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   BAG, 09.05.1995 - 1 ABR 56/94   

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BAG, 09.05.1995 - 1 ABR 56/94 (https://dejure.org/1995,1000)
BAG, Entscheidung vom 09.05.1995 - 1 ABR 56/94 (https://dejure.org/1995,1000)
BAG, Entscheidung vom 09. Mai 1995 - 1 ABR 56/94 (https://dejure.org/1995,1000)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Erschwerniszulage durch Einigungsstelle - Befangenheit des Vorsitzenden

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG §§ 76, 87 Abs. 1 Nr. 10; ZPO §§ 42, 43, 1032 Abs. 1; ArbGG § 98; Lohntarifvertrag für die Sägeindustrie in Baden-Württemberg vom 3.6.1992 §§ 4, 5
    Festsetzung tariflicher Erschwerniszulagen durch die Einigungsstelle - Erweiterung des Katalogs zwingender Mitbestimmung durch Tarifvertrag - Befangenheit des Einigungsstellenvorsitzenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 80, 104
  • NZA 1996, 156
  • BB 1995, 2536
  • DB 1995, 2610
  • JR 1996, 176
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 22.12.1981 - 1 ABR 38/79

    Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 09.05.1995 - 1 ABR 56/94
    Es geht darum, durch einen Katalog erschwerter Arbeiten und abgestufter Erschwernisgrade sicherzustellen, daß für vergleichbare Belastungen auch gleiche Zulagen gewährt werden (vgl. schon Senatsbeschluß vom 22. Dezember 1981 - 1 ABR 38/79 - BAGE 37, 255 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG besteht nicht hinsichtlich der Lohn- oder Gehaltshöhe, also auch nicht hinsichtlich der Frage, ob überhaupt eine Erschwerniszulage zu bezahlen ist (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. schon Senatsbeschluß vom 22. Dezember 1981, aaO.; Senatsbeschluß vom 27. Oktober 1992 - 1 ABR 17/92 - AP Nr. 61 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B II 1 der Gründe; Senatsbeschluß vom 14. Juni 1994 - 1 ABR 63/93 - AP Nr. 69 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B I der Gründe).

    Will man dennoch dem Wortlaut der Tarifbestimmung eine restriktive Tendenz entnehmen (so für einen Tarifvertrag der Chemischen Industrie Senatsbeschluß vom 22. Dezember 1981 - 1 ABR 38/79 - BAGE 37, 255 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung), ist hier ergänzend der Gesamtzusammenhang der Regelung zu berücksichtigen.

    Dies wäre möglicherweise anders zu sehen, wenn die Tarifpartner einzelne abzugeltende Erschwernisse bereits vorgegeben und hinsichtlich der Höhe einen konkreten Rahmen in Form etwa eines Mindest- und eines Höchstsatzes festgelegt hätten (so der der Senatsentscheidung vom 22. Dezember 1981, aaO., zugrunde liegende Tarifvertrag).

    Der Verzicht hierauf und die Beschränkung auf einen Grundtatbestand zeigen, daß die Tarifpartner eine betriebliche Regelung erwarteten, bei der dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zustehen sollte (vgl. für diesen Fall auch Senatsbeschluß vom 22. Dezember 1981, aaO., zu B IV 2 a der Gründe).

  • BAG, 14.12.1993 - 1 ABR 31/93

    Einigungsstellenspruch über betriebliche Lohngestaltung

    Auszug aus BAG, 09.05.1995 - 1 ABR 56/94
    Die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit soll durch die Mitbestimmung des Betriebsrats gewährleistet werden (vgl. nur BAG Großer Senat Beschluß vom 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134 = AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu C III 3 b der Gründe; Senatsbeschluß vom 14. Dezember 1993 - 1 ABR 31/93 - AP Nr. 65 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B II 1 a der Gründe).

