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   BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 381/98   

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BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 381/98 (https://dejure.org/1999,2134)
BAG, Entscheidung vom 18.05.1999 - 9 AZR 381/98 (https://dejure.org/1999,2134)
BAG, Entscheidung vom 18. Mai 1999 - 9 AZR 381/98 (https://dejure.org/1999,2134)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Teilnahme an Bildungsveranstaltung - Anspruch eines Arbeitnehmers - Bezahlte Freistellung - Sprachkurs - Mobilitätsverbesserung - Stellenwechsel

  • Judicialis

    BUrlG § 7 Abs. 3; ; GG Art. 12; ; Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz § 1 Abs. 3; ; Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz § 15 Abs. 1; ; ZPO § 256 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freistellung für Sprachkurs - Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BUrlG § 7 Abs. 3; GG Art. 12; Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz § 1 Abs. 3, § 15 Abs. 1; ZPO § 256 Abs. 1
    Bildungsurlaub in Hamburg: Freistellung für Fremdsprachenkurs nur bei arbeitgeberbezogener Verwendbarkeit - Verfassungskonforme Auslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 91, 336
  • MDR 2000, 88
  • NZA 2000, 760
  • NZA 2000, 98
  • BB 2000, 103
  • DB 1999, 2521
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 21.10.1997 - 9 AZR 510/96

    Arbeitnehmerweiterbildung - Sprachkurs

    Auszug aus BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 381/98
    Derartige vergangenheitsbezogene Feststellungsklagen sind nur zulässig, wenn mit ihnen noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft geklärt werden können (BAG 8. Dezember 1992 - 9 AZR 113/92 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 19; 15. Juni 1993 - 9 AZR 261/90 - BAGE 73, 225; 21. Oktober 1997 - 9 AZR 510/96 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 23 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 26).

    Der Senat hat eine hinreichende Verantwortungsbeziehung des Arbeitgebers zur beruflichen Weiterbildung seiner Beschäftigten dann angenommen, wenn diese Arbeitnehmer die durch die Bildungsveranstaltung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auch im bestehenden Arbeitsverhältnis nutzen und so dem Arbeitgeber ein Mindestmaß an greifbaren Vorteilen verschaffen können (vgl. Senatsurteil 15. Juni 1993 - 9 AZR 261/90 - BAGE 73, 225; 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - BAGE 74, 99; 21. Oktober 1997 - 9 AZR 510/96 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 23 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 26).

    Nach der Senatsrechtsprechung begründet die Aneignung von Vorratswissen ohne absehbare Verwendbarkeit im Arbeitsverhältnis keine Freistellungsverpflichtung des Arbeitgebers (vgl. Senatsurteil vom 21. Oktober 1997 - 9 AZR 510/96 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 23 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 26).

  • BAG, 08.12.1992 - 9 AZR 113/92

    Freistellung am Rosenmontag - unzulässige Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 381/98
    Derartige vergangenheitsbezogene Feststellungsklagen sind nur zulässig, wenn mit ihnen noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft geklärt werden können (BAG 8. Dezember 1992 - 9 AZR 113/92 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 19; 15. Juni 1993 - 9 AZR 261/90 - BAGE 73, 225; 21. Oktober 1997 - 9 AZR 510/96 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 23 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 26).

    Insoweit unterscheidet sich dieser Rechtsstreit von dem ausschließlich vergangenheitsorientierten Feststellungsantrag, den der Senat im Urteil vom 8. Dezember 1992 (aaO) als unzulässig beurteilt hat.

  • BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 100/97

    Bildungsurlaub - berufliche Weiterbildung

    Auszug aus BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 381/98
    Für § 15 Abs. 1 Hamburgisches BildungsurlaubsG gilt nichts anderes (vgl. Senatsurteil 17. Februar 1998 - 9 AZR 100/97 - AP BildungsurlaubsG Hamburg § 1 Nr. 1 = EzA BiUrlG HA § 1 Nr. 1).

    Zur Erhaltung, Verbesserung und Erweiterung der Mobilität werden auch die gegenwärtigen und künftigen Arbeitsmöglichkeiten in anderen Betrieben des Unternehmens und Konzerns einbezogen (vgl. Senatsurteil 17. Februar 1998 - 9 AZR 100/97 - aaO).

