Rechtsprechung
EuGH, 02.06.1994 - C-33/93 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Empire Stores / Kommissioners of Customs und Excise
Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a
Steuerrecht; Harmonisierung; Umsatzsteuern; Gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Besteuerungsgrundlage; Lieferung von Gegenständen; Gegenleistung, die aus einer Dienstleistung bestehen kann; Voraussetzung; Dienstleistung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Lieferung ... - EU-Kommission
Empire Stores / Kommissioners of Customs und Excise
- Wolters Kluwer
Festsetzung von Mehrwertsteuern in einem Steuerbescheid; Bemessung der Besteuerungsgrundlage bei Lieferung von Nicht-Katalog-Waren für eine andere Geldleistung als den an den Lieferer für bei ihm bestellten Katalog-Waren zu leistenden Geldbetrag
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Umsatzsteuer: Zugabe
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 177; ; 6. Richtlinie 77/388/EWG vom 17.05.1977 Art. 11 Teil A Abs. 1 a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Besteuerungsgrundlage - Lieferung von Gegenständen - Gegenleistung, die aus einer Dienstleistung bestehen kann - Voraussetzung - Dienstleistung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1994 - C-33/93
- EuGH, 02.06.1994 - C-33/93
Papierfundstellen
- BB 1994, 1621
- BB 1994, 611
- DB 1995, 256
Wird zitiert von ... (59) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 23.11.1988 - 230/87
Naturally Yours Cosmetics Ltd / Kommissioners of Customs und Excise
Auszug aus EuGH, 02.06.1994 - C-33/93
12 Nach dem Urteil vom 23. November 1988 in der Rechtssache 230/87 (Naturally Yours Cosmetics, Slg. 1988, 6365, Randnrn. 11, 12 und 16) kann die Gegenleistung für eine Lieferung von Gegenständen aus einer Dienstleistung bestehen und deren Besteuerungsgrundlage im Sinne von Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie sein, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Lieferung von Gegenständen und der Dienstleistung besteht und wenn der Wert der Dienstleistung in Geld ausgedrückt werden kann.18 Was die Bestimmung dieses Wertes angeht, die Gegenstand der zweiten Frage ist, so hat der Gerichtshof im Urteil Naturally Yours Cosmetics (…a. a. O., Randnr. 16) festgestellt, daß der als Besteuerungsgrundlage dienende Gegenwert einer Lieferung von Gegenständen ein subjektiver Wert ist, da die Besteuerungsgrundlage die tatsächlich erhaltene Gegenleistung ist, nicht aber ein nach objektiven Maßstäben geschätzter Wert.
- BFH, 16.04.2008 - XI R 56/06
Umsatzsteuer beim "Sponsoring"
Der Gegenwert wird bei Tausch und tauschähnlichen Umsätzen i.S. von § 3 Abs. 12 UStG durch eine tatsächlich erhaltene Gegenleistung erbracht, die nicht in Geld besteht, aber in Geld ausdrückbar sein muss (EuGH-Urteile vom 21. März 2002 Rs. C-174/00 --Kennemer Golf--, Slg. 2002, I-3293, Randnr. 40; vom 2. Juni 1994 Rs. C-33/93 --Empire Stores Ltd.--, Slg. 1994, I-2329, Randnr. 16, 17).Als subjektiver Wert ist derjenige Wert festzustellen, den der Empfänger der Leistung beimisst, die er sich verschaffen will und deren Wert dem Betrag entspricht, den er zu diesem Zweck aufzuwenden bereit ist (EuGH-Urteile in Slg. 1994, I-2329, Randnr. 19, m.w.N.; vom 24. Oktober 1996 Rs. C-288/94 --Argos Distributors Ltd.--, Slg. 1996, I-5311, Randnr. 16; BFH-Urteil in BFHE 200, 101, BStBl II 2003, 438, m.w.N.).
