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   BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 114 bis 126/00   

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https://dejure.org/2001,262
BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 114 bis 126/00 (https://dejure.org/2001,262)
BAG, Entscheidung vom 28.06.2001 - 6 AZR 114 bis 126/00 (https://dejure.org/2001,262)
BAG, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - 6 AZR 114 bis 126/00 (https://dejure.org/2001,262)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    Tarifvertrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen an allgemeinbildenden Schulen Sachsen-Anhalts (Arbeitsplatzsicherungs TV Schulen LSA) vom 3. Februar 1997 § 1; ; Tarifvertrag zur Sich... erung von Arbeitsplätzen an allgemeinbildenden Schulen Sachsen-Anhalts (Arbeitsplatzsicherungs TV Schulen LSA) vom 3. Februar 1997 § 2; ; Tarifvertrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen an allgemeinbildenden Schulen Sachsen-Anhalts (Arbeitsplatzsicherungs TV Schulen LSA) vom 3. Februar 1997 § 3; ; Tarifvertrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen an allgemeinbildenden Schulen Sachsen-Anhalts (Arbeitsplatzsicherungs TV Schulen LSA) vom 3. Februar 1997 § 9; ; Tarifvertrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen an allgemeinbildenden Schulen Sachsen-Anhalts (Arbeitsplatzsicherungs TV Schulen LSA) vom 3. Februar 1997 § 10 Protokollnotizen 1; ; Tarifvertrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen an allgemeinbildenden Schulen Sachsen-Anhalts (Arbeitsplatzsicherungs TV Schulen LSA) vom 3. Februar 1997 § 10 Protokollnotizen 4; ; TVG § 1 Abs. 1; ; TVG § 4 Abs. 3; ; GG Art. 9 Abs. 3; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsplatzsicherung - arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede - Tarifkonkurrenz - Vereinbarkeit von Tarifnormen mit höherrangigem Recht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifvertrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen an allgemeinbildenden Schulen Sachsen-Anhalts (Arbeitsplatzsicherungs TV Schulen LSA) vom 3. 2. 1997 §§ 1, 2, 3, 9, 10, Protokollnotiz... en 1 und 4; TVG § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 3; GG Art. 9 Abs. 3, Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1
    Vorübergehende Arbeitszeitkürzung mit Vergütungsabsenkung zur Arbeitsplatzsicherung: Keine Überschreitung der Befugnisse der Tarifvertragsparteien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Tarifliche Arbeitsplatzsicherung durch zeitweilige Arbeitszeit- und Lohnkürzung zulässig

  • nomos.de PDF, S. 27 (Kurzinformation)

    Tarifliche Arbeitsplatzsicherung durch zeitweilige Arbeitszeit- und Lohnkürzung zulässig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tarifliche Arbeitsplatzsicherung durch zeitweilige Arbeitszeit- und Lohnkürzung zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 98, 175
  • MDR 2002, 220
  • NZA 2002, 331
  • NJ 2002, 165
  • DB 2002, 274
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 641/96

    Einzel- oder kollektivvertragliche Altersgrenzenregelung von 60 Jahren bei

    Auszug aus BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 114/00
    Diese Verfassungsbestimmung schützt den Einzelnen nicht nur darin, eine konkrete Beschäftigungsmöglichkeit in einem gewählten Beruf zu ergreifen, sondern schützt auch seinen Willen, diese Beschäftigung beizubehalten oder aufzugeben (BAG 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 - BAGE 88, 118, 123; vgl. auch 25. Oktober 2000 - 4 AZR 438/99 - aaO).

    bb) Zum gleichen Ergebnis gelangt man, wenn man mit der neueren Rechtsentwicklung die Tarifautonomie iSd. Art. 9 Abs. 3 GG nicht mehr als durch § 1 TVG staatlich delegierte Normsetzungskompetenz (so erstmals: BAG 15. Januar 1955 - 1 AZR 305/54 - BAGE 1, 258) auffaßt, die nur Grundrechtseingriffe erlaubt, die auch der Gesetzgeber regeln dürfte (so: BAG 23. Januar 1992 - 2 AZR 470/91 - BAGE 69, 257, 269 f.), sondern als privatautonome Legitimation, die sich auf den Verbandsbeitritt der Mitglieder gründet, die durch diesen ihre Freiheit - vor allem ihre Vertrags- und Berufsfreiheit - als Grundrechtsträger freiwillig selbst beschränken (vgl. ErfK/Dieterich 2. Aufl. Einl. GG Rn. 47, 64, 67; BAG 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 - BAGE 88, 118, 123; 11. März 1998 - 7 AZR 700/96 - BAGE 88, 162).