  • LAG Hamburg, 16.04.1998 - 1 Sa 48/97

    Spanisch-Sprachkurs ohne irgendeinen beruflichen Bezug kein Bildungsurlaub zur

    Auszug aus BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 381/98
    Landesarbeitsgericht Hamburg - 1 Sa 48/97 -.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 16. April 1998 - 1 Sa 48/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 261/90

    Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen - Sprachkurs: Italienisch für

    Auszug aus BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 381/98
    Derartige vergangenheitsbezogene Feststellungsklagen sind nur zulässig, wenn mit ihnen noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft geklärt werden können (BAG 8. Dezember 1992 - 9 AZR 113/92 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 19; 15. Juni 1993 - 9 AZR 261/90 - BAGE 73, 225; 21. Oktober 1997 - 9 AZR 510/96 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 23 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 26).

    Der Senat hat eine hinreichende Verantwortungsbeziehung des Arbeitgebers zur beruflichen Weiterbildung seiner Beschäftigten dann angenommen, wenn diese Arbeitnehmer die durch die Bildungsveranstaltung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auch im bestehenden Arbeitsverhältnis nutzen und so dem Arbeitgeber ein Mindestmaß an greifbaren Vorteilen verschaffen können (vgl. Senatsurteil 15. Juni 1993 - 9 AZR 261/90 - BAGE 73, 225; 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - BAGE 74, 99; 21. Oktober 1997 - 9 AZR 510/96 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 23 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 26).

  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 411/89

    Arbeitnehmerweiterbildung im Nordrhein-Westfalen - Kurs: "Rund um den

    Auszug aus BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 381/98
    Die Korrektur einer fehlerhaften Rechtsauffassung kann nicht als Diskriminierung angesehen werden (vgl. Senatsurteil vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 411/89 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 5 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 12).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 890/84

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die durch das Gesetz des Landes Hessen

    Auszug aus BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 381/98
    Zu dem vergleichbaren § 1 Abs. 2 AWbG hat das Bundesverfassungsgericht erkannt, daß der Eingriff in die Freiheit der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufungsausübung des Arbeitgebers auch dann im Verhältnis zu dem vom Gesetzgeber verfolgten Zweck liege, wenn eine hinreichende Verantwortung bestehe, die die Belastung mit dem Freistellungs- und Entgeltanspruch der weiterzubildenden Arbeitnehmer rechtfertige (BVerfG 15. Dezember 1987 - 1 BvR 563/85 ua. - BVerfGE 77, 308, und daran anschließend 11. Februar 1992 - 1 BvR 890/84 - BVerfGE 85, 226; 15. Juli 1997 - 1 BvL 20/94 u. 1 BvL 6/96 - BVerfGE 96, 260).
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 381/98
    Zu dem vergleichbaren § 1 Abs. 2 AWbG hat das Bundesverfassungsgericht erkannt, daß der Eingriff in die Freiheit der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufungsausübung des Arbeitgebers auch dann im Verhältnis zu dem vom Gesetzgeber verfolgten Zweck liege, wenn eine hinreichende Verantwortung bestehe, die die Belastung mit dem Freistellungs- und Entgeltanspruch der weiterzubildenden Arbeitnehmer rechtfertige (BVerfG 15. Dezember 1987 - 1 BvR 563/85 ua. - BVerfGE 77, 308, und daran anschließend 11. Februar 1992 - 1 BvR 890/84 - BVerfGE 85, 226; 15. Juli 1997 - 1 BvL 20/94 u. 1 BvL 6/96 - BVerfGE 96, 260).
  • BAG, 03.08.1989 - 8 AZR 249/87

    Aus- und Fortbildung: Arbeitnehmerweiterbildung in NRW - Lohnfortzahlungspflicht

    Auszug aus BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 381/98
    Das hat der erkennende Senat bereits für die vergleichbaren Anerkennungsbescheide nach § 9 AWbG NRW (BAG 3. August 1989 - 8 AZR 249/87 - BAGE 62, 280) und zu § 9 Abs. 7 HBUG (Senatsurteil 9. Februar 1993 - 9 AZR 203/90 - AP BildungsurlaubsG Hessen § 1 Nr. 1 = EzA HBUG § 9 Nr. 1) erkannt.
  • BAG, 09.02.1993 - 9 AZR 203/90

