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 07.09.1994 - 10 AZR 766/93
    Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, der häufig schon deswegen mitberücksichtigt werden muß, weil nur daraus und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und so nur bei Mitberücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck der Tarifnormen zutreffend ermittelt werden kann (BAGE 46, 308, 313 ff. = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 13.10.1993 - 10 AZR 294/92

    Wechselschichtzulage im Pflegedienst

    Auszug aus BAG, 07.09.1994 - 10 AZR 766/93
    Das hat der Senat in dem Urteil vom 13. Oktober 1993, BAGE 74, 345 [BAG 13.10.1993 - 10 AZR 294/92] = AP Nr. 2 zu § 33 a BAT, im einzelnen ausgeführt und damit begründet, daß eine solche Voraussetzung weder dem Tarifwortlaut zu entnehmen ist, noch aus dem Sinn und Zweck der tariflichen Regelung folgt.
  • BAG, 20.07.1989 - 6 AZR 774/87

    Überstunden: Arzt mit Bereitschaftsdienst - Anspruch auf Freizeitausgleich -

    Auszug aus BAG, 07.09.1994 - 10 AZR 766/93
    Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Juli 1989 (- 6 AZR 774/87 - ZTR 1990, 155, 156) liegt "derselbe Sachverhalt" vor, wenn bei unveränderter rechtlicher oder tatsächlicher Lage aus einem bestimmten Tatbestand Ansprüche herzuleiten sind.
  • BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 243/87

    Tarifliche Gratifikation

    Auszug aus BAG, 07.09.1994 - 10 AZR 766/93
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; dabei gebührt im Zweifel derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAGE 60, 219, 224 m. w. N.).
  • BAG, 08.06.1988 - 4 AZR 798/87

    Begriff der Wechselschichtarbeit - Begriff der "Nachtarbeitsstunden" - Vergütung

    Auszug aus BAG, 07.09.1994 - 10 AZR 766/93
    In der Entscheidung vom 8. Juni 1988 (- 4 AZR 798/87 - AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel) hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, daß die Tarifvertragsparteien in Ermangelung einer anderen eigenen Regelung den Begriff der "Nachtschicht" im Sinne seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung verwenden.
  • BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 1053/12

    Wechselschichtarbeit nach BMT-G und TVöD-F

    Die Nachtarbeit muss also in der Schicht zeitlich überwiegen (BAG 7. September 1994 - 10 AZR 766/93 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 77, 346) .

    Zum anderen ist nicht mehr erforderlich, dass die Nachtarbeit innerhalb der Schicht zeitlich überwiegt, ein Anteil von zwei Stunden genügt (vgl. zur alten Rechtslage: BAG 7. September 1994 - 10 AZR 766/93 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 77, 346; Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck TVöD § 7 Rn. 8 f. bezeichnen die alte Rechtsprechung zu Recht insoweit als "überholt") .

    Auf die Bezeichnung der Schicht durch den Arbeitgeber oder in einer Betriebsvereinbarung kommt es nicht an (vgl. BAG 7. September 1994 - 10 AZR 766/93 - aaO [dort: Spätschicht]) .

  • BAG, 19.02.2014 - 10 AZR 620/13

    Ausschlussfrist - "derselbe Sachverhalt"

    Derselbe Sachverhalt iSd. § 70 Satz 2 BAT liegt vor, wenn bei unveränderter rechtlicher oder tatsächlicher Lage aus einem bestimmten Tatbestand Ansprüche herzuleiten sind (st. Rspr., BAG 22. Januar 2009 - 6 AZR 5/08 - Rn. 18; 11. Dezember 2003 - 6 AZR 539/02 - BAGE 109, 100; 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 -; 17. Mai 2001 - 8 AZR 366/00 -; 27. April 1995 - 8 AZR 582/94 -; 7. September 1994 - 10 AZR 766/93 - BAGE 77, 346; 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 -) .
  • BAG, 07.02.1996 - 10 AZR 203/94

    Tarifliche Wechselschichtzulage im Pflegedienst

    Gemeint ist damit nicht die für den jeweiligen Angestellten dienstplanmäßig im voraus festgelegte Nachtschicht, sondern die für den Betrieb oder Betriebsteil dienstplanmäßig vorgesehene Nachtschicht, so daß nur Nachtschichtstunden unberücksichtigt bleiben, die etwa in der Spätschicht (vgl. Urteil des Senats vom 7. September 1994 - 10 AZR 766/93 - AP Nr. 5 zu § 33 a BAT) oder in außergewöhnlichen Fällen aufgrund einer ad hoc angeordneten Nachtschicht geleistet werden.
  • BAG, 18.10.1995 - 10 AZR 853/94

    Wechselschichtzulage im Pflegedienst - Nachtschicht

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Einsatz der Klägerin in den verschiedenen Schichten in einem annähernd gleichen Umfange erfolgte (BAG Urteil vom 13. Oktober 1993 - 10 AZR 294/92 - AP Nr. 2 zu § 33 a BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG Urteil vom 7. September 1994 - 10 AZR 766/93 - AP Nr. 5 zu § 33 a BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Nur wenn die Spätschicht überwiegend in den tariflich definierten Nachtarbeitszeitraum (20.00 Uhr bis 6.00 Uhr) fiele, könnten die in dieser Schicht geleisteten Arbeitsstunden als Arbeit während der dienstplanmäßigen Nachtschicht im Sinne des § 33 a Abs. 1 BAT betrachtet werden (BAG Urteil vom 7. September 1994, aaO).

