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   BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 223/96   

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BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 223/96 (https://dejure.org/1997,804)
BAG, Entscheidung vom 22.01.1997 - 10 AZR 223/96 (https://dejure.org/1997,804)
BAG, Entscheidung vom 22. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 (https://dejure.org/1997,804)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Bautenschutzarbeiten - Betrieb des Maler- und Lackiererhandwerks

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (... VTV) vom 12.10.1986 § 1 Abs. 2 Abschnitte II, IV, V, VII; Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des Maler- und Lackiererhandwerks (RTV- Maler) vom 19.12.1986 § 1
    Begriff und Umfang baugewerblicher Tätigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 85, 81
  • NZA 1997, 948
  • BB 1997, 1696
  • DB 1997, 2129
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 11.12.1996 - 10 AZR 376/96

    Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes

    Auszug aus BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 223/96
    "§ 1 RTV-Maler nimmt als "Betriebe des Baugewerbes " alle Betriebe von seinem Geltungsbereich aus, die dem betrieblichen Geltungsbereich des VTV unterfallen und nicht ausdrücklich durch § 1 Abs. 2 Abschnitt VII VTV vom Geltungsbereich des VTV ausgenommen werden (Weiterentwicklung der Entscheidung des Senats vom 11. Dezember 1996 - 10 AZR 376/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen).«.

    September 1995 - 10 AZR 609/94 - n.v.; vom 22. November 1995 - 10 AZR 981/94 -, m.w.N., n.v.; vom 11. Dezember 1996 - 10 AZR 376/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    b) Mit Urteil vom 11. Dezember 1996 - 10 AZR 376/96 - (aaO) hat der Senat entschieden, daß ein Betrieb, der arbeitszeitlich überwiegend Tätigkeiten ausübt, die (auch) dem Maler- und Lackiererhandwerk zuzuordnen sind, jedenfalls dann vom Geltungsbereich des RTV-Maler ausgenommen ist, wenn er zu über 50 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit Tätigkeiten ausübt, die (auch) dem Ausnahmetatbestand "Baubetrieb" zuzuordnen sind und dabei zumindest zu 20 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit Tätigkeiten verrichtet, die ausschließlich dem Baugewerbe zugehören.

  • BAG, 23.08.1995 - 10 AZR 105/95

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Betrieb des Glaserhandwerks

    Auszug aus BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 223/96
    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz oder Verdienst bzw. auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es dabei nicht an (vgl. BAG Urteil vom 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP Nr. 193 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, m.w.N.).

    Werden Arbeiten ausgeführt, die sowohl als baugewerbliche Leistungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Abschn. I bis III VTV als auch als solche eines der in § 1 Abs. 2 Abschn. VII VTV genannten Gewerke anzusehen sind, so kommt es für die Ausnahme aus dem betrieblichen Geltungsbereich des VTV darauf an, ob neben diesen "Sowohl-als-auch-Arbeiten" in nicht unerheblichem Umfange (mindestens 20 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit) Arbeiten durchgeführt werden, die ausschließlich dem vom betrieblichen Geltungsbereich ausgenommenen Gewerk zuzuordnen sind, die also für dieses Gewerk typisch sind oder ob diese Arbeiten in nicht unerheblichem Umfange von gelernten Arbeitnehmern dieses Gewerkes ausgeführt werden oder eine entsprechende Aufsicht durch einen Fachmann, z. B. Meister dieses Gewerkes, besteht (BAG Urteile vom 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP Nr. 193 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 2ß.

  • BAG, 07.04.1993 - 10 AZR 618/90

    Betrieb des Maler- und Lackiererhandwerks - Bodenbeschichtung

    Auszug aus BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 223/96
    Der betriebliche Geltungsbereich des VTV erstreckt sich somit grundsätzlich auch auf das gesamte Ausbaugewerbe und nimmt nur die in Abschn. VII des § 1 Abs. 2 VTV genannten Betriebe des Ausbaugewerbes von seinem Geltungsbereich aus (vgl. BAG Urteile vom 7. April 1993 - 10 AZR 618/90 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler; vom 18. August 1993 - 10 AZR 177/91 - AP Nr. 166 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Seinen bestimmungsgemäßen Gebrauch erfüllt ein Bauwerk erst dann, wenn es durch Beschichtung der Oberflächen gegen Umwelteinflüsse widerstandsfähig gemacht worden ist bzw. wenn die im Gebäude befindlichen Fußböden durch Beschichtung den geforderten optischen Eindruck vermitteln oder die erstrebte Pflegeleichtigkeit aufweisen (vgl. BAG Urteil vom 7. April 1993, aaO) bzw. staubfrei, antistatisch oder gegen Umwelteinflüsse resistent werden (vgl. BAG Urteil vom 18. August 1993, aaO).

  • BAG, 18.08.1993 - 10 AZR 177/91

    Beschichtung von Industriefußböden als bauliche Leistung

    Auszug aus BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 223/96
    Der betriebliche Geltungsbereich des VTV erstreckt sich somit grundsätzlich auch auf das gesamte Ausbaugewerbe und nimmt nur die in Abschn. VII des § 1 Abs. 2 VTV genannten Betriebe des Ausbaugewerbes von seinem Geltungsbereich aus (vgl. BAG Urteile vom 7. April 1993 - 10 AZR 618/90 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler; vom 18. August 1993 - 10 AZR 177/91 - AP Nr. 166 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Seinen bestimmungsgemäßen Gebrauch erfüllt ein Bauwerk erst dann, wenn es durch Beschichtung der Oberflächen gegen Umwelteinflüsse widerstandsfähig gemacht worden ist bzw. wenn die im Gebäude befindlichen Fußböden durch Beschichtung den geforderten optischen Eindruck vermitteln oder die erstrebte Pflegeleichtigkeit aufweisen (vgl. BAG Urteil vom 7. April 1993, aaO) bzw. staubfrei, antistatisch oder gegen Umwelteinflüsse resistent werden (vgl. BAG Urteil vom 18. August 1993, aaO).

  • BAG, 26.01.1994 - 10 AZR 611/92

    Tarifpluralität - Betrieb des Baugewerbes - Landwirtschaftliches

    Auszug aus BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 223/96
    Da sich aus dem Wortlaut des RTV-Maler ergibt, daß er für Betriebe des Baugewerbes nicht gelten soll, also für solche Betriebe, die an sich auch seinem Geltungsbereich unterfallen würden, "zurücktreten" soll, kann auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Geltung des spezielleren Tarifvertrages beim Vorliegen einer Tarifpluralität oder Tarifkonkurrenz nicht zur Anwendung kommen (vgl. BAGE 75, 298 = AP Nr. 22 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz).
  • BAG, 29.05.1991 - 4 AZR 539/90

    Wärmeverbundsystem und Sozialkassentarifverträge

    Auszug aus BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 223/96
    e) Die entgegenstehende bisherige Rechtsprechung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 29. Mai 1991 - 4 AZR 539/90 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler), nach der unter dem Begriff "Baugewerbe" im Sinne des mit dem § 1 RTV-Maler weitgehend gleichlautenden § 1 Nr. 2 des Tarifvertrages über das Verfahren für den Urlaub und die Zusatzversorgung im Maler- und Lackiererhandwerk vom 28. Dezember 1983 i.d.F. vom 14. Dezember 1984 nur die baugewerblichen Leistungen der Putzer und Stukkateure zu verstehen sind, gibt der Senat auf.
  • BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 981/94
    Auszug aus BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 223/96
    September 1995 - 10 AZR 609/94 - n.v.; vom 22. November 1995 - 10 AZR 981/94 -, m.w.N., n.v.; vom 11. Dezember 1996 - 10 AZR 376/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

    Auszug aus BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 223/96
    Dabei fallen Betriebe, die überwiegend eine der in den Beispielen des Abschn. V des § 1 Abs. 2 VTV genannten Tätigkeiten ausführen, unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV, ohne daß die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschn. I bis III geprüft werden müssen (BAGE 45, 11 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 18.05.1994 - 10 AZR 646/93

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Betrieb des Glaser- oder Schreinerhandwerks

    Auszug aus BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 223/96
    Für die Anwendung der Ausnahmetatbestände des § 1 Abs. 2 Abschn. VII VTV ist es aber erforderlich, daß ein Betrieb die dem Ausnahmekatalog des Abschn. VII zuzuordnenden Tätigkeiten zu mehr als 50 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit erbringt (BAG Urteil vom 18. Mai 1994 - 10 AZR 646/93 - AP Nr. 180 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 352/88

    Anspruch auf Auskunftserteilung nach den Verfahrenstarifverträgen des Baugewerbes

