Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 11.03.1987

Rechtsprechung
   BayObLG, 20.11.1986 - BReg. 3 Z 107/86   

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BayObLG, 20.11.1986 - BReg. 3 Z 107/86 (https://dejure.org/1986,2607)
BayObLG, Entscheidung vom 20.11.1986 - BReg. 3 Z 107/86 (https://dejure.org/1986,2607)
BayObLG, Entscheidung vom 20. November 1986 - BReg. 3 Z 107/86 (https://dejure.org/1986,2607)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von einem Kommanditisten zustehenden Mitverwaltungsrechten nach § 166 Handelsgesetzbuch (HGB) aus einem Gesellschaftsvertrag nach seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft; Formerfordernis an eine Abänderung eines Gesellschaftsvertrags bei Einbringung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliches Überwachungsrecht und Auskunftsansprüche eines ehemaligen Kommanditisten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1987, 711
  • Rpfleger 1987, 154
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.02.1968 - II ZR 85/67

    mündlicher Gesellschaftsaustritt - § 125 S. 2 BGB, Wirksamkeit einer mündlichen

    Auszug aus BayObLG, 20.11.1986 - BReg. 3 Z 107/86
    Für letzteres spricht hier vieles (vgl. aber auch BGHZ 49, 364/367).
  • BGH, 06.12.1979 - VII ZR 313/78

    Formbedürftigkeit eines Bauvertrages

    Auszug aus BayObLG, 20.11.1986 - BReg. 3 Z 107/86
    Daraus folgt: Die notariell beurkundete Verpflichtung zur Grundstückseinbringung und der Gesellschaftsvertrag selbst sollten nach dem Willen der Vertragsbeteiligten eine Einheit in dem Sinne bilden, daß die in verschiedenen Urkunden enthaltenen Erklärungen bzw. Vereinbarungen miteinander "stehen und fallen" sollten; damit war ein insgesamt beurkundungsbedürftiges Geschäft gegeben (BGHZ 76, 43/48 f.; 78, 346/349; BGH NJW 1986, 1983/1984; Wiesner NJW 1984, 95 f.).
  • BGH, 06.11.1980 - VII ZR 12/80

    Rechtliche Einheit von Bauvertrag und Grundstückserwerb; Voranforderungen an die

    Auszug aus BayObLG, 20.11.1986 - BReg. 3 Z 107/86
    Daraus folgt: Die notariell beurkundete Verpflichtung zur Grundstückseinbringung und der Gesellschaftsvertrag selbst sollten nach dem Willen der Vertragsbeteiligten eine Einheit in dem Sinne bilden, daß die in verschiedenen Urkunden enthaltenen Erklärungen bzw. Vereinbarungen miteinander "stehen und fallen" sollten; damit war ein insgesamt beurkundungsbedürftiges Geschäft gegeben (BGHZ 76, 43/48 f.; 78, 346/349; BGH NJW 1986, 1983/1984; Wiesner NJW 1984, 95 f.).
  • BGH, 31.01.1983 - II ZR 288/81

    gescheiterte Anteilsübertragung - Gesellschaftsanteile, § 313 BGB <Fassung bis

    Auszug aus BayObLG, 20.11.1986 - BReg. 3 Z 107/86
    Die Verpflichtung, Mitgliedschaftsrechte an einer Personengesellschaft zu übertragen oder zu erwerben, bedarf auch dann keiner notariellen Beurkundung, wenn das Gesellschaftsvermögen im wesentlichen aus Grundstücken besteht (BGH NJW 1983, 1110).
  • BGH, 24.11.1975 - II ZR 89/74

    Kapitalerhöhung der KG durch Mehrheitsbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 20.11.1986 - BReg. 3 Z 107/86
    (2) Zur Abänderung eines Gesellschaftsvertrages einer Personengesellschaft ist eine Beschlußfassung der Gesellschafter erforderlich (BGH NJW 1976, 958/959).
  • BGH, 28.09.1984 - V ZR 43/83

    Formlose Abänderung von Grundstückskaufverträgen nach der Auflassung

    Auszug aus BayObLG, 20.11.1986 - BReg. 3 Z 107/86
    Werden jedoch Grundstückskaufverträge nach der Auflassung des Grundstücks an den Erwerber abgeändert, so ist dies selbst vor der Eintragung formfrei (BGH NJW 1985, 266).
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 176/84

    Verurteilung zur Annahme eines Angebots

    Auszug aus BayObLG, 20.11.1986 - BReg. 3 Z 107/86
    Daraus folgt: Die notariell beurkundete Verpflichtung zur Grundstückseinbringung und der Gesellschaftsvertrag selbst sollten nach dem Willen der Vertragsbeteiligten eine Einheit in dem Sinne bilden, daß die in verschiedenen Urkunden enthaltenen Erklärungen bzw. Vereinbarungen miteinander "stehen und fallen" sollten; damit war ein insgesamt beurkundungsbedürftiges Geschäft gegeben (BGHZ 76, 43/48 f.; 78, 346/349; BGH NJW 1986, 1983/1984; Wiesner NJW 1984, 95 f.).
  • BayObLG, 09.11.1989 - BReg. 3 Z 17/89

    Anspruch auf Vorlage der Bilanz einer Gesellschaft; Anspruch auf Gewährung der

    Wegen des weiteren Sachverhalts und des Verfahrensverlaufs wird auf die Beschlüsse des Senats vom 20.11.1986 (BReg. 3 Z 107/86 = BB 1987, 711 = (teilweise) …
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.03.1987 - 2 Wx 72/86   

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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    GmbH; Postalische Erreichbarkeit; GmbH-Auflösung ; Mantel- oder Vorratsgründung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1059
  • ZIP 1987, 712
  • DNotZ 1988, 56
  • BB 1987, 711
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 16.03.1992 - II ZB 17/91

    Beschwerdeberechtigung bei Anmeldung der Aktiengesellschaft - Gründung von

    Diese Besorgnis rechtfertigt jedoch kein generelles, präventiv wirkendes Verbot der Gründung von Vorratsgesellschaften (gegen die Zulässigkeit einer solchen Gründung aber im Ergebnis mit im einzelnen unterschiedlichen Begründungen KG JFG 1, 200; 3, 193; OLG Köln GmbHR 1988, 25 [OLG Köln 11.03.1987 - 2 Wx 72/86]; Barz aaO.; Baumbach/Hueck, AktG 13. Aufl. § 23 Anm. 5; Scholz/Emmerich, GmbHG 7. Aufl. § 3 Rdn. 19; Hueck in: Baumbach/Hueck aaO. § 3 Rdn. 13; Roth, GmbHG 2. Aufl.
  • OLG Stuttgart, 17.08.1990 - 8 W 628/89

    Fehlen nachvollziehbarer Gründe für die Wahl des Sitzes einer GmbH; Möglicher

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