    Es ist zwar streitig, welcher Prüfungsmaßstab für die bei dieser Betrachtung nach den Grundsätzen der praktischen Konkordanz vorzunehmende Abwägung gilt (ausdrücklich offengelassen in BAG 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 - aaO und 11. März 1998 - 7 AZR 700/96 - aaO), ob die Tarifvertragsparteien wegen des in dem Verbandsbeitritt liegenden Grundrechtsverzichts in die Berufsfreiheit bis zur Grenze der "Unerträglichkeit" eingreifen dürfen (so ErfK/Dieterich aaO Rn. 56), oder ob die Abwägung von Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) einerseits und Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) andererseits nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfolgen muß, und ob es für dessen Beachtung ausreicht, daß die Tarifvertragsparteien einem Grundrechtseingriff eine "Gegenleistung" des durch ihn Begünstigten gegenübergestellt haben (so auch BAG 25. Oktober 2000 - 4 AZR 438/99 - aaO).

  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 438/99

    Vorübergehende Reduzierung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 38, 5

    Auszug aus BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 114/00
    a) Das Kündigungsschutzgesetz schützt gegen Änderungen des Arbeitsvertrags, die der Arbeitgeber einseitig verfügt (BAG 25. Oktober 2000 - 4 AZR 438/99 - EzA TVG § 1 Arbeitszeit Nr. 1), nicht jedoch gegen Änderungen der Arbeitszeit und/oder der Höhe des Arbeitsentgelts durch tarifliche Regelungen.

    Diese Verfassungsbestimmung schützt den Einzelnen nicht nur darin, eine konkrete Beschäftigungsmöglichkeit in einem gewählten Beruf zu ergreifen, sondern schützt auch seinen Willen, diese Beschäftigung beizubehalten oder aufzugeben (BAG 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 - BAGE 88, 118, 123; vgl. auch 25. Oktober 2000 - 4 AZR 438/99 - aaO).

    Es ist zwar streitig, welcher Prüfungsmaßstab für die bei dieser Betrachtung nach den Grundsätzen der praktischen Konkordanz vorzunehmende Abwägung gilt (ausdrücklich offengelassen in BAG 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 - aaO und 11. März 1998 - 7 AZR 700/96 - aaO), ob die Tarifvertragsparteien wegen des in dem Verbandsbeitritt liegenden Grundrechtsverzichts in die Berufsfreiheit bis zur Grenze der "Unerträglichkeit" eingreifen dürfen (so ErfK/Dieterich aaO Rn. 56), oder ob die Abwägung von Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) einerseits und Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) andererseits nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfolgen muß, und ob es für dessen Beachtung ausreicht, daß die Tarifvertragsparteien einem Grundrechtseingriff eine "Gegenleistung" des durch ihn Begünstigten gegenübergestellt haben (so auch BAG 25. Oktober 2000 - 4 AZR 438/99 - aaO).

  • BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 700/96

    Tarifliche Altersgrenze von 55 Jahren

    Auszug aus BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 114/00
    bb) Zum gleichen Ergebnis gelangt man, wenn man mit der neueren Rechtsentwicklung die Tarifautonomie iSd. Art. 9 Abs. 3 GG nicht mehr als durch § 1 TVG staatlich delegierte Normsetzungskompetenz (so erstmals: BAG 15. Januar 1955 - 1 AZR 305/54 - BAGE 1, 258) auffaßt, die nur Grundrechtseingriffe erlaubt, die auch der Gesetzgeber regeln dürfte (so: BAG 23. Januar 1992 - 2 AZR 470/91 - BAGE 69, 257, 269 f.), sondern als privatautonome Legitimation, die sich auf den Verbandsbeitritt der Mitglieder gründet, die durch diesen ihre Freiheit - vor allem ihre Vertrags- und Berufsfreiheit - als Grundrechtsträger freiwillig selbst beschränken (vgl. ErfK/Dieterich 2. Aufl. Einl. GG Rn. 47, 64, 67; BAG 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 - BAGE 88, 118, 123; 11. März 1998 - 7 AZR 700/96 - BAGE 88, 162).

    Es ist zwar streitig, welcher Prüfungsmaßstab für die bei dieser Betrachtung nach den Grundsätzen der praktischen Konkordanz vorzunehmende Abwägung gilt (ausdrücklich offengelassen in BAG 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 - aaO und 11. März 1998 - 7 AZR 700/96 - aaO), ob die Tarifvertragsparteien wegen des in dem Verbandsbeitritt liegenden Grundrechtsverzichts in die Berufsfreiheit bis zur Grenze der "Unerträglichkeit" eingreifen dürfen (so ErfK/Dieterich aaO Rn. 56), oder ob die Abwägung von Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) einerseits und Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) andererseits nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfolgen muß, und ob es für dessen Beachtung ausreicht, daß die Tarifvertragsparteien einem Grundrechtseingriff eine "Gegenleistung" des durch ihn Begünstigten gegenübergestellt haben (so auch BAG 25. Oktober 2000 - 4 AZR 438/99 - aaO).