    Auszug aus BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 223/96
    Darunter sind diejenigen Tätigkeiten zu verstehen, die dazu dienen, konstruktive Bauteile, welche aus üblichen statisch tragenden Konstruktionen hergestellt sind, durch Oberflächenbekleidungen mit chemisch widerstandsfähigen Schutzschichten zu schützen (BAG Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 352/88 - AP Nr. 96 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 20.09.1995 - 10 AZR 609/94

    Anforderungen an ein Baubetrieb bei der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen

  • BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 67/84

    Auflösungsvertrag - Eigenkündigung mit abgekürzter Frist - Kündigungserklärung -

  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Das Verlegen von säurefesten Fliesen in Werkshallen wird dabei grundsätzlich von dem Begriff des Säureschutzbaus umfasst (vgl. BAG 22. Juli 1998 - 10 AZR 204/97 - zu II 2 a der Gründe, AP Nr. 96 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vgl. auch BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 - zu II 1 c, AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).
  • BAG, 27.10.2010 - 10 AZR 351/09

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - PCB-Sanierung als bauliche Leistung i. S.

    Es handelt sich um sog. "Sowohl-als-auch-Tätigkeiten" (vgl. Senat 12. Dezember 2007 - 10 AZR 995/06 - Rn. 33; 19. Juli 2000 - 10 AZR 918/98 - zu II 1 b bb der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 232 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 98; 22. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 - zu II 1 e der Gründe, BAGE 85, 81) .

    Dazu reichte regelmäßig die Feststellung aus, dass die zusätzlich ausgeführten Tätigkeiten in nicht unerheblichem Umfang von gelernten Arbeitnehmern dieses Gewerks ausgeführt wurden oder eine entsprechende Aufsicht durch einen Fachmann dieses Gewerks (zB Meister) erfolgte (vgl. Senat 19. Juli 2000 - 10 AZR 918/98 - zu II 1 b bb der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 232 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 98; 22. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 - zu II 1 e der Gründe, BAGE 85, 81; 11. Dezember 1996 - 10 AZR 376/96 - zu II 2 a, II 3 der Gründe, BAGE 85, 15) .

    Das ergibt sich aus dem oben unter I 2 b dargelegten Fehlen eines entsprechenden Gepräges (zur Abgrenzung: Senat 22. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 - zu II 2 der Gründe, BAGE 85, 81) .

    Unterfällt deshalb - wie hier - der Betrieb dem betrieblichen Geltungsbereich des VTV, wird er nicht vom Geltungsbereich des RTV und damit auch nicht von der Ausnahmeregelung des Abschn. III Nr. 1 AVE erfasst (Senat 22. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 85, 81) .

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

    Für diese hat das Bundesarbeitsgericht zu Abgrenzungszwecken mehrere Kriterien entwickelt, die in ständiger Rechtsprechung angewandt und weiterentwickelt worden sind (14. Oktober 1987 - 4 AZR 317/87 - BAGE 56, 214; 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79; 22. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 - BAGE 85, 81 mwN; 16. Mai 2001 - 10 AZR 438/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Dachdecker Nr. 7 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 106; 25. Juli 2001 - 10 AZR 483/00 - BAGE 98, 250, 256; 14. Dezember 2005 - 10 AZR 115/05 -).
  • BAG, 16.05.2001 - 10 AZR 438/00

    Abgrenzung: Baugewerbe - Dachdeckerhandwerk

    sie gehören zu den sogenannten "Sowohl-als-auch"-Tätigkeiten, für die das Bundesarbeitsgericht zu Abgrenzungszwecken mehrere Kriterien entwickelt hat, die in ständiger Rechtsprechung angewandt und weiterentwickelt worden sind (vgl. nur BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 - BAGE 85, 81 ff. mwN).

    Werden Arbeiten ausgeführt, die sowohl als baugewerbliche Leistungen iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. I - V VTV als auch als solche eines der in § 1 Abs. 2 Abschn. VII VTV genannten Gewerke anzusehen sind, so kommt es für die Ausnahme aus dem betrieblichen Geltungsbereich des VTV darauf an, ob neben diesen "Sowohl-als-auch-Arbeiten" in nicht unerheblichem Umfang (mindestens 20 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit) Arbeiten durchgeführt werden, die ausschließlich dem vom betrieblichen Geltungsbereich ausgenommenen Gewerk zuzuordnen sind, die also für dieses Gewerk typisch sind, oder ob diese Arbeiten in nicht unerheblichem Umfang (ebenfalls 20 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit) von gelernten Arbeitnehmern dieses Gewerkes ausgeführt werden oder eine entsprechende Aufsicht durch einen Fachmann, zB Meister dieses Gewerkes besteht (BAG 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79; 22. Januar 1997 aaO).