    Ein Verstoß in diesem Sinne ist etwa dann anzunehmen, wenn die Entscheidung deutlich erkennbar keine sachgerechte Interessenabwägung enthält, weil die Einigungsstelle die Belange der einen Seite völlig übergangen hat (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 27. Oktober 1992 - 1 ABR 4/92 - BAGE 71, 259 = AP Nr. 29 zu § 95 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 14. Dezember 1993 - 1 ABR 31/93 - AP Nr. 65 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

  • BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 30/86

    Tarifverträge über differenzierte Arbeitszeiten

    Auszug aus BAG, 09.05.1995 - 1 ABR 56/94
    Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Bereich der sozialen Mitbestimmung können durch Tarifvertrag erweitert werden (grundlegend Senatsbeschluß vom 18. August 1987 - 1 ABR 30/86 - BAGE 56, 18 = AP Nr. 23 zu § 77 BetrVG 1972).

    Es bedarf hier keiner Erörterung der Grenzen, bis zu denen die Tarifvertragspartei en die Regelung materieller Arbeitsbedingungen der Regelungsbefugnis der Betriebspartner übertragen können (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 18. August 1987, aaO., zu B II 3 b der Gründe).

  • BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 17/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

    Auszug aus BAG, 09.05.1995 - 1 ABR 56/94
    Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG besteht nicht hinsichtlich der Lohn- oder Gehaltshöhe, also auch nicht hinsichtlich der Frage, ob überhaupt eine Erschwerniszulage zu bezahlen ist (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. schon Senatsbeschluß vom 22. Dezember 1981, aaO.; Senatsbeschluß vom 27. Oktober 1992 - 1 ABR 17/92 - AP Nr. 61 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B II 1 der Gründe; Senatsbeschluß vom 14. Juni 1994 - 1 ABR 63/93 - AP Nr. 69 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B I der Gründe).
  • BAG, 14.06.1994 - 1 ABR 63/93

    Mitbestimmung bei Sonderbonus

    Auszug aus BAG, 09.05.1995 - 1 ABR 56/94
    Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG besteht nicht hinsichtlich der Lohn- oder Gehaltshöhe, also auch nicht hinsichtlich der Frage, ob überhaupt eine Erschwerniszulage zu bezahlen ist (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. schon Senatsbeschluß vom 22. Dezember 1981, aaO.; Senatsbeschluß vom 27. Oktober 1992 - 1 ABR 17/92 - AP Nr. 61 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B II 1 der Gründe; Senatsbeschluß vom 14. Juni 1994 - 1 ABR 63/93 - AP Nr. 69 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B I der Gründe).
  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 195/83

    Tarifliches Bestimmungsrecht und Arbeitszeitänderung

    Auszug aus BAG, 09.05.1995 - 1 ABR 56/94
    Aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit muß eine derartige Delegation aber nach Art und Umfang hinreichend deutlich sein (BAG Urteil vom 28. November 1984 - 5 AZR 195/83 - AP Nr. 2 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht).
  • BAG, 18.01.1994 - 1 ABR 43/93

    Elementare Verfahrensgrundsätze der Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 09.05.1995 - 1 ABR 56/94
    Maßgebend sind allgemein anerkannte elementare Verfahrensgrundsätze, die dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes zu entnehmen sind, und der Funktion der Einigungsstelle als eines Organs, das normative Regelungen erzeugt, Rechnung tragen (Senatsbeschluß vom 18. Januar 1994 - 1 ABR 43/93 - AP Nr. 51 zu § 76 BetrVG 1972, unter B II 1 der Gründe).
  • BAG, 13.09.1983 - 1 ABR 32/81

    Mitbestimmung bei Leistungsprämie

    Auszug aus BAG, 09.05.1995 - 1 ABR 56/94
    Zu verweisen ist insoweit auf § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG, wonach der Geldfaktor, damit aber auch die Lohnhöhe selbst, der erzwingbaren Mitbestimmung unterliegt (vgl. dazu im einzelnen Senatsbeschluß vom 13. September 1983 - 1 ABR 32/81 - BAGE 43, 278 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie).
  • LAG Hamm, 02.06.1992 - 13 TaBV 70/92

    Amtsenthebung; Einigungsstellenvorsitzender; Befangenheit; Anfechtung des Spruchs

