Weitere Entscheidung unten: BAG, 02.09.1975

Rechtsprechung
   BAG, 09.09.1975 - 1 ABR 20/74   

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https://dejure.org/1975,325
BAG, 09.09.1975 - 1 ABR 20/74 (https://dejure.org/1975,325)
BAG, Entscheidung vom 09.09.1975 - 1 ABR 20/74 (https://dejure.org/1975,325)
BAG, Entscheidung vom 09. September 1975 - 1 ABR 20/74 (https://dejure.org/1975,325)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Technische Einrichtung - Überwachung der Arbeitnehmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 27, 256
  • NJW 1976, 261
  • BB 1975, 1480
  • DB 1975, 2233
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 24.05.1957 - 1 ABR 4/56

    Aktiengesellschaft - Holdinggesellschaft - Wahl von Arbeitnehmervertretern -

    Auszug aus BAG, 09.09.1975 - 1 ABR 20/74
    Auch im Beschlußverfahren findet vor dem Bundesarbeitsgericht nur eine Rechtsüberprüfung statt, die Feststellung neuer Tatsachen ist dem Senat verwehrt (BAGE 4, 176 [180 f.] = AP Nr. 7 zu § 76 BetrVG und - 1 ABR 5/67 - AP Nr. 16 zu § 76 BetrVG ).
  • BAG, 15.01.1958 - 4 AZR 90/55

    Tatbestand des Berufungsurteils - Tatsächlicher Streitstoff - Aufhebung des

    Auszug aus BAG, 09.09.1975 - 1 ABR 20/74
    Der Senat kann daher derzeit keine Endentscheidung treffen, sondern muß die Sache zur weiteren Sachaufklärung und rechtlichen Wertung des weiterhin festzustellenden Sachverhalts zurückverweisen (vgl. - 2 AZR 265/59 - BAG AP Nr. 1 zu § 242 BGB Herausgabepflicht; - 4 AZR 90/55 - AP Nr. 5 zu § 313 ZPO ; - 3 AZR 177/66 - AP Nr. 2 zu § 392 BGB ).
  • BAG, 10.12.1959 - 2 AZR 265/59

    Revisionsgrund - Inhaltsleere Gründe - Rechtsbegründung - Urteilstenor -

    Auszug aus BAG, 09.09.1975 - 1 ABR 20/74
    Der Senat kann daher derzeit keine Endentscheidung treffen, sondern muß die Sache zur weiteren Sachaufklärung und rechtlichen Wertung des weiterhin festzustellenden Sachverhalts zurückverweisen (vgl. - 2 AZR 265/59 - BAG AP Nr. 1 zu § 242 BGB Herausgabepflicht; - 4 AZR 90/55 - AP Nr. 5 zu § 313 ZPO ; - 3 AZR 177/66 - AP Nr. 2 zu § 392 BGB ).
  • BAG, 27.05.1960 - 1 ABR 11/59

    Betriebsrat - Aufstellung eines Produktographen - Mitbestimmungsrecht

    Auszug aus BAG, 09.09.1975 - 1 ABR 20/74
    Die Vorschrift ist ohne Rücksicht auf die bisherige Rechtsprechung des Senats (BAGE 9, 238 = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes) aus sich heraus auszulegen.
  • BAG, 10.10.1966 - 3 AZR 177/66

    Lohnpfändung - Aufrechnungsvereinbarung - Anfechtung - Erwerb vor Bechlagnahme -

    Auszug aus BAG, 09.09.1975 - 1 ABR 20/74
    Der Senat kann daher derzeit keine Endentscheidung treffen, sondern muß die Sache zur weiteren Sachaufklärung und rechtlichen Wertung des weiterhin festzustellenden Sachverhalts zurückverweisen (vgl. - 2 AZR 265/59 - BAG AP Nr. 1 zu § 242 BGB Herausgabepflicht; - 4 AZR 90/55 - AP Nr. 5 zu § 313 ZPO ; - 3 AZR 177/66 - AP Nr. 2 zu § 392 BGB ).
  • BAG, 06.02.1968 - 1 ABR 5/67

