Weitere Entscheidung unten: BAG, 02.02.1962

Rechtsprechung
   BAG, 16.02.1962 - 1 AZR 164/61   

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BAG, 16.02.1962 - 1 AZR 164/61 (https://dejure.org/1962,268)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Neue tarifvertragliche Ordnung - Geltungsbereich - Verdrängung der bisherigen Regelung - Kollektivregelung - Rechtsposition der Unkündbarkeit - Ausschluß der ordentlichen Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1962, 447
  • DB 1962, 542
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 04.02.1960 - 5 AZR 72/58

    Grundsatz der Gleichbehandlung - Arbeitnehmergruppen gleicher Voraussetzungen -

    Auszug aus BAG, 16.02.1962 - 1 AZR 164/61
    1» Bei der Entscheidung des Rechtsstreits ist der Senat in Übereinstimmung mit seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl, Urteile v. 9,12.1957 AP Nr, 5 zu § 9 TVG, 2o.12»1957, BAG 5, 13o = AP Nr. 11 zu Art. 44 Truppenvertrag) und der Rechtsprechung anderer Senate des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil des Fünften Senats vom 4.2.i960 AP Nr. 7 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip von dem Grundsatz ausgegangen, daß eine Neuregelung der Arbeitsverhältnisse durch Tarifvertrag grundsätzlich die bisherige tarifliche Regelung in vollem Umfang ablöst» Das wird von dem Ordnungsprinzip, das jedem TV innewohnt, und der Notwendigkeit, klare und sichere Rechtsverhältnisse zu schaffen, gefordert» Eine solche Ersetzung der bisherigen Regelung durch die neue Regelung entspricht auch dem geäußerten Willen der Tarifvertragspartner, wenn sie anstelle einer bisher geltenden tariflichen Regelung bewußt eine neue setzen» Dieses Ergebnis folgt auch für sich ablösende Tarifverträge aus § 4 Abs, 5 TVG; danach scheidet eine Nachwirkung von tariflichen Normen dann aus, wenn auf die bisherige tarifliche Regelung unmittelbar eine neue folgt» Eine Ausnahme von dem Grundsatz, daß eine neue tarifliche Regelung die bisherige bestehende tarifliche Regelung in vollem Umfang verdrängt, gilt auch nicht für - 13.
  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 521/95

    Widerrufsvorbehalt, Änderungskündigung

    Eine danach zulässige rückwirkende Abänderung eines Tarifvertrages kann auch darin bestehen, daß der neue Tarifvertrag eine Regelung über den Ausschluß der ordentlichen Kündigung durch Präzisierung der Ausnahmetatbestände modifiziert, die Unkündbarkeit aber ansonsten unangetastet läßt (Fortsetzung von BAG Urteil vom 16. Februar 1962 - 1 AZR 164/61 - AP Nr. 11 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip).«.

    Der dabei zu beachtende Vertrauensschutz kann zwar einer Regelung entgegenstehen, die wohlerworbene Rechte der Arbeitnehmer dadurch beeinträchtigt, daß ein tariflicher Ausschluß der ordentlichen Kündigung durch eine spätere tarifvertragliche Regelung wieder entzogen wird (BAG Urteil vom 16. Februar 1962 - 1 AZR 164/61 - AP Nr. 11 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip).

  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 58/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

    Einen solchen Ausnahmefall hat die Rechtsprechung bei einem Flächentarifvertrag angenommen, wenn ein bereits erlangter Unkündbarkeitsstatus durch eine tarifliche Neuregelung nachträglich wegfallen sollte (BAG 16. Februar 1962 - 1 AZR 164/61 - AP TVG § 4 Günstigkeitsprinzip Nr. 11, allerdings zur Ablösung einer gesetzlichen durch eine tarifliche Vorschrift; 15. November 1995 - 2 AZR 521/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 20 = EzA BGB § 315 Nr. 45; ebenso Däubler/Weinert TVG § 4 Rn. 62; insoweit einschränkend: BSG 18. Dezember 2003 - B 11 AL 35/03 R -BSGE 92, 74).
  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93

