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   BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 683/95   

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BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 683/95 (https://dejure.org/1996,798)
BAG, Entscheidung vom 25.07.1996 - 6 AZR 683/95 (https://dejure.org/1996,798)
BAG, Entscheidung vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 683/95 (https://dejure.org/1996,798)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablieferung von Nebentätigkeitsvergütung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT §§ 11, 70; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, LBG Baden-Württemberg §§ 82, 83, 88; Landesnebentätigkeitsverordnung Baden-Württemberg (LNTVO) §§ 2, 5, 6, 8
    Ablieferung von Nebentätigkeitsvergütungen im öffentlichen Dienst in sinngemäßer Anwendung beamtenrechtlicher Bestimmungen nach § 11 BAT - Begriff der Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 83, 311
  • MDR 1997, 69
  • NZA 1997, 320
  • BB 1996, 1671
  • BB 1996, 2308
  • DB 1996, 1730
  • DB 1997, 831
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76

    Öffentlicher Dienst

    Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 683/95
    In den Schutzbereich des Grundrechts der Berufsfreiheit fällt auch die Befugnis von Angehörigen des öffentlichen Dienstes, im Rahmen einer Nebentätigkeit außerhalb der Arbeitszeit die eigene Arbeitskraft zu verwerten (BVerfGE 55, 207; BVerwG Urteil vom 30. Juni 1976 - VI C 46.74 - ZBR 1977, 27).

    Sie bezweckt, dem Anreiz zur Übernahme von Nebentätigkeiten dadurch entgegenzuwirken, daß die Verdienstmöglichkeiten beschränkt werden (BVerfGE 55, 207).

    (1) Für Beamte rechtfertigt sich die Ablieferungspflicht aus dem Grundsatz, daß der Beamte seine volle Arbeitskraft dem Beruf zu widmen hat, und dem damit korrespondierenden Alimentationsprinzip, die ihre Grundlage in Art. 33 Abs. 5 GG haben (BVerfGE 55, 207, 240 f.).

    Seit jeher bestanden die Regelungen über den Genehmigungsvorbehalt und über die Ablieferungspflicht nebeneinander (vgl. BVerfGE 55, 207, 228).

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 683/95
    Dabei kommt dem Normgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zu, bei dessen Ausfüllung auch Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte in den Vordergrund gestellt werden dürfen (BVerfGE 81, 156, 189).

    Eine Eignung des Mittels ist schon dann anzunehmen, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann, wenn das eingesetzte Mittel nicht "objektiv oder schlechthin ungeeignet ist" (vgl. BVerfGE 81, 156, 192).

    Die Erforderlichkeit des Mittels ist gegeben, wenn nicht ein anderes, gleichwirksames, aber das Grundrecht nicht oder doch weniger fühlbar einschränkendes Mittel hätte gewählt werden können (BVerfGE 81, 156, 192).

  • BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 537/95

    Abmahnung - Ausübung einer Nebentätigkeit ohne Genehmigung

    Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 683/95
    Diese Verweisung auf die beamtenrechtlichen Bestimmungen (Gesetze, Rechtsverordnungen und Erlasse) ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats zulässig (BAG Urteil vom 7. Dezember 1989 - 6 AZR 241/88 - ZTR 1990, 379; BAG Urteil vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

    Regelungen, die nach ihrem Sinn und Zweck nur für das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis eines Beamten in Betracht kommen, sind auf das privatrechtlich ausgestaltete Arbeitsverhältnis eines Angestellten nicht anwendbar (vgl. BAG Urteil vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

    Dies gilt in gleicher Weise für Angestellte im öffentlichen Dienst (vgl. BAG Urteil vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) und ist mit Art. 12 GG vereinbar (vgl. BAG Urteil vom 7. Dezember 1989 - 6 AZR 241/88 - ZTR 1990, 379, 380).

  • BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 241/88

    Nebentätigkeit: Anspruch auf Genehmigung

    Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 683/95
    Diese Verweisung auf die beamtenrechtlichen Bestimmungen (Gesetze, Rechtsverordnungen und Erlasse) ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats zulässig (BAG Urteil vom 7. Dezember 1989 - 6 AZR 241/88 - ZTR 1990, 379; BAG Urteil vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

    Eine Einschränkung wird allerdings insoweit als unbedenklich zulässig angesehen wenn zu besorgen ist, daß durch die Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden (BAG Urteil vom 7. Dezember 1989 - 6 AZR 241/88 - ZTR 1990, 379).

    Dies gilt in gleicher Weise für Angestellte im öffentlichen Dienst (vgl. BAG Urteil vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) und ist mit Art. 12 GG vereinbar (vgl. BAG Urteil vom 7. Dezember 1989 - 6 AZR 241/88 - ZTR 1990, 379, 380).

  • BVerwG, 25.01.1973 - II C 87.65

    Verfassungsgemäßheit der Pflicht zur Ablieferung einer Nebentätigkeitsvergütung

    Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 683/95
    Der Umfang der Nebentätigkeit soll durch die Ablieferungspflicht auf das als zulässig angesehene Maß beschränkt werden (vgl. BVerwGE 41, 316, 322 f.; Baumgärtl in Fürst, GKÖD IV, T § 11 Rz 36).

    Hingegen vermag die nach § 8 LNTVO offen zu legende Vergütung mittelbare Anhaltspunkte für den Umfang der tatsächlichen Inanspruchnahme durch die Nebentätigkeit zu geben (BVerwGE 41, 316, 323).

  • BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 632/95

    Beschäftigungszeit - besondere persönliche Systemnähe

    Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 683/95
    Sie überschreiten den ihnen durch die Gewährleistung der Tarifautonomie in Art. 9 Abs. 3 GG eröffneten normativen Gestaltungsspielraum, wenn die tarifliche Regelung in unzulässiger Weise in den Schutzbereich des Art. 12 GG (vgl. BAG Urteil vom 7. November 1995 - 3 AZR 676/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) eingreift oder gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BAG Urteil vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 632/95 - zur Veröffentlichung bestimmt) verstößt.

    Aufgabe der Gerichte ist es jedoch nicht zu prüfen, ob die Tarifvertragsparteien die sachgerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen haben (BAG Urteil vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 632/95 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Liquidationsrechts von Chefärzten

    Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 683/95
    Damit liegt bei Ärzten im Unterschied zu sonstigen Angestellten ein besonderes Bedürfnis zu einer differenzierenden Regelung hinsichtlich der Ablieferungspflicht für Nebentätigkeitsvergütungen vor (vgl. auch BVerfGE 52, 303, 335).
  • BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 911/93

    Postdienstzeit - Grundwehrdienst bei Grenztruppen der DDR

    Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 683/95
    Letzteres gilt insbesondere bei der Ungleichbehandlung von Personengruppen (BAG Urteil vom 23. Juni 1994 - 6 AZR 911/93 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 21.02.1991 - 6 AZR 406/89

    Übergangsgeld und Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 683/95
    Der Gleichheitssatz wird durch eine Norm dann verletzt, wenn der Normgeber es versäumt hat, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (BAGE 67, 264, 272 = AP Nr. 9 zu § 63 BAT, zu II 5 a der Gründe).
  • BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 168/89

    Nutzungsentgelt: Tätigkeit als Zweitobduzent - Verfallfrist

    Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 683/95
    Kommt der Anspruchsschuldner einer solchen Verpflichtung zur Erteilung einer Abrechnung nicht nach, so ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Verfallfrist für Zahlungsansprüche durch Nichterteilung der Abrechnung solange gehemmt, wie die fehlende Abrechnung verlangt werden kann (vgl. BAG Urteil vom 16. November 1989 - 6 AZR 168/89 - AP Nr. 3 zu § 11 BAT, m.w.N.).
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 100/87

