Rechtsprechung
   BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 1/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,568
BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 1/99 (https://dejure.org/2000,568)
BAG, Entscheidung vom 23.02.2000 - 10 AZR 1/99 (https://dejure.org/2000,568)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 (https://dejure.org/2000,568)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,568) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BAT § 22; ; BAT § 23 Lehrer; ; BAT-O § 11 Satz 2; ; Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum BAT-O § 2 Nr. 3; ; Sonderregelungen für Angestellte als Lehrkräfte (SR 2 l I BAT-O) Nr. 3 a; ; Z... weite Besoldungs-Übergangsverordnung - 2. BesÜV - vom 21. Juni 1991 Anlage 1 Besoldungsgruppe A 11; ; BGB § 612 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Grundschullehrerin im Aufstiegsamt

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT §§ 22, 23 11; BGB § 612a
    Anspruch auf Höhergruppierung wegen Verletzung des Maßregelungsverbots des § 612a BGB durch den Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 58 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 11 Satz 2 BAT-O; § 2 Nr. 3 ÄndTV Nr. 1 zum BAT-O; Nr. 3a SR 2 I I BAT-O; Anl. 1 2. BesÜV v. 21.6.1991; § 612a BGB
    Höhergruppierung/Lehrer/vergütungsrechtliche Gleichbehandlung/Maßregelungsverbot

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 58 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 11 Satz 2 BAT-O; § 2 Nr. 3 ÄndTV Nr. 1 zum BAT-O; Nr. 3a SR 2 I I BAT-O; Anl. 1 2. BesÜV v. 21.6.1991; § 612a BGB
    Höhergruppierung/Lehrer/vergütungsrechtliche Gleichbehandlung/Maßregelungsverbot

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 94, 11
  • MDR 2000, 1079
  • NZA 2001, 680
  • NJ 2000, 557
  • NJ 2000, 558
  • BB 2000, 1580
  • DB 2000, 1921
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94

    Eingruppierung einer Sonderschullehrerin

    Auszug aus BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 1/99
    Ein Anspruch der angestellten Lehrkraft auf Schaffung einer solchen Planstelle besteht nicht (im Anschluß an: BAG 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201; 26. September 1996 - 6 AZR 261/95 - nv.; 23. Juli 1997 - 10 AZR 646/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 63).

    Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach der Rechtsprechung des Vierten Senats (BAG 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP BAT-0 § 2 Nr. 1), der sich auch der Sechste Senat angeschlossen hat (Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - und - 6 AZR 858/94 - AP BAT-O § 11 Nr. 9 und BAGE 83, 201), zulässig.

    "Nach der Rechtsprechung des Vierten Senats (BAGE 76, 264 = AP BAT-O § 11 Nr. 1), der sich der Senat im Urteil vom 13. Juni 1996 (- 6 AZR 858/94 - [AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 45]) insoweit angeschlossen hat, müssen die angestellten Lehrkräfte nach der tariflichen Regelung in § 2 Nr. 3 Satz 2 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 nicht nur die in den Besoldungsgruppen genannten fachlichen und pädagogischen Anforderungen erfüllen.

    b) Nach der Rechtsprechung des Sechsten Senats (Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201) genügt die Klägerin für die Darlegung der haushaltsmäßigen Voraussetzungen für einen Aufstieg von Besoldungsgruppe A 10 nach Besoldungsgruppe A 11 zunächst ihrer Darlegungslast, wenn sie vorträgt, daß im Haushalt Planstellen für vergleichbare beamtete Lehrer zur Verfügung standen und besetzt wurden (§ 138 Abs. 1 ZPO).

  • BAG, 26.09.1996 - 6 AZR 261/95

    Eingruppierungsfeststellungsklage einer Grundschullehrerin - Anwendbarkeit des

    Auszug aus BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 1/99
    Ein Anspruch der angestellten Lehrkraft auf Schaffung einer solchen Planstelle besteht nicht (im Anschluß an: BAG 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201; 26. September 1996 - 6 AZR 261/95 - nv.; 23. Juli 1997 - 10 AZR 646/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 63).

