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   BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 420/98   

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BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 420/98 (https://dejure.org/1999,1202)
BAG, Entscheidung vom 09.11.1999 - 3 AZR 420/98 (https://dejure.org/1999,1202)
BAG, Entscheidung vom 09. November 1999 - 3 AZR 420/98 (https://dejure.org/1999,1202)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    BetrAVG § 16

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 16
    Anpassung von Betriebsrenten nach Stilllegung eines einzelkaufmännischen Unternehmens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 16
    Anpassung von Betriebsrenten nach Stillegung eines einzelkaufmännischen Unternehmens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 16; BGB § 1922
    Betriebliche Altersversorgung: Anpassung durch Rentnergesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Pflicht zur Anpassung einer Betriebsrente nach § 16 BetrAVG der Witwe eines Einzelunternehmers, die dessen Betrieb nicht mehr weiterführt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 92, 349
  • ZIP 2000, 1505
  • NZA 2000, 1057
  • VersR 2000, 1171
  • DB 1999, 2522
  • DB 2000, 1867
  • JR 2001, 44
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 23.10.1996 - 3 AZR 514/95

    Betriebsrentenanpassung durch Rentnergesellschaft

    Auszug aus BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 420/98
    Auch nach Einstellung seiner unternehmerischen Aktivitäten sind der frühere Arbeitgeber und sein Rechtsnachfolger nicht verpflichtet, die Anpassungslasten durch Eingriffe in die Vermögenssubstanz zu finanzieren (Klarstellung zu BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - BAGE 84, 246).

    a) Die gesetzliche Anpassungsprüfungspflicht trifft den früheren Arbeitgeber oder dessen Erben unabhängig davon, ob sie das Beschäftigungsunternehmen fortführen (so für den Fall einer sogenannten Rentnergesellschaft Senatsurteil 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - BAGE 84, 246, mit insoweit zustimmender Anmerkung Kemper; ebenso Blomeyer EWiR 1997, 732; Höfer BetrAVG Stand 1999 § 16 Rn. 3592.15; Blomeyer/Otto BetrAVG 2. Aufl. § 16 Rn. 216).

    Ein Eingriff in die Substanz des übernommenen Vermögens kann vom Versorgungschuldner auch dann nicht verlangt werden, wenn das Unternehmen des früheren Arbeitgebers nicht weitergeführt wird (ebenso Kemper Anm. AP BetrAVG § 16 Nr. 36, zu 2.5; Blomeyer EWiR 1997, 732; offen gelassen: Senatsurteil 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - BAGE 84, 246, 252 f.).

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 420/98
    Einer Wiederherstellung der Kaufkraft kann der Arbeitgeber ganz oder teilweise ablehnen, wenn und soweit hierdurch sein Unternehmen übermäßig belastet würde (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. BAG 16. Dezember 1976 - 3 AZR 795/75 - BAGE 28, 279; zuletzt grundlegend 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 11).

    Ein privatisierender früherer Unternehmer und sein Erbe sind im Verhältnis zu ihren Betriebsrentnern auch in diesem Punkt grundsätzlich nicht anders zu behandeln, als sie als aktive Unternehmer zu behandeln gewesen wären (vgl. hierzu BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 11).

  • LAG Hamm, 03.02.1998 - 6 Sa 727/96

    Anpassung einer Betriebsrente; Übermäßige Belastung eines Unternehmens;

    Auszug aus BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 420/98
    3 AZR 420/98 6 Sa 727/96.

    Auf die Revision beider Parteien wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 3. Februar 1998 - 6 Sa 727/96 - aufgehoben.

  • BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 795/75

    Betriebliche Altersversorgung: Inflationsausgleich

    Auszug aus BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 420/98
    Einer Wiederherstellung der Kaufkraft kann der Arbeitgeber ganz oder teilweise ablehnen, wenn und soweit hierdurch sein Unternehmen übermäßig belastet würde (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. BAG 16. Dezember 1976 - 3 AZR 795/75 - BAGE 28, 279; zuletzt grundlegend 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 11).
  • BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 358/06

    Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten

    Bereits im Urteil vom 9. November 1999 (- 3 AZR 420/98 - BAGE 92, 349, zu III 4 c der Gründe) hat der Senat darauf hingewiesen, dass diese Tabellen einen interessengerechten Risikozuschlag enthalten.

    Im Urteil vom 9. November 1999 (- 3 AZR 420/98 - BAGE 92, 349) hat sich der Senat nicht mit der Frage befasst, ob die Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung durch Geldanlagen erfolgen muss oder auf einem anderen Weg erfolgen kann.

    In diesem Zusammenhang ließ der Senat "dahinstehen, ob nicht sogar eine Pflicht zu konservativer Geldanlage besteht, wenn in erheblichem Umfang Betriebsrenten zu finanzieren sind" (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 420/98 - aaO, zu III 4 a der Gründe).