    Voraussetzungen für den Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

  • BAG, 14.11.1991 - 8 AZR 151/91

    Mitbestimmung bei Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

  • BAG, 04.08.1981 - 1 ABR 54/78

    Arbeitszeit - Redakteure

  • BVerwG, 30.06.1976 - VI C 46.74

    Genehmigung einer Nebentätigkeit - Voraussetzungen der Versagung -

  • BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 676/94

    Schließung der Geschäftsstellen am Silvestertag

  • BAG, 16.02.1993 - 3 ABR 29/92

    Mitbestimmung bei Auswahl von Versicherungsunternehmen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.1982 - 1 A 1211/80
  • BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 585/01

    Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst bei dauerhafter Beurlaubung

    Diese Verweisung auf die beamtenrechtlichen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Erlasse) ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (BAG 25. Juli 1996 - 6 AZR 683/95 - BAGE 83, 311, 315 mwN).
  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 827/06

    Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeit

    Diese Verweisung auf die beamtenrechtlichen Bestimmungen (Gesetze, Rechtsverordnungen und Erlasse) ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (vgl. etwa BAG 22. Februar 2001 - 6 AZR 398/99 - EzBAT BAT § 11 Nr. 10; 25. Juli 1996 - 6 AZR 683/95 - BAGE 83, 311, 315).
  • BGH, 07.11.2016 - AnwZ (Brfg) 58/14

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltsschaft: Vereinbarkeit der Ausübung eines

    Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Genehmigung beziehungsweise diese darf nur versagt sowie eine erteilte Genehmigung nur widerrufen werden, wenn die betrieblichen Interessen dies erfordern (vgl. BAGE 83, 311, 319; BAG DB 2000, 1336; NZA 2002, 965, 967; siehe auch Linck in Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 16. Aufl., § 42 Rn. 3, 10 f., 14, § 43 Rn. 8; MüKoBGB/Müller-Glöge, 6. Aufl., § 611 Rn. 1095 ff., 1105; Rolfs in Preis, Der Arbeitsvertrag, 5. Aufl., II N 10 Rz. 3, 5, II T 10 Rz. 43; Thüsing in Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht, 7. Aufl., § 611 BGB Rn. 368 ff.).
  • LAG Hamm, 19.02.1999 - 5 Sa 1025/98

    Verpflichtung eines Angestellten im öffentlichen Dienst zur Erteilung von

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  • BAG, 22.02.2001 - 6 AZR 421/99

    Nebentätigkeitsvergütung - Auskunftspflicht

    Dabei ist es nach § 3 Abs. 1 Satz 2 NtV unerheblich, auf Grund welcher rechtlichen Ausgestaltung die Tätigkeit durchgeführt wurde; es werden nicht nur Vergütungen auf Grund von Tätigkeiten im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses, sondern auch aus selbständigen Tätigkeiten auf Grund eines Werkvertrages erfaßt (vgl. BAG 25. Juli 1996 - 6 AZR 683/95 - BAGE 83, 311, 318).

    Dies gilt zB für die Vorschrift des § 68 Abs. 1 Nr. 2 LBG NW, die die vorherige Genehmigung für die Übernahme eines Nebenamtes vorsieht und damit an die allein beamtenrechtliche Differenzierung zwischen Haupt- und Nebenamt anknüpft (BAG 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 34; 25. Juli 1996 - 6 AZR 683/95 - aaO).

    Sie betrifft nicht nur Tätigkeiten im Nebenamt, sondern alle Nebentätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes (BAG 25. Juli 1996 - 6 AZR 683/95 - aaO, zur Ablieferungspflicht).

    Der Angestellte wird in Kenntnis der Verdienstmöglichkeiten in aller Regel keine Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst ausüben, die zu einer ablieferungspflichtigen Vergütung führen (BAG 25. Juli 1996 - 6 AZR 683/95 - BAGE 83, 311, 321).

