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   BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 32/99 (A)   

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https://dejure.org/2000,2046
BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 32/99 (A) (https://dejure.org/2000,2046)
BAG, Entscheidung vom 27.06.2000 - 1 ABR 32/99 (A) (https://dejure.org/2000,2046)
BAG, Entscheidung vom 27. Juni 2000 - 1 ABR 32/99 (A) (https://dejure.org/2000,2046)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Bildung eines Europäischen Betriebsrats - Auskunftsanspruch

  • Wolters Kluwer

    Bildung eines Europäischen Betriebsrats - Auskunftsanspruch

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 234; ; Richtlinie 94/45/EG vom 22. September 1994 Art. 4; ; Richtlinie 94/45/EG vom 22. September 1994 Art. 11; ; EBRG § 5; ; EBRG § 8 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bildung eines Europäischen Betriebsrats - Auskunftsanspruch

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EG-Vertrag Art. 234; Richtlinie 94/45/EG des Rats über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitn... ehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen vom 22. 9. 1994 Art. 4, Art. 11; EBRG § 5, §§ 8 ff.
    Auskunftspflichten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Bildung eines Europäischen Betriebsrats - Auslegung der EG-Richtlinie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Auskunftspflicht im Zusammenhang mit der Bildung eines Europäischen Betriebsrats

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auskunftspflicht im Zusammenhang mit der Bildung eines Europäischen Betriebsrats

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 95, 150
  • NZA 2000, 1330
  • BB 2000, 1469
  • BB 2001, 414
  • DB 2000, 1424
  • DB 2001, 50
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 32/99
    Sie waren noch nicht Gegenstand der Auslegung durch den EuGH, ihre Beantwortung ist auch nicht offenkundig (EuGH 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 - C.I.L.F.I.T. - Slg. 1982, 3415, 3430, 3431 Rn. 21; BAG 22. März 2000 - 7 AZR 225/98 - (A) - AP HRG § 57 b Nr. 25).

    Das ist unter Berücksichtigung der Eigenheiten des Gemeinschaftsrechts, der besonderen Schwierigkeiten seiner Auslegung und der Gefahr untereinander abweichender Gerichtsentscheidungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu beurteilen (EuGH 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 - C.I.L.F.I.T., aaO Rn. 16, 21).

  • LAG Hamburg, 30.06.1999 - 8 TaBV 4/99

    Zum Umfang der Auskunftspflicht der zentralen Leitung - § 5 EBRG

    Auszug aus BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 32/99
    1 ABR 32/99 (A) 8 TaBV 4/99 Hamburg.
  • BAG, 22.06.1993 - 1 AZR 590/92

    Quotenregelung zur Frauenförderung - Vereinbarkeit mit nationalem und

    Auszug aus BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 32/99
    Davon wäre nur auszugehen, wenn der Senat überzeugt wäre, daß auch für die Gerichte der übrigen Mitgliedstaaten und den EuGH die gleiche Gewißheit besteht (BAG 22. Juni 1993 - 1 AZR 590/92 - BAGE 73, 269).
  • BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 225/98

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer polnischen Lektorin -

    Auszug aus BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 32/99
    Sie waren noch nicht Gegenstand der Auslegung durch den EuGH, ihre Beantwortung ist auch nicht offenkundig (EuGH 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 - C.I.L.F.I.T. - Slg. 1982, 3415, 3430, 3431 Rn. 21; BAG 22. März 2000 - 7 AZR 225/98 - (A) - AP HRG § 57 b Nr. 25).
  • BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 97/01

    Anrechenbarkeit eines Sozialplananspruchs auf Nachteilsausgleich

    Von einer Anrufung kann es nur absehen, soweit der EuGH über die Auslegungsfrage bereits entschieden hat, oder wenn die zutreffende Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, daß für ernsthafte Zweifel kein Raum besteht (EuGH 6. Oktober 1982 - RS 283/81 C.I.L.F.I.T. - Slg. 1982 S 3415, 3430 ff.; BAG 27. Juni 2000 - 1 ABR 32/99 (A) - BAGE 95, 150; 2. April 1996 - 1 ABR 47/95 - BAGE 82, 349).
  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 693/06

