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   BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 617/99   

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BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 617/99 (https://dejure.org/2000,71)
BAG, Entscheidung vom 23.11.2000 - 2 AZR 617/99 (https://dejure.org/2000,71)
BAG, Entscheidung vom 23. November 2000 - 2 AZR 617/99 (https://dejure.org/2000,71)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Halbierung der Arbeitszeit einer Gleichstellungsbeauftragten im Wege der Änderungskündigung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Halbierung der Arbeitszeit - Gleichstellungsbeauftragte - Änderungskündigung - Kündigungsschutz - Frauenbeauftragte - Arbeitszeit

  • Judicialis

    SächsGemO § 64 Abs. 2; ; SächsGemO § 64 Abs. 3; ; SächsFFG § 18 Abs. 1; ; SächsFFG § 19 Abs. 3; ; SächsFFG § 20; ; KSchG § ... 2; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 3; ; SächsPersVG § 78; ; BAT-O § 4 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Halbierung der Arbeitszeit einer Gleichstellungsbeauftragten im Wege der Änderungskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 96, 294
  • NJW 2001, 2490 (Ls.)
  • MDR 2001, 758
  • NZA 2001, 500
  • BB 2001, 990
 
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Wird zitiert von ... (108)Neu Zitiert selbst (15)

  • LAG Sachsen, 01.07.1999 - 8 Sa 983/98

    Kündigung nach Stellenplanänderung im Öffentlichen Dienst; Bestellung einer

    Auszug aus BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 617/99
    Sächsisches Landesarbeitsgericht - 8 Sa 983/98 -.

    2 AZR 617/99 8 Sa 983/98.

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 1. Juli 1999 - 8 Sa 983/98 - aufgehoben.

  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 617/99
    a) Eine betriebsbedingte Änderungskündigung ist nur dann wirksam, wenn sich der Arbeitgeber bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß darauf beschränkt hat, lediglich solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (ständige Rechtsprechung BAG 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - BAGE 85, 358; 18. November 1999 - 2 AZR 77/99 - AP KSchG § 2 Nr. 55 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 104).

    Im Rahmen der §§ 1, 2 KSchG ist dabei nicht zu prüfen, ob ein bestimmter Arbeitsplatz weggefallen ist, sondern ob und in welchem Umfang das Beschäftigungsbedürfnis für den betreffenden Arbeitnehmer entfallen ist (ständige Rechtsprechung BAG 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - BAGE 73, 151; 18. November 1999 - 2 AZR 77/99 - aaO).

    Dies setzt allerdings stets voraus, daß die Stelle nach sachlichen Merkmalen genau bestimmt ist (vgl. zuletzt BAG 18. November 1999 - 2 AZR 77/99 - aaO; BAG 17. Februar 2000 - 2 AZR 109/99 - nv.).

  • BAG, 04.03.1981 - 7 AZR 104/79

    Ordentliche Kündigung - Mitwirkungsverfahren - Ordnungsgemäße Einleitung -

    Auszug aus BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 617/99
    Sollte die Beklagte hinsichtlich des Entzugs und der Verlagerung der Zusatzaufgaben der Klägerin eine für die Änderungskündigung materiellrechtlich tragfähige Organisationsentscheidung vortragen, müßte das Landesarbeitsgericht weiter prüfen, ob der Sachverhalt auch dem Personalrat ausreichend mitgeteilt oder bekannt war (§ 78 SächsPersVG; vgl. BAG 4. März 1981 - 7 AZR 104/79 - BAGE 35, 118; KR-Etzel 5. Aufl. §§ 72, 79, 108 BPersVG Rn. 15, § 102 BetrVG Rn. 62, 62a, 62c).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 617/99
    Der Arbeitgeber ist dann gehalten, seine unternehmerische Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich des Begriffs "Dauer" zu verdeutlichen sowie darzulegen, wie die weiterhin anfallenden Arbeiten von dem verbliebenen Personal ohne überobligatorische Leistungen erledigt werden können (vgl. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 -, - 2 AZR 522/98 - und - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 71; 92, 61; 92, 79).
  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 65/99

    Änderungskündigung zur Reduzierung der Arbeitszeit einer kommunalen

    Auszug aus BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 617/99
    Daß sich die notwendige Umsetzung der Vorgaben im Wege der Änderungskündigung (vgl. BAG 20. Januar 2000 - 2 AZR 65/99 - AP KSchG § 2 Nr. 56 = EzA KSchG § 2 Nr. 39) verzögert hat, ändert daran nichts, denn auch nach der Haushaltssatzung für 1998 ist für die Gleichstellungsbeauftragte nur mehr eine halbe Stelle vorgesehen.
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 617/99
    Der Arbeitgeber ist dann gehalten, seine unternehmerische Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich des Begriffs "Dauer" zu verdeutlichen sowie darzulegen, wie die weiterhin anfallenden Arbeiten von dem verbliebenen Personal ohne überobligatorische Leistungen erledigt werden können (vgl. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 -, - 2 AZR 522/98 - und - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 71; 92, 61; 92, 79).
  • BAG, 06.09.1978 - 4 AZR 84/77