Die ältere Rechtsprechung des BFH, die auf den gemeinen (§ 9 des Bewertungsgesetzes) und damit einen objektiven Wert abstellte (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12. November 1987 V B 52/86, BFHE 151, 474, BStBl II 1988, 156), ist insoweit durch die Rechtsprechung des EuGH überholt (EuGH-Urteile in Slg. 1994, I-2329, Randnr. 18; in Slg. 2001, I-5163, Randnr. 22).
Nach dem EuGH-Urteil Empire Stores in Slg. 1994, I-2329, Randnr. 19, ergibt sich der subjektive Wert der Lieferung aus dem Wert, den der Lieferer (als Empfänger der Dienstleistung, die die Gegenleistung für die Lieferung von Gegenständen darstellt) den Dienstleistungen beimisst, die er sich verschaffen will, wobei dieser Wert dem Betrag entspricht, den der Lieferer zu diesem Zweck aufzuwenden bereit ist.
- EuGH, 03.07.2001 - C-380/99
Bertelsmann
Da der Rechtsstreit nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nicht schon auf der Grundlage der Urteile des Gerichtshofes vom 23. November 1988 in der Rechtssache 230/87 (…Naturally Yours Cosmetics, Slg. 1988, S. 6365) und vom 2. Juni 1994 in der Rechtssache C-33/93 (Empire Stores, Slg. 1994, I-2329) entschieden werden kann, hat das Gericht das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Umfasst die Besteuerungsgrundlage für die Lieferung einer Sachprämie, die dem Empfänger für die Vermittlung eines neuen Kunden zugesandt wird, nach Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern außer dem Einkaufspreis für die Sachprämie auch die Versandkosten? Vorlagefrage.Dies werde durch das Urteil Empire Stores bestätigt, in dem der Gerichtshof die Versandkosten nicht in die Besteuerungsgrundlage einbezogen habe, obwohl es in dieser Rechtssache um ein Versandhandelsunternehmen gegangen sei.
Auch wenn sich der Gerichtshof im Urteil Empire Stores aufgrund der damaligen Fragestellung nicht explizit zur Einbeziehung der Versandkosten in die Besteuerungsgrundlage geäußert habe, lasse sich aus diesem Urteil zweifelsfrei ableiten, dass die Kosten derartiger Nebenleistungen der Lieferung in die Besteuerungsgrundlage einzubeziehen seien.
Zur Auslegung des in Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie verwendeten Begriffes "Gegenleistung" ist daran zu erinnern, dass die Gegenleistung für eine Lieferung von Gegenständen nach ständiger Rechtsprechung aus einer Dienstleistung bestehen und deren Besteuerungsgrundlage im Sinne dieser Vorschrift sein kann, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Lieferung von Gegenständen und der Dienstleistung besteht und wenn der Wert der Dienstleistung in Geld ausgedrückt werden kann (vgl. Urteile Naturally Yours Cosmetics, Randnrn. 11, 12 und 16, und Empire Stores, Randnr. 12).
Hierzu ist festzustellen, dass zum einen ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Lieferung der Sachprämien und der Vermittlung neuer Kunden besteht und dass zum anderen der Wert der gegenüber der Klägerin erbrachten Dienstleistungen in Geld ausgedrückt werden kann, da diese durch die Lieferung eines Gegenstands vergütet werden (vgl. Urteil Empire Stores, Randnrn.
Was die Bestimmung des als Besteuerungsgrundlage für einen solchen Umsatz dienenden Gegenwerts angeht, so ist dieser Gegenwert nach ständiger Rechtsprechung ein subjektiver Wert, da die Besteuerungsgrundlage die tatsächlich erhaltene Gegenleistung ist, nicht aber ein nach objektiven Maßstäben geschätzter Wert (vgl. insbesondere Urteile Naturally Yours Cosmetics, Randnr. 16, und Empire Stores, Randnr. 18).