    Auszug aus BAG, 09.05.1995 - 1 ABR 56/94
    Die demgegenüber vertretene Auffassung, eine Ablehnung wegen Parteilichkeit komme nicht in Betracht, ein entsprechendes Fehlverhalten des Vorsitzenden könne nur im Zusammenhang mit der Anfechtung des Spruchs der Einigungsstelle selbst geltend gemacht werden, überzeugt nicht (so aber Matthes in Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 98 Rz 30; Leinemann, GK-ArbGG, Stand Juni 1995, § 98 Rz 57; Lepke, BB 1977, 49, 51; LAG Hamm Beschluß vom 2. Juni 1992 - 13 TaBV 70/92 -, BB 1992, 1929; grundsätzlich ablehnend auch Pünnel, Die Einigungsstelle des BetrVG 1972, 3. Aufl., Rz 101 ff., der aber verschiedene Ausnahmen machen will).
  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 09.05.1995 - 1 ABR 56/94
    Die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit soll durch die Mitbestimmung des Betriebsrats gewährleistet werden (vgl. nur BAG Großer Senat Beschluß vom 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134 = AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu C III 3 b der Gründe; Senatsbeschluß vom 14. Dezember 1993 - 1 ABR 31/93 - AP Nr. 65 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B II 1 a der Gründe).
  • BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 4/92

    Zulässigkeit von Punktsystemen bei Auswahlrichtlinien für Versetzungen -

  • BAG, 12.03.2019 - 1 AZR 307/17

    Anspruch auf anteilmäßige Altersfreistellung bei Teilzeittätigkeit

    Sie können - wie vorliegend - Rahmenbedingungen aufstellen und deren Konkretisierung Dritten, insbesondere dem Arbeitgeber oder den Betriebspartnern, überlassen (vgl. BAG 5. August 1999 - 6 AZR 22/98 - zu 2 a der Gründe, BAGE 92, 175; 9. Mai 1995 - 1 ABR 56/94 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 80, 104) .
  • BAG, 20.01.2021 - 4 AZR 283/20

    Bezugnahme auf betriebsverfassungsrechtliche Tarifregelungen

    Dabei ist grundsätzlich auch die Erweiterung von (Mitbestimmungs-)Rechten des Betriebsrats zulässig (st. Rspr., vgl. zB BAG 23. April 2009 - 6 AZR 263/08 - Rn. 12 mwN, BAGE 130, 364 [zum Zustimmungserfordernis des Betriebsrats zu Kündigungen]; 9. Mai 1995 - 1 ABR 56/94 - zu B I 2 d der Gründe, BAGE 80, 104 [zu Mitbestimmungsrechten in sozialen Angelegenheiten]) .
  • BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 5/01

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs - Ablehnung des Vorsitzenden einer

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BAG 9. Mai 1995 - 1 ABR 56/94 - BAGE 80, 104) kann der Vorsitzende einer Einigungsstelle zu jedem Zeitpunkt des Einigungsstellenverfahrens wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.

    Aus diesem Grund hat der Senat in der Entscheidung vom 9. Mai 1995 - 1 ABR 56/94 - (aaO) eine entsprechende Anwendung der Vorschriften des schiedsgerichtlichen Verfahrens für geboten gehalten.

    Die Rechtsprechung des Senats, die von einer entsprechenden Anwendung der Regelungen des schiedsgerichtlichen Verfahrens hinsichtlich der Entscheidungen über die Ablehnung von Einigungsstellenvorsitzenden wegen Besorgnis der Befangenheit ausgeht, datiert bereits vom 9. Mai 1995 (- 1 ABR 56/94 - BAGE 80, 104).

  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 100/09

    Ablehnung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle wegen Befangenheit -

    Findet der Ablehnungsantrag unter den Beisitzern der Einigungsstelle keine Mehrheit, entscheidet die Einigungsstelle unter Beteiligung des für befangen gehaltenen Vorsitzenden darüber, ob sie das Verfahren fortsetzt oder es ggf. bis zur gerichtlichen Entscheidung über die geltend gemachten Ablehnungsgründe aussetzt, § 1037 Abs. 3 Satz 1 und 2 ZPO (vgl. zur Prüfung von Ablehnungsgründen im Anfechtungsverfahren BAG 29. Januar 2002 - 1 ABR 18/01 - zu B I 2 b bb der Gründe, BAGE 100, 239; ausführlich 11. September 2001 - 1 ABR 5/01 - zu B I bis III der Gründe, BAGE 99, 42; zu der Rechtslage vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Schiedsverfahrensrechts vom 22. Dezember 1997 [BGBl. I S. 3224] 9. Mai 1995 - 1 ABR 56/94 - zu B II der Gründe, BAGE 80, 104) .