    Auch im Urteil vom 22. Januar 1997 (- 10 AZR 223/96 - BAGE 85, 81) ist der Senat nicht von der bisherigen Rechtsprechung abgegangen.

  • BAG, 07.07.1999 - 10 AZR 582/98

    Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes

    Dabei fallen alle Betriebe, die überwiegend eine der in den Beispielen des Abschnittes V des § 1 Abs. 2 VTV genannten Tätigkeiten ausführen, unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV, ohne daß die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III geprüft werden müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 45, 11 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 22. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

    Dazu gehören alle Leistungen, die irgendwie - wenn auch nur auf einem kleinen und speziellen Gebiet - der Vollendung des Bauwerkes zu dienen bestimmt sind (vgl. BAG Urteil vom 5. September 1990 - 4 AZR 82/90 - AP Nr. 135 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 22. Januar 1997, aaO).

    Der betriebliche Geltungsbereich des VTV erstreckt sich somit auch auf Bereiche des Ausbaugewerbes, sofern sie nicht gemäß § 1 Abs. 2 Abschn. VII VTV ausdrücklich vom Geltungsbereich ausgenommen sind (vgl. BAG Urteil vom 22. Januar 1997, aaO, m.w.N.).

  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 580/03

    Sozialkassen - Auskunftsklage - Entschädigungshöhe

    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz oder Verdienst bzw. auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es dabei nicht an (zB BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 - BAGE 85, 81).
  • BAG, 19.07.2000 - 10 AZR 918/98

    Sozialkassentarifverträge - Wärmedämmverbundarbeiten

    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz oder Verdienst bzw. auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es dabei nicht an (BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 - BAGE 85, 81; 11. Dezember 1996 - 10 AZR 376/96 - BAGE 85, 15).

    Dabei ist erheblich, ob die Arbeiten für das entsprechende Gewerk typisch sind, die Arbeiten in nicht unerheblichem Umfang von gelernten Arbeitnehmern dieses Gewerks ausgeführt werden oder eine entsprechende Aufsicht durch einen Fachmann, zB Meister dieses Gewerks, besteht (ständige Rechtsprechung, BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 - BAGE 85, 81, mwN).

  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 525/96

    Einweisung und Überwachung der Arbeitnehmer von Nachunternehmen als

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 22. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen) ist ein Bauwerk erst dann erstellt und damit baulich vollendet, wenn es in vollem Umfange seinen bestimmungsgemäßen Zweck zu erfüllen in der Lage ist.
  • LAG Hessen, 09.10.2015 - 10 Sa 572/15

    Bodenbelagsarbeiten werden nach § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 38 VTV-Bau nur dann vom

    Den Tarifvertragsparteien war die Problematik bekannt, dass es eine Vielzahl von Tätigkeiten gibt, die sowohl den Malerbetrieben als auch anderen Gewerbezweigen, z.B. dem Baugewerbe, dem Raumausstattergewerbe oder auch dem Parkettlegerhandwerk, zuzurechnen sind (vgl. BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 - zu II 2 c der Gründe, NZA 1997, 948 [BAG 22.01.1997 - 10 AZR 223/96] ).

    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dient § 1 Nr. 2 Abs. 6 Buchst. c RTV-Maler der Vermeidung von Tarifkonkurrenzen mit den Tarifverträgen des Baugewerbes (vgl. BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 - zu II 2 c der Gründe, NZA 1997, 948 [BAG 22.01.1997 - 10 AZR 223/96] ; BAG 1. August 2007 - 10 AZR 369/06 - Rn. 20, AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; im Anschluss daran Hess. LAG 20. Juli 2011 - 18 Sa 1475/10 - Rn. 83, Juris).

    Was unter einem "Betrieb des Baugewerbes" zu verstehen sei, richte sich nach den Tarifverträgen im Baugewerbe, also nach § 1 Abs. 2 Abschn. II bis VII VTV-Bau (vgl. BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 - zu II 2 c der Gründe, NZA 1997).