Nach diesem im Urteil Empire Stores aufgestellten Grundsatz umfasst der Wert der Dienstleistung alle Ausgaben, die der Empfänger aufwendet, um die fragliche Leistung zu erhalten, einschließlich der Kosten der Nebenleistungen, die im Zusammenhang mit der Lieferung der Gegenstände stehen.
- BFH, 13.06.2018 - XI R 5/17
EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerpflicht bei Subventionen
Die M-eG hat im Streitfall für die Lieferung der Gegenstände vom jeweiligen Erzeuger die Baraufgabe und eine Lieferverpflichtung erhalten; Bemessungsgrundlage hierfür wäre die Differenz zum Einkaufspreis der M-eG (vergleiche EuGH-Urteil Empire Stores vom 2. Juni 1994 C-33/93, EU:C:1994:225, Betriebs-Berater 1994, 1621, Rz 19); denn die Erzeuger verpflichteten sich im genannten Vertrag dazu, in der Zukunft Lieferungen auszuführen (vergleiche dazu EuGH-Urteile RCI Europe, EU:C:2009:507, DStR 2009, 2003, Rz 31 und 33; Serebryannay vek, EU:C:2013:599, DStRE 2014, 476, Rz 41).
- EuGH, 16.10.1997 - C-258/95
Fillibeck
Diese Gegenleistung stellt also den subjektiven, nämlich tatsächlich erhaltenen Wert und nicht einen nach objektiven Kriterien geschätzten Wert dar (vgl. Urteile vom 5. Februar 1981 in der Rechtssache 154/80, Coöperatieve Aardappelenbewaarplaats, Slg. 1981, 445, Randnr. 13, vom 23. November 1988 in der Rechtssache 230/87, Naturally Yours Cosmetics, Slg. 1988, 6365, Randnr. 16, vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-126/88, Boots Company, Slg. 1990, I-1235, Randnr. 19, vom 5. Mai 1994 in der Rechtssache C-38/93, Glawe, Slg. 1994, I-1679, Randnr. 8, vom 2. Juni 1994 in der Rechtssache C-33/93, Empire Stores, Slg. 1994, I-2329, Randnr. 18, und vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-288/94, Argos Distributors, Slg. 1996, I-5311, Randnr. 16). - BFH, 16.01.2003 - V R 92/01
Abmahnleistungen von Abmahnvereinen
Es reicht aus, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, und zwischen der erbrachten Leistung und dem hierfür erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (vgl. Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 3. März 1994 Rs. C-16/93 --Tolsma--, Slg. 1994, 743, 753; vom 2. Juni 1994 Rs. C-33/93 --Empire Stores--, Slg. 1994, I-2329;… vom 17. September 2002 Rs. C-498/99 --Town and County Factors Ltd.--, BFH/NV Beilage 2003 Seite 35; BFH-Urteile vom 30. Januar 1997 V R 133/93, BFHE 182, 413, BStBl II 1997, 335;… vom 15. Oktober 1998 V R 51/96, BFH/NV 1999, 833, …und vom 26. Oktober 2000 V R 12/00, BFH/NV 2001, 494, 495). - BFH, 01.08.2002 - V R 21/01
Werbeumsätze eines gemeinnützigen Sportvereins
Der Gegenwert kann --bei Tausch und tauschähnlichen Umsätzen i.S. von § 3 Abs. 12 UStG 1980-- durch eine tatsächlich erhaltene Gegenleistung erbracht werden, die nicht in Geld bestehen, aber in Geld ausdrückbar sein muss (vgl. EuGH-Urteil vom 2. Juni 1994 Rs. C-33/93, Empire Stores Ltd., Slg. 1994, I-2329, UR 1995, 64, Rdnrn. 16 und 17).Der Wert des anderen Umsatzes wird in richtlinienkonformer Auslegung der bezeichneten Vorschrift unter Beachtung von Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG durch den subjektiven Wert für die tatsächlich erhaltene Gegenleistung bestimmt (…vgl. EuGH-Urteile vom 23. November 1988 Rs. 230/87, Naturally Yours Cosmetics, Slg. 1988, 6365, UR 1990, 307, Rdnr. 16; in Slg. 1994, I-2329, UR 1995, 64, Rdnr. 18, 19).