    Rückwirkende Tariflohnsenkung; Vertrauensschutz

    In der Entscheidung des Ersten Senats vom 16. Februar 1962 - 1 AZR 164/61 - AP Nr. 11 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip ging es um die Frage, ob die erworbene Rechtsposition der Unkündbarkeit durch eine tarifvertragliche Regelung, die eine Änderung der Dienstzeitberechnung vorsah, entzogen werden könne.
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Rechtsprechung
   BAG, 02.02.1962 - 1 ABR 5/61   

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https://dejure.org/1962,528
BAG, 02.02.1962 - 1 ABR 5/61 (https://dejure.org/1962,528)
BAG, Entscheidung vom 02.02.1962 - 1 ABR 5/61 (https://dejure.org/1962,528)
BAG, Entscheidung vom 02. Februar 1962 - 1 ABR 5/61 (https://dejure.org/1962,528)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BAGE 12, 244
  • BB 1962, 447
  • DB 1962, 573
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 02.03.1955 - 1 ABR 3/53

    Betriebsverfassungerecht: Grundsätze für die Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 02.02.1962 - 1 ABR 5/61
    Bestätigung von BAG 1, 322 = AP Nr. 1 zu § 16 WO.

    Diese Auffassung richtet sich gegen die Ansicht des Senats, wie sie in der Entscheidung BAG 1, 322 = AP Nr. 1 zu § 16 Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz vertreten worden ist.

  • BAG, 20.10.1954 - 1 ABR 17/54

    Betriebsverfassungsrecht: Anfechtung der Wahl der Arbeitnehmervertreter

    Auszug aus BAG, 02.02.1962 - 1 ABR 5/61
    Wie der Senat bereits in BAG 1, 121 = AP Nr. 1 zu § 76 BetrVG entschieden hat, hat § 12 Abs. 2 BetrVG eine Bedeutung nur bei der Gruppenwahl, nicht aber bei der Gemeinschaftswahl.
  • BAG, 07.07.1954 - 1 ABR 2/54

    Betriebsverfassungsrecht: Gültigkeitsvoraussetzungen der Abstimmung nach § 13

    Auszug aus BAG, 02.02.1962 - 1 ABR 5/61
    Damit bekämpft sie die Rechtsprechung des Senats zu § 13 Abs. 2 BetrVG, wie sie in den Beschlüssen BAG 1, 46 = AP Nr. 1 zu § 13 BetrVG und AP Nr. 2 aaO enthalten ist.
  • BAG, 02.11.1955 - 1 ABR 6/55

    Betriebsverfassungsrecht: Anfechtung der Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 02.02.1962 - 1 ABR 5/61
    Als solche wesentlichen Verfahrensvorschriften müssen sicherlich Verstöße gegen Mußvorschriften angesehen werden; der Senat hat in BAG 2, 182 = AP Nr. 1 zu § 27 BetrVG bereits die Verletzung von Sollvorschriften als einen Anfechtungsgrund anerkannt.
  • BAG, 02.03.1955 - 1 ABR 19/54

    Betriebsverfassungsrecht: Nichtigkeit der Wahl des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 02.02.1962 - 1 ABR 5/61
    Dagegen kann nicht gefordert werden, daß der Nachweis erbracht wird, daß der Verstoß gegen Wahlvorschriften tatsächlich auch im konkreten Einzelfall das Wahlergebnis beeinflußt hat (BAG 1, 317 = AP Nr. 1 zu § 18 BetrVG).
  • BAG, 24.05.1957 - 1 ABR 4/56

    Aktiengesellschaft - Holdinggesellschaft - Wahl von Arbeitnehmervertretern -

    Auszug aus BAG, 02.02.1962 - 1 ABR 5/61
    Der Senat hat in BAG 4, 176 = AP Nr. 7 zu § 76 BetrVG ausgesprochen, daß das Gericht nicht befugt ist, von sich aus neuen Streitstoff in ein Beschlußverfahren einzuführen.
  • BAG, 03.10.1958 - 1 ABR 3/58

    Mitglied das Wahlvorstandes - Unterschrift unter Vorschlagsliste - Wahlanfechtung