  • BAG, 01.08.2007 - 10 AZR 369/06

    Malerhandwerk - Ausführung von Putzarbeiten

    Diese Regelung zeigt, dass die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes bemüht sind, Tarifkonkurrenzen zwischen den Bautarifverträgen und den Tarifverträgen für das Maler- und Lackiererhandwerk zu vermeiden (vgl. BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 - BAGE 85, 81, 91).

    In diesem Handwerk, einem Baunebengewerbe, werden in erheblichem Umfang Tätigkeiten verrichtet, die sowohl als Bautätigkeiten iSd. Bautarifverträge als auch als Tätigkeiten des Maler- und Lackiererhandwerks einzuordnen sind (BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 - BAGE 85, 81, 91).

  • BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 182/03

    Sozialkassen im Baugewerbe - Kugelstrahlarbeiten

  • LAG Hessen, 04.05.2018 - 10 Sa 1659/17

    1. Arbeiten an Schiffen fallen nach traditionellem Verständnis der beteiligten

  • BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 246/06

    Baugewerbe - Wasserbau - Verlegen und Verschweißen von Folien

  • LAG Hessen, 24.01.2020 - 10 Sa 71/19

    Zuordnung von 'Sowohl-als-auch-Tätigkeiten' unter den VTV Baugewerbe

  • LAG Hessen, 05.03.2019 - 12 Sa 525/18
  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 698/05

    Leitplankenmontage und -reparatur als bauliche Tätigkeit

  • BAG, 20.04.2005 - 10 AZR 282/04

    Baugewerbe - Montage vorgefertigter Kabelträgersysteme

  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 321/05

    Holztreppenbauarbeiten als bauliche Leistung

  • BSG, 24.06.1999 - B 11/10 AL 7/98 R

    Winterbauförderung - Umlagepflicht - Bauwerk - Bauleistung - Baugewerbe -

  • LAG Hessen, 12.06.2020 - 10 Sa 1537/19

    1. Arbeiten an Schiffen fallen nach traditionellem Verständnis der beteiligten

  • BAG, 26.09.2001 - 10 AZR 669/00

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Kabelleitungstiefbauarbeiten

  • LAG Hessen, 18.11.2003 - 15 Sa 2747/98

    Ermittlung des Geltungsbereichs des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren

  • BAG, 29.09.2004 - 10 AZR 562/03

    Sozialkassen des Baugewerbes - Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung -

  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 458/01

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - VTV, Transportleistungen als Nebenarbeiten

  • BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 483/00

    Treppenbauarbeiten als bauliche Leistung - Modellbauer

  • LAG Hessen, 20.07.2011 - 18 Sa 1475/10

    Bodenbelagsarbeiten - Beiträge nach dem Sozialkassenverfahren des Baugewerbes

  • LAG Hessen, 05.11.2019 - 12 Sa 1304/18

    Für die Abgrenzung zwischen dem Bau- und dem Maler- und Lackierergewerbe kommt es

  • LAG Hessen, 11.08.2017 - 10 Sa 123/17

    Werden an Biogasanlagen und Güllebehälter nach dem Wasserhaushaltsgesetz

  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 115/05

    Holztreppenbauarbeiten als bauliche Leistung

  • LAG Hessen, 29.05.2020 - 10 Sa 1424/19

    1. Die Bereichsausnahme nach § 1 Abs. 2 Abschn. VII Nr. 13 VTV zugunsten von

  • LAG Hessen, 25.04.2012 - 18 Sa 628/08

    Inanspruchnahme auf Auskunft - Subunternehmer

  • LAG Niedersachsen, 07.08.2002 - 10 Ta 242/02

    Rückwirkende Fristwahrung des§ 4 KSchG durch Stellung des

  • LAG Hessen, 27.04.2010 - 12 Sa 1519/09

    Anerkennung von Wartezeiten für Beihilfe-Anwartschaften - Beihilfeleistung - ZVK

  • LAG Hessen, 10.12.2002 - 15 Sa 252/02

    MTV 1991 für das holz- und kunststoffverarbeitende Handwerk im nordwestdeutschen

  • LAG Hessen, 16.09.2003 - 15 Sa 309/03

    Geltungsbereich VTV-Bau, Tarifpluralität; MTV für das holz- und

  • LAG Berlin, 18.12.2002 - 16 Sa 647/02

    - Tiefbaubetrieb und davon getrennter Gartenbaubetrieb in der Hand eines

  • LAG Hessen, 16.09.2003 - 15 Sa 109/03
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