  • LAG Köln, 10.08.2012 - 10 Sa 284/12

    Arbeitsentgelt; Wechselschichtzulage im öffentlichen Dienst

    Nach der zu der insoweit wortgleichen Vorschrift des § 15 Abs. 8 Unterabsatz 5 BAT ergangenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 07.09.1994 - 10 AZR 766/93 -, zitiert nach juris) ist unter Nachtschicht eine Schicht zu verstehen, die zu einem wesentlichen Teil während der Nachtzeit abgeleistet wird.

    Es sind daher hierunter die Schichten zu subsumieren, in denen Nachtarbeit im Sinne von § 67 BMT-G Nr. 27 zeitlich überwiegt (vgl. BAG, Urteil vom 07.09.1994 - 10 AZR 766/93 -, zitiert nach juris, Randziffer 32).

  • BAG, 24.01.2001 - 10 AZR 106/00

    Nachtarbeitszuschlag

    Es ist tarifrechtlich nicht notwendig, daß die persönliche Arbeitszeit den tariflich vorgesehenen Zeitraum vollständig ausfüllt (vgl. im Ergebnis auch BAG 20. Juni 1990 - 4 AZR 5/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 6 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 1 mwN; 7. September 1994 - 10 AZR 766/93 - BAGE 77, 346; 22. März 1995 - 10 AZR 212/94 - nv.).
  • LAG Düsseldorf, 13.03.2009 - 10 Sa 95/09

    Schichtlohnzulage für Busfahrer nach Übergangsrecht; Begriff der

    Dem mit dem Antrag zu 5. verfolgten Begehren stehe § 23 Abs. 2 TVÜ-VKA entgegen, weil trotz der zum 01.01.2008 erfolgten Überleitung in den TVöD nicht die neue Definition des § 7 Abs. 1 Satz 3 TVöD-F, sondern nach wie vor die alte, vom Bundesarbeitsgericht entwickelte Begriffsdefinition (BAG vom 07.09.1994 - 10 AZR 766/93) maßgeblich sei, wonach Nachtarbeit nur vorliege, wenn "überwiegend" in der Nacht, d. h. in der Zeit von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr gearbeitet worden sei.
  • LAG München, 30.06.2006 - 8 Sa 375/05

    Tariflicher Verdienstausgleich

    2.2.1 Wie das Bundesarbeitsgericht schon in seiner Entscheidung vom 7. September 1994 (10 AZR 766/93 - AP Nr. 5 zu § 33a BAT) ausgeführt hat, ist bei der Auslegung von Tarifverträgen - entsprechend den Grundsätzen der Gesetzesauslegung - zunächst vom Tarifwortlaut auszugehen; danach ist über den reinen Tarifwortlaut hinaus der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der damit von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnormen mit zu berücksichtigen, sofern und soweit sie in den tariflichen Normen ihren Niederschlag gefunden haben.
  • LAG München, 28.05.2002 - 8 Sa 991/01
    Wie das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 7. September 1994 ( 10 AZR 766/93 AP Nr. 5 zu § 33a BAT) ausgeführt hat, ist bei der Auslegung von Tarifverträgen entsprechend den Grundsätzen der Gesetzesauslegung zunächst vom Tarifwortlaut auszugehen; danach ist über den reinen Tarifwortlaut hinaus der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der damit von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnormen mit zu berücksichtigen, sofern und soweit sie in den tariflichen Normen ihren Niederschlag gefunden haben.
  • LAG München, 28.01.2020 - 6 Sa 513/19

    Wechselschichtzulage und Wechselschichtzusatzurlaub

    Allein ein solches Verständnis entspreche, nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts, dem allgemeinen Sprachgebrauch einer Nachtschicht (BAG 7, 9. 1994 - 10 AZR 766/93, NZA 1995, 586).
  • LAG Düsseldorf, 06.02.2009 - 10 Sa 1472/08

    Auslegung des § 23 Abs. 2 Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der

  • LAG München, 30.06.2006 - 8 Sa 376/05

    Tariflicher Verdienstausgleich

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2002 - 5 Sa 1473/01

    Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags für Nachtarbeit; Voraussetzungen von

  • LAG München, 20.01.2006 - 8 Sa 1029/04

    Altersteilzeit

  • LAG München, 19.08.2003 - 8 Sa 324/03

    Anspruch eines Hausmeisters auf Mehrarbeitsvergütung und einen entsprechenden

  • ArbG Düsseldorf, 11.09.2008 - 6 Ca 3325/08

    Auslegung einer tarifvertraglichen Regelung sowie von Ansprüche auf Zahlung von

  • BAG, 18.10.1995 - 10 AZR 370/94

    Anspruch auf einen Nachtarbeitszuschlag i.R.d. Spätschicht geleisteten

  • BAG, 07.02.1996 - 10 AZR 204/94
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