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   BAG, 26.03.1981 - 3 AZR 485/78   

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BAG, 26.03.1981 - 3 AZR 485/78 (https://dejure.org/1981,597)
BAG, Entscheidung vom 26.03.1981 - 3 AZR 485/78 (https://dejure.org/1981,597)
BAG, Entscheidung vom 26. März 1981 - 3 AZR 485/78 (https://dejure.org/1981,597)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigung - Vertragsbruch

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Anspruch des AG auf Ersatz der Kosten von Stellenanzeigen bei Vertragsbruch des AN, Stellenanzeige, Kostenersatz, Schadensersatzanspruch des AG

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rechtmäßiges Alternativverhalten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 35, 179
  • NJW 1981, 2430
  • MDR 1981, 964
  • JR 1982, 132
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.11.1975 - 5 AZR 534/74

    Haftung des Arbeitnehmers: Schadensersatz - rechtmäßiges Alternativverhalten

    Auszug aus BAG, 26.03.1981 - 3 AZR 485/78
    Eine solche Möglichkeit entspricht nicht dem Schutzzweck der arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist (entgegen AP Nr. 5 zu § 276 BGB Vertragsbruch).

    Medicus bezeichnet diesen Schaden anschaulich als "Verfrühungsschaden" (Anm. zu AP Nr. 5 zu § 276 BGB Vertragsbruch [zu 2 b]).

    Diese Rechtsprechung ist im Schrifttum auf einhellige und überzeugende Kritik gestoßen (vgl. besonders Beitzke, SAE 1970, 256, 257 und SAE 1976, 194, 195; Hanau, aaO, S. 112 ff.; Herschel, AuR 1971, 159, 160; Kittner, DB 1970, 1487 f . ; Medicus in Anm. zu AP Nr. 5 zu § 276 BGB Vertragsbruch [zu 1]).

    Die Schutzfunktion der tariflichen Friedenspflicht ist mit dem Schutzzweck arheitsvertraglicher Kündigungsfristen nicht ohne weiteres gleichzusetzen (vgl. v. Caemmerer, aaO, S. 446 f.; Hanau, aaO, S. 52 ff.; Medicus, Bürgerliches Recht, 9. Aufl., Rdnr. 853 und Anm. AP Nr. 5 zu § 276 BGB Vertragsbruch [zu 33)".

    Auch der Fünfte Senat hat in einem Urteil vom 14. November 1975 (AP Nr. 5 zu § 276 BGB Vertragsbruch [zu 2 der Grün de]) Bedenken gegen den Grundsatz der zivilrechtlichen Prävention geäußert.

    Diese Begründung dehnt den Schutzzweck der arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist zu weit aus (vgl. auch die kritit schen Anmerkungen von Beitzke, SAE 1976 S. 194 ff.; Medicus in AP Nr. 5 zu § 276 BGB Vertragsbruch und Grunsky in AP Nr. 6 zu § 276 BGB Vertragsbruch, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 18.12.1969 - 2 AZR 80/69

    Vertragsbrüchige Arbeitnehmer - Vertragsbruch - Kosten von Zeitungsinseraten -

    Auszug aus BAG, 26.03.1981 - 3 AZR 485/78
    Begeht ein Arbeitnehmer Vertragsbruch, so kann der Arbeitgeber nur dann Ersatz für die Kosten von Stellenanzeigen verlangen, wenn diese Kosten bei ordnungsmäßiger Einhaitung der arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist vermeidbar gewesen wären (entgegen AP Nr. 3 zu § 276 BGB Vertragsbruch).

    2. Demgegenüber hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in einem Urteil vom 18. Dezember 1969 (AP Nr. 3 zu § 276 BGB Vertragsbruch) generell abgelehnt, bei Vertrags brüchen darauf abzustellen, ob die Kosten von Zeitungsinseraten in einem Rechtswidrigkeitszusammenhang mit dem Vertragsbruch des Arbeitnehmers stehen.

