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   BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 666/94   

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BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 666/94 (https://dejure.org/1995,833)
BAG, Entscheidung vom 05.12.1995 - 9 AZR 666/94 (https://dejure.org/1995,833)
BAG, Entscheidung vom 05. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 (https://dejure.org/1995,833)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitnehmerweiterbildung - Freistellung - Naturalrestitution

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AWbG "Nordsee - Müllkippe Europas?! "

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen: Bildungsveranstaltung "Nordsee - Müllkippe Europas?!" als politische Weiterbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen - Bildungsveranstaltung "Nordsee - Müllkippe Europas?"

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Seminar über Umweltschutz dient der Weiterbildung - Angestellte in einer Parfümfabrik muss dafür von der Arbeit freigestellt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 81, 328
  • MDR 1996, 825
  • NZA 1997, 151
  • BB 1996, 1016
  • BB 1996, 167
  • DB 1996, 1421
  • DB 1996, 47
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 240/90

    AWbG NW - politische Weiterbildung

    Auszug aus BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 666/94
    Da an diesen Tagen ansonsten Arbeitspflicht bestand und der Urlaubsanspruch im übrigen erfüllbar war, ist als objektive Folge der Freistellungserklärung der Beklagten die Erfüllungswirkung eingetreten und insoweit der Urlaubsanspruch der Klägerin erloschen (BAGE 74, 99, 104 = AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, zu I 1 der Gründe; Senatsurteile vom 7. Dezember 1993 - 9 AZR 251/92 - n.v.; vom 24. August 1993 - 9 AZR 409/90 - n.v.; vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 261/90 - AP Nr. 4 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, zu III der Gründe; vom 8. Dezember 1992 - 9 AZR 81/92 - n.v.).

    Es besteht ein Ersatzanspruch auf Freistellung zur Arbeitnehmerweiterbildung, wenn der Arbeitgeber sich mit seiner Verpflichtung zur Freistellung für eine anerkannte Bildungsveranstaltung i.S.v. § 9 AWbG in Verzug befand und der nach § 3 Abs. 1 Satz 1 AWbG auf das Kalenderjahr befristete Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung infolge Zeitablaufs untergegangen ist (BAGE 73, 225, 227 = AP Nr. 4 zu § 1 BildungsUrlaubsG NRW, zu I der Gründe; BAGE 74, 99, 110 = AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, zu II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - EzA § 7 AWbG NW Nr. 21, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Zu Abgrenzungszwecken ist auf das vom Bundesverfassungsgericht hervorgehobene Ziel der politischen Weiterbildung "das Verständnis der Arbeitnehmer für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge zu verbessern, um damit die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache und Mitverantwortung in Staat, Gesellschaft und Beruf zu fördern (BVerfG Beschluß vom 15. Dezember 1987, aaO) abzustellen (BAGE 74, 99, 105, 106 = AP, aaO, zu I 2 c aa der Gründe; BAG Urteil vom 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - EzA, aaO; BAG Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 431/94 - DB 1996, 145; BAG Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Das hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 15. Juni 1993 (- 9 AZR 411/89 "Rund um den ökologischen Alltag", AP Nr. 5 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW) erkannt und in dem hier vergleichbaren Fall am 24. August 1993 (- 9 AZR 240/90 - BAGE 74, 99, 109 = AP, aaO, zu I 2 b cc der Gründe, "Ökologische Wattenmeerexkursion") bestätigt.

  • BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 433/94

    Arbeitnehmerweiterbildung - Das Meer - Ressource und Abfalleimer

    Auszug aus BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 666/94
    Zu Abgrenzungszwecken ist auf das vom Bundesverfassungsgericht hervorgehobene Ziel der politischen Weiterbildung "das Verständnis der Arbeitnehmer für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge zu verbessern, um damit die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache und Mitverantwortung in Staat, Gesellschaft und Beruf zu fördern (BVerfG Beschluß vom 15. Dezember 1987, aaO) abzustellen (BAGE 74, 99, 105, 106 = AP, aaO, zu I 2 c aa der Gründe; BAG Urteil vom 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - EzA, aaO; BAG Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 431/94 - DB 1996, 145; BAG Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Im Unterschied zu der vom erkennenden Senat beurteilten Tauchsportveranstaltung "Das Meer - Resource und Abfalleimer" (BAG Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen) ergibt sich auch nicht aus dem vorliegenden Ablaufplan, daß politische Kenntnisse nur am Rande und im wesentlichen Naturerlebnisse vermittelt worden sind.