    Wahlmännerverfahren - Wahlmännerwahl - Wahlordnung

    Auszug aus BAG, 09.09.1975 - 1 ABR 20/74
    Auch im Beschlußverfahren findet vor dem Bundesarbeitsgericht nur eine Rechtsüberprüfung statt, die Feststellung neuer Tatsachen ist dem Senat verwehrt (BAGE 4, 176 [180 f.] = AP Nr. 7 zu § 76 BetrVG und - 1 ABR 5/67 - AP Nr. 16 zu § 76 BetrVG ).
  • BAG, 14.05.1974 - 1 ABR 45/73

    Multimoment-Filmkamera - Aufnahme von Arbeitsplätzen - Mitbestimmungsrecht -

    Auszug aus BAG, 09.09.1975 - 1 ABR 20/74
    Es ist nicht ersichtlich, daß der Gesetzgeber lediglich die bisherigen Rechtsgrundsätze der genannten Entscheidung des Senats "fortschreiben" wollte (BAG, Beschluß vom 14. Mai 1974 - 1 ABR 45/73 - AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, unter Ziff. II 2 der Gründe).
  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02

    Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung

    b) Der Sinn des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG besteht darin, Eingriffe in den Persönlichkeitsbereich der Arbeitnehmer durch Verwendung anonymer technischer Kontrolleinrichtungen nur bei gleichberechtigter Mitbestimmung des Betriebsrats zuzulassen (BAG 9. September 1975 - 1 ABR 20/74 - BAGE 27, 256; 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - BAGE 44, 285).
  • ArbG Wesel, 24.04.2020 - 2 BVGa 4/20

    Unterlassungsverfügung gegen die Nutzung von Kameraaufnahmen zum Zwecke der

    Dabei ist von einer Bestimmung zur Überwachung bereits dann auszugehen, wenn die technische Einrichtung zur Überwachung objektiv geeignet ist, wenn sie also individualisierte oder individualisierbare Verhaltens- oder Leistungsdaten selbst erhebt und aufzeichnet, sodass es auf die subjektive Überwachungs- oder Verwendungsabsicht des Arbeitgebers nicht ankommt (st. Rspr. vgl. grundlegend: BAG, Beschl. v. 09.09.1975, 1 ABR 20/74, AP BetrVG 1972 § 87; Beschl. v. 13.12.2016, 1 ABR 7/15, NZA 2017, 657; ErfK/ Kania , § 87 BetrVG Rn. 55; Fitting, § 87 Rn. 226 u. 235, jew. mwN).
  • BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81

    Mitbestimmung bei Datensichtgeräten

    Er hat in seiner Entscheidung vom 9. September 1975 (BAG 27, 256 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) dazu ausgesprochen, daß die Überwachung nicht erst mit der Auswertung der durch die technischen Geräte ermittelten und aufgezeichneten Informationen beginne.

    Der Senat hat § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG in seiner bisherigen Rechtsprechung stets dahin verstanden, daß es trotz des Wortes "bestimmt" nicht auf die subjektive Überwachungsabsicht des Arbeitgebers ankomme, sondern allein entscheidend sei, ob die technische Einrichtung objektiv geeignet ist, Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, d.h. Verhaltens- und Leistungsinformationen über den Arbeitnehmer zu erheben und aufzuzeichnen (BAG 27, 256 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; Beschluß vom 10. Juli 1979 - 1 ABR 50/78 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).

    Diese Rechtsprechung hat durchweg Zustimmung gefunden (Hinz in Anm. AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; Nickel in Anm. zur Entscheidung vom 9. September 1975 in AuR 1976, 93 f.; Dietz/Richardi, aaO, § 87 Rz 327; Galperin/Löwisch, aaO, § 87 Rz 145; Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 87 Rz 36 c; GK-Wiese, aaO, § 87 Rz 205; Kammann/Hess/Schlochauer, aaO, § 87 Rz 117; Denck, aaO, RdA 1982, 296 f.; Kilian, Bildschirmarbeitsplätze und Mitbestimmung, NJW 1981, 2545, 2549; Ehmann, aaO, S. 108; Klinkhammer, aaO, AuR 1983, 323; anderer Ansicht Buchner, SAE 1975, 152; Peterek, SAE 1976, 191; Stege/Weinspach, aaO, § 87 Rz 107).