    Der in späteren Entscheidungen nicht wieder aufgegriffene Hinweis im Beschluss vom 9. Mai 1995 auf § 98 ArbGG war ersichtlich nicht tragend (- 1 ABR 56/94 - zu B II der Gründe, BAGE 80, 104) .

  • LAG Köln, 15.03.2021 - 9 TaBV 5/21

    Erschwerniszuschlag - Metallindustrie NRW - Tarifvorrang - Einigungsstelle

    bb) Eine Befugnis zur Konkretisierung tariflicher Bestimmungen durch die beteiligten Betriebsparteien oder die Einigungsstelle ergibt sich auch nicht aus der Natur des Regelungsgegenstandes, etwa weil der Tarifvertrag Erschwerniszuschläge vorsehen würde und die Höhe der Zuschläge vom Arbeitgeber im Einvernehmen mit dem Betriebsrat festgelegt werden müsste (vgl. BAG, Beschluss vom 09. Mai 1995 - 1 ABR 56/94 -, BAGE 80, 104-116, Rn. 4).

    Eine solche Tarifregelung würde ein zwingendes Beteiligungsrecht des Betriebsrats auch bei der Festlegung der entsprechenden Tätigkeiten begründen, weil die festzulegende Höhe der Zulage eine Konkretisierung der Tätigkeiten nach objektiven Kriterien erfordert (BAG, Beschluss vom 09. Mai 1995 - 1 ABR 56/94 -, BAGE 80, 104-116, Rn. 21-22).

    In der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 09.05.1995 (BAG, Beschluss vom 09. Mai 1995 - 1 ABR 56/94 -) ging es um einen Tarifvertrag, der lediglich allgemeine Vorgaben zur Art der Zulage, aber keine Angaben zu Voraussetzungen und Höhe des Zuschlags enthielt, so dass die Tarifvertragsparteien - wie bereits dargelegt und anders als bei § 11 Nr. 1 ERA - eine betriebliche Regelung ersichtlich erwarteten.

  • BAG, 20.01.2021 - 4 AZR 286/20

    Bezugnahme auf betriebsverfassungsrechtliche Tarifregelungen

    Dabei ist grundsätzlich auch die Erweiterung von (Mitbestimmungs-)Rechten des Betriebsrats zulässig (st. Rspr., vgl. zB BAG 23. April 2009 - 6 AZR 263/08 - Rn. 12 mwN, BAGE 130, 364 [zum Zustimmungserfordernis des Betriebsrats zu Kündigungen]; 9. Mai 1995 - 1 ABR 56/94 - zu B I 2 d der Gründe, BAGE 80, 104 [zu Mitbestimmungsrechten in sozialen Angelegenheiten]) .
  • BAG, 19.10.2011 - 4 ABR 116/09

    Einführung des ERA durch Einigungsstellenspruch

    Weiterhin ist eine Erweiterung der erzwingbaren Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates durch einen Tarifvertrag möglich, wenn dieser vorsieht, dass über bestimmte, an sich nicht mitbestimmungsbedürftige Fragen eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden kann und der Spruch der Einigungsstelle die fehlende Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzt (vgl. zB BAG 9. Mai 1995 - 1 ABR 56/94 - BAGE 80, 104) .
  • ArbG Stuttgart, 28.06.2007 - 9 BV 2/07