  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 922/94

    BAT - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 114/00
    Eine solche "Gleichstellungsabrede" ist im Zweifel anzunehmen, wenn, wie hier, die für den Betrieb fachlich und räumlich einschlägigen Tarifverträge in Bezug genommen werden (vgl. BAG 1. Juni 1995 - 6 AZR 922/94 - BAGE 80, 152; 4. September 1996 - 4 AZR 135/95 - BAGE 84, 97; 4. August 1999 - 5 AZR 642/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Papierindustrie Nr. 14 = EzA BGB § 613 a Nr. 184).

    Zu dieser Auslegung des Arbeitsvertrags war der erkennende Senat berechtigt, weil es sich um einen typischen Vertrag handelt, der vom Revisionsgericht uneingeschränkt und selbständig gem. §§ 133, 157 BGB ausgelegt werden kann (BAG 1. Juni 1995 - 6 AZR 922/94 - BAGE 80, 152, 155; Matthes in Germelmann/Matthes/ Prütting ArbGG 3. Aufl. § 73 Rn. 15).

  • BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 422/98

    Änderungskündigung zur Durchsetzung einer tarifwidrigen Erhöhung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 114/00
    Änderungskündigungen, die auf die Absenkung tariflicher Arbeitsbedingungen abzielen, sind nach § 13 Abs. 3 KSchG, § 4 TVG, § 134 BGB unwirksam, so daß auch auf diese Weise das Ziel der Beschäftigungssicherung nicht verfolgt werden kann (vgl. BAG 10. Februar 1999 - 2 AZR 422/98 - BAGE 91, 22).
  • BAG, 18.10.1994 - 1 AZR 503/93

    Kurzarbeit im öffentlichen Dienst der neuen Länder

    Auszug aus BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 114/00
    Sowohl der erkennende als auch der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts haben tarifliche Regelungen wegen Verstoßes gegen zwingendes Kündigungsschutzrecht als unwirksam angesehen, die die Einführung von Kurzarbeit durch den Arbeitgeber für zulässig erklärt hatten, ohne die dafür erforderlichen Voraussetzungen im Tarifvertrag zu regeln (BAG 27. Januar 1994 - 6 AZR 541/93 - BAGE 75, 327, 331; 18. Oktober 1994 - 1 AZR 503/93 - AP BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 11 = EzA BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 2).
  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

    Auszug aus BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 114/00
    Arbeitsvertragliche Vereinbarungen dieses Inhalts sind durch § 4 Abs. 3 TVG ebenso ausgeschlossen wie dahingehende schuldrechtliche Regelungsabreden der Betriebspartner und auf ihnen beruhende einzelvertragliche Einheitsregelungen (vgl. BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - BAGE 91, 210).
  • BAG, 15.01.1955 - 1 AZR 305/54

    Arbeitsentgelt: Gleichberechtigung von Mann und Frau beim Arbeitslohn

    Auszug aus BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 114/00
    bb) Zum gleichen Ergebnis gelangt man, wenn man mit der neueren Rechtsentwicklung die Tarifautonomie iSd. Art. 9 Abs. 3 GG nicht mehr als durch § 1 TVG staatlich delegierte Normsetzungskompetenz (so erstmals: BAG 15. Januar 1955 - 1 AZR 305/54 - BAGE 1, 258) auffaßt, die nur Grundrechtseingriffe erlaubt, die auch der Gesetzgeber regeln dürfte (so: BAG 23. Januar 1992 - 2 AZR 470/91 - BAGE 69, 257, 269 f.), sondern als privatautonome Legitimation, die sich auf den Verbandsbeitritt der Mitglieder gründet, die durch diesen ihre Freiheit - vor allem ihre Vertrags- und Berufsfreiheit - als Grundrechtsträger freiwillig selbst beschränken (vgl. ErfK/Dieterich 2. Aufl. Einl. GG Rn. 47, 64, 67; BAG 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 - BAGE 88, 118, 123; 11. März 1998 - 7 AZR 700/96 - BAGE 88, 162).
  • BVerfG, 03.11.1981 - 1 BvR 632/80