- BFH, 30.06.2022 - V R 25/21
Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlicher …
Dementsprechend kann die Gegenleistung für eine Lieferung in einer Dienstleistung bestehen und Besteuerungsgrundlage der Lieferung sein, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Lieferung und der Dienstleistung besteht und wenn der Wert der Dienstleistung in Geld ausgedrückt werden kann (EuGH-Urteile Naturally Yours Cosmetics vom 23.11.1988 - C-230/87, EU:C:1988:508, Rz 11, 12 und 16; Empire Stores vom 02.06.1994 - C-33/93, EU:C:1994:225, Rz 12; Bertelsmann vom 03.07.2001 - C-380/99, EU:C:2001:372, Rz 17; A vom 10.01.2019 - C-410/17, EU:C:2019:12, Rz 35 f.).Er umfasst alle Ausgaben einschließlich der Nebenleistungen, die der Empfänger der jeweiligen Leistung aufwendet, um die fragliche Leistung zu erhalten (EuGH-Urteile Empire Stores, EU:C:1994:225, Rz 18 f.; Naturally Yours Cosmetics, EU:C:1988:508, Rz 16, und Bertelsmann, EU:C:2001:372, Rz 24; BFH-Urteil vom 25.04.2018 - XI R 21/16, BFHE 261, 436, BStBl II 2018, 505, Rz 22).
- BFH, 11.07.2012 - XI R 11/11
Zur Frage des tauschähnlichen Umsatzes zwischen der eine Zeitschrift …
a) Der Gegenwert kann bei Tausch und tauschähnlichen Umsätzen i.S. von § 3 Abs. 12 UStG durch eine tatsächlich erhaltene Gegenleistung erbracht werden, die nicht in Geld bestehen, aber in Geld ausdrückbar sein muss (vgl. BFH-Urteile vom 1. August 2002 V R 21/01, BFHE 200, 101, BStBl II 2003, 438;… in BFH/NV 2006, 1525; in BFHE 221, 74, BStBl II 2009, 493; Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 2. Juni 1994 C-33/93 --Empire Stores Ltd.--, Slg. 1994, I-2329, Rz 12, 16 und 17;… vom 3. Juli 2001 C-380/99 --Bertelsmann AG--, Slg. 2001, I-5163, BFH/NV Beilage 2001, 192, Rz 17).Als subjektiver Wert ist derjenige Wert festzustellen, den der Empfänger der Leistung beimisst, die er sich verschaffen will und deren Wert dem Betrag entspricht, den er zu diesem Zweck aufzuwenden bereit ist (EuGH-Urteile in Slg. 1994, I-2329, Rz 19; vom 24. Oktober 1996 C-288/94 --Argos Distributors Ltd.--, Slg. 1996, I-5311, Rz 16; BFH-Urteile in BFHE 200, 101, BStBl II 2003, 438; in BFHE 221, 475, BStBl II 2008, 909, m.w.N.).