    Bildungsurlaub nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz

    Auszug aus BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 381/98
    Das hat der erkennende Senat bereits für die vergleichbaren Anerkennungsbescheide nach § 9 AWbG NRW (BAG 3. August 1989 - 8 AZR 249/87 - BAGE 62, 280) und zu § 9 Abs. 7 HBUG (Senatsurteil 9. Februar 1993 - 9 AZR 203/90 - AP BildungsurlaubsG Hessen § 1 Nr. 1 = EzA HBUG § 9 Nr. 1) erkannt.
  • BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 240/90

    AWbG NW - politische Weiterbildung

  • BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvL 20/94

    Normwiederholung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.04.2019 - 10 Sa 2076/18

    Bildungsurlaub - berufliche Weiterbildung - Yoga - Entspannungstechniken

    Denn das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahre 1987 entschieden, dass es den Fachgerichten obliegt, bei thematisch umstrittenen Bildungsveranstaltungen zu erkennen, ob diese inhaltlich den gesetzlichen Zielvorgaben der beruflichen und politische Weiterbildung entsprechen (BVerfG vom 15. Dezember 1987 - 1 BvR 563/85 u.a.; BAG vom 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90; so auch BAG vom 18. Mai 1999 - 9 AZR 381/98 m.w.N.).
  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 104/04

    Bildungsurlaub - Allgemeine Bildung

    (1) Veranstaltungen dienen der beruflichen Weiterbildung, wenn sie Kenntnisse für den ausgeübten Beruf vermitteln oder jedenfalls Kenntnisse vermitteln, die im erlernten oder ausgeübten Beruf verwendet werden können (BAG 18. Mai 1999 - 9 AZR 381/98 - BAGE 91, 336).

    Sie betrifft die Anforderungen, die an eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung nach nordrhein-westfälischem, hessischem und Hamburger Landesrecht (vgl. Senat 15. Juni 1993 - 9 AZR 261/90 - BAGE 73, 225; 21. Oktober 1997 - 9 AZR 510/96 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 23 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 26; 17. Februar 1998 - 9 AZR 100/97 - AP BildungsurlaubsG Hamburg § 1 Nr. 1 = EzA BildUG-Hamburg § 1 Nr. 1; 18. Mai 1999 - 9 AZR 381/98 - BAGE 91, 336) zu stellen sind.

  • LAG Niedersachsen, 20.01.2004 - 13 Sa 1042/03

    Anspruch auf Freistellung für die Teilnahme an Sprachkursen für Schwedisch nach

    Der beruflichen Weiterbildung dienen Veranstaltungen, die Kenntnisse für den ausgeübten Beruf vermitteln, oder die Kenntnisse vermitteln, die im erlernten oder ausgeübten Beruf verwendet werden können (BAG vom 15.06.1993, 9 AZR 261/90, EzA § 7 AWbG Nordrhein-Westfalen Nr. 48; BAG vom 18.05.1999, 9 AZR 381/98, EzA § 1 BiUrlG HA Nr. 2).
  • VG Gera, 04.05.2022 - 2 K 942/21

    Kostenersatz für Einsatzmaßnahmen der thüringischen Feuerwehr

    Insoweit kann zusammenfassend auf eine Urteilsanmerkung von Heinze/Ricken/Giesen, Das Sachleistungsprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung, NZA 2000, 760, verwiesen werden:.
  • VG Gera, 04.05.2022 - 2 K 945/21

    Feuerwehrkosten

    Insoweit kann zusammenfassend auf eine Urteilsanmerkung von Heinze/Ricken/Giesen, Das Sachleistungsprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung, NZA 2000, 760, verwiesen werden: " ...Eine derartige Zahlungspflicht ergebe sich insbesondere nicht aus der Gebührensatzung, da diese die Kostenträger nicht erfasste, sondern nur die transportierten Personen und jene Personen, die den Krankentransport veranlasst haben.
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