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   BAG, 26.06.2001 - 9 AZR 244/00   

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https://dejure.org/2001,704
BAG, 26.06.2001 - 9 AZR 244/00 (https://dejure.org/2001,704)
BAG, Entscheidung vom 26.06.2001 - 9 AZR 244/00 (https://dejure.org/2001,704)
BAG, Entscheidung vom 26. Juni 2001 - 9 AZR 244/00 (https://dejure.org/2001,704)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit (im öffentlichen Dienst) idF vom 30. Juni 2000; ; AtG § 2; ; AtG § 3; ; AtG § 5; ; BGB § 315; ; SchwbG idF vom 29. September 2000 § 14; ; TzBfG § 4 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übergang vom Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis - Ermessensentscheidung - Teilzeitbeschäftigte - Schwerbehinderte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit (im öffentlichen Dienst) i. d. F. vom 30. 6. 2000; AtG § 2, § 3, § 5; BGB § 315; SchwbG i. d. F. vom 29. 9. 2000 § 14; TzBfG § 4 Abs. 1
    Begrenzung der Möglichkeiten des Übergangs eines Arbeits- in ein Alterszeitarbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 98, 114
  • MDR 2002, 98
  • NZA 2002, 44
  • NZA 2002, 45
  • BB 2001, 2654
  • BB 2002, 887
  • DB 2002, 98
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 98/99 R

    Voraussetzungen für Leistungen nach dem Altersteilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 26.06.2001 - 9 AZR 244/00
    § 3 Abs. 1 TV ATZ, wonach die bisherige individuelle Arbeitszeit des Angestellten während des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses um die Hälfte gemindert werden muß, verstößt nicht gegen höherrangiges Recht (Anschluß und Fortführung BSG 29. Januar 2001 - B 7 AL 98/99 R - ">2%20AltTZG%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-4170 § 2 AltTZG Nr. 2).

    Das Bundessozialgericht (29. Januar 2001 - B 7 AL 98/99 R - ">2%20AltTZG%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-4170 § 2 AltTZG Nr. 2) hat bereits zu § 2 AtG in der bis zum 31. Dezember 1999 geltenden Fassung entschieden, die Vorschrift verstoße weder gegen Gemeinschaftsrecht noch gegen Art. 3 GG.

  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 706/99

    Übergang vom Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 26.06.2001 - 9 AZR 244/00
    Wie der Senat (BAG 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 - DB 2001, 1995) bereits entschieden hat, begründet diese Vorschrift keinen Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf einen gleitenden Übergang in den Ruhestand.

    § 2 Abs. 3 TV ATZ, wonach der Arbeitgeber einen Antrag auf Altersteilzeit nur wegen entgegenstehender dringender dienstlicher oder betrieblicher Gründe ablehnen darf, bezieht sich lediglich auf Arbeitnehmer nach Vollendung des 60. Lebensjahres (§ 2 Abs. 2 TV ATZ) und nicht auf Arbeitnehmer der Altersgruppe der Klägerin (Senat 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 - aaO).

  • BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 337/92

    Direktionsrecht - Einschränkung des Aufgabenbereiches

    Auszug aus BAG, 26.06.2001 - 9 AZR 244/00
    Für die Beurteilung der Entscheidung des beklagten Landes gilt daher die allgemeine Regel, wonach der Arbeitgeber billiges Ermessen dann wahrt, wenn er die wesentlichen Umstände des Einzelfalls und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt (BAG 23. Juni 1993 - 5 AZR 337/92 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 42 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 13).
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines

    Auszug aus BAG, 26.06.2001 - 9 AZR 244/00
    Es dient vielmehr dem Ausgleich ihrer behinderungsbedingten Nachteile (BVerwG 2. Juli 1992 - 5 C 39/90 - BVerwGE 90, 275).
  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94

    Direktionsrecht - Umsetzung - Abmahnung

    Auszug aus BAG, 26.06.2001 - 9 AZR 244/00
    Ob dies geschehen ist, unterliegt der gerichtlichen Kontrolle (BAG 24. April 1996 - 5 AZR 1031/94 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 48 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 18).
  • BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 753/94

    Arbeitszeitreduzierung wegen Kinderbetreuung

    Auszug aus BAG, 26.06.2001 - 9 AZR 244/00
    Der Arbeitnehmer hat lediglich einen Anspruch darauf, daß der Arbeitgeber bei der Entscheidung über den Antrag auf Abschluß des Altersteilzeitvertrags in entsprechender Anwendung von § 315 Abs. 1 BGB billiges Ermessen wahrt (vgl. BAG 29. November 1995 - 5 AZR 753/94 - BAGE 81, 323).
  • BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 61/99 R