    So werden etwa die durch einen Fahrtenschreiber aufgezeichneten Daten einem Arbeitnehmer erst dadurch zugeordnet, daß festgestellt wird, welcher Arbeitnehmer das Fahrzeug während des Aufzeichnungszeitraumes gefahren hat (Beschluß vom 9. September 1975 - BAG 27, 256 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).

  • ArbG Frankfurt/Main, 08.01.2003 - 2 BVGa 587/02

    Anspruch eines Betriebsrat gegen die Arbeitgeberin auf Unterlassung der

    Der Betriebsrat weist zu Recht darauf hin, dass schon diese Eignung zur Überwachung der Arbeitnehmer das Beteiligungsrecht auslöst und eine entsprechende Nutzungsabsicht der Arbeitgeberin nicht erforderlich ist (vgl. BAG 09. September 1975 - 1 ABR 20/74 - BAGE 27/256; 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - BAGE 46/367, zu B IV., V.).
  • BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

    Er hat in den Entscheidungen vom 14. Mai 1974 (- 1 ABR 45/73 - AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) und vom 9. September 1975 (- 1 ABR 20/74 - BAG 27, 256 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) von der "Auswertung" der durch die Überwachung gewonnenen Daten gesprochen, Überwachung also in der Ermittlung von Verhaltens- und Leistungsdaten gesehen, in der Entscheidung vom 10. Juli 1979 (- 1 ABR 50/78 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) eine Überwachungseignung auch angenommen, wenn die Aufzeichnung und die Auswertung des Kontrollergebnisses zeitlich versetzt erfolge.

    Der ursprüngliche Erhebungszusammenhang gehe verloren, die zu verarbeitenden Daten müßten ausgewählt werden (Datenselektion), was zu einer Datenabstraktion führe (Schwarz, aaO, S. 44 f., 51 und DB 1983, 226, 227; Ehmann, Festschrift, S. 134 und Anm. EzA unter C III 8; Simitis, NJW 1984, 398, 402 [BVerfG 15.12.1983 - 1 BvR 209/83]; Hinz, Anm. zu AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).

  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

    Die Beklagte hatte vielmehr ausdrücklich vorgetragen, die Kündigung sei auch unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen, da sie sich in jedem Falle vom Kläger habe trennen wollen (vgl. BAGE 27, 262 [BAG 09.09.1975 - 1 ABR 20/74] = AP Nr. 10 zu § 626 BGB Druckkündigung und BAG Urteil vom 14. August 1974 - 5 AZR 497/73 - AP Nr. 3 zu § 13 KSchG 1969).
  • BAG, 10.07.1979 - 1 ABR 50/78

    Fahrtenschreiber als technische Einrichtung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

    Eine technische Einrichtung ist auch dann unmittelbar geeignet, das Verhalten oder die Leistung der Arbeit nehmer zu überwachen, wenn die Aufzeichnung und die Auswertung (des Kontrollergebnisses) nur zeitlich versetzt - nicht in einem Arbeitsgang - erfolgen können (im Anschluß an BAG AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).

    Wie der Senat unter Berufung auf BT-Drucksache VI/1786 S. 48, 49 im Beschluß vom 9. September 1975 - 1 ABR 20/74 - (= AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) ausgeführt hat, sollen solche technischen Einrichtungen mitbestimmungspflichtig sein, die den Zweck haben, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, da derartige Kontrolleinrichtungen stark in den persönlichen Bereich der Arbeitnehmer eingreifen.

    Deshalb ist, wie der Senat ebenfalls in seinem Beschluß vom 9. September 1975 (aaO) schon ausgeführt hat, auf die objektive Eignung der Einrichtung zur Überwachung von Arbeitnehmern abzustellen und nicht etwa auf die subjektive Zielsetzung des Arbeitgebers, bei der die Überwachung von Arbeitnehmern nur ein, unter Umständen nicht einmal beabsichtigter, Nebeneffekt sein kann.