    Änderung des Auswahlverfahrens in harten Numerus-clausus-Fächern

    Auszug aus BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 114/00
    Nach der durch das Urteil vom 18. Juli 1972 (- 1 BvL 32/70 und 25/71 - BVerfGE 33, 303, 337 f., 345 f. = AP GG Art. 12 Nr. 46) eingeleiteten, das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG als Teilhaberecht begreifenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG 8. Februar 1977 - 1 BvF 1/76 ua. -, 3. November 1981 - 1 BvR 632/80 ua. - und 3. November 1982 - 1 BvR 900/78 ua. - BVerfGE 43, 291, 313 f.; 59, 1, 30 f.; 62, 117, 146 ff.) müssen Auswahlvorschriften für zulassungsbeschränkte Studiengänge stets an Art. 12 Abs. 1 iVm. Art. 3 Abs. 1 GG und auch in Verbindung mit dem in Art. 20 Abs. 1 GG verankerten Sozialstaatsprinzip gemessen werden.
  • BAG, 27.01.1994 - 6 AZR 541/93

    Kurzarbeit im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 114/00
    Sowohl der erkennende als auch der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts haben tarifliche Regelungen wegen Verstoßes gegen zwingendes Kündigungsschutzrecht als unwirksam angesehen, die die Einführung von Kurzarbeit durch den Arbeitgeber für zulässig erklärt hatten, ohne die dafür erforderlichen Voraussetzungen im Tarifvertrag zu regeln (BAG 27. Januar 1994 - 6 AZR 541/93 - BAGE 75, 327, 331; 18. Oktober 1994 - 1 AZR 503/93 - AP BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 11 = EzA BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 2).
  • BAG, 13.09.1983 - 1 ABR 69/81

    Tarifvertrag Textsysteme

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 900/78

    Verfassungswidrigkeit der Zweitstudienregelung im Staatsvertrag 1978

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

  • BAG, 23.01.1992 - 2 AZR 470/91

    Tarifliche Grundkündigungsfrist für Textilarbeiter

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85

    Rückkehrgebot für Mietwagen

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.1999 - 4 (3) Sa 341/98

    Rechtmäßigkeit der Verkürzung der Arbeitszeit und Arbeitsvergütung eines

  • BAG, 24.01.2001 - 4 AZR 655/99

    Firmen- und Verbandstarifvertrag zur Beschäftigungssicherung

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

  • BAG, 10.10.1989 - 3 AZR 28/88

    Vorruhestand: Erlöschen des Leistungsanspruchs bei Erhalt vorgezogenen

  • BAG, 01.09.1982 - 4 AZR 951/79

    Schulhausmeister: Arbeiter oder Angestellter - Eingruppierung

  • BAG, 06.12.1990 - 6 AZR 268/89

    Zuwendung - Wechsel vom DRK zum öffentlichen Dienst

  • BAG, 23.06.1992 - 1 AZR 57/92

    Individuelle Arbeitszeit und Betriebsvereinbarung

  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 135/95

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag

  • BAG, 04.08.1999 - 5 AZR 642/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/ 80 % oder 100 %

  • BAG, 11.09.2003 - 6 AZR 374/02

    Ausgleich von Arbeitszeitguthaben

    § 2 Abs. 1 Arbeitsplatzsicherungs TV Schulen LSA hat die regelmäßige Arbeitszeit und die Vergütung einer vollzeitbeschäftigten Lehrkraft für die Geltungsdauer des Arbeitsplatzsicherungs TV Schulen LSA rechtswirksam auf 81 vH herabgesetzt (vgl. hierzu BAG 28. Juni 2001 - 6 AZR 114/00 - BAGE 98, 175 = AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 24 = EzA TVG § 4 Beschäftigungssicherung Nr. 7).
  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    d) Der erkennende Senat hat diese Frage wie die übrigen Senate des Bundesarbeitsgerichts zuletzt offen gelassen (vgl. BAG 28. Juni 2001 - 6 AZR 114/00 - BAGE 98, 175; 31. Januar 2002 - 6 AZR 36/01 - EzA GG Art. 3 Nr. 95; 26. Juni 2001 - 9 AZR 244/00 - BAGE 98, 114).
  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 847/07

    Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen

    cc) Der Senat hat im Urteil vom 24. September 2008 (- 6 AZR 76/07 - Rn. 21, AP BGB § 305c Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 15) ebenso wie vor der Schuldrechtsreform in seiner Entscheidung vom 28. Juni 2001 (- 6 AZR 114/00 - BAGE 98, 175, 195) offengelassen, ob über eine an sich nicht überraschende Bezugnahmeklausel solche tariflichen Bestimmungen nicht Vertragsinhalt werden, die für die Vertragspartner bei Abschluss des Vertrags schlechterdings nicht vorhersehbar waren.
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