    Anwartschaftszeiten für Arbeitslosengeld, Beitragsfreiheit kurzzeitiger

    Auszug aus BAG, 26.06.2001 - 9 AZR 244/00
    Zur Begründung hat es ua. die mit dem Gesetz verfolgten arbeitsmarktpolitischen Ziele angeführt und dabei berücksichtigt, daß nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. BSG 18. Mai 2000 - B 11 AL 61/99 R - SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 15 EWGRL 79/7) den Mitgliedsstaaten auf dem Gebiet des Sozialrechts ein umfassender Gestaltungsspielraum eingeräumt ist.
  • LAG Köln, 16.02.2000 - 2 Sa 1228/99

    Abschluss eines Altersteilzeitvertrages mit dem Land; Änderung des

    Auszug aus BAG, 26.06.2001 - 9 AZR 244/00
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 16. Februar 2000 - 2 Sa 1228/99 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 553/10

    Frage nach der Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis

    Eine derartige Bevorzugung ist aber nicht Zweck des Sonderkündigungsschutzes, der, wie ausgeführt, nur dem Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile dient (BAG 26. Juni 2001 - 9 AZR 244/00 - BAGE 98, 114, 122; BVerwG 2. Juli 1992 - 5 C 39.90 - BVerwGE 90, 275) .
  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    d) Der erkennende Senat hat diese Frage wie die übrigen Senate des Bundesarbeitsgerichts zuletzt offen gelassen (vgl. BAG 28. Juni 2001 - 6 AZR 114/00 - BAGE 98, 175; 31. Januar 2002 - 6 AZR 36/01 - EzA GG Art. 3 Nr. 95; 26. Juni 2001 - 9 AZR 244/00 - BAGE 98, 114).
  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 606/15

    Gleichbehandlung - Altersteilzeitarbeitsvertrag

    Er hat lediglich Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber über seinen Antrag auf Wechsel in die Altersteilzeit nach billigem Ermessen iSv. § 315 Abs. 1 BGB entscheidet (vgl. BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 294/04  - zu B II 2 b der Gründe; 3. Dezember 2002 -  9 AZR 457/01  - zu A II 2 a cc (2) und A II 2 a dd (1) der Gründe, BAGE 104, 55 ; 26. Juni 2001 -  9 AZR 244/00  - zu II 2 der Gründe, BAGE 98, 114 ; 12. Dezember 2000 -  9 AZR 706/99  - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 96, 363 ) .
  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 643/08

    Altersteilzeit - Ermessensentscheidung - Haushaltsmittel

    Der Arbeitnehmer hat vielmehr Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber bei der Entscheidung über seinen Antrag billiges Ermessen entsprechend § 315 Abs. 1 BGB wahrt (für die st. Rspr. Senat 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 30, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 39 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 27; 26. Juni 2001 - 9 AZR 244/00 - zu II 2 der Gründe, BAGE 98, 114).

    Der Arbeitnehmer, der trotz einer in sich nachvollziehbaren und damit plausiblen Begründung des Arbeitgebers weiter eine fehlerhafte Ermessensausübung rügt, muss das seinerseits näher konkretisieren (Senat 26. Juni 2001 - 9 AZR 244/00 - zu II 3 b bb der Gründe, BAGE 98, 114; aA und ohne ein Darlegungserfordernis für den zu erwartenden Fortbestand der schlechten Haushaltslage LAG Rheinland-Pfalz 3. März 2005 - 4 Sa 990/04 - zu II der Gründe = juris Rn. 35).

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 294/04

    Bezugnahmeklausel - Altersteilzeit - Ermessensentscheidung

    Die Tarifvertragsparteien haben für diesen Fall die Entscheidung in das Ermessen des Arbeitgebers gestellt (vgl. Senat 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 - BAGE 96, 363; 26. Juni 2001 - 9 AZR 244/00 - BAGE 98, 114).

    bb) Nach der Rechtsprechung des Senats genügt zur Antragsablehnung im Rahmen des billigen Ermessens jeder sachliche Grund, der sich auf den Übergang zur Altersteilzeit bezieht (Senat 26. Juni 2001 - 9 AZR 244/00 - BAGE 98, 114; 3. Dezember 2002 - 9 AZR 457/01 - BAGE 104, 55).

  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 710/00

    Altersteilzeit - Aufstockung des Entgelts ohne Arbeitszeitverringerung -

    (1) Der Senat hat bereits entschieden, daß § 3 Abs. 1 TV ATZ nicht gegen höherrangiges Recht verstößt (26. Juni 2001 - 9 AZR 244/00 - BAGE 98, 114).
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 457/01

    Altersteilzeitanspruch für sächsische Grundschullehrer

    Berücksichtigungsfähig sind alle sachlichen Gründe, die sich auf die Umstände des Wechsels eines Arbeitnehmers in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis beziehen (Senat 26. Juni 2001 - 9 AZR 244/00 - AP ATG § 3 Nr. 2 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 2; 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 - BAGE 96, 363).
  • BAG, 14.10.2008 - 9 AZR 511/07

    Altersteilzeit - Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags -

    Er hat Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber seinen Antrag auf Wechsel in die Altersteilzeit nach den Grundsätzen billigen Ermessens (§ 315 Abs. 1 BGB entsprechend) überprüft (Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 294/04 - zu B II 2 b der Gründe, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 20 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 15; 3. Dezember 2002 - 9 AZR 457/01 - zu A II 2 a cc (2) und A II 2 a dd (1) der Gründe, BAGE 104, 55; 26. Juni 2001 - 9 AZR 244/00 - zu II der Gründe, BAGE 98, 114; 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 96, 363).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.11.2008 - 10 Sa 420/08

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrags im

    Ob dies geschehen ist, unterliegt der gerichtlichen Kontrolle (vgl. auch BAG Urteil vom 26.06.2001 - 9 AZR 244/00 - AP Nr. 2 zu § 3 ATG).

    Das ist ihm auch zumutbar, da Altersteilzeit ohnehin nur ältere Arbeitnehmer in Anspruch nehmen können, die regelmäßig über hinreichende Kenntnis über die Beschäftigungs- und Einstellungspraxis im Betrieb bzw. in der Behörde verfügen (so ausdrücklich: BAG Urteil vom 26.06.2001 - 9 AZR 244/00, a.a.O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.11.2008 - 10 Sa 421/08

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrags im

    Ob dies geschehen ist, unterliegt der gerichtlichen Kontrolle (vgl. auch BAG Urteil vom 26.06.2001 - 9 AZR 244/00 - AP Nr. 2 zu § 3 ATG).

    Das ist ihm auch zumutbar, da Altersteilzeit ohnehin nur ältere Arbeitnehmer in Anspruch nehmen können, die regelmäßig über hinreichende Kenntnis über die Beschäftigungs- und Einstellungspraxis im Betrieb bzw. in der Behörde verfügen (so ausdrücklich: BAG Urteil vom 26.06.2001 - 9 AZR 244/00, a.a.O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.06.2007 - 3 Sa 153/07

    Altersteilzeit - Dauer - Ungleichbehandlung - AltTZTV

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 132/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • ArbG Düsseldorf, 12.05.2010 - 4 Ca 9504/09

    Ermessen bei Altersteilzeit

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 131/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • BAG, 23.06.2015 - 9 AZR 125/14

    Tarifauslegung - Anspruch auf Altersteilzeit

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 130/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 559/01

    Altersteilzeitanspruch sächsischer Grundschullehrer; gesetzliche Vertretung des

  • ArbG Stuttgart, 28.06.2007 - 15 Ca 11318/06

    Altersteilzeitvertrag - Zeitpunkt des Vorliegens der Voraussetzungen -

  • LAG Schleswig-Holstein, 31.10.2007 - 6 Sa 136/07

    Altersteilzeit, Altersteilzeitarbeitsverhältnis, Arbeitszeitmodell, Blockmodell,

  • LAG Düsseldorf, 08.01.2009 - 11 Sa 1068/08

    Altersteilzeitvertrag

  • LAG Bremen, 15.04.2010 - 3 Sa 156/09

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages; Billiges

  • LAG Baden-Württemberg, 07.05.2004 - 5 Sa 39/03

    Altersteilzeitanspruch und billiges Ermessen.

  • LAG München, 12.01.2010 - 6 Sa 488/09

    Altersteilzeit

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.07.2011 - 2 Sa 49/11

    Altersteilzeitantrag - Ablehnung wegen fehlender Wiederbesetzungsmöglichkeit -

  • LAG Köln, 06.11.2009 - 10 Sa 687/09

    Altersteilzeit in öffentlich geförderter Forschungseinrichtung; unbegründete

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.06.2010 - 5 Sa 415/09

    Altersteilzeit, Anspruch auf Altersteilzeit, Altersteilzeitarbeitsvertrag,

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