Rechtsprechung
BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Kündigung - Betriebsratsanhörung
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Kündigung - Betriebsratsanhörung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kündigung - Betriebsratsanhörung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 102; KSchG § 1 Abs. 2
Kündigung; Betriebsratsanhörung - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrVG § 102; KSchG § 1 Abs. 2
Betriebsratsanhörung vor betriebsbedingter Kündigung: Abgestufte Darlegungspflicht des Arbeitgebers in bezug auf fehlenden Ersatzarbeitsplatz - Grundsatz der subjektiven Determinierung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 24.02.1998 - 2 Ca 3692/97
- LAG Hamm, 05.11.1998 - 8 Sa 1159/98
- BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98
Papierfundstellen
- BAGE 93, 366
- NJW 2000, 3801
- MDR 2000, 890
- NZA 2000, 761
- BB 2000, 1407
- DB 2000, 1130
Wird zitiert von ... (81) Neu Zitiert selbst (7)
- LAG Hamm, 05.11.1998 - 8 Sa 1159/98
Lokfahrer
Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98
Landesarbeitsgericht Hamm - 8 Sa 1159/98 -.2 AZR 913/98 8 Sa 1159/98.
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 5. November 1998 - 8 Sa 1159/98 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
- BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94
Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung
Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98
a) Das Landesarbeitsgericht ist mit der ständigen Senatsrechtsprechung (BAG 28. Februar 1974 - 2 AZR 455/73 - BAGE 26, 27; 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - BAGE 78, 39, jeweils mwN) davon ausgegangen, daß eine Kündigung nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG nicht nur dann unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Betriebsrat zuvor überhaupt beteiligt zu haben, sondern auch dann, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nach § 102 Abs. 1 BetrVG nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug nachkommt.Der Arbeitgeber genügt der ihm obliegenden Mitteilungspflicht nicht, wenn er den Kündigungssachverhalt nur pauschal, schlagwort- oder stichwortartig umschreibt, ohne die für seine Bewertung maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen (BAG 22. September 1994 aaO).
b) Ebenso zutreffend geht das Landesarbeitsgericht auch davon aus, daß an die Mitteilungspflicht des Arbeitgebers bei der Betriebsratsanhörung nicht dieselben Anforderungen zu stellen sind wie an die Darlegungslast im Kündigungsschutzprozeß, sondern der Grundsatz der sogenannten "subjektiven Determinierung" gilt, dem zufolge der Betriebsrat immer dann ordnungsgemäß angehört worden ist, wenn der Arbeitgeber die aus seiner Sicht tragenden Umstände unterbreitet hat (st. Rspr., etwa BAG 11. Juli 1991 - 2 AZR 119/91 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 57; BAG 22. September 1994 aaO mwN).
- BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 119/91
Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung
Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98
b) Ebenso zutreffend geht das Landesarbeitsgericht auch davon aus, daß an die Mitteilungspflicht des Arbeitgebers bei der Betriebsratsanhörung nicht dieselben Anforderungen zu stellen sind wie an die Darlegungslast im Kündigungsschutzprozeß, sondern der Grundsatz der sogenannten "subjektiven Determinierung" gilt, dem zufolge der Betriebsrat immer dann ordnungsgemäß angehört worden ist, wenn der Arbeitgeber die aus seiner Sicht tragenden Umstände unterbreitet hat (st. Rspr., etwa BAG 11. Juli 1991 - 2 AZR 119/91 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 57;… BAG 22. September 1994 aaO mwN).Die in objektiver Hinsicht unvollständige Unterrichtung hat lediglich mittelbar die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge, wenn der mitgeteilte Sachverhalt zur sozialen Rechtfertigung der Kündigung nicht ausreicht, weil es dem Arbeitgeber verwehrt ist, Gründe nachzuschieben, die nicht Gegenstand der Betriebsratsanhörung waren (BAG 11. Juli 1991 AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 57).
- BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89
Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl
Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98
Die Darlegungspflicht im Rahmen der Betriebsratsanhörung geht regelmäßig nicht weiter als die Darlegungslast im späteren Prozeß (BAG 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 29).Geht der Arbeitgeber davon aus, daß im Betrieb kein geeigneter Arbeitsplatz vorhanden ist, auf dem der zur Kündigung anstehende Arbeitnehmer weiterbeschäftigt werden könnte, so ergibt sich in der Regel schon aus dem Zusammenhang des Anhörungsschreibens für den Betriebsrat mit hinreichender Deutlichkeit, daß eine Kündigung erfolgen soll, weil andere geeignete Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten aus der Sicht des Arbeitgebers nicht bestehen (BAG 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 29).