  • BAG, 09.05.1995 - 9 AZR 185/94

    AWbG - Mit dem Fahrrad auf Gesundheitskurs

    Auszug aus BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 666/94
    Es besteht ein Ersatzanspruch auf Freistellung zur Arbeitnehmerweiterbildung, wenn der Arbeitgeber sich mit seiner Verpflichtung zur Freistellung für eine anerkannte Bildungsveranstaltung i.S.v. § 9 AWbG in Verzug befand und der nach § 3 Abs. 1 Satz 1 AWbG auf das Kalenderjahr befristete Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung infolge Zeitablaufs untergegangen ist (BAGE 73, 225, 227 = AP Nr. 4 zu § 1 BildungsUrlaubsG NRW, zu I der Gründe; BAGE 74, 99, 110 = AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, zu II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - EzA § 7 AWbG NW Nr. 21, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Zu Abgrenzungszwecken ist auf das vom Bundesverfassungsgericht hervorgehobene Ziel der politischen Weiterbildung "das Verständnis der Arbeitnehmer für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge zu verbessern, um damit die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache und Mitverantwortung in Staat, Gesellschaft und Beruf zu fördern (BVerfG Beschluß vom 15. Dezember 1987, aaO) abzustellen (BAGE 74, 99, 105, 106 = AP, aaO, zu I 2 c aa der Gründe; BAG Urteil vom 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - EzA, aaO; BAG Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 431/94 - DB 1996, 145; BAG Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 251/92

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung - Voraussetzungen der

    Auszug aus BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 666/94
    Da an diesen Tagen ansonsten Arbeitspflicht bestand und der Urlaubsanspruch im übrigen erfüllbar war, ist als objektive Folge der Freistellungserklärung der Beklagten die Erfüllungswirkung eingetreten und insoweit der Urlaubsanspruch der Klägerin erloschen (BAGE 74, 99, 104 = AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, zu I 1 der Gründe; Senatsurteile vom 7. Dezember 1993 - 9 AZR 251/92 - n.v.; vom 24. August 1993 - 9 AZR 409/90 - n.v.; vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 261/90 - AP Nr. 4 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, zu III der Gründe; vom 8. Dezember 1992 - 9 AZR 81/92 - n.v.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats besteht keine gesetzliche Regelung, nach der ursprünglich nicht gewollter, dann aber doch beantragter und gewährter Urlaub später nachzugewähren sei (BAG Urteil vom 7. Dezember 1993 - 9 AZR 251/92 - n.v.).

  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 261/90

    Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen - Sprachkurs: Italienisch für

    Auszug aus BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 666/94
    Da an diesen Tagen ansonsten Arbeitspflicht bestand und der Urlaubsanspruch im übrigen erfüllbar war, ist als objektive Folge der Freistellungserklärung der Beklagten die Erfüllungswirkung eingetreten und insoweit der Urlaubsanspruch der Klägerin erloschen (BAGE 74, 99, 104 = AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, zu I 1 der Gründe; Senatsurteile vom 7. Dezember 1993 - 9 AZR 251/92 - n.v.; vom 24. August 1993 - 9 AZR 409/90 - n.v.; vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 261/90 - AP Nr. 4 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, zu III der Gründe; vom 8. Dezember 1992 - 9 AZR 81/92 - n.v.).

    Es besteht ein Ersatzanspruch auf Freistellung zur Arbeitnehmerweiterbildung, wenn der Arbeitgeber sich mit seiner Verpflichtung zur Freistellung für eine anerkannte Bildungsveranstaltung i.S.v. § 9 AWbG in Verzug befand und der nach § 3 Abs. 1 Satz 1 AWbG auf das Kalenderjahr befristete Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung infolge Zeitablaufs untergegangen ist (BAGE 73, 225, 227 = AP Nr. 4 zu § 1 BildungsUrlaubsG NRW, zu I der Gründe; BAGE 74, 99, 110 = AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, zu II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - EzA § 7 AWbG NW Nr. 21, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 666/94
    aa) Der Senat hat den Begriff politische Weiterbildung unter Berücksichtigung der vom Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 15. Dezember 1987 (BVerfGE 77, 308 = AP Nr. 62 zu Art. 12 GG = EzA § 7 AWbG Nr. 1) herausgestellten verfassungrechtlichen Prüfungsmerkmale ausgelegt.