    Auszug aus BAG, 02.02.1962 - 1 ABR 5/61
    Der Senat hat in AP Nr. 3 zu § 18 BetrVG weiterhin entschieden, daß die Gerichte im Beschlußverfahren gewisse Aufsichtsfunktionen haben.
  • LAG München, 10.03.2015 - 6 TaBV 64/14

    Betriebsratswahlanfechtung

    Die Wesentlichkeit einer Vorschrift kann dem BetrVG nicht unmittelbar entnommen werden; vielmehr nimmt man dieses Merkmal überwiegend bei sog. "Muss-Vorschriften" an (etwa BAG v. 11.3.1960 - 1 ABR 15/59, BB 1960, 824; BAG v. 2.2.1962 - 1 ABR 5/61, BB 1962, 447; BAG v. 29.6.1965 - 1 ABR 2/65, DB 1965, 1253; BAG v. 14.9.1988 - 7 ABR 93/87, NZA 1989, 360; BAG v. 13.11.1991 - 7 ABR 18/91, NZA 1992, 989; DKKW/Homburg, a. a. O., Rz. 3; Fitting, a. a. O., Rz. 10; Galperin/Löwisch, a. a. O., Rz. 5; HaKo-BetrVG/Brors, a. a. O., Rz. 5; Richardi/Thüsing, a. a. O. Rz. 5; Stege/Weinspach/Schiefer, a. a. O., Rz. 6a; WPK/Wlotzke, a. a. O., Rz. 4; ErfK/Koch, a. a. O., § 19 BetrVG Rz. 2; HWK/Reichold, a. a. O., § 19 BetrVG Rz. 5; Hueck/Nipperdey, a. a. O., S. 1149; Nikisch, Arbeitsrecht, Bd. III, 2. Aufl., S. 106).
  • BVerwG, 10.01.2007 - 6 PB 18.06

    Berufsbezeichnung im Wahlvorschlag; Prüfung durch den Wahlvorstand;

    Demgemäß berechtigen nur solche unbeanstandet gebliebenen Mängel zur Wahlanfechtung, welche der Wahlvorstand kannte oder doch bei der gebotenen Sorgfalt leicht hätte erkennen können; letzteres ist bei offensichtlichen Mängeln der Fall (vgl. zu nicht wählbaren Bewerbern: Beschluss vom 13. März 1973 - BVerwG 7 P 1.72 - BVerwGE 42, 73 = Buchholz 238.38 § 22 PersVG Rheinland-Pfalz Nr. 1 S. 4 f.; zu unrichtigen Gruppenbezeichnungen: BAG, Beschluss vom 2. Februar 1962 - 1 ABR 5/61 - BAGE 12, 244 ; ähnlich zur Angabe der Berufsbezeichnung: OVG Münster, Beschluss vom 22. Januar 1998 - 1 A 4257/87.PVL - juris Rn. 17).
  • BAG, 29.03.1974 - 1 ABR 27/73

    Wahlanfechtungsbefugnis - Einspruch gegen die Richtigkeit der Wählerliste -

    Zwar haben die Gerichte für Arbeits sachen grundsätzlich allen Mängeln einer Betriebsratswahl nachzugehen und zwar selbst dann, wenn ein Anfechtungs grund im Laufe des Verfahrehs fallen gelassen wird (BAG AP Nr. 3 zu § 18 BetrVG} BAG 12, 244 - AP Nr. 10 zu § 13 BetrVG} BAG 16, 8 - AP Nr. 4 zu § 4 BetrVG} BAG 22, 38 â- AP Nr. 17 zu § 18 BetrVG).
  • BAG, 04.10.1977 - 1 ABR 37/77

    Wahlvorstand - Wahlvorschlag - Unterzeichnung - Begrenzung der Frist - Frist für

    Die Gerichte für Arbeitssachen haben aber grundsätzlich allen Mängeln einer Betriebsratswähl nachzugehen, und zwar selbst dann, wenn ein Anfechtungsgrund im Laufe des Verfahrens fallengelassen wird (BAG AP Nr. 3 zu § 18 BetrVG; BAG 12, 244 - AP Nr. 10 zu § 13 BetrVG; BAG 16, 8 = AP Nr. 4 zu § 4 BetrVG; BAG 22, 38 = AP Nr. 17 zu § 18 BetrVG; BAG AP Nr. 2 zu § 19 BetrVG 1972 [zu II 4 der Gründe], zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2010 - 3 TaBV 32/10