  • BAG, 22.05.1980 - 3 AZR 1103/77

    Schulungsvertrag - Arztbesucher - Fernbleiben der Schulung - Vertragsbruch des

    Auszug aus BAG, 26.03.1981 - 3 AZR 485/78
    Insoweit besteht im Schrifttum weit gehend Einigkeit trotz vieler terminologischer Unterschiede (vgl. v. Caemmerer, Gesammelte Schriften, Bd. I S. 445 ff.; 6 Esser/Schmidt, Schuldrecht, Allgem. Teil, 5" Aufl., § 33 H I , S. 184 ff.; Grunsky in Münchener Kommentar, BGB, vor § 249 Rdnrn. 43 ff., 90 und Anm. zu AP Nr. 6 zu § 276 BGB Vertragsbruch; Hanau, Die Kausalität der Pflichtwidrigkeit, 1971, S. 32 ff., 112 ff.; Lange, Schadensersatz, 1979, § 4 XII 5 a).

    Wie der Senat bereits entschieden hat (AP Nr. 6 zu § 276 BGB Vertragsbruch [zu III 2 c]), besteht insoweit nur eine rechtlich nicht geschützte Chance, die im übrigen nicht einmal davon abhängt, ob der abkehrwil lige Arbeitnehmer die vertraglich geschuldete Arbeit tatsächlich aufnimmt.

  • BAG, 06.03.1974 - 4 AZR 72/73

    Vertragsbruch - Kündigung vor Dienstantritt - Kündigungsfrist - Beginn - Anfrage

    Auszug aus BAG, 26.03.1981 - 3 AZR 485/78
    Ob er das Arbeitsverhältnis dennoch antreten mußte, hängt davon ab, wann die zweiwöchige Kündigungsfrist begann, mit Zugang des Kündigungsschreibens oder erst am Tage des vorgesehenen Arbeitsbeginns (vgl. dazu BAG 26, 71 = AP Nr. 2 zu § 620 BGB; AP Nr. 3 zu § 620 BGB; KR-Hillebrecht, § 622 BGB Rdnr. 53).
  • BAG, 31.10.1958 - 1 AZR 632/57

    Friedenspflicht - Schlichtungsvereinbarung der IG Metall

    Auszug aus BAG, 26.03.1981 - 3 AZR 485/78
    Der Zweite Senat hat sich allerdings für seine Auffassung auf ein Urteil des Ersten Senats vom 31« Oktober 1958 (BAG 6, 321 [376 f.] = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Friedenspflicht [zu V 3 der Gründe]) bezogen, das den Arbeitskampf in der schleswig-hol steinischen Metallindustrie betraf und in dem ebenfalls die Berufung auf rechtmäßiges Altematiwerhalten zurückgewiesen wurde.
  • LG Stuttgart, 24.10.2018 - 22 O 101/16

    Schadensersatzverpflichtung der Porsche Holding SE gegenüber Investoren

    Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens einem Schadensersatzanspruch entgegengesetzt werden kann, ist in der Rechtslehre umstritten und wird auch von der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet (vgl. Staudinger/Schiemann, BGB § 249 Rdn. 102-106; MünchKomm/Oetker, 7. Aufl. [2016], § 249 BGB Rdn. 217-223; Esser/Schmidt, Schuldrecht, Bd. I Allg. Teil, 6. Aufl. 7. Aufl., § 33 III 2; Lange, Schadensersatz § 4 XII; von Caemmerer, Das Problem der überholenden Kausalität im Schadensersatzrecht S. 30 ff; BGH, Urt. v. 24. Oktober 1985, DNotZ 1996, 406 [411]; BAGE 6, 321, 376 ff; 35, 179; BAG NJW 1984, 2846, 2847, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.10.1985 - IX ZR 91/84