- BAG, 06.07.1978 - 2 AZR 810/76
Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsgründe - Betriebsrat - Dringende …
Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98
c) Zu den Gründen für die Kündigung, die nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG dem Betriebsrat bei der Anhörung mitzuteilen sind, zählen auch die Gründe, die nach § 102 Abs. 3 Nr. 2 bis 5 BetrVG den Betriebsrat zum Widerspruch berechtigen können (BAG 6. Juli 1978 - 2 AZR 810/76 - BAGE 30, 370).Kommt der Arbeitgeber einem schon im Vorfeld der eigentlichen Anhörung geäußerten berechtigten Verlangen des Betriebsrats nach zusätzlicher Information über die Kündigungsgründe nicht nach, so macht dies die Kündigung unwirksam (vgl. BAG 6. Juli 1979 - 2 AZR 810/76 - BAGE 30, 370).
- BAG, 28.02.1974 - 2 AZR 455/73
Anforderungen an die Wirksamkeit der Betriebsratsanhörung
Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98
a) Das Landesarbeitsgericht ist mit der ständigen Senatsrechtsprechung (BAG 28. Februar 1974 - 2 AZR 455/73 - BAGE 26, 27; 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - BAGE 78, 39, jeweils mwN) davon ausgegangen, daß eine Kündigung nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG nicht nur dann unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Betriebsrat zuvor überhaupt beteiligt zu haben, sondern auch dann, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nach § 102 Abs. 1 BetrVG nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug nachkommt. - BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82
Anhörungsverfahren - Kündigung
Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98
Die Anhörung soll in geeigneten Fällen dazu beitragen, daß es gar nicht zum Ausspruch einer Kündigung kommt (BAG 2. November 1983 - 7 AZR 65/82 - BAGE 44, 201, 206).
- BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01
Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs
Nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG ist eine Kündigung nicht nur dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Betriebsrat überhaupt angehört zu haben, sondern auch dann, wenn er seiner Unterrichtungspflicht nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug nachgekommen ist (Senat 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - BAGE 78, 39; 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 - BAGE 93, 366). - BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 697/01
Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist eine Kündigung nicht erst dann unwirksam, wenn eine Unterrichtung des Betriebsrats ganz unterblieben ist, sondern schon dann, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug nachgekommen ist (BAG 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 - EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 7; 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 - BAGE 93, 366; 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 - BAGE 74, 185).Zudem gilt der Grundsatz der subjektiven Determinierung, demzufolge die Arbeitnehmervertretung immer schon dann ordnungsgemäß angehört worden ist, wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrat die aus seiner Sicht tragenden Gründe mitgeteilt hat (st. Rspr. Senat, zB 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 - EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 7; 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 - BAGE 93, 366).
- BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00
Auflösungsantrag - leitender Angestellter
Der Arbeitgeber genügt der ihm obliegenden Mitteilungspflicht nicht, wenn er den Kündigungssachverhalt nur pauschal, schlag- oder stichwortartig umschreibt, ohne die für die Bewertung maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen (zuletzt BAG 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - BAGE 78, 39; 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 - BAGE 93, 366).Der Sprecherausschuß ist ordnungsgemäß angehört worden, wenn der Arbeitgeber ihm die aus seiner Sicht tragenden Umstände dargestellt hat (…Senat 11. Juli 1991 aaO;… 22. September 1994 aaO; 17. Februar 2000 aaO).
Dem Arbeitgeber ist es im Kündigungsschutzprozeß verwehrt, Gründe nachzuschieben, die nicht Gegenstand der Sprecherausschußanhörung waren (so für die Betriebsratsanhörung BAG 11. Juli 1991 und 17. Februar 2000, aaO).
- BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 656/08
Kündigungsschutz - Betriebsratsmitglied
Besteht aus Sicht des Arbeitgebers keine Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung in einem anderen Betrieb genügt er den Anforderungen des § 102 Abs. 1 BetrVG regelmäßig durch einen entsprechenden (konkludenten) Hinweis (Senat 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 - zu 2 c der Gründe, BAGE 93, 366; 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - zu B II 4 der Gründe, BAGE 65, 61). - BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 141/00
Berichtigung des Rubrums - Kündigungsschutzklage
Auch im Kündigungsschutzprozeß ist der Arbeitgeber zu weiteren Darlegungen nur verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer angibt, wie er sich eine Weiterbeschäftigung vorstellt (BAG 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61; 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 113 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 103).Kommt der Arbeitgeber einem schon im Vorfeld der eigentlichen Anhörung geäußerten berechtigten Verlangen des Betriebsrats nach zusätzlicher Information über die Kündigungsgründe nicht nach, so macht dies die Kündigung unwirksam (vgl. BAG 6. Juli 1979 - 2 AZR 810/79 - BAGE 30, 370; 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 113 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 103).
- BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99
Betriebsbedingte Kündigung
Eine Kündigung ist nicht nur dann nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG unwirksam, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Betriebsrat zuvor überhaupt beteiligt zu haben, sondern auch dann, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nach § 102 Abs. 1 BetrVG nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug nachkommt (st. Rspr., zB BAG 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 - BAGE 74, 185; 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - BAGE 78, 39, jeweils mwN; 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 113 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 103).Daß ein dem Ausgangsfall des Senatsurteils vom 17. Februar 2000 (- 2 AZR 913/98 - aaO) vergleichbarer Sachverhalt vorgelegen hätte, ist nicht festgestellt.
- BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00
Fristlose Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers - Entgegennahme …
Eine Kündigung ist danach nicht erst dann unwirksam, wenn eine Unterrichtung ganz unterblieben ist, sondern schon dann, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug nachkommt (BAG 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 - BAGE 74, 185, 194 f.; 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 - BAGE 93, 366, 369 mwN).Zudem gilt der Grundsatz der subjektiven Determinierung, demzufolge die Arbeitnehmervertretung immer dann ordnungsgemäß angehört worden ist, wenn der Arbeitgeber die aus seiner Sicht tragenden Gründe mitgeteilt hat (st. Rspr., zB BAG 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 - aaO;… vgl. auch Etzel in Lorenzen/Schmitt/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak BPersVG § 79 Rn. 124, 32, 43).
- LAG Hamm, 10.07.2012 - 14 Sa 1711/10
Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus der Auswertung des Arbeitsplatzrechners …
Nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG ist eine Kündigung nicht nur dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Betriebsrat vorher angehört zu haben, sondern auch dann, wenn er seine Unterrichtungspflicht nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug nachgekommen ist (vgl. BAG, 17. Februar 2000, 2 AZR 913/98, NZA 2000, 761 ; 15. November 2001, 2 AZR 380/00, NZA 2002, 970 ). - BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 991/08
Betriebsbedingte Kündigung - Anhörung des Betriebsrats
Der für die Kündigung maßgebende Sachverhalt muss so genau und umfassend beschrieben werden, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in der Lage ist, selbst die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich ein Bild zu machen (Senat 13. Mai 2004 - 2 AZR 329/03 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 110, 331, 334; 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 - zu 2 a der Gründe, BAGE 93, 366, 369 f.). - LAG Düsseldorf, 13.06.2016 - 9 Sa 233/16