- BFH, 25.04.2018 - XI R 21/16
Umsatzsteuer: Bemessungsgrundlage bei Tauschumsätzen; keine Minderung der …
Als subjektiver Wert ist derjenige Wert festzustellen, den der Empfänger der Leistung beimisst, die er sich verschaffen will und deren Wert dem Betrag entspricht, den er zu diesem Zweck aufzuwenden bereit ist (EuGH-Urteile Empire Stores vom 2. Juni 1994 C-33/93, EU:C:1994:225, Betriebs-Berater 1994, 1621, Rz 19; Argos Distributors vom 24. Oktober 1996 C-288/94, EU:C:1996:398, HFR 1997, 113, Rz 16; Astra Zeneca UK vom 29. Juli 2010 C-40/09, EU:C:2010:450, Deutsches Steuerrecht 2010, 1623, Rz 28; Orfey Balgaria, EU:C:2012:832, UR 2013, 215, Rz 45; BFH-Urteil vom 1. August 2002 V R 21/01, BFHE 200, 101, BStBl II 2003, 438, m.w.N.). - BFH, 05.08.1999 - V R 14/98
Sachprämie für Kundenwerbung
Die Vorentscheidung entspreche zwar der nationalen Rechtspraxis, sei aber mit der Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 2. Juni 1994 (Rs. C-33/93 - Empire Stores Ltd., Slg. 1994, I-2329, 2345, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1995, 64, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht 1994, 242) unvereinbar.Geklärt ist durch den EuGH (Urteile vom 23. November 1988 Rs. 230/87 - Naturally Yours Cosmetics, Slg. 1988, 6365, und in Slg. 1994, I-2329), daß die Lieferung einer Werbeprämie in Fällen der vorliegenden Art gegen Entgelt ausgeführt wird (Art. 2 Nr. 1, Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG), daß das Entgelt aus einer Dienstleistung (Vermittlung eines Kunden) besteht und daß als Besteuerungsgrundlage der Einkaufspreis der Werbeprämie heranzuziehen ist (Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG).
Dieser Wert entspricht dem Betrag, den der Lieferer für die Dienstleistung, die er sich verschaffen will, aufzuwenden bereit ist (EuGH in Slg. 1994, I-2329, Rdnr. 19).
Zweifel an der Einbeziehung von Nebenkosten in die Besteuerungsgrundlage für die Lieferung einer Sachprämie für eine Vermittlungsleistung bestehen aber deshalb, weil die Versandkosten in dem EuGH-Urteil in Slg. 1994, I-2329 nicht erwähnt werden, obwohl die Klägerin ein Versandhandelsunternehmen war.
- BFH, 06.12.2007 - V R 42/06
Voraussetzungen für die Annahme einer tauschähnlichen Leistung - …
- FG Hamburg, 05.05.2006 - 2 K 108/04
Umsatzsteuer: Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei einem Tausch
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2001 - C-380/99
Bertelsmann
- EuGH, 11.03.2020 - C-94/19
San Domenico Vetraria - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - …
- BFH, 10.07.1997 - V R 95/96
"Leistungen gegen Entgelt" bei Pachtverträgen mit einer Brauerei
- BFH, 13.12.1995 - XI R 16/95
1. Auch Zahlungen ohne zivilrechtlichen Rechtsgrund (Doppelzahlungen) sind …
- BFH, 10.06.1999 - V R 87/98
Pkw-Überlassung an Gesellschafter-Geschäftsführer
- BFH, 13.06.2018 - XI R 6/17
EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerpflicht bei Subventionen
- FG München, 10.05.2017 - 3 K 1776/14
Dachsanierung zur Aufstellung einer Photovoltaikanlage als tauschähnlicher Umsatz
- EuGH, 19.12.2012 - C-549/11
Orfey Balgaria - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 63, 65, 73 und 80 …
- BFH, 28.03.1996 - V R 33/95
Geschenke an die Gastgeberin einer Hausverkaufsparty
- BFH, 10.07.2012 - XI R 31/10
Zum Vorliegen eines tauschähnlichen Umsatzes zwischen dem …
- BFH, 15.11.2007 - V B 63/06
Zinsvorteil aus der Hingabe eines unverzinslichen Darlehens als tauschähnliche …
- EuGH, 03.07.1997 - C-330/95
Goldsmiths
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-398/99
Yorkshire Co-operatives Ltd gegen Commissioners of Customs & Excise.
