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BAG, 27.07.1977 - 5 AZR 350/76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vernehmung eines Zeugen - Rechtshilfe - Wahrheitsgehalt der Aussage
Verfahrensgang
- LAG Berlin, 28.04.1976 - 6 Sa 99/75
- BAG, 27.07.1977 - 5 AZR 350/76
Papierfundstellen
- BB 1977, 1706
Wird zitiert von ... (3)
- OLG München, 14.02.2014 - 10 U 3074/13
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall
Ob eine Unerreichbarkeit eines Zeugen auch gegeben ist, wenn eine kommissarische Vernehmung im Rechtshilfeweg nach § 363 ZPO mangels persönlichem Eindruck von dem Zeugen für die Überzeugungsbildung und Wahrheitsfindung nicht genügt, ist strittig, wird aber - insbesondere in neuerer Zeit - zu Recht überwiegend verneint (so BGH, Urt. v. 07.05.1958 - V ZR 237/56 [unter 3 a. E.] = JurionRS 1958, 13614; BAG AP Nr. 1 zu § 355 ZPO = BB 1977, 1706 [nur Leitsatz]; OLG Nürnberg OLGR 2003, 352; OLG Stuttgart IPRspr. - BGH, 29.01.1992 - VIII ZR 202/90
Beweisaufnahme bei Ausbleiben des erklärungsbereiten Auslandszeugen
Es braucht hier nicht entschieden zu werden, unter welchen Umständen das Gericht weitere Bemühungen wegen Unerreichbarkeit des Zeugen (vgl. BGH…, Beschluß vom 28. Oktober 1986 - 1 StR 605/86, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 1;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZP0, 50. Aufl., § 286 Anm. 3 Bd) oder deswegen einstellen darf, weil der Zeuge nur kommissarisch vernommen werden könnte (vgl. BAG, AP § 355 ZPO Nr. 1 = BB 1977, 1706; BGH, Beschluß vom 17. Februar 1983 - 1 StR 325/82, MDR 1983, 505 zu § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO). - BFH, 21.05.1992 - VIII B 76/91
Anerkennung von Zinsen auf ein von einer Domizilgesellschaft ohne eigene …
Die Kläger tragen - soweit sie sich auf die lediglich mit Leitsatz in Betriebs-Berater (BB) 1977, 1706 veröffentlichte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts - BAG - (Urteil vom 27.7. 1977 5 AZR 350/76) - berufen, nicht vor, daß es sich in jenem Fall um einen mit dem Streitfall vergleichbaren Sachverhalt handelt und das BAG in Abweichung von der ständigen Rechtsprechung des BGH die Ablehnung der kommissarischen Vernehmung eines Zeugen im Ausland auch dann für unzulässig ansähe, wenn es aufgrund nachvollziehbarer konkreter Umstände entscheidend auf die Glaubwürdigkeit des Zeugen ankommt.