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   BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 637/98   

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https://dejure.org/2000,389
BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 637/98 (https://dejure.org/2000,389)
BAG, Entscheidung vom 19.01.2000 - 5 AZR 637/98 (https://dejure.org/2000,389)
BAG, Entscheidung vom 19. Januar 2000 - 5 AZR 637/98 (https://dejure.org/2000,389)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    EFZG § 4 Abs. 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 162 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EFZG § 4 Abs. 1; BGB §§ 133, 157, 162 Abs. 1
    Arbeitsunfähigkeit und Anspruch auf Jahresleistungs- und Punktprämie eines Berufsfußballspielers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 93, 212
  • NZA 2000, 771
  • BB 2000, 1358
  • SpuRt 2001, 118
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Düsseldorf, 10.06.1998 - 12 Sa 497/98

    Entgeltfortzahlung bei Krankheit - Jahresleistungsprämie und Spielprämie im

    Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 637/98
    Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 12 Sa 497/98 -.

    5 AZR 637/98 12 Sa 497/98.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. Juni 1998 - 12 Sa 497/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 22.08.1984 - 5 AZR 539/81

    Liznezfußballspieler - Pflichtspiele - Jahresprämie - Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 637/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht der gesetzliche Entgeltfortzahlungsanspruch aber nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung und damit den Verlust des Gehaltsanspruchs war (BAG 22. August 1984 - 5 AZR 539/81 - AP BGB § 616 Nr. 65 mwN auch aus der Literatur).
  • BAG, 17.01.1979 - 5 AZR 498/77

    Lizenzfußballspieler der Bundesligen - Angestellte - Statuten des Deutschen

    Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 637/98
    Zwar war der Kläger als Berufsfußballspieler in einer für die 1. Bundesliga spielenden Mannschaft Arbeitnehmer (dazu BAG 17. Januar 1979 - 5 AZR 498/77 - AP BGB § 611 Berufssport Nr. 2 und seitdem in ständiger Rechtsprechung).
  • BAG, 06.03.1958 - 2 AZR 457/55

    Parteien des Einzelarbeitsvertrages - Behandlung einer außertariflichen Zulage -

    Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 637/98
    b) In der Revisionsinstanz ist nur die Auslegung sogenannter typischer Vertragserklärungen durch das Berufungsgericht voll nachprüfbar (BAGE 4, 354; BAGE 5, 221 und seitdem ständige Rechtsprechung).
  • BAG, 13.07.1956 - 1 AZR 361/54

    Betrieblich Altersversorgung: Auslegung der Ruhhegehaltsvereinbarung, Widerruf

    Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 637/98
    b) In der Revisionsinstanz ist nur die Auslegung sogenannter typischer Vertragserklärungen durch das Berufungsgericht voll nachprüfbar (BAGE 4, 354; BAGE 5, 221 und seitdem ständige Rechtsprechung).
  • BAG, 11.09.2003 - 6 AZR 374/02

    Ausgleich von Arbeitszeitguthaben

    Der Entgeltfortzahlungsanspruch setzt daher voraus, dass die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung ist (BAG st. Rspr., 22. August 2001 - 5 AZR 699/99 - BAGE 98, 375 = AP EntgeltFG § 3 Nr. 11= EzA EntgeltfortzG § 3 Nr. 8; 19. Januar 2000 - 5 AZR 637/98 - BAGE 93, 212 = AP BGB § 611 Berufssport Nr. 19 = EzA EntgeltfortzG § 4 Nr. 3).
  • BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 312/16

    Befristung des Arbeitsvertrags eines Lizenzspielers der Fußball-Bundesliga

    (a) Die Entscheidung eines Trainers, einen Spieler nicht einzusetzen, hält sich jedenfalls dann im Rahmen seines Ermessens, wenn sie aus sportlichen Gründen getroffen wird (BAG 19. Januar 2000 - 5 AZR 637/98 - zu II 2 der Gründe, BAGE 93, 212) .
  • ArbG Mainz, 19.03.2015 - 3 Ca 1197/14

    Befristung von Arbeitsverträgen im Spitzensport - Ungewissheit der

    In der von dem beklagten Verein zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hat dieses unter sportlichen Gründen unter anderem die Möglichkeit gefasst, die Spielerfahrung für andere Torhüter zu ermöglichen (Urteil vom 19.01.2000 - 5 AZR 637/98 - juris, Rz 25).

    In Übereinstimmung auch mit der oben zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (5 AZR 637/98 a.a.O) dürfen auch perspektivische, die weitere Entwicklung der Spieler berücksichtigende, Kriterien eine Rolle spielen.

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