    Ausstellung einer Fälligkeitsbestätigung durch den Notar; Haftung des Notars

    b) Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens einem Schadensersatzanspruch entgegengesetzt werden kann, ist in der Rechtslehre umstritten und wird auch von der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet (vgl. Staudinger/Medicus, BGB 12. Aufl. § 249 Rz 107-114; MünchKomm/Grunsky 2. Aufl. vor § 249 Rz 87-91; AK-BGB/Rüßmann vor §§ 249-253 Rz 70; Esser/Schmidt, Schuldrecht Bd. I Allg. Teil 6. Aufl. § 33 III 2; Lange, Schadensersatz § 4 XII; von Caemmerer, Das Problem der überholenden Kausalität im Schadensersatzrecht S. 30 ff.; Hanau aaO; OGHZ 1, 308, 310 ff.; BAGE 6, 321, 376 ff.; 35, 179; BAG NJW 1984, 2847, jeweils m. w. Nachw.).
  • LG Stuttgart, 06.12.2017 - 22 AR 2/17
    137 Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens einem Schadensersatzanspruch entgegengesetzt werden kann, ist in der Rechtslehre umstritten und wird auch von der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet (vgl. Staudinger/Schiemann, BGB § 249 Rdn. 102-106; MünchKomm/Oetker, 7. Aufl. [2016], § 249 BGB Rdn. 217-223; Esser/Schmidt, Schuldrecht, Bd. I Allg. Teil, 6. Aufl. § 33 III 2; Lange, Schadensersatz § 4 XII; von Caemmerer, Das Problem der überholenden Kausalität im Schadensersatzrecht S. 30 ff; BGH, Urt. v. 24. Oktober 1985, DNotZ 1996, 406 [411]; BAGE 6, 321, 376 ff; 35, 179; BAG NJW 1984, 2846, 2847, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 37/81

    Haftung des Arbeitnehmers: Insertionskosten des Arbeitgebers bei Nichtaufnahme

    Der Arbeitgeber kann von einem vertragsbrüchigen Arbeitnehmer keinen Ersatz der durch Stellenanzeigen veranlaßten Kosten verlangen, wenn diese Kosten auch bei einer fristgemäßen ordentlichen Kündigung des Arbeitnehmers zum arbeitsvertraglich nächsten Kündigungstermin entstanden wären (Bestätigung von BAG Urteil vom 26. März 1981 - 3 AZR 485/78 - BAG 35, 179).

    Wie bereits der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 26. März 1981 - 3 AZR 485/78 - (BAG 35, 179 = AP Nr. 7 zu § 276 BGB Vertragsbruch) entschieden hat, kann der Arbeitgeber von einem vertragsbrüchigen Arbeitnehmer nur dann Ersatz der Inseratskosten verlangen, wenn diese Kosten bei ordnungsgemäßer Einhaltung der arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist vermeidbar gewesen wären.

    Soweit Beitzke (Anm. zu BAG AP Nr. 7 zu § 276 BGB Vertragsbruch) darauf hingewiesen hat, beim Arbeitsvertragsbruch durch Ablehnung der Arbeitsaufnahme gehe es nicht um den Schutzbereich der Kündigungsfristen, wie der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts im Anschluß an Grunsky (Anm. zu BAG AP Nr. 6 zu § 276 BGB Vertragsbruch, unter 2) angenommen habe, sondern um den Schutzzweck der verletzten Vertragspflicht zur Arbeitsleistung, wie Medicus (Anm. zu BAG AP Nr. 5 zu § 276 BGB Vertragsbruch) richtig hervorgehoben habe, mag diese Kritik zutreffend sein.