    Personalstelle - Haushaltsplan - Ausbringen eines Kw-Vermerks - Dringendes

    Auszug aus BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 617/99
    b) Zutreffend ist der Ausgangspunkt des angefochtenen Urteils, wonach im Bereich des öffentlichen Dienstes Stellenstreichungen im Haushaltsplan (BAG GS 28. November 1956 - GS 3/56 - BAGE 3, 245; 3. Mai 1978 - 4 AZR 698/76 - BAGE 30, 272) ebenso wie das Anbringen eines kw-Vermerks an einer Personalstelle (BAG 6. September 1978 - 4 AZR 84/77 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 9) eine von den Gerichten nicht nachprüfbare Entscheidung darstellen, so daß die bezeichnete Stelle für die einzelne Dienststelle entbehrlich ist.
  • BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Zulagen, Nebenabrede, Schriftform, Verjährung

    Auszug aus BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 617/99
    Vereinbarungen, die die beiderseitigen Hauptrechte und Hauptpflichten nach § 611 BGB betreffen, insbesondere also auch Vereinbarungen über den Inhalt der Arbeitsleistung, fallen nämlich nicht unter § 4 Abs. 2, sondern unter § 4 Abs. 1 BAT-O und sind somit auch formlos möglich (vgl. BAG 7. Mai 1986 - 4 AZR 556/83 - BAGE 52, 33; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr BAT Stand Dezember 2000 § 4 Rn. 121, 123).
  • BAG, 03.05.1978 - 4 AZR 698/76

    Haushaltsplan einer Gemeinde - Streichen einer Personalstelle - Durchführung des

    Auszug aus BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 617/99
    b) Zutreffend ist der Ausgangspunkt des angefochtenen Urteils, wonach im Bereich des öffentlichen Dienstes Stellenstreichungen im Haushaltsplan (BAG GS 28. November 1956 - GS 3/56 - BAGE 3, 245; 3. Mai 1978 - 4 AZR 698/76 - BAGE 30, 272) ebenso wie das Anbringen eines kw-Vermerks an einer Personalstelle (BAG 6. September 1978 - 4 AZR 84/77 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 9) eine von den Gerichten nicht nachprüfbare Entscheidung darstellen, so daß die bezeichnete Stelle für die einzelne Dienststelle entbehrlich ist.
  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 109/99

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 617/99
    Dies setzt allerdings stets voraus, daß die Stelle nach sachlichen Merkmalen genau bestimmt ist (vgl. zuletzt BAG 18. November 1999 - 2 AZR 77/99 - aaO; BAG 17. Februar 2000 - 2 AZR 109/99 - nv.).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96

    Änderungskündigung zur Änderung der Arbeitszeit

  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch

  • BAG, 28.11.1956 - GS 3/56

    Arbeitsverhältnis: Grundsätze des Großen Senats zur betriebsbedingten Kündigung

  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Im Rahmen der §§ 1, 2 KSchG ist dabei zu prüfen, ob das Beschäftigungsbedürfnis für den betreffenden Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist (st. Rspr. BAG 22. April 2004 - 2 AZR 385/03 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 74 = EzA KSchG § 2 Nr. 50, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 23. November 2000 - 2 AZR 617/99 - BAGE 96, 294; 18. November 1999 - 2 AZR 77/99 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 55 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 104; 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - BAGE 85, 358).
  • BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 38/04

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst - Sozialauswahl

    Im öffentlichen Dienst kann eine vergleichbare Entscheidung darin liegen, dass in einem Haushaltsplan eine konkrete Stelle gestrichen (BAG 28. November 1956 - GS 3/56 - BAGE 3, 245; 3. Mai 1978 - 4 AZR 698/76 - BAGE 30, 272; 21. Januar 1993 - 2 AZR 330/92 - AP MitbestG Schleswig-Holstein § 52 Nr. 1 = EzA KSchG § 2 Nr. 18), ein sog. kw-Vermerk angebracht (BAG 6. September 1978 - 4 AZR 84/77 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 9; 18. November 1999 - 2 AZR 77/99 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 55 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 104) oder aus einem Personalbedarfsplan der Wegfall einer Stelle ersichtlich wird (BAG 18. November 1999 - 2 AZR 77/99 - aaO; zusammenfassend zuletzt 23. November 2000 - 2 AZR 617/99 - BAGE 96, 294; 22. Mai 2003 - 2 AZR 326/02 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 128 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 126).

    Für eine entsprechende Organisationsentscheidung im Bereich des öffentlichen Dienstes gilt prinzipiell nichts anderes (BAG 23. November 2000 - 2 AZR 617/99 - BAGE 96, 294).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Kläger angezogenen Urteil des Senats vom 23. November 2000 (- 2 AZR 617/99 - BAGE 96, 294).

  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 385/03

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Im Rahmen der §§ 1, 2 KSchG ist dabei zu prüfen, ob das Beschäftigungsbedürfnis für den betreffenden Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist (st. Rspr. BAG 23. November 2000 - 2 AZR 617/99 - BAGE 96, 294; 18. November 1999 - 2 AZR 77/99 - AP KSchG § 2 Nr. 55 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 104; 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - BAGE 85, 358).

    Führt die unternehmerische Entscheidung nicht zu einer Reduzierung der Arbeitsvolumens, so kann eine gleichwohl ausgesprochene Änderungskündigung als Austauschkündigung unwirksam sein (BAG 23. November 2000 - 2 AZR 617/99 - BAGE 96, 294).

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