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   BAG, 13.05.1998 - 4 AZR 107/97   

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https://dejure.org/1998,1194
BAG, 13.05.1998 - 4 AZR 107/97 (https://dejure.org/1998,1194)
BAG, Entscheidung vom 13.05.1998 - 4 AZR 107/97 (https://dejure.org/1998,1194)
BAG, Entscheidung vom 13. Mai 1998 - 4 AZR 107/97 (https://dejure.org/1998,1194)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BAT 1975 § 22; ; BAT 1975 § 23; ; VergGr. V b Fallgr. 1 des Teils III Abschnitt K der Anl. 1 a zum BAT

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Angestellten im Schwimmbrückendienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 89, 6
  • BB 1998, 1904
  • NZA-RR 1999, 52
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.1996 - 9 Sa 297/96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BAG, 13.05.1998 - 4 AZR 107/97
    Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - 9 Sa 297/96 -.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. Oktober 1996 - 9 Sa 297/96 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 29.05.1991 - 4 AZR 539/90

    Wärmeverbundsystem und Sozialkassentarifverträge

    Auszug aus BAG, 13.05.1998 - 4 AZR 107/97
    Verwenden die Tarifvertragsparteien in einer Tarifnorm einen Fachbegriff, ist im Zweifel anzunehmen, daß dieser auch im Geltungsbereich dieses Tarifvertrages in seiner allgemeinen fachlichen Bedeutung Geltung haben soll (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats, z. B. Urteil vom 29. Mai 1991 - 4 AZR 539/90 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach dann, wenn die Tarifvertragsparteien einen bestimmten Fachbegriff in eine Tarifnorm einführen, im Zweifel anzunehmen ist, daß er auch im Geltungsbereich dieses Tarifvertrages in seiner allgemeinen fachlichen Bedeutung Geltung haben soll (vgl. Senatsurteile vom 9. November 1988 - 4 AZR 409/88 - AP Nr. 5 zu § 1 Tarifverträge: Seeschiffahrt, m.w.N.; vom 29. Mai 1991 - 4 AZR 539/90 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 224/93

    Außenwohngruppe

    Auszug aus BAG, 13.05.1998 - 4 AZR 107/97
    Der gewollte Inhalt einer Tarifnorm muß damit nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch im Wortlaut einen für Dritte erkennbaren Ausdruck gefunden haben; auf den bloßen Willen der unmittelbar Beteiligten, also der an den Tarifverhandlungen beteiligten Kommissionsmitglieder, kommt es nicht an (Urteile des BAG vom 30. September 1971 - 5 AZR 123/71 - AP Nr. 121 zu § 1 TVG Auslegung; vom 25. August 1982 - 4 AZR 1064/79 - BAGE 39, 321 = AP Nr. 55 zu § 616 BGB; vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 224/93 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Kirchen, m.w.N.).
  • BAG, 30.10.1963 - 4 AZR 354/62

    Archivangestellte - Bibliotheksangestellte - Lückenausfüllung -

    Auszug aus BAG, 13.05.1998 - 4 AZR 107/97
    VI b BAT zuerkannt werden, weil seine Tätigkeit möglicherweise tariflich nicht normierte Merkmale aufweist, die die Anforderungen der genannten Vergütungsgruppe übersteigen, ohne die der Nächsthöheren zu erreichen (Urteil des Senats vom 30. Oktober 1963 - 4 AZR 354/62 - AP Nr. 107 zu § 3 TOA).
  • BAG, 30.09.1971 - 5 AZR 123/71

    Auslegung von Tarifnormen

    Auszug aus BAG, 13.05.1998 - 4 AZR 107/97
    Der gewollte Inhalt einer Tarifnorm muß damit nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch im Wortlaut einen für Dritte erkennbaren Ausdruck gefunden haben; auf den bloßen Willen der unmittelbar Beteiligten, also der an den Tarifverhandlungen beteiligten Kommissionsmitglieder, kommt es nicht an (Urteile des BAG vom 30. September 1971 - 5 AZR 123/71 - AP Nr. 121 zu § 1 TVG Auslegung; vom 25. August 1982 - 4 AZR 1064/79 - BAGE 39, 321 = AP Nr. 55 zu § 616 BGB; vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 224/93 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Kirchen, m.w.N.).
  • BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 865/93

    Begriff des "Anlernens mit zusätzlichen Erfahrungen"

    Auszug aus BAG, 13.05.1998 - 4 AZR 107/97
    Der gewollte Inhalt einer Tarifnorm muß damit nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch im Wortlaut einen für Dritte erkennbaren Ausdruck gefunden haben; auf den bloßen Willen der unmittelbar Beteiligten, also der an den Tarifverhandlungen beteiligten Kommissionsmitglieder, kommt es nicht an (Urteile des BAG vom 30. September 1971 - 5 AZR 123/71 - AP Nr. 121 zu § 1 TVG Auslegung; vom 25. August 1982 - 4 AZR 1064/79 - BAGE 39, 321 = AP Nr. 55 zu § 616 BGB; vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 224/93 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Kirchen, m.w.N.).
  • BAG, 09.11.1988 - 4 AZR 409/88

    Gerichtliche Überprüfung der Zweckmäßigkeit tariflicher Regelungen - Verhältnis

    Auszug aus BAG, 13.05.1998 - 4 AZR 107/97
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach dann, wenn die Tarifvertragsparteien einen bestimmten Fachbegriff in eine Tarifnorm einführen, im Zweifel anzunehmen ist, daß er auch im Geltungsbereich dieses Tarifvertrages in seiner allgemeinen fachlichen Bedeutung Geltung haben soll (vgl. Senatsurteile vom 9. November 1988 - 4 AZR 409/88 - AP Nr. 5 zu § 1 Tarifverträge: Seeschiffahrt, m.w.N.; vom 29. Mai 1991 - 4 AZR 539/90 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus BAG, 13.05.1998 - 4 AZR 107/97
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. z. B. Senatsurteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - BAGE 73, 364 = AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1064/79

    Tarifklausel

    Auszug aus BAG, 13.05.1998 - 4 AZR 107/97
    Der gewollte Inhalt einer Tarifnorm muß damit nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch im Wortlaut einen für Dritte erkennbaren Ausdruck gefunden haben; auf den bloßen Willen der unmittelbar Beteiligten, also der an den Tarifverhandlungen beteiligten Kommissionsmitglieder, kommt es nicht an (Urteile des BAG vom 30. September 1971 - 5 AZR 123/71 - AP Nr. 121 zu § 1 TVG Auslegung; vom 25. August 1982 - 4 AZR 1064/79 - BAGE 39, 321 = AP Nr. 55 zu § 616 BGB; vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 224/93 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Kirchen, m.w.N.).
  • BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 774/09

    Sachgrundlose Befristung bei Angabe eines Sachgrundes im Arbeitsvertrag -

    (aaa) Soweit die Tarifvertragsparteien bestimmte Rechts- und Fachtermini - wie hier "Dauer" und "Zweck" der Befristung - gebrauchen, ist im Zweifel anzunehmen, dass sie diese Begriffe in ihrer zutreffenden rechtlichen oder fachlichen Bedeutung verwenden (vgl. BAG 11. November 2010 - 8 AZR 392/09 - Rn. 20, NZA 2011, 763; 13. Mai 1998 - 4 AZR 107/97 - zu I 5.1.1 der Gründe mwN, BAGE 89, 6 ) .
  • BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 592/11

    Günstigkeitsvergleich von Zuschlägen zum Stundenlohn

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist davon auszugehen, dass Tarifvertragsparteien, wenn sie einen feststehenden Fachbegriff verwenden, diesen auch in seiner allgemeinen Bedeutung angewendet wissen wollen (etwa BAG 10. Juni 2009 - 4 AZR 77/08 - Rn. 29 mwN; 13. Mai 1998 - 4 AZR 107/97 - zu I 5.1.1 der Gründe, BAGE 89, 6) .
  • BSG, 04.03.2009 - B 11 AL 8/08 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitsentgeltanspruch im Insolvenzgeldzeitraum -

    An diese Auslegung ist der Senat indessen nicht gebunden, weil es sich trotz der auf das Land Nordrhein-Westfalen beschränkten Geltung des Restrukturierungstarifvertrags vom 13. November 2002 angesichts übereinstimmend ausgestalteter Tarifvertragsnormen in Niedersachsen um revisibles Recht (§ 162 SGG) handelt (vgl BSG, Urteil vom 12. Dezember 1984 - 7 RAr 16/84 = SozR 4100 § 117 Nr. 14 S 63; BSG, Urteil vom 31. Oktober 1996 - 11 RAr 41/96 = BSGE 79, 197 = SozR 3-4100 § 69 Nr. 3; BSG, Urteil vom 9. Februar 2006 - B 7a/7 AL 48/04 R, RdNr 20), welches einer eigenständigen Auslegung durch das Revisionsgericht nach den für Tarifnormen geltenden Grundsätzen der Gesetzesauslegung zugänglich ist (vgl BAG, Urteil vom 13. Mai 1998 - 4 AZR 107/97 = BAGE 89, 6).
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