    Auf die vom Bundesarbeitsgericht zugelassene Revision des Beklagten hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Urteil vom 26. September 1996 - 6 AZR 261/95 - das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    a) Im Urteil vom 26. September 1996 - 6 AZR 261/95 - nv., welches im anhängigen Rechtsstreit ergangen ist, hat der Sechste Senat hierzu folgendes ausgeführt:.

    Nach der Rechtsprechung des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 26. September 1996 - 6 AZR 261/95 - nv.) genügt der angestellte Lehrer, der eine Höhergruppierung verlangt, seiner Darlegungslast, wenn er vorträgt, daß im Haushaltsplan Stellen für vergleichbare beamtete Lehrer zur Verfügung standen und besetzt wurden.

  • LAG Sachsen, 03.02.1998 - 7 Sa 1158/96

    Eingruppierung in die richtige Vergütungsgruppe des

    Auszug aus BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 1/99
    Landesarbeitsgericht Sächsisches - 7 Sa 1158/96 -.

    10 AZR 1/99 7 Sa 1158/96.

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 3. Februar 1998 - 7 Sa 1158/96 - insoweit aufgehoben, als es die Klage auf Verzinsung der rückständigen Netto-Differenzbeträge abgewiesen hat.

  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 445/96

    Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage

    Auszug aus BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 1/99
    Wollte man einen Anspruch auf eine solche Neubescheidung überhaupt als zulässig betrachten (vgl. dazu: BAG 2. Dezember 1997 - 9 AZR 445/96 - BAGE 87, 165), könnte dieser der Klägerin nämlich nur dann zustehen, wenn sich auf Grund einer solchen Neubescheidung für sie auch ein Höhergruppierungsanspruch ergeben könnte.
  • BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 312/93

    Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O

    Auszug aus BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 1/99
    "Nach der Rechtsprechung des Vierten Senats (BAGE 76, 264 = AP BAT-O § 11 Nr. 1), der sich der Senat im Urteil vom 13. Juni 1996 (- 6 AZR 858/94 - [AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 45]) insoweit angeschlossen hat, müssen die angestellten Lehrkräfte nach der tariflichen Regelung in § 2 Nr. 3 Satz 2 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 nicht nur die in den Besoldungsgruppen genannten fachlichen und pädagogischen Anforderungen erfüllen.
  • BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 103/92

    Kurzstreik, unverhältnismäßige Aussperrung u. Treueprämie

    Auszug aus BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 1/99
    Diese Beseitigung kann nur dadurch erfolgen, daß der Beklagte der Klägerin die Höhergruppierung ab dem 1. Januar 1995 in gleicher Weise gewährt, wie er es bei den übrigen, mit der Klägerin vergleichbaren Grundschullehrern getan hat, die keine Eingruppierungsklagen eingereicht bzw. anhängige Klagen zurückgenommen hatten (so auch zum Anspruch auf unter Verstoß gegen § 612 a BGB nicht gewährte Treueprämien: BAG 11. August 1992 - 1 AZR 103/92 - BAGE 71, 92 mwN).
  • BAG, 17.11.1960 - 2 AZR 29/57

    Berufungsbegründungsfrist - Verspätete Beweisanträge - Zurückweisung -

    Auszug aus BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 1/99
    Die Annahme, das Landesarbeitsgericht habe den Zinsanspruch in Wahrheit nicht abgewiesen, sondern nur im Sinne des § 321 ZPO übergangen, scheidet daher aus (BAG 17. November 1960 - 2 AZR 29/57 - AP ArbGG 1953 § 67 Nr. 1).
  • BAG, 20.11.1997 - 6 AZR 224/96

    Anspruch auf Vergütung nach der Vergütungsgruppe IV a BAT-O seitens eines an

    Auszug aus BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 1/99
    Ob die Vorgehensweise des Beklagten einen Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz darstellt, was nach der Rechtsprechung des Sechsten Senats (Urteil vom 20. November 1997 - 6 AZR 224/96 - nv.) nicht anzunehmen sein dürfte, brauchte vorliegend nicht entschieden zu werden, weil bereits der Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 612 a BGB zu einer Unwirksamkeit der vom Beklagten getroffenen Maßnahme (nämlich die unterlassene Höhergruppierung der Klägerin ab dem 1. Januar 1995) geführt hat.
  • BAG, 23.07.1997 - 10 AZR 646/95

