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   BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12   

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https://dejure.org/2015,4428
BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12 (https://dejure.org/2015,4428)
BAG, Entscheidung vom 25.02.2015 - 5 AZR 886/12 (https://dejure.org/2015,4428)
BAG, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - 5 AZR 886/12 (https://dejure.org/2015,4428)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Pausengewährung - Annahmeverzug

  • openjur.de

    Pausengewährung; Annahmeverzug; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Pausengewährung - Annahmeverzug - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 1 ArbZG, § 4 S 1 ArbZG, § 611 Abs 1 BGB, § 615 S 1 BGB, § 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG
    Pausengewährung - Annahmeverzug - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

  • IWW

    § 72 Abs. 5 ArbGG, § ... 551 Abs. 3 ZPO, § 4 Satz 3 ArbZG, § 611 Abs. 1 BGB, § 4 ArbZG, § 22 Abs. 1 Nr. 2, § 23 ArbZG, § 297 BGB, § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, § 4 Satz 1 ArbZG, § 2 Abs. 1 Satz 1 ArbZG, § 11 Abs. 2 JArbSchG, § 106 Satz 1 GewO, § 76 Abs. 5 Satz 4 BetrVG, § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB, § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 293 BGB, § 294 BGB, § 295 BGB, § 296 BGB, § 2 Ziff. 1 MTV, § 2 Ziff. 2 MTV, § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, §§ 91, 97 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Vergütungspflicht von Arbeitspausen; Annahmeverzug des Arbeitgebers

  • bag-urteil.com

    Pausengewährung - Annahmeverzug

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Pausengewährung - Annahmeverzug - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungspflicht von Arbeitspausen

  • rechtsportal.de

    Vergütungspflicht von Arbeitspausen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsvereinbarung über Arbeitspausen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pausengewährung - und der Annahmeverzug des Arbeitgebers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Annahmeverzug bei Pausenanordnung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wirksame Bestimmung der Arbeitszeitunterbrechung bei Schichtarbeit

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Pausengewährung - Annahmeverzug bei unwirksamer Anordnung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Annahmeverzugslohn für angeordnete Ruhepausen setzt zumindest Protest des Arbeitnehmers voraus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 151, 45
  • NJW 2015, 1264
  • MDR 2015, 598
  • NZA 2015, 494
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 139/08

    Lenkzeitunterbrechungen - Kurzpausen

    Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12
    Eine Festlegung von Lage und Dauer der gesetzlichen Pause vor Beginn der täglichen Arbeitszeit verlangt § 4 Satz 1 ArbZG nicht (BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 139/08 - Rn. 47, BAGE 132, 195; ebenso bereits BAG 22. Juli 2003 - 1 ABR 28/02 - zu B II 3 c dd der Gründe, BAGE 107, 78; Baeck/Deutsch 3.   Aufl. § 4 ArbZG Rn. 24; Schliemann 2. Aufl. § 4 ArbZG Rn. 19, jeweils mwN) .

    Die Ruhepause soll nicht durch kontinuierliche Weiterarbeit überlagert und "vergessen" werden (BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 139/08 - Rn. 47, BAGE 132, 195) .

  • LAG Köln, 03.08.2012 - 5 Sa 252/12

    Annahmeverzug des Abreitgebers; Begriff der Pause; Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. August 2012 - 5 Sa 252/12 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. August 2012 - 5 Sa 252/12 - im Kostenausspruch und in seinen Ziffern I.2.

  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 157/09

    Bereitschaftsdienst und Ruhepausen

    Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12
    Pausen sind im Voraus feststehende Unterbrechungen der Arbeit, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten hat und frei über die Nutzung des Zeitraums bestimmen kann (BAG 23. September 1992 - 4 AZR 562/91 - zu I 2 der Gründe; 16. Dezember 2009 - 5 AZR 157/09 - Rn. 10; Baeck/Deutsch 3. Aufl. § 4 ArbZG Rn. 9; ErfK/Wank 15. Aufl. § 4 ArbZG Rn. 1; Schliemann 2. Aufl. § 4 ArbZG Rn. 6, jeweils mwN) .

    Denn die in § 4 ArbZG geregelten Ruhepausen stellen lediglich das Mindestmaß dar (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 157/09 - Rn. 7) und verwehren es den Betriebsparteien nicht, längere Pausen vorzusehen.

  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87

    Einigungsstelle: Ermessensüberschreitung

    Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12
    Eine Regelung, in der das Beteiligungsrecht verkannt oder faktisch ausgeschlossen wird, genügt diesen Anforderungen nicht (vgl. BAG 17. Oktober 1989 - 1 ABR 31/87 [B] - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 63, 140) .
  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 637/13

    Beschäftigungsanspruch - Nachtdienstuntauglichkeit

    Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12
    Ob die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind, unterliegt der vollen gerichtlichen Kontrolle, § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB (BAG 9. April 2014 - 10 AZR 637/13 - Rn. 26 mwN) .
  • BAG, 28.09.1972 - 5 AZR 198/72

    Ruhepause - Kurzpause - Wechselschicht - Pausenregelung

    Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12
    (3) Der Senat braucht deshalb nicht zu entscheiden, ob eine "spontan" gewährte Ruhepause, in der der Arbeitnehmer weder arbeiten noch sich zur Arbeit bereit halten muss, den gesetzlichen Anforderungen genügt und allein ein Verstoß gegen das Erfordernis des im Voraus Feststehens überhaupt zu einer Vergütungspflicht des Arbeitgebers führt oder die Gewährung (nur) nicht im Voraus feststehender Ruhepausen ebenso wie die Gewährung zu kurzer Ruhepausen (hierzu BAG 28. September 1972 - 5 AZR 198/72 -) einen Schadensersatzanspruch begründet, wenn Arbeitnehmer durch die Nichteinhaltung des § 4 Satz 1 ArbZG einen Schaden an der Gesundheit erleiden.
  • BAG, 18.09.2002 - 1 AZR 668/01