    Betriebsübergang: Bodenpersonal einer Fluglinie auf einem Großflughafen -

    Die Vorlagepflicht des Bundesarbeitsgerichts als letztinstanzliches Gericht nach Art. 234 Abs. 1 Buchst. b, Abs. 3 EG besteht nicht, wenn die zutreffende Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass für ernsthafte Zweifel kein Raum besteht (EuGH 6. Oktober 1982 - 283/81 - [C.I.L.F.I.T.] Slg. 1982, 3415, 3430 f. = AP EWG-Vertrag Art. 177 Nr. 11; BAG 27. Juni 2000 - 1 ABR 32/99 (A) - BAGE 95, 150, 152 = AP EWG-Richtlinie Nr. 94/45 Nr. 1 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 94/45 Nr. 1; 2. April 1996 - 1 ABR 47/95 - BAGE 82, 349, 364 = AP BetrVG 1972 § 87 Gesundheitsschutz Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 87 Bildschirmarbeit Nr. 1).
  • BAG, 30.03.2004 - 1 AZR 7/03

    Nachteilsausgleich - Informationspflicht nach § 118 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 111 S.

    Von einer Anrufung kann es aber absehen, wenn die zutreffende Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass für ernsthafte Zweifel kein Raum besteht (EuGH 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 - [C.I.L.F.I.T.] Slg. 1982, 3415; BAG 27. Juni 2000 - 1 ABR 32/99 (A) - BAGE 95, 150, 155, zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 32/99

    Auskunftsanspruch nach § 5 Abs. 1 EBRG gegen fingierte zentrale Leitung

    Der Senat hat mit Beschluss vom 27. Juni 2000 (- 1 ABR 32/99 (A) - BAGE 95, 150) das Verfahren ausgesetzt und den Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung darüber angerufen, ob die EBR-RL in Fällen wie dem vorliegenden eine Verpflichtung der in der Gemeinschaft tätigen Unternehmen verlangt, dem als zentrale Leitung geltenden Unternehmen die Auskünfte mit dem Inhalt von § 5 Abs. 1 EBRG zu erteilen, und ob diese Pflicht ggf. auch die Bezeichnungen und Anschriften der bei der Bildung des besonderen Verhandlungsgremiums oder der Errichtung des Europäischen Betriebsrats zu beteiligenden Arbeitnehmervertretungen umfasst.
  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 904/08

    Altersgrenze für Flugingenieure - Aussetzung der Verhandlung

    In entsprechender Anwendung dieser Vorschrift ist die Verhandlung auch bis zur Erledigung eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 234 EG (jetzt: Art. 267 AEUV) auszusetzen (BAG 27. Juni 2000 - 1 ABR 32/99 (A) - AP EWG-Richtlinie 94/45 Nr. 1 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 94/45 Nr. 1).
  • BAG, 06.08.2002 - 1 AZR 421/01

    Anrechenbarkeit - Sozialplananspruch - Nachteilsausgleich - Abfindung - Ausgleich

    Von einer Anrufung kann es nur absehen, soweit der EuGH über die Auslegungsfrage bereits entschieden hat, oder wenn die zutreffende Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, daß für ernsthafte Zweifel kein Raum besteht (EuGH 6. Oktober 1982 - RS 283/81 C .I.LF.I.T. - Slg. 1982 S 3415, 3430 ff.; BAG 27. Juni 2000 - 1 ABR 32/99 (A) - BAGE 95, 150; 2. April 1994 - 1 ABR 47/95 - BAGE 82, 349).
  • ArbG Stuttgart, 04.05.2007 - 10 BV 42/05

    Feststellungsklage: Fortgeltung einer geschlossenen Vereinbarungen;

    Es handelt sich vielmehr um einen vorgelagerten Anspruch (vgl. auch BAG v. 27.06.2000, NZA 2000, 1330).
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