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   BAG, 16.11.1995 - 8 AZR 240/95   

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https://dejure.org/1995,616
BAG, 16.11.1995 - 8 AZR 240/95 (https://dejure.org/1995,616)
BAG, Entscheidung vom 16.11.1995 - 8 AZR 240/95 (https://dejure.org/1995,616)
BAG, Entscheidung vom 16. November 1995 - 8 AZR 240/95 (https://dejure.org/1995,616)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Angestellter erhält den versprochenen Dienstwagen nicht - Zur Berechnung des "entgangenen Vorteils"

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Schadensersatz wegen vorenthaltenen Firmenwagens, Firmenwagen: Dienstwagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 81, 294
  • NJW 1996, 1771
  • NZA 1996, 415
  • BB 1996, 432
  • DB 1996, 630
  • JR 1996, 528
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 23.06.1994 - 8 AZR 537/92

    Schadensersatz - entgangene Nutzung eines PKW

    Auszug aus BAG, 16.11.1995 - 8 AZR 240/95
    Die Möglichkeit, einen Dienstwagen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses auch für Privatfahrten nutzen zu können, ist eine zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung (BAG Urteil vom 23. Juni 1994 - 8 AZR 537/92 - EzA Nr. 20 zu § 249 BGB).
  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 91/03

    Haftung des Arbeitnehmers bei Beschädigung eines Dienstwagens

    Die Möglichkeit, einen Dienstwagen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses auch für Privatfahrten nutzen zu können, ist grundsätzlich eine zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung (vgl. Senat 16. November 1995 - 8 AZR 240/95 - BAGE 81, 294, 297 = AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 4 = EzA BGB § 249 Nr. 21, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 27.05.1999 - 8 AZR 415/98

    Schadensersatz wegen unterbliebener Überlassung eines Dienstwagens auch zur

    Die Möglichkeit, einen Dienstwagen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses auch für private Fahrten nutzen zu können, ist eine zusätzliche Gegenleistung für geschuldete Arbeitsleistung (ständige Rechtsprechung; vgl. nur BAG Urteil vom 16. November 1995 - 8 AZR 240/95 - BAGE 81, 294 = AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 4).

    Dies hat der Senat bereits mehrfach entschieden (vgl. nur Urteil vom 16. November 1995 - aaO).

  • BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 846/09

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Chefarztes - Verzugslohn - Verjährung

    Ist die Zeit verstrichen, kann die Nutzung nicht nachgeholt werden (vgl. zur Pflicht, ein Dienstfahrzeug zur Verfügung zu stellen BAG 16. November 1995 - 8 AZR 240/95 - BAGE 81, 294 = AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 4 = EzA BGB § 249 Nr. 21; 19. Dezember 2006 - 9 AZR 294/06 - AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 21 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 17; Palandt/Grüneberg 71. Aufl. § 271 Rn. 17) .
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