    So betrachtet ist eine technische Einrichtung i.S. des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG dann dazu bestimmt, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, wenn die Einrichtung zur Überwachung objektiv und unmittelbar geeignet ist, ohne Rücksicht darauf, ob der Arbeitgeber dieses Ziel verfolgt und die durch die Überwachung gewonnenen Daten auch auswertet (BAG AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, mit im Ergebnis zustimmender Anmerkung von Hinz; vgl. auch Wiese in seiner Anmerkung zu AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).

    Auch dann, wenn man der Kritik von Hinz (in seiner Anmerkung zu AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) folgt und anstelle der "unmittelbaren" Eignung auf die "typische" Eignung (der technischen Einrichtung) abhebt, ändert sich hier am Ergebnis nichts.

  • BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 108/79

    Mitbestimmungsrecht bezüglich Arbeits- und Ordnungsverhaltens

    Wie das Landesarbeitsgericht zutreffend ausführt, fallen unter den Begriff der technischen Einrichtung schon vom Wortsinn her nicht herkömmliche Schreibgeräte wie Bleistift oder Kugelschreiber , mit deren Hilfe der Arbeitnehmer irgendwelche Daten auf Papier festzuhalten hat, vielmehr muß die Einrichtung kraft ihrer technischen Natur unmittelbar, d. h. wenigstens in ihrem Kern schon selbst die Überwachung bewerkstelligen, indem sie das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer kontrolliert (BAG 27, 256 (261, 262) = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung (zu II 3 der Gründe)).

    Weil anonyme technische Kontrolleinrichtungen in den persönlichen Bereich der Arbeitnehmer eingreifen, sollen sie nur bei gleichberechtigter Beteiligung des Betriebsrats zulässig sein (BAG AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung (zu II 4 der Gründe); BAG 27, 256 (261) = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung (zu II 3 der Gründe); BAG AP Nrn. 3 und 4 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).

  • ArbG Düsseldorf, 27.06.2014 - 14 BV 104/13

    Mitbestimmungspflicht des Betriebsrates bei der Einrichtung einer facebook-Seite

    Überwachung in diesem Sinne ist sowohl das Sammeln von Informationen als auch das Auswerten bereits vorliegender Informationen (st. Rspr. seit BAG v. 09.09.1975, 1 ABR 20/74, AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 2, BAG, v. 25.09.2012 - 1 ABR 45/11, juris Rz. 20; zuletzt BAG v. 10.12.2013 - 1 ABR 43/12, juris Rz. 20; Fitting, BetrVG, 27. Auflage 2014, § 87 Rn. 226 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.12.1987 - 6 P 32.84

    Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung bei EDV-gestütztem

    Das Bundesarbeitsgericht hat sich bereits in zahlreichen Entscheidungen mit der Auslegung der nahezu gleichlautenden Mitbestimmungsvorschrift des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG befaßt und ist dabei insbesondere auch auf den Begriff der "Überwachung" von Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer sowie auf die Frage eingegangen, unter welchen Voraussetzungen eine technische Einrichtung zu dieser Überwachung "bestimmt" ist (vgl. insbesondere die Beschlüsse vom 9. September 1975 - 1 ABR 20/74 - , vom 10. Juli 1979 - 1 ABR 50/78 - , vom 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - <BAG 44, 285> , vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - <BAG 46, 367> , vom 23. April 1985 - 1 ABR 2/82 - und vom 11. März 1986 - 1 ABR 12/84 - ).
  • ArbG Kaiserslautern, 27.08.2008 - 1 BVGa 5/08

    Einbau von GPS-Geräten mitbestimmungspflichtig

  • ArbG Berlin, 20.03.2013 - 28 BV 2178/13

    Initiativrecht - § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG - Belange betroffener Arbeitnehmer

  • ArbG Berlin, 30.07.2020 - 4 BVGa 9401/20

    Mitbestimmung - "Türsteher" an den Eingängen eines Einzelhandelsgeschäfts

  • BAG, 10.07.1979 - 1 ABR 97/77

    Filmkamera - Filmen der Tätigkeit - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats -

  • BAG, 19.08.1975 - 1 AZR 565/74

    Arbeitsverhältnis: Kündigung, Leitender Angestellter, Information des

  • ArbG Düsseldorf, 26.10.2017 - 7 BV 137/17
  • LAG Sachsen, 21.10.2022 - 4 TaBV 9/22

    Bestimmtheitsgebot in Beschlussverfahren zu Mitbestimmungsfragen; Technische

  • LAG Hamm, 15.07.2005 - 10 TaBV 44/05

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats Anspruch auf Durchführung von

  • ArbG Düsseldorf, 21.06.2013 - 14 BVGa 16/13

    Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht bei Betrieb einer Facebook-Seite

  • LAG Niedersachsen, 25.03.1982 - 11 TaBV 7/81

    Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder

  • LAG Schleswig-Holstein, 25.11.1993 - 4 TaBV 27/93

    Kostenerstattung für Schulungsmaßnahmen des Betriebsrates bei Einführung der

  • BAG, 22.02.1983 - 1 ABN 33/82

    Falsche Anwendung - Rechtssatz - Abstrakt - Neuaufstellung

  • BAG, 26.01.1988 - 1 ABR 18/86

    Zustimmung des Betriebsrats bei der Einführung technischer Überwachungssysteme in

  • VG Berlin, 11.02.2005 - 60 A 34.04
  • VG Ansbach, 23.10.2012 - AN 7 P 12.00506

    Ausdruck; Sammlung und Auswertung der elektronisch übermittelten Bescheidrubren

  • VG Ansbach, 23.10.2012 - AN 7 P 11.01315

    Vorlagepflichten bezüglich so genannter Kurzübersichten im Rahmen elektronisch

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Rechtsprechung
   BAG, 02.09.1975 - 1 ABR 50/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,813
BAG, 02.09.1975 - 1 ABR 50/74 (https://dejure.org/1975,813)
BAG, Entscheidung vom 02.09.1975 - 1 ABR 50/74 (https://dejure.org/1975,813)
BAG, Entscheidung vom 02. September 1975 - 1 ABR 50/74 (https://dejure.org/1975,813)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitnehmersitze im Aufsichtsrat - Herrschendes Unternehmen eines Konzerns - Besetzung - Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - Wahl

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BetrVG § 76 Abs. 2, Abs. 4
    Mitbestimmung: Besetzung der den Arbeitnehmern zustehenden Sitze im Aufsichtsrat des herrschenden Unternehmens eines Konzerns

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 27, 246
  • VersR 1976, 376
  • BB 1975, 1480
  • DB 1975, 2136
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 30.08.1966 - 1 ABR 1/66

    Konzernaufsichtsrat - Arbeitnehmervertreter

    Auszug aus BAG, 02.09.1975 - 1 ABR 50/74
    In diesem Meinungsstreit hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung seit 1954 einen vermittelnden Standpunkt eingenommen (BAG 1, 166 = AP Nr. 2 zu § 76 BetrVG; BAG 1, 182 = AP Nr . 3 zu § 76 BetrVG AP Nr. Io zu § 76 BetrVG; AP Nr. 13 zu § 76 BetrVG; BAG 19, 76 =AP Nr. 15 zu § 76 BetrVG; BAG 21, 21o = AP Nr. 18 zu § 76 BetrVG).

    In der Entscheidung BAG 19, 76 = AP Nr. 15 zu § 76 BetrVG hat der Senat sodann ausgesprochen, wenn der Arbeitnehmervertreter aus dem herrschenden Unternehmen, dem der erste Sitz zusteht, ein Angestellter ist und zu den aus dem beherrschten Unternehmen kommen den Kandidaten keine Arbeiter gehörten, sondern nur Angestellte, die ersten beiden Sitze der Arbeitnehmer im Konzernaufsichtsrat durch zwei Angestellte zu besetzen seien.