  • BAG, 11.09.2003 - 6 AZR 323/02

    Kein Verzicht auf Reisekostenvergütung bei Tarifbindung

    Eine derartige Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse) in einer Tarifnorm ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (13. Februar 2003 - 6 AZR 411/01 - NZA 2003, 1034, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu 1 der Gründe; 19. Oktober 2000 - 6 AZR 206/99 - ZTR 2001, 470, zu II 1 der Gründe; 25. Juli 1996 - 6 AZR 683/95 - BAGE 83, 311, 315, 316 mwN; 16. Februar 1989 - 6 AZR 289/87 - AP BAT § 42 Nr. 9, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 605/97

    Genehmigung einer Nebentätigkeit

    Eine Einschränkung dieses Schutzbereichs ist bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes insoweit unbedenklich, als zu besorgen ist, daß durch die Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden (Senatsurteil 25. Juli 1996 - 6 AZR 683/95 - BAGE 83, 311, 319) bzw. bei sonstigen Arbeitnehmern insoweit, als betriebliche Belange berührt sein können (MünchArbR/Blomeyer § 53 Rn. 24 mwN).
  • BAG, 11.06.1997 - 7 AZR 186/96

    Wirksame Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des 65. Lebensjahres

    Ihren durch Art. 9 Abs. 3 GG eröffneten normativen Gestaltungsspielraum überschreiten sie, wenn die tariflichen Regelungen in unverhältnismäßiger Weise grundrechtlich geschützte Positionen der Tarifunterworfenen beschränken (BAG Urteil vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 683/95 - AP Nr. 6 zu § 11 BAT , zu II 5 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 22.02.2001 - 6 AZR 398/99

    Abmahnung - Nebentätigkeit eines Polizeimusikers

    Diese Verweisung auf die beamtenrechtlichen Bestimmungen (Gesetze, Rechtsverordnungen und Erlasse) ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats zulässig (vgl. nur BAG 25. Juli 1996 - 6 AZR 683/95 - BAGE 83, 311, 315).
  • BAG, 13.02.2003 - 6 AZR 411/01

    Trennungsgeld - Schulausbildung eines Kindes als Umzugshinderungsgrund

    Die Verweisung auf die beamtenrechtlichen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen und Erlasse) in einer Tarifnorm ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (BAG 25. Juli 1996 - 6 AZR 683/95 - BAGE 83, 311, 315 mwN).

    Die von den Tarifparteien gewählte Verweisungstechnik schließt lediglich die Anwendung solcher Vorschriften aus, denen beamtenspezifische Gründe zugrunde liegen und die nach ihrem Sinn und Zweck nur für das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis eines Beamten in Betracht kommen (vgl. BAG 25. Juli 1996 - 6 AZR 683/95 - BAGE 83, 311, 317).

  • BAG, 28.02.2002 - 6 AZR 33/01

    Ablehnung einer Nebentätigkeitsgenehmigung - Gutachten für private

  • BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 111/03

    Reisekostenvergütung - Kürzung bei Kostenersparnis

  • BAG, 06.11.2003 - 6 AZR 505/02

    Umzugskostenvergütung - Widerruf der Zusage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2013 - 1 A 2093/12

    Vereinbarkeit des § 3 Abs. 2 Nr. 3 NtV bei einer am Wortlaut der Vorschrift

  • ArbG Würzburg, 01.02.2006 - 6 Ca 827/05
  • LAG Berlin, 07.03.2000 - 3 Sa 2740/99

    Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - - Berliner Bäder-Anstaltsgesetz

  • LAG Hamm, 22.03.2022 - 17 Sa 1396/20

    Beteiligung des Personalrats bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

  • LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 2414/97

    Berufung des Nebenintervenienten; Anspruch auf Nebentätigkeitsgenehmigung;

  • LAG Hamm, 17.07.1997 - 17 Sa 288/97

    Widerruf einer Nebentätigkeitserlaubnis; Arbeiter und Angestellter des

  • BAG, 09.10.2003 - 6 AZR 438/02

    Erstattung von Reisekosten eines angestellten Lehrers im Öffentlichen Dienst -

  • LAG Nürnberg, 06.03.1997 - 1 Sa 725/96

    Beihilferechtliche Differenzierung zwischen BAT-Angestellten mit Ehepartner mit

  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.1997 - 3 Sa 44/97
  • LAG Nürnberg, 31.01.2008 - 8 Sa 464/07
  • LAG Berlin, 07.10.1998 - 17 Sa 53/98

    Öffentlicher Dienst; Ablieferung von Nebentätigkeitsvergütungen

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