    Betriebsrat: Erweiterung der Mitbestimmungsrechte durch Tarifvertrag für

    Dass der Katalog des § 87 Abs. 1 BetrVG im Grundsatz der Erweiterung durch Tarifverträge zugänglich ist, ist in Rechtsprechung (vgl. BAG vom 18.08.1987, NZA 1987, 779 ff.; BAG vom 10.02.1988, NZA 1988, S. 699 ff.; BAG vom 09.05.1995, NZA 1996, Seite 156 ff.; BAG vom 29.09.2004, NZA 2005, S. 313 ff.) und Literatur (vgl. GK-BetrVG/Wiese, 8. Aufl. 2005, § 87 BetrVG, RdNr. 11 mwN; Fitting, § 1 BetrVG, RdNr. 249 ff.; HaKo-BetrVG/Kothe, § 87 BetrVG, RdNr. 16; Däubler/Kittner/Klebe, Einleitung, RdNr. 77 ff.; Krenz, DB 1988, S. 2149 ff.; a.A. Richardi, 10. Aufl. 2006, Einleitung, RdNr. 144 ff; ders. NZA 1988, S. 673 ff. ) anerkannt.

    Der Verzicht auf solche Vorgaben und die Beschränkung auf einen Grundtatbestand zeigen, dass die Tarifvertragsparteien eine betriebliche Regelung erwarteten, bei der dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zustehen soll (vgl. BAG vom 09.05.1995, NZA 1996, Seite 156 ff.) .

  • LAG Hessen, 14.10.2008 - 4 TaBV 68/08

    Ermessensfehlerfreie Sozialplandotierung durch Einigungsstelle -

    Ob die dem Spruch zugrunde liegenden tatsächlichen und rechtlichen Umstände zutreffen und die Erwägungen der Einigungsstelle folgerichtig und erschöpfend waren, ist dagegen nicht von Bedeutung (BAG 09. Mai 1995 - 1 ABR 56/94 - BAGE 80/104; 24. August 2004 - 1 ABR 23/03 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 174, zu B III 2 b).
  • LAG Hamm, 26.02.2020 - 4 Sa 1285/19

    Freistellungstage; Wechselschicht; Pflegebedürftigkeit; Kompensation;

    Die betriebsverfassungsrechtliche Komponente stellt sich dabei als zulässige Ausdehnung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten dar (vgl. BAG, Beschluss vom 09.05.1995 - 1 ABR 56/94; Däubler a.a.O., Rn. 998; eingehend Lerch/Weinbrenner, NZA 2011, 664).
  • LAG Hamm, 26.02.2020 - 4 Sa 1206/19

    Anspruch auf Gewährung von Freistellungstagen Auslegung von tariflichen

  • LAG Hamm, 26.02.2020 - 4 Sa 1283/19
  • LAG Hamm, 26.02.2020 - 4 Sa 1287/19

    Dynamische Bezugnahmeklauseln in Arbeitsverträgen auf Tarifvertrag Auslegung

  • LAG Hamm, 26.02.2020 - 4 Sa 1284/19

    Gewährung von tariflichen Freistellungstagen Dynamische Bezugnahme im

  • LAG Hamm, 26.02.2020 - 4 Sa 1289/19

    Dynamische Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf Tarifvertrag Auslegung

  • LAG Hamm, 26.02.2020 - 4 Sa 1286/19

    Dynamische Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf Tarifvertrag Auslegung

  • LAG Düsseldorf, 05.03.2001 - 7 Ta 61/01

    Wertfestsetzung Beschlussverfahren, Ablehnung, Einigungsstellenvorsitzender

  • BAG, 21.08.1996 - 5 AZR 1021/94

    Arbeitsverhältnis: Regelungsinhalte einer nicht zwingenden kollektiven Regelung

  • LAG Baden-Württemberg, 20.12.2012 - 1 TaBV 1/12

    Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist im Beschwerdeverfahren nach § 98 Abs.

  • LAG Niedersachsen, 20.01.2005 - 7 TaBV 40/04

    Einführung einer Videoüberwachung am Arbeitsplatz ; Berücksichtigung der Belange

  • LAG Niedersachsen, 30.11.1995 - 1 TaBV 56/95

    Möglichkeit der Einführung von Leistungs- anstelle von Zeitlohn zur Herstellung

  • LAG Hamm, 15.11.2001 - 8 Sa 720/01

    Abweichen von den tariflichen Berechnungsvorschriften; Voraussetzungen einer

  • ArbG Karlsruhe, 15.09.2004 - 11 BVGa 2/04

    Arbeitsschutz: Reichweite des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats;

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