    Vergütungsanspruch bei Rückkehr von Wechselschicht zu Normalarbeitszeit ohne

    Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12
    Ein solcher Anspruch kann sich - da der Kläger in den Pausen weder gearbeitet noch sich zur Arbeit bereitgehalten hat - nur aus § 615 Satz 1 iVm. § 611 Abs. 1 BGB ergeben (vgl. BAG 18. September 2002 - 1 AZR 668/01 - zu I 2 der Gründe) und hätte ein entsprechendes Angebot der Arbeitsleistung erfordert, an dem es vorliegend gerade fehlt.
  • BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 130/12

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12
    Lediglich für den Fall einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung geht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon aus, ein Angebot der Arbeitsleistung sei regelmäßig nach § 296 BGB entbehrlich (zuletzt BAG 15. Mai 2013 - 5 AZR 130/12 - Rn. 22; 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 - Rn. 22) .
  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 504/06

    Annahmeverzug - Konkludente Vertragsänderung

    Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12
    Dafür reichen das Erscheinen am Arbeitsplatz und die Arbeitsaufnahme als solche nicht aus (vgl. BAG 25. April 2007 - 5 AZR 504/06 - Rn. 20) .
  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug -

    Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12
    Lediglich für den Fall einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung geht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon aus, ein Angebot der Arbeitsleistung sei regelmäßig nach § 296 BGB entbehrlich (zuletzt BAG 15. Mai 2013 - 5 AZR 130/12 - Rn. 22; 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 - Rn. 22) .
  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 629/08

    Regelarbeitszeit im Wach- und Sicherheitsgewerbe in Nordrhein-Westfalen

  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 236/10

    Parteiwechsel in der Revisionsinstanz - AGB-Kontrolle

  • BAG, 11.01.2011 - 1 AZR 310/09

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze

  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 349/02

    Betriebsvereinbarung - langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre -

  • BAG, 22.07.2003 - 1 ABR 28/02

    Einigungsstellenspruch zur Höchstarbeitszeit

  • BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 109/13

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht - Theorie der

  • BAG, 18.11.2009 - 5 AZR 774/08

    Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge für Pausen - Annahmeverzug

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 603/01

    Arbeitsbereitschaft und Ruhepausen eines Kraftfahrers

  • BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 449/12

    Zulässigkeit der Revision - unzureichende Revisionsbegründung

  • BAG, 16.04.2014 - 5 AZR 483/12

    Leiharbeitsverhältnis - Annahmeverzug - Arbeitszeitkonto

  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 200/10

    Pauschalabgeltung von Reisezeiten - Beifahrerzeiten - Vergütungspflicht

  • BAG, 14.03.1989 - 1 ABR 77/87

    Bertriebsrat: Mitbestimmung bei Arbeitszeit - Teilzeitbeschäftigte

  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 562/91

    Pausenregelung während der Nachtschicht

  • BAG, 10.11.2009 - 1 ABR 54/08

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Umkleidezeit

  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16

    Überstundenprozess - Darlegungs- und Beweislast

    Ferner ist es grundsätzlich seine Sache, im Voraus die Ruhepausen festzulegen und damit Kenntnis davon zu haben, an welchen Tagen der Arbeitnehmer zu welchen Zeiten weder Arbeit leisten noch sich dafür bereithalten musste und frei über die Nutzung des Zeitraums bestimmen konnte (vgl. zum Begriff der Pause BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 886/12 - Rn. 21 mwN, BAGE 151, 45) .
  • BAG, 01.06.2022 - 5 AZR 28/22

    Annahmeverzugsvergütung - Verpflichtung zur Teilnahme an Tests auf eine Infektion

    bb) Eine Bestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn die wesentlichen Umstände des Einzelfalls abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind (BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 886/12 - Rn. 36, BAGE 151, 45) .
  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 814/14

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug

    Sie musste sich aufgrund der Arbeitseinteilung an ihrem Arbeitsplatz, dem Bus, aufhalten und konnte nicht frei über die Nutzung ihrer Zeit bestimmen (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 157/09 - Rn. 10; 25. Februar 2015 - 5 AZR 886/12 - Rn. 21) .

    Im unstreitig bestehenden Arbeitsverhältnis muss der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung tatsächlich anbieten, § 294 BGB (BAG 25. Februar 2015 - 1 AZR 642/13 - Rn. 41; 25. Februar 2015 - 5 AZR 886/12 - Rn. 41) .

    Ein wörtliches Angebot (§ 295 BGB) genügt, wenn der Arbeitgeber ihm erklärt hat, er werde die Leistung nicht annehmen oder er sei nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer in einem die tatsächliche Heranziehung übersteigenden Umfang zu beschäftigen (BAG 25. Februar 2015 - 1 AZR 642/13 - Rn. 41; 25. Februar 2015 - 5 AZR 886/12 - Rn. 41) .

    Die Klägerin hätte gegen den Nichteinsatz während der Ferienzeit zumindest protestieren und damit ihre Arbeitsleistung wörtlich anbieten müssen (vgl. BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 886/12 - Rn. 42) .

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