    2. Diese Rechtsprechung des Senats ist zunächst weitgehend auf Widerspruch gestoßen (vgl. die umfassenden Nachweise in BAG AP Nr. 15 und Nr. 15 zu § 76 BetrVG 1952 = BAG 19, 76 [unter 3 der Gründe] und bei Fitting-Kraegeloh-Auffarth, BetrVG, 9- Aufl., § 76 Anm. 77) Es fehlte aber auch nicht an zustimmenden Äußerungen im Schrifttum, in denen überwiegend betont wird, die Rechtsprechung des Senats führe der Sache nach zu einem vertretbaren Kompromiß (vgl. Mertens, Kölner Komm, zum AktG, Anhang § 96 Anm. 52; Küchenhoff, Anm. zu AP Nr. Io zu § 76 BetrVG; Wiedemann, SAE 1962, 73; Wiese SAE 1967, 157 [159]; Buchner, SAE 1969, 235 [239 f.]; Schröder, Festschrift für Gessler, 1971" 171 [183]; weiterhin ablehnend oder kritisch: Dietz-Richardi, aaO, § 76 BetrVG 1952 Anm. 188 ff.; Fitting-Auffarth-Kaiser, aaO, § 76 BetrVG 1952 Anm. 83 f . ; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7- Aufl., Band II/2, 1502 ff.; Kittner, Die Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat nach dem BetrVG, Rdnr. 398ff.; Nipperdey, Gedächtnissehrift Peters, 1967, 951 [96o] ) .

  • BVerfG, 22.05.1963 - 2 BvC 3/62

    Wahlkreise

    Auszug aus BAG, 02.09.1975 - 1 ABR 50/74
    Die bisherige Auffassung des Senats kann - wie der vorliegende Fall zeigt - zu einer Durchbrechung des Mehrheitsprinzips führen, die auch unter Berücksichtigung der besonderen Wählbarkeitsvoraussetzungen der Gruppenzugehörigkeit und der Unternehmenszugehörigkeit nicht erforderlich ist und deshalb sogar wegen des Grundsatzes der Gleichheit der Wahl, d. h. des gleichen Zähl- und Erfolgswertes Jeder Stimme verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen könnte (vgl. BVerfGE 16, 130 [138 ff.]; Leibholz-Rinck, Kommentar zum GG, 4. Aufl., Art. 38 Anm. 4a).
  • RG, 25.08.1938 - V 32/38

    1. Wann ist Einheit des Streitgegenstandes in mehreren gleichzeitig anhängigen

    Auszug aus BAG, 02.09.1975 - 1 ABR 50/74
    Muß die Klage (der Antrag) ohne hin abgewiesen werden und bestehen - wie hier - wegen des engen Zusammenhangs des Rechtsschutzinteresses mit dem materiellen Recht Zweifel daran, ob etwa ein "zweckwidriger" Prozeß unter unnützer Inanspruchnahme der Gerichte geführt werden soll, dessen Begehren aber jedenfalls unbegründet ist, so kann die Klage bzw. der Antrag als unbegründet abgewiesen werden (vgl. RGZ 158, 145 [152]; BGHZ 12, 3o8 [316]; BGH LM Nr. 46 zu § 256 ZPO; Stein- Jonas, ZPO, 19- Aufl., vor § 253 Anm. III 5 mit weiteren Nachweisen; Weiß, NJW 1971j 1596; a.M. insbesondere Rosenberg-Schwab, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts, 11. Aufl. § 94 Anm. IV 1 und § 97 Anm. V 1 und Thomas-Putzo, ZPO, 7. Aufl. § 256 Anm. 2).
  • BAG, 14.12.1965 - 1 ABR 6/65

    Bildung von Betriebsräten - Wahlverfahren - Wahlvorbereitung - Wahl des

    Auszug aus BAG, 02.09.1975 - 1 ABR 50/74
    Zwar sind bei der Prüfung des Rechtsschutzinteresses im Beschlußverfahren nicht die strengen Maßstäbe des Urteilsverfahrens anzulegen; der Zusammenhang mit dem tat sächlichen Geschehen darf aber nicht völlig verloren gehen, weil sonst die Gerichte für Arbeitssachen Gefahr liefen , ein Rechtsgutachten zu erstatten (ständige Rechtsprechung des Senats, z. B. BAG 12, 107 [109] = AP Nr. 7 und AP Nr. 9 zu § 23 BetrVG; BAG 18, 41 [47] =AP Nr. 5 zu § 16 BetrVG; AP Nr. 5 zu § 8o ArbGG 1953> AP Nr. 10 zu § 92 ArbGG 1933).
  • BAG, 03.12.1954 - 1 ABR 23/54

