Rechtsprechung
BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher krankheitsbedingter Kündigung gegenüber ordentlich unkündbarer Arbeitnehmerin
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Personalratsbeteiligung - Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung - Ordentlich unkündbare Arbeitnehmerin
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
BGB § 174; ; BGB § 626; ; BAT § 53 Abs. 3; ; BAT § 54; ; BAT § 55 Abs. 1; ; BAT § 71; ; BPersVG § 72; ; BPersVG § 79
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher krankheitsbedingter Kündigung gegenüber ordentlich unkündbarer Arbeitnehmerin.
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 174, 626; BAT § 53 Abs. 3, § 54, § 55 Abs. 1, § 71; BPersVG §§ 72, 79
Außerordentliche Kündigung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten bei unkündbaren Arbeitnehmern - Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden Auslauffrist - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Krankheitsbedingte Kündigung gegenüber ordentlich unkündbarer Arbeitnehmerin
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 11.11.1998 - 2 Ca 1417/98
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.07.1999 - 6 Sa 2/99
- BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
Papierfundstellen
- BAGE 96, 65
- NJW 2001, 1229
- MDR 2001, 573
- NZA 2001, 219
- BB 2001, 210
- BB 2001, 418
- DB 2001, 338
Wird zitiert von ... (77) Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99
Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags
Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
Die Beklagte hat jedoch keine außerordentliche Kündigung beabsichtigt und erklärt, die nur die gemäß § 53 Abs. 3 BAT tarifvertraglich ausgeschlossene ordentliche Kündigung ersetzen sollte und bei der dementsprechend zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs eine der einschlägigen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist einzuräumen gewesen wäre (vgl. dazu BAG 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 - AP BGB § 626 Nr. 150 = EzA BGB § 626 nF Nr. 177; BAG 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 28 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8, zu II 2 d bb der Gründe; BAG 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.], zu IV der Gründe).Sollte sich danach herausstellen, daß die streitige Kündigung nur unter Einräumung einer der ordentlichen Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Schluß des Kalendervierteljahres entsprechenden Auslauffrist wirksam sein könnte, wäre an sich eine entsprechende Umdeutung in Betracht zu ziehen, denn schon nach dem Inhalt des Kündigungsschreibens entspricht es erkennbar dem mutmaßlichen Willen der Beklagten, das Arbeitsverhältnis jedenfalls zum 31. Dezember 1998 zu beenden, wenn dies zum 30. Juni 1998 nicht möglich ist (vgl. BAG 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - zVv., zu IV der Gründe).
Vorliegend scheitert jedoch die Umdeutung daran, daß es an der Durchführung des Mitbestimmungsverfahrens gemäß § 72, § 79 Abs. 1 BPersVG fehlt (vgl. BAG 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - aaO).
- BAG, 09.09.1992 - 2 AZR 190/92
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
Eine außerordentliche Kündigung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten kommt in der Regel nur dann in Betracht, wenn eine ordentliche Kündigung tariflich oder vertraglich ausgeschlossen ist, wobei grundsätzlich eine der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist einzuhalten ist (im Anschluß an BAG 9. September 1992 - 2 AZR 190/92 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 3 = EzA BGB § 626 nF Nr. 142).Eine außerordentliche Kündigung kommt allerdings in der Regel nur dann in Betracht, wenn eine ordentliche Kündigung tariflich oder vertraglich ausgeschlossen ist, wobei in diesen Fällen grundsätzlich eine der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist einzuhalten ist (vgl. BAG 9. September 1992 - 2 AZR 190/92 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 3 = EzA BGB § 626 nF Nr. 142 mwN).
Ist dagegen eine ordentliche Kündigung möglich, so ist die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist regelmäßig zumutbar, zumal der Arbeitgeber gewöhnlich bereits von seiner Entgeltfortzahlungspflicht befreit ist (BAG 16. Dezember 1960 - 1 AZR 429/58 - AP GewO § 133c Nr. 3; BAG 9. September 1992 - 2 AZR 190/92 - aaO).
- BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97
Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei …
Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
Das angefochtene Urteil hat verkannt, daß nach der Entscheidung des Senats vom 5. Februar 1998 (- 2 AZR 227/98 - BAGE 88, 10) die Gleichstellung einer außerordentlichen Kündigung hinsichtlich der Betriebsrats- bzw. Personalratsbeteiligung mit einer ordentlichen Kündigung nur dann geboten ist, wenn sie zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs mit einer der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden Auslauffrist erklärt wurde.Der Senat hält insoweit daran fest, daß die Betriebsrats- bzw. Personalratsbeteilgung bei einer außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist gegenüber einem ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer wie bei einer ordentlichen Kündigung erfolgen muß (vgl. BAG 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10 = AP BGB § 626 Nr. 143 m. zust. Anm. Höland = EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 2 m. zust. Anm. Walker).
- BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98
Außerordentliche Verdachtskündigung
Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
Die Beklagte hat jedoch keine außerordentliche Kündigung beabsichtigt und erklärt, die nur die gemäß § 53 Abs. 3 BAT tarifvertraglich ausgeschlossene ordentliche Kündigung ersetzen sollte und bei der dementsprechend zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs eine der einschlägigen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist einzuräumen gewesen wäre (vgl. dazu BAG 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 - AP BGB § 626 Nr. 150 = EzA BGB § 626 nF Nr. 177; BAG 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 28 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8, zu II 2 d bb der Gründe; BAG 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.], zu IV der Gründe).Eine derartige außerordentliche Kündigung gegenüber einem tarifvertraglich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer kann nur dann wirksam erfolgen, wenn bei unterstellter Kündbarkeit eine fristlose Kündigung gemäß § 626 BGB wirksam wäre (vgl. BAG 12. August 1998 - 2 AZR 923/98 - aaO; BAG 6. Juli 2000 - 2 AZR 454/99 - nv., zu II 2 c ee der Gründe).
- BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 455/95
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
Die von der Revision aufgeworfene Frage, wie die Notwendigkeit einer Mitwirkung des Personalrats gemäß § 72, § 79 Abs. 1 BPersVG mit der Frist des § 626 Abs. 2 BGB in Einklang zu bringen sei, stellt sich vorliegend nicht; bei einer, noch dazu auf demselben Grundleiden beruhenden, dauernden Krankheitsanfälligkeit liegt nämlich ebenso ein Dauertatbestand vor, wie im Fall einer dauernden krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit (vgl. BAG 21. März 1996 - 2 AZR 455/95 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 8 = EzA BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 10). - BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88
Kündigung: Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst - Kündigungsvollmacht eines …
Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
Im öffentlichen Dienst genügen zwar nicht intern praktizierte Verwaltungsregelungen, die nicht bekannt gegeben wurden (BAG 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 7 = EzA BGB § 174 Nr. 6). - BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 454/99
Außerordentliche Verdachtskündigung
Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
Eine derartige außerordentliche Kündigung gegenüber einem tarifvertraglich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer kann nur dann wirksam erfolgen, wenn bei unterstellter Kündbarkeit eine fristlose Kündigung gemäß § 626 BGB wirksam wäre (…vgl. BAG 12. August 1998 - 2 AZR 923/98 - aaO; BAG 6. Juli 2000 - 2 AZR 454/99 - nv., zu II 2 c ee der Gründe). - BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98
Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung
Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
Die Beklagte hat jedoch keine außerordentliche Kündigung beabsichtigt und erklärt, die nur die gemäß § 53 Abs. 3 BAT tarifvertraglich ausgeschlossene ordentliche Kündigung ersetzen sollte und bei der dementsprechend zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs eine der einschlägigen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist einzuräumen gewesen wäre (vgl. dazu BAG 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 - AP BGB § 626 Nr. 150 = EzA BGB § 626 nF Nr. 177; BAG 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 28 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8, zu II 2 d bb der Gründe; BAG 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.], zu IV der Gründe). - BAG, 30.05.1972 - 2 AZR 298/71
Kündigungsbefugnis - Personalabteilungsleiter
Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
Das Inkenntnissetzen im Sinne des § 174 Satz 2 BGB gegenüber den Betriebsangehörigen liegt in der Regel darin, daß der Arbeitgeber bestimmte Mitarbeiter - zB durch die Bestellung zum Prokuristen, Generalbevollmächtigten oder Leiter der Personalabteilung - in eine Stellung beruft, mit der das Kündigungsrecht verbunden zu sein pflegt (BAG 30. Mai 1972 - 2 AZR 298/71 - BAGE 24, 273). - BAG, 16.12.1960 - 1 AZR 429/58
Absolute Kündigungsgründe - Abschließende Aufzählung
Auszug aus BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
Ist dagegen eine ordentliche Kündigung möglich, so ist die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist regelmäßig zumutbar, zumal der Arbeitgeber gewöhnlich bereits von seiner Entgeltfortzahlungspflicht befreit ist (BAG 16. Dezember 1960 - 1 AZR 429/58 - AP GewO § 133c Nr. 3;… BAG 9. September 1992 - 2 AZR 190/92 - aaO). - BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 107/91
Kündigung durch Prokuristen ohne Vorlage einer Vollmachtsurkunde
- BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13
Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung
c) Auch häufige Kurzerkrankungen können einen Dauertatbestand darstellen (vgl. BAG 27. November 2003 - 2 AZR 601/02 - zu B I 1 b der Gründe; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - zu III der Gründe, BAGE 96, 65) .Aus der Entscheidung des Senats vom 18. Oktober 2000 (- 2 AZR 627/99 - zu III der Gründe, BAGE 96, 65) ergibt sich nichts anderes.
Eine außerordentliche Kündigung kommt daher nur in eng begrenzten Fällen in Betracht, etwa wenn die ordentliche Kündigung aufgrund tarifvertraglicher oder einzelvertraglicher Vereinbarungen ausgeschlossen ist (BAG 20. Dezember 2012 - 2 AZR 32/11 - Rn. 14; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - zu II 3 der Gründe, BAGE 96, 65) .
- BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10
Kündigung - Vollmacht - unverzügliche Zurückweisung - Ausbildungsverhältnis
aa) Zwar genügt grundsätzlich die öffentliche Bekanntmachung der Kündigungsbefugnis für ein Inkenntnissetzen von der Kündigungsbefugnis (BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - BAGE 96, 65, 69) . - BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16
Außerordentliche fristlose Kündigung - Drohung
d) Sollte das Landesarbeitsgericht erneut zu dem Ergebnis gelangen, dem beklagten Land sei es jedenfalls zumutbar gewesen, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der (fiktiven) Frist für eine ordentliche Kündigung fortzusetzen, wird es zu prüfen haben, ob eine Umdeutung in eine außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist in Betracht kommt, insbesondere ob die dafür erforderlichen personalvertretungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind (zum grundsätzlichen Erfordernis, die Beteiligung wie bei einer ordentlichen Kündigung durchzuführen BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - zu III der Gründe, BAGE 96, 65) .
- BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 727/09
Mitteilung der Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag
das Kündigungsrecht des jeweiligen Inhabers der in der Satzung oder im Erlass genannten Stelle, zurechnen lassen ( Senat 20. September 2006 - 6 AZR 82/06 - Rn. 50, BAGE 119, 311; BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - BAGE 96, 65, 69) . - BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06
Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht
Allerdings genügt etwa die öffentlich bekannt gemachte Befugnis zur Vertretung auf Grund eines Erlasses des zuständigen Ministers (BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - BAGE 96, 65). - BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05
Außerordentliche Kündigung
Auch in diesen Fällen muss die Vertrauensgrundlage dermaßen schwer gestört sein, dass jede weitere Zusammenarbeit für den Arbeitgeber unzumutbar ist und es auf die Frage, wie lange das Arbeitsverhältnis noch dauerhaft - fiktiv - bestehen könnte, nicht ankommt (Senat 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 1; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - BAGE 96, 65; 13. April 2000 - 2 AZR 259/99 -BAGE 94, 228; Bröhl in FS Schaub S. 55, 60; ders. Die außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist S. 130 und 148; Preis/Hamacher in FS zum 50-jährigen Bestehen der Arbeitsgerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz S. 245, 266; Schwerdtner in FS Kissel S. 1077, 1089 f.). - BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01
Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren …
Zum anderen muß auch in diesen Fällen die Vertrauensgrundlage dermaßen schwer gestört sein, daß jede weitere Zusammenarbeit für den Arbeitgeber unzumutbar ist und es auf die Frage, wie lange das Arbeitsverhältnis noch - fiktiv - bestehen könnte, nicht ankommt (Senat 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - BAGE 92, 184, 200; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - BAGE 96, 65; 13. April 2000 - 2 AZR 259/99 - BAGE 94, 228; Preis/Hamacher in FS zum 50-jährigen Bestehen der Arbeitsgerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz S 245, 266; Schwerdtner in FS Kissel S 1077, 1089 f.; Bröhl in FS Schaub S 55, 60). - BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 579/12
Kündigung wegen Kirchenaustritts
Ist der Arbeitnehmer aber ordentlich nicht kündbar und führt gerade der Ausschluss der ordentlichen Kündigung zu einer unzumutbaren Belastung des Arbeitgebers, weil dieser dann, obwohl er den Arbeitnehmer nicht mehr einsetzen kann, noch für lange Zeit an den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gebunden wäre, kann auch eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein (vgl. zur krankheitsbedingt mangelnden Einsetzbarkeit BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - zu II 3 der Gründe, BAGE 96, 65 ; zur betriebsbedingt mangelnden Einsetzbarkeit BAG 22. November 2012 - 2 AZR 673/11 - Rn. 14 mwN) . - BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12
Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum
Damit hat sie einen Dauertatbestand geltend gemacht, der sich fortlaufend neu verwirklichte (vgl. BAG 13. Mai 2004 - 2 AZR 36/04 - zu II 1 der Gründe; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - zu III der Gründe, BAGE 96, 65) . - BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 242/05
Außerordentliche Kündigung - Unkündbarkeit
Nach der ständigen Senatsrechtsprechung (5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - BAGE 96, 65) ist bei einer außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist nach § 626 BGB, die trotz des tariflichen Ausschlusses der ordentlichen Kündigung zulässig ist, dem Arbeitnehmer ein Schutzstandard zu gewähren, der dem der ordentlichen Kündigung entspricht.An eine Kündigung wegen Erkrankung eines Arbeitnehmers ist allerdings schon bei einer ordentlichen Kündigung ein strenger Maßstab anzulegen, so dass nur in eng begrenzten Ausnahmefällen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem kranken Arbeitnehmer für den Arbeitgeber iSd. § 626 Abs. 1 BGB unzumutbar sein kann (18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 - AP LPVG Niedersachsen § 28 Nr. 1 = EzA BGB § 626 Krankheit Nr. 4; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - BAGE 96, 65, jeweils mwN).
So hat der Senat bereits in einem Fall, in dem an die damalige Klägerin nach § 37 Abs. 2 BAT bis zum Ende der 26. Woche seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit Krankenbezüge zu zahlen gewesen wären, ua. unter Hinweis auf diesen Umstand die Sache an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen zur Prüfung, ob nicht sogar eine außerordentliche Kündigung ohne Auslauffrist nach § 626 Abs. 1 BGB rechtswirksam war (18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - BAGE 96, 65).
- BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08
Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit
- BGH, 20.10.2008 - II ZR 107/07
Kündigung des GmbH-Geschäftsführers durch Bevollmächtigten
- BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 153/03
Arbeitsvertrag auf Lebenszeit des Arbeitgebers
- BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 688/09
Außerordentliche Änderungskündigung - tarifliche Unkündbarkeit
- OLG Celle, 14.09.2016 - 3 U 230/15
Kündigung eines seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreifen Bausparvertrages durch …
- BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 388/07
Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist - Umdeutung in ordentliche Kündigung …
- BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 288/13
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist
- BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 616/99
Personalvertretung; Gruppenangelegenheiten; krankheitsbedingte außerordentliche …
- BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 343/11
Sonderkündigungsschutz für Mandatsträger
- BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 825/12
Außerordentliche Änderungskündigung zur Herabgruppierung
- BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 601/02
Außerordentliche Kündigung - dauernde Leistungsunfähigkeit
- BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00
Tarifliche Unkündbarkeit - außerordentliche Kündigung - Annahme von Belohnungen …
- BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 36/04
Außerordentliche Kündigung
- LAG Hamburg, 16.04.2013 - 2 Sa 107/12
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist
- BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 843/12
Kündigung im öffentlichen Dienst - Beteiligung der Personalvertretung
- ArbG Duisburg, 14.09.2009 - 3 Ca 1336/09
Raucherpausen ohne Ausstempeln rechtfertigen fristlose Kündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2016 - 3 Sa 387/16
Außerordentliche Kündigung - Volksverhetzung - Beleidigung - Facebook
- LAG Hessen, 08.03.2001 - 12 Sa 251/00
Beteiligung des Personalrates bei einer außerordentlichen Kündigung eines …
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2014 - 3 Sa 423/13
Fristlose Kündigung wegen Verletzung der Nachweispflicht
- LSG Sachsen, 12.11.2008 - L 1 AL 2/05
Rückzahlung eines Eingliederungszuschusses für ältere Arbeitnehmer nach Auflösung …
- LAG Hamm, 08.03.2007 - 17 Sa 1604/06
Kein Beweisverwertungsverbot bzgl. der durch Detektiveinsatz gewonnenen …
- LAG Hamm, 26.04.2007 - 17 Sa 1914/06
Außerordentliche Kündigung wegen des gegen den Gekündigten bestehenden Verdachts, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.04.2013 - 6 Sa 529/12
Zurückweisung einer Kündigung wegen fehlender Vollmachtsvorlage
- LAG Hamm, 19.12.2006 - 5 Sa 642/06
Zwei-Wochen-Frist bei außerordentlicher Kündigung
- BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 624/99
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung gegenüber ehemaligen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2013 - 6 Sa 481/12
Fristlose Kündigung wegen Körperverletzung "im Amt"
- LSG Schleswig-Holstein, 02.03.2010 - L 3 AL 58/08
Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs wegen Entlassungsentschädigung bei zeitlich …
- LAG Nürnberg, 27.11.2013 - 8 Sa 89/13
Kündigung - Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit - Darlegungs- und Beweislast - …
- ArbG Hamburg, 09.11.2012 - 14 Ca 214/12
Fristlose krankheitsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist
- LAG Köln, 16.10.2002 - 8 Sa 761/02
Unkündbarkeit, außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist, Personalrat, …
- BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 844/12
Kündigung im öffentlichen Dienst - Beteiligung der Personalvertretung
- LSG Bayern, 02.07.2002 - L 11 AL 278/00
Voraussetzungen eines Eingliederungszuschusses im Rahmen der Arbeitsförderung; …
- LAG Hamm, 02.11.2006 - 17 Sa 646/06
Außerordentliche Kündigung und falsche Dokumentation der Arbeitszeit im Wege der …
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2011 - 25 Sa 2421/10
Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers - Verdacht des Arbeitszeitbetrugs …
- LAG Niedersachsen, 28.04.2008 - 9 Sa 1325/07
Befugnis eines einem Personalleiter übergeordneten Bereichsleiters zur Erklärung …
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2004 - 11 Sa 23/04
Kündigung einer Wahlbewerberin
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2013 - 5 Sa 49/13
Außerordentliche Kündigung einer unkündbaren Mitarbeiterin wegen grober …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2011 - L 12 AL 16/08
- LAG Baden-Württemberg, 06.07.2010 - 22 Sa 74/09
Kündigungsbefugnis von Beamten im höheren Verwaltungsdienst - Bekanntmachung …
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2009 - 9 Sa 720/08
Außerordentliche Kündigung eines ordentlich nicht mehr kündbaren Arbeitnehmers - …
- LAG Baden-Württemberg, 25.04.2012 - 13 Sa 135/11
Zurückweisung eines vom Personalleiter unterschriebenen Kündigungsschreibens …
- LAG Köln, 08.09.2015 - 12 Sa 682/15
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer tariflich unkündbaren …
- LAG Baden-Württemberg, 10.07.2015 - 12 Sa 20/15
Die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus personenbedingten …
- LAG Baden-Württemberg, 20.12.2013 - 12 Sa 35/13
Fristlose Kündigung - Beleidigung
- LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2013 - 5 Sa 309/12
Kündigung, außerordentlich, Zurückweisung, Vollmachtsurkunde, Fehlen einer …
- LAG Berlin, 07.04.2006 - 13 Sa 94/06
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung; Kündigungserklärungsfrist
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2012 - L 18 AL 6/12
Entlassungsentschädigung - außerordentliche Kündigung
- LAG Düsseldorf, 14.10.2003 - 8 Sa 774/03
Außerordentliche Kündigung - schwerbehinderter Arbeitnehmer - …
- LAG Hessen, 17.05.2010 - 16 Sa 1430/08
Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist, …
- LAG Schleswig-Holstein, 27.07.2004 - 2 Sa 13/04
Kündigung, krankheitsbedingt, Sinnentleerung, Personalrat, Feststellung
- LSG Schleswig-Holstein, 16.12.2011 - L 3 AL 6/11
Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen wegen Entlassungsentschädigung - ursächlicher …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2010 - 8 Sa 400/10
Unwirksamkeit einer Verdachtskündigung - Gewalt gegen Schwerbehinderten - …
- LSG Bayern, 15.10.2002 - L 10 AL 333/99
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zur Erstattung von Arbeitslosengeld; Vorliegen …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2005 - L 8 AL 537/03
Abgrenzung; Arbeitgeber; Arbeitslosengeld; Arbeitsverhältnis; Auslauffrist; …
- ArbG Kaiserslautern, 14.08.2008 - 2 Ca 438/08
- ArbG Hamburg, 26.02.2009 - 29 Ca 422/08
Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit als wichtiger Grund für eine fristlose …
- VG Frankfurt/Main, 03.06.2013 - 23 K 1165/13
Zustimmungsverweigerung des Personalrats bei außergewöhnlicher Kündigung mit …
- ArbG Gießen, 27.02.2018 - 9 Ca 244/17
- LSG Baden-Württemberg, 17.04.2015 - L 12 AL 160/14
- Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirch, 18.12.2008 - 1 KG 25/08
- MAVG der Nordelbischen Ev.-Luth Kirche, 18.12.2008 - 1 KG 25/08
- Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirch, 19.05.2005 - 1 KG 6/05
- MAVG der Nordelbischen Ev.-Luth Kirche, 19.05.2005 - 1 KG 6/05
- Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirch, 07.12.2004 - 1 KG 31/04
- MAVG der Nordelbischen Ev.-Luth Kirche, 07.12.2004 - 1 KG 31/04
- MAVG der Nordelbischen Ev.-Luth Kirche, 02.12.2004 - 1 KG 43/04
- Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirch, 02.12.2004 - 1 KG 43/04