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   BAG, 19.06.1983 - 1 AZR 26/82   

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https://dejure.org/1983,2934
BAG, 19.06.1983 - 1 AZR 26/82 (https://dejure.org/1983,2934)
BAG, Entscheidung vom 19.06.1983 - 1 AZR 26/82 (https://dejure.org/1983,2934)
BAG, Entscheidung vom 19. Juni 1983 - 1 AZR 26/82 (https://dejure.org/1983,2934)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1983, 2118
  • DB 1983, 2634
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 22.02.1983 - 1 AZR 260/81

    Geltendmachung eines Abfindungsanspruches durch unbezifferte Klage

    Auszug aus BAG, 19.06.1983 - 1 AZR 26/82
    Im Anschluß an das Urteil des BAG vom 22.2.1983 - 1 AZR 260/81- .

    Wie der Senat in seinem auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteil vom 22. Februar 1983 - 1 AZR 260/81 - entschieden hat, ist bei der Ermittlung der regelmäßigen Beschäftigtenzahl auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem die Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach den §§ 111, 112 BetrVG entstehen, und nicht etwa auf die Zeit der Wahl des amtierenden Betriebsrats; auch ein mehrgliedriger Betriebsrat, der erst für Betriebe mit in der Regel mindestens 21 wahlberechtigten Arbeitnehmern zu wählen ist, verliert automatisch die Beteiligungsrechte bei Betriebsänderungen, wenn die Arbeitnehmerzahl während seiner Amtszeit nicht nur vorübergehend auf weniger als 21 absinkt.

  • BAG, 12.10.1976 - 1 ABR 1/76

    Betriebsratswahl: Teilnahmerecht des Wahlvorstands, Mängel infolge unzutreffender

    Auszug aus BAG, 19.06.1983 - 1 AZR 26/82
    Zur Feststellung der regelmäßigen Beschäftigtenzahl bedarf es nach der Rechtsprechung des Senats eines Rückblicks auf die bisherige personelle Stärke des Betriebs und einer Einschätzung der zukünftigen Entwicklung (BAG 28, 203, 211 = AP Nr. 1 zu § 8 BetrVG 1972, zu III 3 c der Gründe).
  • BAG, 31.01.1991 - 2 AZR 356/90

    Verhaltensbedingte Kündigung; regelmäßige Beschäftigtenzahl

    Angesichts des insofern identischen Wortlauts sind diese Bestimmungen einheitlich auszulegen (vgl. BAGE 28, 203, 211 f. [BAG 12.10.1976 - 1 ABR 1/76] = AP Nr. 1 zu § 8 BetrVG 1972, zu III 3c der Gründe; BAGE 42, 1, 8 [BAG 22.02.1983 - 1 AZR 260/81] = AP Nr. 7 zu § 113 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 19. Juli 1983 - 1 AZR 26/82 - BB 1983, 2118; Urteil vom 31. Juli 1986 - 2 AZR 594/85 - AP Nr. 5 zu § 17 KSchG 1969 und für eine tarifliche Klausel: Urteil vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 209/86 - AP Nr. 16 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; Frey, RdA 1960, 246, 251; Hueck, aaO, § 17 Rz 9; KR-Becker, aaO, § 23 Rz 24; Landmann/Rohmer/Neumann, GewO, Stand Januar 1979, Vor § 133g Rz 16).

    Denn bei der Regelbeschäftigung kommt es auf die normale Beschäftigtenzahl an, also diejenige Personalstärke, die für den Betrieb im allgemeinen kennzeichnend ist (BAG Urteil vom 19. Juli 1983 - 1 AZR 26/82 - BB 1983, 2118).

  • BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 27/90

    Betriebsvertretung - Gruppenstärke - Vertretungskräfte

    Darüber hinaus bedarf es für die Feststellung der Regelzahl der Beschäftigten eines Rückblicks auf die bisherige personelle Stärke des Betriebs und einer Einschätzung der künftigen Entwicklung (vgl. BAG Urteil vom 19. Juli 1983 - 1 AZR 26/82 - BB 1983, 2118; BAGE 42, 1 [BAG 22.02.1983 - 1 AZR 260/81] = AP Nr. 7 zu § 113 BetrVG 1972).
  • LAG Hessen, 01.02.2001 - 3 Sa 565/00

    Ermittlung des Umfangs eine Personalreduzierung, um als "wesentlicher

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  • LAG Berlin, 31.05.1990 - 7 Sa 25/90

    Fristlose Kündigung; Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes; Zahl der

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  • ArbG Kassel, 30.07.2002 - 6 BV 9/02
    Zwar ist bei der Feststellung der Zahl der regelmäßig Beschäftigten sowohl ein Rückblick vorzunehmen als auch die zukünftige Entwicklung einzuschätzen (vgl. BAG, Beschluss vom 19.07.1983 = BB 1983, S. 2118).
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