- BFH, 16.03.2000 - V R 16/99
Umbuchungsgebühren gehören zum Entgelt
- FG Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 9 K 115/06
Kein Vorsteuerabzug für Fahrzeuge im ideellen Bereich eines Vereins - …
- FG München, 23.09.2014 - 2 K 3435/11
Tauschähnlicher Umsatz bei Renovierung eines fremden Daches im eigenen Namen und …
- EuGH, 01.06.2006 - C-98/05
De Danske Bilimportører - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 11 Teil A …
- FG Baden-Württemberg, 24.09.2004 - 9 V 50/02
Erbringung von Werbeleistungen gegen Überlassung von Fahrzeugen durch einen …
- BFH, 21.06.2001 - V B 32/01
Beförderung, Verpflegung, Unterbringung von Vertriebsagenten
- FG München, 17.03.2010 - 3 K 1274/07
Tauschähnlicher Umsatz bei der unentgeltlichen Errichtung eines nach dem …
- FG München, 13.05.2004 - 14 K 2886/03
Lieferung von "Werbemobilen" - So sichern Sie sich den Vorsteuerabzug
- FG Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 9 K 115/05
- BFH, 26.01.2006 - V R 36/03
Vorsteuer: Aufteilung bei gemischter Gebäudenutzung
- FG Münster, 11.12.1997 - 15 K 3167/95
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2005 - C-291/03
MyTravel - Mehrwertsteuer - Artikel 26 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie - …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2022 - C-616/21
Gmina L. - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie …
- FG Sachsen, 23.02.2011 - 2 K 1894/10
Tauschähnlicher Umsatz eines Verlags bei Herstellung, Herausgabe und Versand von …
- BFH, 18.01.2007 - V B 39/05
NZB: USt - Besteuerungsgrundlage beim Betrieb von Telefonautomaten
- Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2010 - C-581/08
EMI Group - Sechste Richtlinie - Art. 5 Abs. 6 - Geschenke von geringem Wert - …
- FG München, 09.11.2005 - 3 K 5382/02
Umsatzsteuer; Überlassung von Firmenfahrzeugen an Arbeitnehmer zur privaten …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2005 - C-210/04
FCE Bank - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Nummer 1 und Artikel 9 …
- FG Sachsen-Anhalt, 30.09.2004 - 3 K 2263/03
Zeitpunkt der Umsatzbesteuerung von Doppel- und Überzahlungen der Kunden des …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-665/16
Gmina Wroclaw
- FG Köln, 23.06.2004 - 13 K 403/02
Kostendeckungszuschüsse als umsatzsteuerpflichtigen Aufwendungsersatz; vGA bei …
- FG Hessen, 28.09.2016 - 6 K 1911/14
§§ 1 Abs.1 Nr.1, 10 Abs.1 S.3 UStG
- Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2012 - C-310/11
Grattan - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 8 Buchst. a der Zweiten Richtlinie …
- FG Münster, 04.08.2008 - 5 K 2044/04
Qualifikation einer Fahrzeugüberlassung an selbstständige Handelsvertreter als …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2006 - C-98/05
De Danske Bilimportører - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 11 Teil A - …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-34/99
Primback
- FG Münster, 28.02.2008 - 5 K 2044/04
Überlassung von PKWs durch einen Bezirkshändler an selbständige Handelsvertreter …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-149/01
First Choice Holidays
- Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2002 - C-353/00
Keeping Newcastle Warm
- BFH, 04.09.1997 - V R 97/96
Unbegründetheit einer Revision bei nicht wesentlicher Unterschiedung mit …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.07.1997 - C-116/96
Reisebüro Binder GmbH gegen Finanzamt Stuttgart-Körperschaften. - Sechste …
- BFH, 31.03.1995 - V B 94/94
Vorliegen eines öffentlichen Interesses für die Rechtssache bei noch ausstehender …
- FG München, 23.07.2012 - 14 K 2389/10
Zuschätzung von Umsätzen
- FG Köln, 27.11.1997 - 4 K 3429/95
Umsatzsteuerliche Behandlung der Gewährung von Werbeprämien; Überlassung einer …