    Betriebsverfassungsrecht: Anfechtung einer Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 02.09.1975 - 1 ABR 50/74
    In diesem Meinungsstreit hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung seit 1954 einen vermittelnden Standpunkt eingenommen (BAG 1, 166 = AP Nr. 2 zu § 76 BetrVG; BAG 1, 182 = AP Nr . 3 zu § 76 BetrVG AP Nr. Io zu § 76 BetrVG; AP Nr. 13 zu § 76 BetrVG; BAG 19, 76 =AP Nr. 15 zu § 76 BetrVG; BAG 21, 21o = AP Nr. 18 zu § 76 BetrVG).
  • BAG, 26.11.1968 - 1 ABR 7/68

    Sitzverteilung - Arbeitnehmervertreter - Aufsichtsrat des herrschenden

    Auszug aus BAG, 02.09.1975 - 1 ABR 50/74
    Diesen Grundsatz hat das Bundesarbeitsgericht dahin gehend modifiziert, daß in besonderen Fällen, in denen die Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer des herrschenden Unternehmens in einem so auffälligen Mißverhältnis zur Arbeitnehmerzahl der beherrschten Unternehmen stehe, daß ein schutzwertes Interesse, an dem aufgestellten Grundprinzip festzuhalten, nicht gegeben sei, das reine Mehrheitsprinzip gelte (BAG AP Nr. Io und BAG 21, 210 = AP Nr. 18 zu § 76 BetrVG 1952).
  • BAG, 08.12.1961 - 1 ABR 8/60

    Beschlußverfahren - Ausschluß aus Betriebsrat - Rechtsschutzinteresse -

    Auszug aus BAG, 02.09.1975 - 1 ABR 50/74
    Zwar sind bei der Prüfung des Rechtsschutzinteresses im Beschlußverfahren nicht die strengen Maßstäbe des Urteilsverfahrens anzulegen; der Zusammenhang mit dem tat sächlichen Geschehen darf aber nicht völlig verloren gehen, weil sonst die Gerichte für Arbeitssachen Gefahr liefen , ein Rechtsgutachten zu erstatten (ständige Rechtsprechung des Senats, z. B. BAG 12, 107 [109] = AP Nr. 7 und AP Nr. 9 zu § 23 BetrVG; BAG 18, 41 [47] =AP Nr. 5 zu § 16 BetrVG; AP Nr. 5 zu § 8o ArbGG 1953> AP Nr. 10 zu § 92 ArbGG 1933).
  • BAG, 10.11.1954 - 1 ABR 24/54

    Konzernrecht: Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat

    Auszug aus BAG, 02.09.1975 - 1 ABR 50/74
    In diesem Meinungsstreit hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung seit 1954 einen vermittelnden Standpunkt eingenommen (BAG 1, 166 = AP Nr. 2 zu § 76 BetrVG; BAG 1, 182 = AP Nr . 3 zu § 76 BetrVG AP Nr. Io zu § 76 BetrVG; AP Nr. 13 zu § 76 BetrVG; BAG 19, 76 =AP Nr. 15 zu § 76 BetrVG; BAG 21, 21o = AP Nr. 18 zu § 76 BetrVG).
  • BAG, 15.12.1972 - 1 ABR 5/72

    Betriebsratsgröße - Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 02.09.1975 - 1 ABR 50/74
    Dem Landesarbeitsgericht ist auch darin zuzustimmen, der Zulässigkeit des Verfahrens stehe auch nicht die Entscheidung des Senats vom 15. Dezember 1972 - 1 ABR 5/72 - = AP Nr. 5 zu § 80 ArbGG 1953 entgegen.
  • BAG, 20.10.1954 - 1 ABR 17/54

