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OLG Düsseldorf, 07.11.1991 - 10 U 14/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nrw.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BB 1992, 171
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.02.1978 - VIII ZR 242/76
Dienstverschaffungsvertrag; Darlegungs- und Beweislast
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.1991 - 10 U 14/91
Überläßt der Vermieter dem Mieter nicht nur ein Gerät, sondern stellt er auch das Bedienungspersonal (hier: Kran mit Fahrer; gemischter Vertrag, vgl. BGH WM 1978, 620, 621), so haftet bei Beschädigung der Mietsache der Mieter bei einem Verschulden des seinen Weisungen unterworfenen Bedienungspersonals auf Schadensersatz (OLG Düsseldorf, Teilurt. v. 7.11.1991 - 10 U 14/91, ZMR 1992, 54).
- OLG München, 12.01.2012 - 14 U 489/10
Mieterhaftung beim Krangestellungsvertrag mit Überlassung von Bedienungspersonal: …
Letzteres ergab sich im konkreten Fall nach Ansicht des Bundesgerichtshofs daraus, dass nach den zugrunde zu legenden (da aus einer möglichen Beweiswürdigung resultierenden) Feststellungen des Berufungsgerichts die Durchführung der Arbeiten ausschließlich bei der Mieterin lag, während die Vermieterin nur den bzw. die Kräne zu überlassen und die Dienste ihres Bedienungspersonals zu verschaffen hatte und die Kranführer der Vermieterin die Weisungen des Einsatzleiters, eines Angestellten der Mieterin, zu befolgen hatten (BGH, a.a.O, S. 621, so auch das der Fall des OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 7.11.1991, BB 1992, 171/172, bei dem die Mieterin ausdrücklich einen 50 t-Kran mit letztlich nicht ausreichender Tragfähigkeit bestellt hatte).