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 51/12

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners -

    c) Aus den Urteilen des Senats vom 9. November 1999 (- 3 AZR 420/98 - BAGE 92, 349) und vom 26. Oktober 2010 (- 3 AZR 502/08 -) folgt entgegen der Rechtsansicht des Klägers nichts anderes.

    Zum anderen bestätigen beide Entscheidungen, dass es im Rahmen der Anpassungsprüfung auf die Ertragslage des Versorgungsschuldners im Ganzen ankommt (BAG 26. Oktober 2010 - 3 AZR 502/08 - Rn. 56; 9. November 1999 - 3 AZR 420/98 - zu I 2 der Gründe, aaO).

  • LAG Hamm, 21.05.2002 - 6 Sa 1308/00

    Anpassung der Betriebsrente bei stillgelegtem einzelkaufmännischen Unternehmen

    Das Bundesarbeitsgericht (3 AZR 420/98) hat auf die Revision beider Parteien das Urteil des erkennenden Gerichts aufgehoben und zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das erkennende Gericht zurückverwiesen.

    Die Pflicht zur Anpassung einer Betriebsrente nach § 16 BetrAVG trifft auch den Erben des ehemals einzelkaufmännisch tätigen früheren Arbeitgebers, selbst wenn er dessen Geschäft nicht weiterführt (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 420/98; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 474/98).

    Besteht diese Möglichkeit nicht, weil der Einzelkaufmann eine solche Trennung nicht vorgenommen hat, oder erscheint die vorgenommene Trennung ausnahmsweise missbräuchlich, kann eine andere Betrachtung geboten sein (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 474/98; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 420/98).

    Beurteilungsmaßstab für die Anpassungsfähigkeit des oder der Erben ist deshalb auch nicht die Ertrags7kraft des Nachlasses als Ganzen, sondern des geerbten Unternehmensvermögens (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 474/98; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 420/98).

    Die gesetzliche Anpassungsprüfungspflicht trifft den früheren Arbeitgeber oder dessen Erben unabhängig davon, ob sie das Beschäftigungsunternehmen fortführen (BAG 23.10.1996 - 3 AZR 514/95; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 474/98; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 420/98).

    Sie ist zum Anpassungsstichtag gesondert zu ermitteln und dem Anpassungsbedarf gegenüberzustellen (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 474/98; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 420/98).

    Ein Eingriff in die Substanz des übernommenen Vermögens kann vom Versorgungsschuldner auch dann nicht verlangt werden, wenn das Unternehmen des früheren Arbeitgebers nicht weitergeführt wird (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 474/98; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 420/98).

    Zu dessen Ermittlung sind auch nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts die "aktuellen" Richttafeln zu Grunde zu legen (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 420/98; krit. Heubeck, Betriebliche Altersversorgung 2/99, S.42 r.Sp.).

  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 502/08

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Rentner- oder

    Auch ihnen ist entgegen der Auffassung des Klägers eine angemessene Eigenkapitalverzinsung zuzubilligen (vgl. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 420/98 - zu III der Gründe, BAGE 92, 349; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu II 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40; noch offengelassen von BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 84, 246) .

    Für einen Zuschlag, wie er bei aktiven Arbeitgebern vorzunehmen ist, deren in das Unternehmen investiertes Eigenkapital einem erhöhten Risiko ausgesetzt ist, besteht kein Anlass (vgl. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 420/98 - zu III 4 b aa der Gründe, BAGE 92, 349 für die "privatisierende" Erbin eines einzelkaufmännischen Unternehmens) .

    bb) Gegenteiliges ergibt sich nicht aus dem Urteil des Senats vom 9. November 1999 (- 3 AZR 420/98 - BAGE 92, 349) .

  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 455/15

    Betriebsrentenanpassung - aktive latente Steuern

    Aus den Urteilen des Senats vom 9. November 1999 (- 3 AZR 420/98 - BAGE 92, 349) und vom 26. Oktober 2010 (- 3 AZR 502/08 -) folgt nichts anderes.
  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02

    Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens

    Vom Versorgungsschuldner kann nicht verlangt werden, daß er zur Finanzierung einer Betriebsrentenanpassung in die Vermögenssubstanz des Unternehmens eingreift (vgl. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 420/98 - BAGE 92, 349, 355).
  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 287/00

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalausstattung

    Vom Versorgungsschuldner kann nicht verlangt werden, daß er zur Finanzierung einer Betriebsrentenanpassung in die Vermögenssubstanz eingreift (vgl. ua. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 420/98 - BAGE 92, 349, 355 mwN).
  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 503/08

    Betriebsrentenanpassung - Abwicklungs- oder Rentnergesellschaft -

    Auch ihnen ist entgegen der Auffassung des Klägers eine angemessene Eigenkapitalverzinsung zuzubilligen (vgl. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 420/98 - zu III der Gründe, BAGE 92, 349; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu II 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40; noch offengelassen von BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 84, 246) .

