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   BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 695/99   

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BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 695/99 (https://dejure.org/2000,469)
BAG, Entscheidung vom 06.07.2000 - 2 AZR 695/99 (https://dejure.org/2000,469)
BAG, Entscheidung vom 06. Juli 2000 - 2 AZR 695/99 (https://dejure.org/2000,469)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kündigungsfrist im Konkurs bei befristetem Arbeitsvertrag

  • meyer-koering.de (Kurzinformation und Zusammenfassung)

    Kündigungsfrist in der Insolvenz bei befristetem Arbeitsverhältnis

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigungsfrist im Konkurs bei befristetem Arbeitsvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 95, 216
  • NJW 2001, 317
  • ZIP 2000, 1941
  • MDR 2000, 1454
  • NZA 2001, 23
  • NZI 2000, 611
  • NZI 2001, 78
  • BB 2000, 1576
  • BB 2000, 2315
  • DB 2000, 1524
  • DB 2000, 2382
  • JR 2001, 132
  • SpuRt 2002, 72
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Düsseldorf, 05.11.1999 - 10 Sa 1247/99

    Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages im Insolvenzfall

    Auszug aus BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 695/99
    Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 10 Sa 1247/99 -.

    2 AZR 695/99 10 Sa 1247/99.

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 5. November 1999 - 10 Sa 1247/99 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.

  • BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 191/98

    Tarifliche Kündigungsfrist in Konkurs oder Insolvenz

    Auszug aus BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 695/99
    Auch der systematische Zusammenhang spricht nachhaltig für die vom Landesarbeitsgericht und der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur vertretene Rechtsauffassung (BAG 16. Juni 1999 - 4 AZR 191/98 - AP InsO § 113 Nr. 3 = EzA InsO § 113 Nr. 9; Grunsky/Moll Arbeitsrecht und Insolvenz Rn. 341; Neef/Schrader Arbeitsrechtliche Neuerungen im Insolvenzfall Rn. 210; Küttner Personalhandbuch 1999, 221 Insolvenz des Arbeitgebers Rn. 8; Hess/Weis/Wienberg Insolvenzarbeitsrecht Rn. 384; Zwanziger Das Arbeitsrecht der Insolvenzordnung § 113 InsO Rn. 11; Kasseler Handbuch/Eisenbeis 6.9 Rn. 85; Hess AR-Blattei Insolvenz I Rn. 32).

    Auch der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts geht davon aus, daß sich § 113 Abs. 1 Satz 2 InsO auf den Fall der Kündigung ohne Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer und darüber hinaus auf jede fristgerechte Kündigung durch den Konkurs- oder Insolvenzverwalter bezieht (BAG 16. Juni 1999 - 4 AZR 191/98 - aaO zu II 1 b der Gründe).

  • BAG, 29.09.1983 - 2 AZR 179/82

    Ordentliche Kündigung - Mitwirkung des Personalrats - Mitwirkungsverfahren -

    Auszug aus BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 695/99
    Die Auslegung von Gesetzen hat zunächst vom Wortlaut auszugehen und sich sodann an dem systematischen Zusammenhang, der Gesetzesgeschichte und dem Normzweck auszurichten, soweit er im Gesetz erkennbaren Ausdruck gefunden hat (Senatsurteile 29. September 1983 - 2 AZR 179/82 - AP BPersVG § 79 Nr. 1 und 3. Dezember 1998 - 2 AZR 425/98 - BAGE 90, 246).
  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 425/98

    Kündigungsfrist im Konkurs

    Auszug aus BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 695/99
    Die Auslegung von Gesetzen hat zunächst vom Wortlaut auszugehen und sich sodann an dem systematischen Zusammenhang, der Gesetzesgeschichte und dem Normzweck auszurichten, soweit er im Gesetz erkennbaren Ausdruck gefunden hat (Senatsurteile 29. September 1983 - 2 AZR 179/82 - AP BPersVG § 79 Nr. 1 und 3. Dezember 1998 - 2 AZR 425/98 - BAGE 90, 246).
  • BAG, 15.11.1990 - 2 AZR 232/90

    Einzelvertragliche Unkündbarkeitsklauseln als "unendlich lange"

    Auszug aus BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 695/99
    Der einzelvertragliche Ausschluß der Kündigung in einem befristeten Arbeitsverhältnis ist schon unter der Geltung des § 22 KO von der Rechtsprechung zutreffend behandelt worden wie die Vereinbarung einer der Dauer der Befristung entsprechenden Kündigungsfrist (Senatsurteil 15. November 1990 - 2 AZR 232/90 - RzK I 5 f Nr. 12, insoweit nicht abgedruckt; zur tariflichen Unkündbarkeit als "unendlich lange" Kündigungsfrist vgl. Senatsurteil 9. Oktober 1997 - 2 AZR 586/96 - RzK IV 5 Nr. 13; vgl. auch BAG 19. Januar 2000 - 4 AZR 70/99 - ZIP 2000, 985).
  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 70/99

    Maßgebliche Kündigungsfrist im Konkurs/in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 695/99
    Der einzelvertragliche Ausschluß der Kündigung in einem befristeten Arbeitsverhältnis ist schon unter der Geltung des § 22 KO von der Rechtsprechung zutreffend behandelt worden wie die Vereinbarung einer der Dauer der Befristung entsprechenden Kündigungsfrist (Senatsurteil 15. November 1990 - 2 AZR 232/90 - RzK I 5 f Nr. 12, insoweit nicht abgedruckt; zur tariflichen Unkündbarkeit als "unendlich lange" Kündigungsfrist vgl. Senatsurteil 9. Oktober 1997 - 2 AZR 586/96 - RzK IV 5 Nr. 13; vgl. auch BAG 19. Januar 2000 - 4 AZR 70/99 - ZIP 2000, 985).
  • BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 586/96
    Auszug aus BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 695/99
    Der einzelvertragliche Ausschluß der Kündigung in einem befristeten Arbeitsverhältnis ist schon unter der Geltung des § 22 KO von der Rechtsprechung zutreffend behandelt worden wie die Vereinbarung einer der Dauer der Befristung entsprechenden Kündigungsfrist (Senatsurteil 15. November 1990 - 2 AZR 232/90 - RzK I 5 f Nr. 12, insoweit nicht abgedruckt; zur tariflichen Unkündbarkeit als "unendlich lange" Kündigungsfrist vgl. Senatsurteil 9. Oktober 1997 - 2 AZR 586/96 - RzK IV 5 Nr. 13; vgl. auch BAG 19. Januar 2000 - 4 AZR 70/99 - ZIP 2000, 985).
  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04

    Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit

    Dabei ist vom Wortlaut, der Entstehungsgeschichte, dem systematischen Gesamtzusammenhang sowie dem Sinn und Zweck, soweit er im Gesetz erkennbar Ausdruck gefunden hat, auszugehen (vgl. BAG 18. Februar 2003 - 1 ABR 2/02 - BAGE 105, 32; 6. Juli 2000 - 2 AZR 695/99 - BAGE 95, 216).
  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 419/07

    Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft

    Dies ergibt die Auslegung der Satzung, die den Regeln über die Auslegung von Normen folgt: Sie hat zunächst vom Wortlaut auszugehen und sich dann an dem systematischen Zusammenhang, der Entstehungsgeschichte und dem Normzweck, soweit er in der Norm erkennbaren Ausdruck gefunden hat, auszurichten (BAG 6. Juli 2000 - 2 AZR 695/99 - BAGE 95, 216; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 151).
  • BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 301/12

    Kündigungsfrist des § 113 Satz 2 InsO bei Elternzeit

    § 113 Satz 2 InsO legt sodann fest, wie sich die für eine solche Kündigung maßgebliche Kündigungsfrist bestimmt (vgl. BAG 6. Juli 2000 - 2 AZR 695/99 - zu II 2 der Gründe, BAGE 95, 216) .
  • LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 363/00

    Betriebsübergang: Keine Anwendbarkeit von § 613a auf ein freies Dienstverhältnis,

    Die Regelungen des § 113 Abs. 1 Satz 1 und 2 InsO sind dahingehend auszulegen, daß befristete und auflösend bedingte Arbeitsverhältnisse selbst dann jederzeit, d.h. während der gesamten Dauer des Insolvenzverfahrens, und bei geringerer Beschäftigungsdauer mit den kurzen gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 Abs. 1 BGB gekündigt werden können, wenn das Recht zur ordentlichen Kündigung nicht ausdrücklich vereinbart worden ist (gegen BAG, Urteil vom 06.07.2000 - 2 AZR 695/99, NZI 2000, 611 = ZinsO 2000, 567 = ZIP 2000, 1941 ).«.

    Sie werde nicht durch eine kürzere gesetzliche Kündigungsfrist verdrängt, die für das Arbeitsverhältnis vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu keinem Zeitpunkt maßgeblich gewesen sei (BAG v. 06.07.2000 - 2 AZR 695/99, NZI 2000, 611 = ZInsO 2000, 567 = ZIP 2000, 1941 ).

    Auf die Frist, die maßgeblich wäre, wenn die Parteien kein befristetes Arbeitsverhältnis vereinbart hätten, stelle § 113 Abs. 1 Satz 2 InsO nicht ab (BAG v. 06.07.2000 - 2 AZR 695/99, a.a.O.).

    Zur Begründung (BAG v. 06.07.2000 - 2 AZR 695/99, a.a.O.) heißt es dann weiter, dies werde bestätigt durch die Entstehungsgeschichte des § 113 Abs. 1 InsO .

    Die Gegenmeinung (BAG v. 06.07.2000 - 2 AZR 695/99, a.a.O.; s. auch BAG v. 03.12.1998 - 2 AZR 425/98, NZI 1999, 165 = ZInsO 1999, 301 = ZIP 1999, 370 ), führt im Ergebnis zu Wertungswidersprüchen, denn es ist nicht einzusehen, daß die Kündigungsfristen von Arbeitnehmern, die 45 Jahre oder älter und mindestens 20 Jahre im Betrieb beschäftigt sind, auf drei Monate zum Monatsende gekappt werden, aber die Kündigungsfristen von Arbeitnehmern, die wegen Nichterfüllung der Wartezeit noch keinen Kündigungsschutz genießen, aber einzelvertraglich mit dem Arbeitgeber von vornherein eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende vereinbart haben, oder deren befristetes Dienst- oder Arbeitsverhältnis noch mindestens drei Monate andauert, keine Kürzung hinnehmen sollen.

  • BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 476/04

    Kündigung in der Arbeitsphase der Block-Altersteilzeit

    Es handelt sich aber um ein befristetes Arbeitsverhältnis, für das das Kündigungsrecht des Insolvenzverwalters besteht, und zwar unabhängig davon, ob das ordentliche Kündigungsrecht vorbehalten wurde oder nicht (BAG 6. Juli 2000 - 2 AZR 695/99 - BAGE 95, 216).
  • BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 27/05

    Probezeitkündigung: Personalratsbeteiligung

    a) Die Auslegung von Gesetzen hat zunächst vom Wortlaut auszugehen und sich dann an dem systematischen Zusammenhang, der Gesetzesgeschichte und dem Normzweck auszurichten, soweit er im Gesetz erkennbaren Ausdruck gefunden hat (BAG 6. Juli 2000 - 2 AZR 695/99 - BAGE 95, 216, zu II 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 1087/06

    Masseverbindlichkeit durch Verwertungsvereinbarung

    Die Höchstdauer der Kündigungsfrist wird in § 113 Satz 2 InsO auf drei Monate zum Monatsende festgelegt (Senat 17. November 2005 - 6 AZR 118/05 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 60 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 64; BAG 6. Juli 2000 - 2 AZR 695/99 - BAGE 95, 216; 19. Januar 2000 - 4 AZR 70/99 - AP InsO § 113 Nr. 5 = EzA InsO § 113 Nr. 10).
  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 316/07

    Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft

    Das ergibt die Auslegung der Satzung, die den Regeln über die Auslegung von Normen folgt: Sie hat zunächst vom Wortlaut auszugehen und sich dann an dem systematischen Zusammenhang, der Entstehungsgeschichte und dem Normzweck, soweit er in der Norm erkennbaren Ausdruck gefunden hat, auszurichten (BAG 6. Juli 2000 - 2 AZR 695/99 - BAGE 95, 216; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 151).
  • LAG Niedersachsen, 11.02.2008 - 8 Sa 1368/07

    Höchstdauer einer Befristung für wissenschaftliches und künstlerisches Personal

    Im Zweifel ist die Auslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (vgl. BAG vom 22. Oktober 2003 - 10 AZR 152/03 - AP Nr. 21 zu § 1 Tarifvertragsgesetz Rückwirkung; vom 31. Juli 2002 - 10 AZR 578/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Wohnungswirtschaft Nr. 3; BAG vom 6. Juli 2000 - 2 AZR 695/99 - BAGE 95, 216 = AP Nr. 6 zu § 113 InsO = EzA § 113 InsO Nr. 11; vom 29. September 1983 - 2 AZR 179/82 - AP BPersVG § 79 Nr. 1; vom 3. Dezember 1998 - 2 AZR 425/98 - BAGE 90, 246; vom 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - AP Nr. 151 zu § 102 BetrVG 1972 = EzA § 53 BAT Beteiligung des Personalrats Nr. 29).
  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 778/06

    Tarifliche Arbeitszeitverkürzung für angestellten Hochschulprofessor

    aa) Die Auslegung von Gesetzen hat zunächst vom Wortlaut auszugehen und sich dann an dem systematischen Zusammenhang, der Gesetzesgeschichte und dem Normzweck auszurichten, soweit er im Gesetz erkennbaren Ausdruck gefunden hat (BAG 6. Juli 2000 - 2 AZR 695/99 - BAGE 95, 216; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 -AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 151).
  • LAG Hamm, 11.11.2015 - 2 Sa 752/15

    Sozialplanansprüche; Gleichbehandlungsgrundsatz; Ablehnung des sofortigen

  • LAG Hamm, 11.11.2015 - 2 Sa 753/15

    Sozialplanansprüche; Gleichbehandlungsgrundsatz; Ablehnung des sofortigen

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.04.2004 - 3 Sa 551/03

    Außendienstmitarbeiter, Insolvenzverwalter, Kündigung, Kündigungsfrist,

  • LAG Hessen, 01.09.2008 - 17 Sa 341/08

    Verfrühungsschaden bei Kündigung durch Insolvenzverwalter - Durchbrechung einer

  • LSG Bayern, 20.02.2003 - L 10 AL 153/00

    Anspruch einer Krankengymnastin auf weiteres Konkursausfallgeld; Versicherung von

  • LAG Hamburg, 21.11.2002 - 1 TaBV 3/02

    Umfang von Informationsrechten des Betriebsrates gegenüber dem Arbeitgeber

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