    Wahl der Betriebsvertretung - unrichtige Bezeichnung eines Bewerbers

    Dies gilt jedenfalls in einem Fall der vorliegenden Art, in dem der Wahlvorstand trotz gegebener Anhaltspunkte für eine Fehlerhaftigkeit des Wahlvorschlages (s. dazu oben S. 8 f. unter II. 2. a)) eine ihm zumutbare und mögliche Nachprüfung unterlässt (vgl. BAG v. 02.02.1962 - 1 ABR 5/61 - BAGE 12, 253; vgl. dazu weiter den Hinweis der Beteiligten zu 5 unter Ziffer 1.) auf S. 2 - oben - der Beschwerdebegründung vom 20.08.2010 (dort Abs. 2 = Bl. 82 d.A.)).

    Nach BAG 02.02.1962 - 1 ABR 5/61 - BAGE 12, 252 genügt bereits die dort genannte theoretische Möglichkeit zur Beeinflussung des Wahlergebnisses.

  • BAG, 08.12.1982 - 6 ABN 32/82
    Zu der Frage, ob bei einer Gemeinschaftswahl zum Betriebsrat das Mitglied einer Gruppe für die andere Gruppe kandidieren und gewählt werden kann, hat das Bundesarbeitsgericht bereits zum alten Recht im Be Schluß vom 2. Februar 1962 ( - 1 ABR 5/61 - = AP Nr. 1o zu § 13 BetrVG) Stellung genommen.

    c) Soweit die Beschwerdeführer zur Darlegung einer Divergenz auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 2. Februar 1962, aaO, zurückgreifen, haben sie versäumt, ihr einen abstrakten Rechtssatz zu entnehmen, von dem die anzufechtende Entscheidung abweichen könnte.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.1997 - 1 A 778/97

    Personalvertretungsrechtliches Wahlanfechtungsverfahren; Nachprüfung einer Wahl;

    Dies würde auch der Wahrung des Friedens in der Dienststelle dienen (vgl. hierzu Neumann-Duesberg in der Entscheidungsanmerkung zum Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 2. Februar 1962 - 1 ABR 5/61 -, AP Nr. 10 zu § 13 BetrVG, unter Ziffer 4).
  • LAG Baden-Württemberg, 23.01.1991 - 12 TaBV 14/90

    Betriebsrat: Anspruch auf Überlassung von Versorgungsauskünften

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  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.12.2016 - 60 PV 5.16

    (Wählbarkeitsvoraussetzung zu einer Jugend- und Auszubildendenvertretung;

    Deshalb sollen nur solche unbeanstandet gebliebenen Mängel zur Wahlanfechtung berechtigen, welche der Wahlvorstand kannte oder doch bei der gebotenen Sorgfalt leicht hätte erkennen können; letzteres sei bei offensichtlichen Mängeln der Fall (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Januar 2007 - BVerwG 6 PB 18.06 -, juris Rn. 13, und Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 2. Februar 1962 - 1 ABR 5/61 -, juris Rn. 33).
  • BVerwG, 25.02.1966 - VII P 13.64

    Rechtsmittel

    Die angefochtene Entscheidung weiche aber auch von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. November 1957 - BVerwG VII P 7.57 - und vom 4. Juni 1959 - BVerwG VII P 13.58 - sowie dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 2. Februar 1962 - 1 ABR 5/61 - ab.
  • LAG Hessen, 22.04.1999 - 12 TaBV 130/98

    Wahlanfechtungsverfahren; Beurteilungsspielraum des Wahlvorstandes; Status eines

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.09.1987 - 4 TaBV 29/87

    Ungültigkeit einer Betriebsratswahl; Rechtszeitigkeit einer Anfechtung; Verstoß

  • LAG Hessen, 26.10.1982 - 4 TaBV 90/81
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