    Höhergruppierung einer angestellten Lehrerin

    Auszug aus BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 1/99
    Ein Anspruch der angestellten Lehrkraft auf Schaffung einer solchen Planstelle besteht nicht (im Anschluß an: BAG 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201; 26. September 1996 - 6 AZR 261/95 - nv.; 23. Juli 1997 - 10 AZR 646/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 63).
  • BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 16/93

    Tarifvertrag - Eingruppierung angestellter Lehrer - Verweis auf Beamtenregelungen

    Auszug aus BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 1/99
    Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach der Rechtsprechung des Vierten Senats (BAG 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP BAT-0 § 2 Nr. 1), der sich auch der Sechste Senat angeschlossen hat (Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - und - 6 AZR 858/94 - AP BAT-O § 11 Nr. 9 und BAGE 83, 201), zulässig.
  • BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 972/94

    Eingruppierung eines Freundschaftspionierleiters

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

    Es wird teilweise angenommen, er begründe unmittelbar einen Anspruch des Arbeitnehmers auf die vorenthaltene Leistung (BAG 12. Juni 2002 - 10 AZR 340/01 - BAGE 101, 312) und zwar auch dann, wenn der Arbeitgeber den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt habe (BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11).

    cc) Die Vorenthaltung einer freiwilligen Leistung, die anderen Arbeitnehmern gewährt wird, die ein ihnen zustehendes Recht nicht ausgeübt haben, kann als Verstoß gegen § 612a BGB zu beurteilen sein (BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11).

    Auf die Begründetheit des erhobenen Anspruchs kommt es nicht an (BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - aaO).

    Schließlich ist auch nicht zu überprüfen, ob an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts festzuhalten ist, nach der § 612a BGB sowohl ein Handeln als auch ein Unterlassen des Arbeitgebers betrifft (zur unterlassenen Höhergruppierung: BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11; zur Nichtzuweisung von Arbeit: BAG 7. November 2002 - 2 AZR 742/00 - BAGE 103, 265), oder ob ein Unterlassen nur dann erfasst wird, wenn der Arbeitgeber aus anderen Gründen, etwa wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes, zum Handeln verpflichtet ist (so Frantzen Anm. zu BAG 7. November 2002 - 2 AZR 742/00 - RdA 2003, 368).

    In dem vom Zehnten Senat entschiedenen Fall hatte der öffentlich-rechtliche Arbeitgeber eine freiwillige Höhergruppierung davon abhängig gemacht, dass die betroffenen Grundschullehrer keine Klage auf Höhergruppierung erheben oder eine solche zurücknehmen (BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11).

  • BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 254/04

    Abfindung bei Verzicht auf Kündigungsschutzklage

    Das Maßregelungsverbot kann auch verletzt sein, wenn dem Arbeitnehmer Vorteile vorenthalten werden, die der Arbeitgeber anderen Arbeitnehmern gewährt, weil sie ihre Rechte nicht ausgeübt haben (vgl. BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11, zu II 6 der Gründe; 12. Juni 2002 - 10 AZR 340/01 - BAGE 101, 312, zu II 1 a der Gründe; 7. November 2002 - 2 AZR 742/00 - BAGE 103, 265, zu B I 1 d bb (1) der Gründe mwN; ErfK/Preis 5. Aufl. § 612a BGB Rn. 10; MünchKomm-BGB/Müller-Glöge 4. Auf.
  • BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99

    Allgemeiner Auskunftsanspruch

    Danach liegt eine unzulässige Maßregelung bereits dann vor, wenn dem Arbeitnehmer ein Vorteil vorenthalten wird, welcher anderen Arbeitnehmer gewährt wird, die ihre Rechte nicht in entsprechender Weise ausgeübt haben (BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 80; 2. April 1987 - 2 AZR 227/86 - BAGE 55, 190).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht