Rechtsprechung
   BAG, 25.10.2000 - 7 ABR 18/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1058
BAG, 25.10.2000 - 7 ABR 18/00 (https://dejure.org/2000,1058)
BAG, Entscheidung vom 25.10.2000 - 7 ABR 18/00 (https://dejure.org/2000,1058)
BAG, Entscheidung vom 25. Oktober 2000 - 7 ABR 18/00 (https://dejure.org/2000,1058)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1058) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BetrVG 1952 § 76 Abs. 2 Satz 2; ; BetrVG 1952 § 76 Abs. 2 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG (1952) § 76 Abs. 2 S. 2, 3
    Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG 1952 § 76 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3
    Ende der Mitgliedschaft von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat (hier: mit Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat und Altersteilzeit

  • dgb.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Wer ist im Einzelnen wählbar oder nicht?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 96, 163
  • NZA 2001, 461
  • BB 2000, 2413
  • BB 2001, 832
  • DB 2000, 2228
  • DB 2001, 706
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hamburg, 01.03.2000 - 5 TaBV 4/99

    Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat bei Verlust der Wählbarkeit ; Keine Beendigung

    Auszug aus BAG, 25.10.2000 - 7 ABR 18/00
    Landesarbeitsgericht Hamburg - 5 TaBV 4/99 - Beschluß vom 1. März 2000.

    7 ABR 18/00 5 TaBV 4/99.

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 1. März 2000 - 5 TaBV 4/99 - aufgehoben.

  • BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 12/88

    Aktiengesellschaft: Arbeitnehmervertretung - Nachwahl von Aufsichtsratmitgliedern

    Auszug aus BAG, 25.10.2000 - 7 ABR 18/00
    Das Amt eines Arbeitnehmervertreters in einem Aufsichtsrat nach dem BetrVG 1952 endet mit dem Wegfall einer Voraussetzung für die Wählbarkeit (vgl. BAG 3. Oktober 1989 - 1 ABR 12/88 - AP BetrVG 1952 § 76 Nr. 28, zu B III 2 d der Gründe; ErfK/Oetker § 76 BetrVG 1952 Rn. 74; Fitting/Kaiser/Heither/Engels BetrVG 20. Aufl. § 76 BetrVG 52 Rn. 130; GK-BetrVG/Kraft 6. Aufl. § 76 BetrVG 1952 Rn. 94; MünchArbR/Wißmann 2. Aufl. § 383 Rn. 16).
  • BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 53/02

    Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

    Dadurch unterscheidet sich ein in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befindlicher Arbeitnehmer von anderen Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnisse ruhen, zB während der Elternzeit oder der Ableistung eines Wehr- oder Zivildienstes (BAG 29. März 1974 - 1 ABR 27/73 - BAGE 26, 107 = AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 2, zu II 4 c der Gründe; 22. Juni 1988 - 5 AZR 526/87 - BAGE 59, 62 = AP BErzGG § 15 Nr. 1 = EzA BErzGG § 16 Nr. 1; 31. Mai 1989 - 7 AZR 574/88 - AP BetrVG 1972 § 44 Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 44 Nr. 9; 25. Oktober 2000 - 7 ABR 18/00 - BAGE 96, 163 = AP BetrVG (1952) § 76 Nr. 32 = EzA BetrVG § 76 Nr. 16, zu B 3 c der Gründe).
  • LAG Hessen, 21.12.2020 - 16 TaBVGa 189/20

    Erlöschen der Betriebsratsmitgliedschaft mit der rechtlichen Beendigung des

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht zunächst mit Beschluss vom 25. Oktober 2000 -7 ABR 18/00- hinsichtlich eines Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat entschieden, dass dieser mit Beginn der Freistellungsphase einer Altersteilzeit im sogenannten Blockmodell nicht mehr beschäftigt im Sinne des § 76 Abs. 2 BetrVG 1952 ist, weil neben einem Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen für die Wählbarkeit eine Eingliederung in die betrieblichen Abläufe zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung erforderlich ist, was auf ein ruhendes Arbeitsverhältnis, in dem die wechselseitigen Hauptleistungspflichten bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses suspendiert sind, nicht zutrifft.

    In seiner Entscheidung vom 25. Oktober 2000 -7 ABR 18/00- unter B 3. c der Gründe spricht das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich von einem ruhenden Arbeitsverhältnis, in dem die wechselseitigen Hauptleistungspflichten bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses suspendiert sind.

  • BVerwG, 15.05.2002 - 6 P 8.01

    Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat; Blockmodell der Altersteilzeit;

    Die vorstehenden Ausführungen stehen im Einklang mit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Oktober 2000 - 7 ABR 18/00 - (AP Nr. 32 zu § 76 BetrVG 1952).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht