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   BAG, 13.03.1961 - 1 AZR 403/59   

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https://dejure.org/1961,639
BAG, 13.03.1961 - 1 AZR 403/59 (https://dejure.org/1961,639)
BAG, Entscheidung vom 13.03.1961 - 1 AZR 403/59 (https://dejure.org/1961,639)
BAG, Entscheidung vom 13. März 1961 - 1 AZR 403/59 (https://dejure.org/1961,639)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufungsgericht - Entscheidung über Zinsanspruch - Prozeßrüge - Haftung des Arbeitnehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 254, 276

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1961, 716
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 14.11.1984 - 5 AZR 443/80

    Anspruch auf Abgeltung für drei Urlaubs- und sechs Hausarbeitstage

    Auszug aus BAG, 13.03.1961 - 1 AZR 403/59
    2) Bestätigung von AP Nr. 9 zu § 611 BGB Haftung de Arbeitnehmers und AP Nr. 18 zu §§ 898, 899 P.VOo .

    Die Klägerin muß sich deshalb nach der Rechtsprechung des Senats (AP Nr. 9 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) so behandeln lassen, als wenn sie für das Kraftfahrzeug eine 88 Haftpflichtversicherung abgeschlossen hätte, obwohl sie zu den Körperschaften gehört, für die das Gebot zum Abschluß einer Haftpflichtversicherung nicht gilt.

    4) Selbst wenn die Grundsätze nicht zum Zuge kommen sollten, die der Senat in dem Urteil AP Nr. 9 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers ausgesprochen hat, so wird weiter zu prüfen sein, ob nicht hinsichtlich des Personenschadens von einem stillschweigend zwischen Kl'.

  • BAG, 14.02.1958 - 1 AZR 576/55

    Arbeitsunfall - Schuldhafte Verursachung - Schadenersatzansprüche -

    Auszug aus BAG, 13.03.1961 - 1 AZR 403/59
    Der Senat verweist auf seine Entscheidung vom 14.2.1958 (AP Nr. 18 zu §§ 898, 899 RVO).
  • BGH, 18.10.1952 - II ZR 72/52

    Trunkenheit am Steuer. Haftpflichtversicherung

    Auszug aus BAG, 13.03.1961 - 1 AZR 403/59
    Es hat je dochnicht berücksichtigt, daß, wenn für das Unfallfahrzeug eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden wäre, diese für die Unfallfolgen im Rahmen der Versicherungsbedingungen eintreten müsste, obwohl der Beklagte unter Alkoholeinwirkung stand (BGHZ 7, 311).
  • LAG Bremen, 05.01.1955 - Sa 109/54
    Auszug aus BAG, 13.03.1961 - 1 AZR 403/59
    Im einzelnen wird hierzu verwiesen auf LAG Bremen in AP Nr. 3 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers und auf LAG Bremen in Betrieb 60, 296.
  • OLG Celle, 22.05.2015 - 8 U 199/14

    Auslegung der sog. "Psychoklausel" in der privaten Unfallversicherung;

    Für eine Unzulässigkeit der Berufung in Fällen wie dem vorliegenden haben sich allerdings Gerichte wiederholt ausgesprochen, so z. B. ausdrücklich OLG Koblenz, 10 U (WG) 22/73, vom 31. Oktober 1973; BAG, BB 1961, 716.
  • BFH, 27.03.1992 - VI R 145/89

    Geldwerter Vorteil durch Verzicht des Arbeitgebers auf Schadensersatzforderung

    Ein Arbeitnehmer handelt in der Regel grob fahrlässig, wenn er im öffentlichen Straßenverkehr mit dem ihm vom Arbeitgeber überlassenen Kfz im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit einen Unfall verursacht (vgl. Urteile des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 21. November 1959 2 AZR 547/58, Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts - Arbeitsrechtliche Praxis - AP - Nr. 14 zu § 611 BGB, Haftung des Arbeitnehmers; vom 13. März 1961 1 AZR 403/59, AP Nr. 24 zu § 611 BGB, Haftung des Arbeitnehmers; vom 30. März 1988 5 AZR 42/87, Der Betrieb - DB - 1988, 1403).
  • BAG, 23.06.1993 - 2 AZR 56/93

    Kündigungsschutzprozeß; beiderseitiger Auflösungsantrag; Beschwer

    Entscheidet das Gericht über geltend gemachte Ansprüche ganz oder teilweise nicht, dann stellt das Urteil eine Teilentscheidung dar, die als solche inhaltlich nicht fehlerhaft ist, so daß wegen des übergangenen Anspruchs ein Rechtsmittel keinen Erfolg haben kann (MünchKommZPO-Musielak, § 321 Rz 11; BAG Urteil vom 13. März 1961 - 1 AZR 403/59 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; Zöller/Vollkommer, ZPO, 18. Aufl., § 321 Rz 2).
  • BAG, 11.05.1983 - 7 AZR 500/79
    b) Diese Auslegung des "Darlehensvertrages" vom 3'' Mai 1977 ist nur beschränkt revisibel, denn es handelt sich um eine nichttypische Willenserklärung (vgl. BAG Urteil vom 13 März 1961 - 1 AZR 403/59 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 27. Pebruar 1970 10 -.
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