Präjudizielle Bindungswirkung eines Verfahrens nach § 104 BetrVG für das …
Der für den Arbeitgeber maßgebende Sachverhalt ist unter Angabe der Tatsachen, aus denen der Kündigungsentschluss hergeleitet wird, so näher zu beschreiben, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden (BAG v. 23.10.2008 - 2 AZR 163/07, BB 2009, 1758; BAG v. 17.02.2000 - 2 AZR 913/98, NZA 2000, 761). - BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 326/02
Kündigung; Stellenstreichung; Darlegungslast
- BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 236/00
Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung (hier: Jahressonderzahlung und …
- LAG Düsseldorf, 03.02.2012 - 6 Sa 1081/11
Kündigung wegen Bezahlung privater Bauleistungen durch Geschäftspartner …
- BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 159/00
Außerordentliche Kündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2010 - 11 Sa 663/08
Anforderungen an die Wirksamkeit einer Betriebsratsanhörung
- LAG Hamm, 20.10.2003 - 19 Sa 1113/03
Anhörung des Betriebsrates bei krankheitsbedingter Kündigung
- BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 380/00
Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten und Kündigungserklärungsfrist
- LAG Düsseldorf, 15.04.2011 - 6 Sa 857/10
Vorzeitige Beendigung des Betriebsratsamtes; Ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung
- LAG Sachsen-Anhalt, 25.06.2002 - 8 Sa 845/01
Hausmeister; Arbeitsverweigerung; Überprüfung elektrischer Geräte
- ArbG Hagen, 06.10.2009 - 1 Ca 1545/09
Bei der Berechnung des Schwellenwertes des § 111 BetrVG (Betriebsänderung) sind …
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2004 - 1 Sa 524/03
Nachschieben von Kündigungsgründen bei vorhandenem Betriebsrat
- LAG Düsseldorf, 25.08.2004 - 12 (3) Sa 1104/04
Sozialauswahl, Sozialdatum, Betriebszugehörigkeit, Berücksichtigung …
- BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 391/99
Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines …
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - 1 Sa 676/05
Kündigung aufgrund Interessenausgleich mit Namensliste - Betriebsratsanhörung
- BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 61/16
Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte
- BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 208/05
Betriebsbedingte Kündigung
- LAG Niedersachsen, 25.05.2004 - 13 Sa 1989/03
Bindung des Berufungsgerichts im arbeitsgerichtlichen Verfahren an korrekte …
- BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 493/01
Krankheitsbedingte Kündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - 1 Sa 673/05
Kündigung aufgrund Interessenausgleich mit Namensliste - Betriebsratsanhörung
- LAG Düsseldorf, 24.05.2007 - 13 Sa 1287/06
Zwei Kündigungsschreiben vom gleichen Tag: Eine oder zwei Kündigungen? …
- LAG Köln, 23.01.2012 - 5 Sa 371/11
Bindung des Berufungsgericht an vom Erstgericht festgestellten Tatsachen; …
- OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - 24 U 190/09
Haftung des gewerkschaftlichen Rechtsbeistandes für fehlerhafte Beratung beim …
- LAG Hamm, 30.11.2011 - 5 Sa 467/11
Fristlose Kündigung bei Manipulation der Dokumentation der Arbeitszeit zugunsten …
- LAG Köln, 13.04.2012 - 5 Sa 551/11
Betriebliches Eingliederungsmanagement
- BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 117/05
Kündigung aus betriebsbedingten Gründen wegen Wegfall der …
- BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 127/05
Kündigung aus betriebsbedingten Gründen wegen Wegfall der …
- LAG Hamm, 17.02.2006 - 10 Sa 1869/05
außerordentliche und ordentliche Kündigung, Arbeitsverweigerung und …
- BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 606/04
Kündigung aus betriebsbedingten Gründen wegen Wegfall der …
- BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 130/05
Kündigung aus betriebsbedingten Gründen wegen Wegfall der …
- LAG Düsseldorf, 26.08.2010 - 13 Sa 337/10
Sozialauswahl; Altersgruppen; Unterhaltspflicht gegenüber Ehegatten
- ArbG Heilbronn, 18.10.2012 - 2 Ca 71/12
Zurückweisung der Kündigung nach § 174 S 1 BGB - Auflösung des …
- LAG Baden-Württemberg, 09.01.2006 - 4 Sa 55/05
Betriebsratsanhörung - Massenentlassung - Vertrauensschutz
- ArbG Düsseldorf, 11.01.2011 - 7 Ca 6409/10