    Für einen Zuschlag, wie er bei aktiven Arbeitgebern vorzunehmen ist, deren in das Unternehmen investiertes Eigenkapital einem erhöhten Risiko ausgesetzt ist, besteht kein Anlass (vgl. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 420/98 - zu III 4 b aa der Gründe, BAGE 92, 349 für die "privatisierende" Erbin eines einzelkaufmännischen Unternehmens).

    bb) Gegenteiliges ergibt sich nicht aus dem Urteil des Senats vom 9. November 1999 (- 3 AZR 420/98 - BAGE 92, 349) .

  • LAG Hamm, 10.07.2001 - 6 Sa 1797/99
    Ausgehend von der Feststellung, dass die "Rentnergesellschaft" aus einem aktiven erwerbswirtschaftlichen Unternehmen hervorgegangen ist, und der weiteren Überlegung, dass noch ein entsprechender Vermögensstock - zumindest zur Erfüllung der Versorgungslasten - vorhanden ist, stellt das Bundesarbeitsgericht auf die Ertragslage dieses Vermögens ab (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 420/98).

    Soweit hieraus Erträge erwirtschaftet werden, seien sie in vollem Umfang zur Finanzierung der Anpassungslast heranzuziehen (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 420/98).

    Der Dreijahreszeitraum aus § 16 BetrAVG bietet keine ausreichende Grundlage, wie das Bundesarbeitsgericht selbst bei Anpassungsprüfüngen im Hinblick auf Rentnergesellschaften zutreffend erkannt hat (BAG BAG 09.11.1999 - 3 AZR 420/98).

  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01

    Anpassung Betriebsrenten bei Abwicklungsgesellschaft

    Auch den Erben eines ehemals einzelkaufmännisch tätigen früheren Arbeitgebers treffen die Pflichten nach § 16 BetrAVG, selbst wenn er das Geschäft des Erblassers nicht weiterführt (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 420/98 - BAGE 92, 349 ff.).

    In seinem Urteil vom 9. November 1999 (- 3 AZR 420/98 - BAGE 92, 349, 355 ff.) hat der Senat jedoch entschieden, daß auch nach Einstellung seiner unternehmerischen Aktivitäten der Versorgungsschuldner nicht verpflichtet ist, die Anpassungslasten durch Eingriffe in die Vermögenssubstanz zu finanzieren und daß er darüber hinaus wie ein aktiver Unternehmer eine angemessene Verzinsung seines Eigenkapitals in Anspruch nehmen kann, bevor er zusätzliche Versorgungslasten durch Anpassung der Betriebsrenten an die Kaufkraftentwicklung übernimmt.

  • BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 952/12

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners -

  • LAG Köln, 01.12.2011 - 7 Sa 88/11

    Betriebliche Altersversorgung; Ablehnung der Anpassung einer Betriebsrente aus

  • LAG Köln, 01.12.2011 - 7 Sa 89/11

    Betriebliche Altersversorgung; Ablehnung der Anpassung der Betriebsrente aus

  • BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 854/12

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners -

  • BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 441/12

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners -

  • BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 296/12

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners -

  • LAG Hamm, 20.05.2008 - 4 Sa 1738/07

    Betriebsrente; Anpassungsverpflichtung; Abwicklungsgesellschaft;

  • LAG Hamm, 20.05.2008 - 4 Sa 1739/07

    Betriebsrente, Anpassungsverpflichtung, Abwicklungsgesellschaft,

  • LAG Hamburg, 28.01.2002 - 4 Sa 20/01

    Höhe der betrieblichen Altersversorgung; Nachholende Anpassung;

  • LAG Hamm, 27.02.2001 - 6 Sa 584/97

    Kenntnisnahme im Termin vorgelegter Schriftsätze und Unterlagen

  • LAG Köln, 20.01.2011 - 13 Sa 611/10

    Berücksichtigung von Eigenkapitalverlusten bei der Betriebsrentenanpassung;

  • LAG Hamm, 04.04.2001 - 6 Sa 584/97

    Nachträgliche Anpassung einer Betriebsrente nach § 16 BetrAVG; Anpassungsprüfung;

  • LAG Hamm, 20.07.2011 - 4 Sa 170/10

    Anspruch auf Betriebsrentenanpassung im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit des

  • ArbG Hamburg, 28.06.2013 - 27 Ca 426/12

    Anspruch auf eine jährliche Rentenanpassung nach der Leistungsrichtlinie einer

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 474/98
  • ArbG Köln, 24.11.2010 - 18 Ca 3918/10

    Betriebsrentenansprüche nach einer Anpassungsentscheidung

  • ArbG Dortmund, 16.12.2004 - 3 Ca 4213/04

    Anpassung einer Betriebsrente

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