    Zu Abgrenzungszwecken ist auf das vom Bundesverfassungsgericht hervorgehobene Ziel der politischen Weiterbildung "das Verständnis der Arbeitnehmer für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge zu verbessern, um damit die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache und Mitverantwortung in Staat, Gesellschaft und Beruf zu fördern (BVerfG Beschluß vom 15. Dezember 1987, aaO) abzustellen (BAGE 74, 99, 105, 106 = AP, aaO, zu I 2 c aa der Gründe; BAG Urteil vom 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - EzA, aaO; BAG Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 431/94 - DB 1996, 145; BAG Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 411/89

    Arbeitnehmerweiterbildung im Nordrhein-Westfalen - Kurs: "Rund um den

    Auszug aus BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 666/94
    Das hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 15. Juni 1993 (- 9 AZR 411/89 "Rund um den ökologischen Alltag", AP Nr. 5 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW) erkannt und in dem hier vergleichbaren Fall am 24. August 1993 (- 9 AZR 240/90 - BAGE 74, 99, 109 = AP, aaO, zu I 2 b cc der Gründe, "Ökologische Wattenmeerexkursion") bestätigt.
  • BAG, 05.09.1985 - 6 AZR 86/82

    Betrieblicher Treueurlaub - Betriebszugehörigkeit - Übertragungszeitraum

    Auszug aus BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 666/94
    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Rechtsprechung zum Urlaubsrecht angenommen, daß der nach § 280 Abs. 1 BGB wegen Nichterfüllung zu ersetzende Schaden in der Gewährung von Arbeitsbefreiung im gleichen Umfang bestehe (BAGE 52, 254 = AP Nr. 5 zu § 44 SchwbG; BAGE 50, 124 = AP Nr. 16 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; BAGE 49, 299 = AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Treueurlaub).
  • BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 75/83

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Schadenersatz

    Auszug aus BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 666/94
    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Rechtsprechung zum Urlaubsrecht angenommen, daß der nach § 280 Abs. 1 BGB wegen Nichterfüllung zu ersetzende Schaden in der Gewährung von Arbeitsbefreiung im gleichen Umfang bestehe (BAGE 52, 254 = AP Nr. 5 zu § 44 SchwbG; BAGE 50, 124 = AP Nr. 16 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; BAGE 49, 299 = AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Treueurlaub).
  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 169/84

    Urlaubsanspruch und Rechtsmißbrauch

    Auszug aus BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 666/94
    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Rechtsprechung zum Urlaubsrecht angenommen, daß der nach § 280 Abs. 1 BGB wegen Nichterfüllung zu ersetzende Schaden in der Gewährung von Arbeitsbefreiung im gleichen Umfang bestehe (BAGE 52, 254 = AP Nr. 5 zu § 44 SchwbG; BAGE 50, 124 = AP Nr. 16 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; BAGE 49, 299 = AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Treueurlaub).
  • BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 409/90

    Parteivereinbarung über nachträgliche Urlaubsgewährung - Vorbehaltlose Leistung

  • BAG, 08.12.1992 - 9 AZR 81/92

    Freistellung am Rosenmontag

  • BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 431/94

    AWbG - Architektur, Städtebau und aktuelle Situation in den neuen Bundesländern

  • BAG, 03.07.1985 - 5 AZR 79/84

    Arbeitsentgelt: Umfang von sog. Stillzeiten

  • BAG, 23.02.1989 - 8 AZR 185/88

    Freistellung unter Lohnfortzahlung für die Dauer eines Seminars - Anerkennung

  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 881/16

    Urlaubsabgeltung - Neubeginn der Verjährung

    b) Der Streitfall gibt dem Senat keine Veranlassung, darüber zu befinden, ob Urlaubsansprüche der Verjährung unterliegen (ablehnend BAG 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - zu II 4 der Gründe, BAGE 81, 328; so auch Leinemann/Linck Urlaubsrecht 2. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 229; anders LAG Düsseldorf 18. August 2010 - 12 Sa 650/10 - Rn. 27; Neumann in Neumann/Fenski/Kühn BUrlG 11. Aufl. § 13 Rn. 78) .
  • LAG Düsseldorf, 21.02.2020 - 10 Sa 180/19

    Urlaubsabgeltung; Verjährung

    (3)Die damit streitentscheidende Frage, ob Urlaubsansprüche der Verjährung unterliegen, ist schon länger umstritten (ablehnend: BAG 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - zu II 4 der Gründe, juris; Leinemann/Linck Urlaubsrecht 2. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 229; bejahend: LAG Düsseldorf 18. August 2010 - 12 Sa 650/10 - Rn. 27; Neumann in Neumann/Fenski/Kühn BUrlG 11. Aufl. § 13 Rn. 78).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 523/05

    Geltendmachung von Urlaub - Urlaubserteilung - Urlaubsübertragung.

    Der am 31. März 2002 entstandene Schadensersatzanspruch auf Ersatzurlaubsgewährung unterliegt der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB nF (vgl. zu den alten Verjährungsvorschriften: Senat 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - BAGE 81, 328).
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