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   OLG Stuttgart, 29.05.1991 - 11 U 19/91   

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https://dejure.org/1991,15462
OLG Stuttgart, 29.05.1991 - 11 U 19/91 (https://dejure.org/1991,15462)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.05.1991 - 11 U 19/91 (https://dejure.org/1991,15462)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Mai 1991 - 11 U 19/91 (https://dejure.org/1991,15462)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Einwurf unerwünschter Reklame in den Hausbriefkasten trotz Anbringung eines dementsprechenden Hinweisschildes seitens des Betroffenen; Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs gegen den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1991, 1454
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.12.1988 - VI ZR 182/88

    Unterlassungsanspruch gegen Einwurf von Werbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.05.1991 - 11 U 19/91
    Dadurch, daß der Wunsch der Klägerin, von unerwünschter Reklame verschont zu bleiben, mißachtet worden ist, ist das Besitzrecht sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin verletzt (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 87, 1422; BGH NJW 89, 902 und ständige Rechtsprechung).

    Auch in der bereits mehrfach erwähnten Entscheidung NJW 89, 902 hat der BGH nur ausgeführt, die Unterlassung der Werbung mit Handzetteln oder Wurfsendungen überhaupt könne unzumutbar sein.

  • OLG Stuttgart, 21.08.1987 - 2 U 33/87

    Voraussetzungen einen Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.05.1991 - 11 U 19/91
    Dadurch, daß der Wunsch der Klägerin, von unerwünschter Reklame verschont zu bleiben, mißachtet worden ist, ist das Besitzrecht sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin verletzt (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 87, 1422; BGH NJW 89, 902 und ständige Rechtsprechung).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.1990 - 10 S 560/89

    Annahmeverweigerung von Postwurfsendungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.05.1991 - 11 U 19/91
    Abgesehen davon tritt die Fassung der Postordnung, auf die der VGH Baden-Württemberg (NJW 90, 2145) abgestellt hat, mit dem 30.6.1991 ohnedies außer Kraft, so daß eine geänderte Praxis der Post - wie sie im übrigen auch schon in einem Verwaltungsprozeß mit der Klägerin angekündigt hat - auf geänderter rechtlicher Grundlage zu erwarten ist (vgl. Jahn/Gonzalez WRP 91, 1, 8).
  • BGH, 06.06.1958 - I ZR 33/57

    Irreführende Werbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.05.1991 - 11 U 19/91
    Einem Werbetreibenden ist es dabei aber auch zumutbar, mit der Abwicklung der Werbung beauftragte Unternehmen, für deren Verhalten er ohne Entschuldigungsmöglichkeit z.B. nach § 13 Abs. 4 UWG verantwortlich ist, notfalls von einer weiteren Tätigkeit auszuschließen (so schon RGZ 151, 287, 294 - Alpina - und BGH GRUR 59, 38, 44 - Buchgemeinschaft II -).
  • BVerfG, 15.01.1991 - 1 BvR 867/90

    Unerwünschte Einlage von Werbepostsendungen durch politische Parteien in den

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.05.1991 - 11 U 19/91
    Die Besonderheiten bei der Verteilung von Wahlwerbung kleiner, extremer politischer Parteien, mit denen sich das OLG Bremen (NJW 90, 2140; vgl. hierzu auch BVerfG NJW 91, 910) zu befassen hatte, bestätigen, daß im Normalfall die werbetreibende Wirtschaft nicht auf die Leistungen eines bestimmten Verteilungsunternehmens angewiesen ist und sich deshalb hinter der früher erklärten Absicht der Post, Einwurfverbote für Werbesendungen in Hausbriefkästen nicht zu beachten, nicht verstecken kann.
  • RG, 22.05.1936 - II 285/35

    1. Sind die Genossen einer Uhren-Einkaufsgenossenschaft, die keine eigenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.05.1991 - 11 U 19/91
    Einem Werbetreibenden ist es dabei aber auch zumutbar, mit der Abwicklung der Werbung beauftragte Unternehmen, für deren Verhalten er ohne Entschuldigungsmöglichkeit z.B. nach § 13 Abs. 4 UWG verantwortlich ist, notfalls von einer weiteren Tätigkeit auszuschließen (so schon RGZ 151, 287, 294 - Alpina - und BGH GRUR 59, 38, 44 - Buchgemeinschaft II -).
  • BGH, 08.02.2011 - VI ZR 311/09

    Persönlichkeitsschutz: Anspruch auf Unterlassung der Zusendung von Mahnschreiben

    Dem sind die Instanzgerichte und das Schrifttum gefolgt (vgl. OLG Köln, aaO; OLG Stuttgart, BB 1991, 1454; OLG Frankfurt, NJW 1996, 934; Lange/Schmidbauer, aaO; MünchKommBGB/Rixecker, aaO, Rn. 97; Soergel/Beater, aaO, Rn. 81 ff.) und haben diese Grundsätze auf unerwünschte E-Mail-Werbung (OLG Bamberg, OLGR Bamberg 2005, 769 f.) sowie auf Telefon- und Faxwerbung (OLG Hamm, Urteil vom 26. März 2009 - 4 U 219/08, juris Rn. 13) ausgedehnt.
  • BGH, 08.02.2011 - VI ZR 330/09

    Anspruch auf Unterlassung einer persönlichen Kontaktaufnahme eines Dienstleisters

    Dem sind die Instanzgerichte und das Schrifttum gefolgt (vgl. OLG Köln, aaO; OLG Stuttgart, BB 1991, 1454; OLG Frankfurt, NJW 1996, 934; Lange/Schmidbauer, aaO; MünchKommBGB/Rixecker, aaO, Rn. 97; Soergel/Beater, aaO, Rn. 81 ff.) und haben diese Grundsätze auf unerwünschte E-Mail-Werbung (OLG Bamberg, OLGR Bamberg 2005, 769 f.) sowie auf Telefon- und Faxwerbung (OLG Hamm, Urteil vom 26. März 2009 - 4 U 219/08, juris Rn. 13) ausgedehnt.
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