Betriebsübergang bei der Flugzeugreinigung am Flughafen
- LAG Hamm, 16.05.2002 - 8 Sa 1694/01
Kündigung, betriebsbedingte Gründe, Rationalisierung, Substantiierung, …
- LAG Hamm, 27.06.2014 - 18 Sa 67/14
Unkündbarkeit; ordentlich unkündbare Arbeitnehmer; fehlende …
- LAG Nürnberg, 27.11.2013 - 8 Sa 89/13
Kündigung - Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit - Darlegungs- und Beweislast - …
- ArbG Berlin, 11.08.2004 - 7 Ca 6272/04
Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung nach Abschluss eines …
- LAG Hamm, 01.07.2011 - 10 Sa 2223/10
Wirksame außerordentliche Kündigung eines freigestellten Betriebsratsmitglied; …
- LAG Hamm, 07.01.2005 - 10 Sa 1228/04
Außerordentliche Kündigung Unterschlagung eines Betrages für die im Betrieb …
- LAG Düsseldorf, 02.07.2013 - 16 Sa 223/13
Betriebsratsanhörung und Mitteilung der Sozialdaten
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2012 - 11 Sa 309/12
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung
- ArbG Düsseldorf, 09.06.2008 - 2 Ca 1868/08
Verhaltensbedingte Kündigung; Betriebsratsanhörung
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2012 - 6 TaBV 19/12
Änderungskündigung zur vollumfänglichen Flexibilisierung zunächst …
- LAG München, 01.02.2011 - 9 Sa 1133/09
Außerordentliche Kündgiung, angekündigte Krankheit, Arbeitsverweigerung; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2007 - 4 Sa 154/07
Betriebsbedingte Kündigung - Konzernkündigungsschutz - freier Arbeitsplatz - …
- LAG Hamm, 11.05.2007 - 10 Sa 1684/06
ordentliche betriebsbedingte Kündigung eines ehemaligen Betriebsrats, Schließung …
- LAG Hessen, 04.12.2013 - 2 Sa 409/13
Kündigung; Auflösung; Strafanzeige gegen Vorgesetzten
- LAG Düsseldorf, 03.02.2012 - 6 Sa 1001/11
Anforderung an die Begründung der Zustimmungsverweigerung durch die …
- LAG Hessen, 15.09.2006 - 3 Sa 2213/05
Keine betriebsbedingte Kündigung bei Wegfall eines freien Arbeitsplatzes durch …
- LAG Hamm, 16.02.2007 - 13 Sa 1126/06
Kündigung; betriebsbedingt; Interessenausgleich; Namensliste; Anhörung; …
- LAG Niedersachsen, 12.12.2003 - 10 Sa 247/03
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung hinsichtlich richtiger …
- LAG Köln, 17.12.2008 - 3 Sa 1194/08
außerordentliche Kündigung; Betriebsratsanhörung; verfälschende …
- LAG Hamm, 20.09.2001 - 16 Sa 1915/00
Wirksamkeit zweier ordentlicher, aus krankheitsbedingten Gründen ausgesprochener …
- LAG Köln, 11.01.2006 - 3 Sa 19/05
Mitteilungen des Arbeitgebers zum Kündigungsgrund bei Betriebsratsanhörung - …
- LAG Köln, 13.02.2012 - 5 Sa 303/11
Interessenausgleich mit Namensliste im Tendenzbetrieb
- LAG Köln, 25.06.2007 - 2 Sa 189/07
Qualifikation; Beschäftigung auf anderem, freien Arbeitsplatz
- LAG Niedersachsen, 23.09.2005 - 16 Sa 203/05
Aufhebungsvertrag - Abwicklungsvertrag - Abgrenzung
- LAG Hamm, 26.02.2004 - 8 Sa 1897/03
außerordentliche Kündigung, tarifliche Unkündbarkeit, personenbedingte Kündigung, …
- ArbG Siegburg, 20.05.2021 - 5 Ca 2273/20
- LAG Hamm, 23.09.2010 - 15 Sa 237/10
Betriebsänderung durch Personalabbau; betriebsbedingte Kündigung bei …
- LAG Hamm, 08.01.2009 - 10 Sa 1095/09
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei fehlerhafter Betriebsratsanhörung; …
- ArbG Düsseldorf, 27.01.2021 - 3 Ca 6081/20
- ArbG Leipzig, 15.11.2005 - 17 Ca 2088/05
- LAG Niedersachsen, 23.02.2001 - 16 Sa 1427/00
Berufung auf eine fehlerhafte Sozialauswahl; Anhörung des Betriebsrats
- LAG Thüringen, 19.06.2000 - 8 Sa 738/99
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung ; Anhörung des …
- LAG Sachsen-Anhalt, 16.05.2000 - 8 (5) Sa 983/99
Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Beschäftigung bei …
- LAG Sachsen-Anhalt, 16.05.2000 - 8 (5) Sa 982/99
Personalüberhand als dringendes betriebliches Erfordernis; Personalschlüssel für …
- LAG Sachsen-Anhalt, 16.05.2000 - 8 (10) Sa 991/99
Kinderbetreuungseinrichtung; Unternehmerentscheidung zur Personalreduzierung; …
- VG Frankfurt/Main, 12.11.2002 - 9 G 3608/02
Keine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung wenn keine ernsthaften Zweifel …
- LAG Sachsen-Anhalt, 16.05.2000 - 8 (5) Sa 981/99
Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Beschäftigung bei …
- ArbG Siegen, 23.11.2001 - 2 Ca 1681/00
Kündigung wegen chronischem Erschöpfungssyndrom - krankheitsbedingte Fehlzeiten