    Betriebsverfassungsrecht: Anfechtung der Wahl der Arbeitnehmervertreter

    Auszug aus BAG, 02.09.1975 - 1 ABR 50/74
    Daß die Durchführungsverordnung, die die Anfechtung der Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats regeln soll, nicht ergangen ist, steht der Anfechtung der Wahl nicht entgegen (BAG 1, 121 [123] = AP Nr. 1 zu § 76 BetrVG 1952 und seitdem ständige Rechtsprechung).
  • BAG, 21.04.1971 - GS 1/68

    Arbeitskampfmaßnahmen

  • BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 721/87

    Auslegung eines Sozialplans

    Mit einem solchen Inhalt ist diese Klausel eine Schiedsabrede, die nach § 4 ArbGG unzulässig ist (Urteil des Senats vom 27. Oktober 1987 - 1 AZR 80/86 - AP Nr. 22 zu § 76 BetrVG 1972).
  • BVerwG, 16.09.1977 - 7 P 10.75

    Beschlüsse des Rechtsbeschwerdegerichts - Mündliche Verhandlung - Zustellung an

    So werden auch die Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft von den wahlberechtigten Arbeitnehmern auf Grund von Wahlvorschlägen nach dem Mehrheitsprinzip gewählt (§ 76 Abs. 2 des BetrVerfG - BetrVG 1952 - vom 11. Oktober 1952 - BGBl. I S. 681 - §§ 30, 34 der Ersten Rechtsverordnung zur Durchführung des BetrVG (1952) vom 18. März 1953 - BGBl. I S. 58 -, insoweit noch in Kraft geblieben durch § 129 Abs. 1 Satz 1 des BetrVerfG - BetrVG - vom 15. Januar 1972 - BGBl. I S. 13 - vgl. dazu auch BAG Beschluß vom 2. September 1975 - 1 ABR 50/74 - AP Nr. 22 zu § 76 BetrVG).
  • BAG, 07.11.1975 - 1 ABR 49/75

    Mitbestimmung: Besetzung von Aufsichtsräten in herrschenden Unternehmen

    Die Differenzierung der bisherigen Rechtsprechung durch den Beschluß des Senats vom 2. September 1975 - 1 ABR 50/74 - (zur Veröffentlichung in der AP vorgesehen und in der Amtlichen Sammlung bestimmt) spielt für den vorliegenden Fall keine Rolle.

    3. Diese Rechtsprechung hat der Senat gemäß dem Beschluß vom 2. September 1975 - 1 ABR 50/74 - (zur Veröffentlichung in der AP vorgesehen und in der Amtlichen Sammlung bestimmt) lediglich dahin modifiziert, daß das Gruppenprinzip und das Unternehmensprinzip nicht bereits für den "1.

  • LAG Bremen, 12.01.1999 - 1 Sa 129/98

    Sozialplanabfindung: Ausschluss bei Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsplatzes -

    In einer Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht aber als unzulässige Schiedsabrede eingeordnet, wenn eine verbindliche Entscheidung der Einigungsstelle bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus der Anwendung eines Sozialplans erfolgen sollte (vgl. BAG AP Nr. 22 zu § 76 BetrVG 1972).
  • BAG, 08.12.1981 - 1 ABR 71/79

    Arbeitnehmervertreter - Wahl zum Aufsichtsrat - Anfechtung

    Damit geht das Landesarbeitsgericht von der Rechtsprechung des Senats zur Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Konzernmutter aus, wie dieser sie zuletzt in seinen Entscheidungen vom 2. September 1975 (BAG 27, 246 = AP Nr. 22 zu § 76 BetrVG) und vom 7. November 1975 (AP Nr. 23 zu § 76 BetrVG) bestätigt hat.
  • BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 722/87

    Auslegung und Sinn und Zweck eines Sozialplans - Voraussetzungen eiens

    Mit einem solchen Inhalt ist diese Klausel eine Schiedsabrede, die nach § 4 ArbGG unzulässig ist (Urteil des Senats vom 27. Oktober 1987 - 1 AZR 80/86 - AP Nr. 22 zu § 76 BetrVG 1972).
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