Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 06.05.1985 - 2/24 S 319/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 148
- MDR 1985, 762
- VersR 1987, 58
- BB 1985, 2072
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 23.04.1986 - 6 U 139/84
Zur Wirksamkeit einer Restwertgarantieklausel beim Kfz-Leasing
Denn dann hat der Leasingnehmer aufgrund der Klausel den vollen fiktiven Restwert (und damit den gesamten Aufwand des Leasinggebers für Anschaffung und Finanzierung des Leasinggutes) zu tragen; die Zahlungen sind in einem solchen Fall nur von den Leasingraten teilweise auf die Schlussausgleichsleistung verschoben (vgl. dazu Landgericht Frankfurt am Main, BB 1985, 2072, 2073).so greift § 3 AGBG ein; es liegt dann eine überraschende Klausel vor, welche nicht Vertragsbestandteil wird (vgl. LG Frankfurt, BB 1985, 2072, 2073i Westphalen aaO, Rdnrn. 476, Seite 386).