  • BGH, 19.09.1985 - IX ZR 138/84

    Vereinbarung einer Kaufoption über ein Grundstück; Umfang der

    Es braucht hier nicht entschieden zu werden, ob und inwieweit der Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens gegenüber einem Schadensersatzanspruch erhoben werden kann (vgl. dazu BAG NJW 1980, 2375; 1981, 2430; 1984, 2846).
  • ArbG Bochum, 08.07.2002 - 3 Ca 1287/02

    Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe aus Arbeitsvertrag

    Ohnehin ist zu beachten, dass der Arbeitgeber etwa Ersatz für die Kosten von Stellenanzeigen bei einem durch den Arbeitnehmer begangenen Vertragsbruch nur dann verlangen kann, wenn diese Kosten bei ordnungsmäßiger Einhaltung der arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist vermeidbar gewesen wären (Urteil des BAG vom 26. März 1981-3 AZR 485/78 - AP: 7 § 276 BGB Vertragsbruch (Beitzke) = DB: 1981, 1832).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.07.2000 - 19 Sa 44/99

    Schadenersatzanspruch; Erstattung von Bewerbungskosten

    Solche Fallgestaltungen lagen auch all den von der Beklagten zitierten Entscheidungen zugrunde, in denen eine zeitliche Begrenzung auf den Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist vorgenommen wurde (vgl. z. B. BGH Urteil vom 03.03.1993 - AZ: 8 ZR 101/92 -AP Nr. 1 zu § 89 a HGB, der inhaltlich mit § 628 Abs. 2 BGB übereinstimmt; BAG Urteil vom 26.03.1981 - AZ.: 3 AZR 485/78 - AP Nr. 7 zu § 276 BGB Vertragsbruch; BAG Urteil vom 09.05.1975 - AZ.: 3 AZR 352/74 - AP Nr. 8 zu § 628 BGB, aber auch BAG Urteil vom 27.08.1972 - NJW 72, 1437).
  • BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 518/95

    Transferentschädigung in der Eishockeyliga

    Vielmehr wird die Schadenersatzpflicht durch den Schutzzweck der verletzten Vertragsnorm begrenzt (BAG Urteil vom 26. März 1981 - 3 AZR 485/78 - EzA § 249 BGB Nr. 14).
  • BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 175/01

    Schadensersatzanspruch eines Wahlvorstandsmitglieds

    Die Ersatzpflicht wegen der Verletzung vertraglicher Pflichten setzt voraus, daß die verletzte Vertragspflicht das Entstehen von Schäden der eingetretenen Art verhindern soll (BAG 26. März 1981 - 3 AZR 485/78 - BAGE 35, 179, 182 = AP BGB § 276 Vertragsbruch Nr. 7; BGH 4. Juli 1994 - II ZR 126/93 - NJW 1995, 126 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 21.11.2006 - 4 U 49/06

    Haftung eines GmbH - Geschäftsführers aus § 826 BGB wegen verspäteter Stellung

    So kann sich etwa der vertragsbrüchig gewordene Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber auf Ersatz der Inseratskosten für die Suche nach einer Ersatzkraft in Anspruch genommen wird, mit Erfolg darauf berufen, dass die Aufwendungen auch dann entstanden wären, wenn er das Arbeitsverhältnis seinerseits ordentlich gekündigt hätte (BAGE 35, 179, 182 ff.; zur Kasuistik: Überblick bei MünchKomm(BGB)/Oetker, aaO., § 249 Rdnr. 214).
  • BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 257/96

    Schadensersatz bei vorzeitig beendetem Berufsausbildungsverhältnis -

  • OLG Koblenz, 01.12.2005 - 6 U 951/04

    Steuerberatervertrag: Vergütung und Schadensersatz bei Annahmeverzug des

  • LG München I, 22.02.2011 - 33 O 9550/07

    Deliktshaftung der Bank: Materielle Rechtskraft des Feststellungsurteils über

  • OLG Köln, 18.09.1996 - 26 U 4/96

    Geschäftsführervertrag; pVV

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2015 - 14 B 1364/14

    Festsetzung einer Geldleistung wegen des vorschriftswidrigen Leerstehenlassens

  • BAG, 14.09.1984 - 7 AZR 11/82

    Vereinbarung über ein weiteres Hinausschieben der Arbeitsaufnahme

  • LAG Baden-Württemberg, 30.07.1985 - 13 Sa 39/85

    Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe; Vertragsstrafe bei einseitiger

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