Rechtsprechung
   BSG, 15.12.1994 - 12 RK 7/93   

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BSG, 15.12.1994 - 12 RK 7/93 (https://dejure.org/1994,1509)
BSG, Entscheidung vom 15.12.1994 - 12 RK 7/93 (https://dejure.org/1994,1509)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 1994 - 12 RK 7/93 (https://dejure.org/1994,1509)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1995, 1596
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 17/92

    Arbeitsunfähigkeit - Wiedereintritt - Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 12 RK 7/93
    In einem solchen Fall beginnen Versicherungspflicht und Mitgliedschaft auch dann nicht, wenn die grundsätzlich erforderliche Arbeitsaufnahme daran scheitert, daß der Arbeitnehmer arbeitsunfähig krank ist (so: BSG SozR 2200 § 306 Nr. 10; BSG USK 8201; Urteil des erkennenden Senats vom 15. Dezember 1994 - 12 RK 17/92, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 10.09.1975 - 3 RK 69/74

    Mutmaßlicher Tag der Entbindung - Zeugnis - Zeitpunkt der Ausstellung -

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 12 RK 7/93
    Diese Regelung, die sich von der entsprechenden für das Mutterschaftsgeld (§ 13 MuSchG i.V.m. § 200 Abs. 3 Satz 4 RVO) dadurch unterscheidet, daß sie bei zu spät angenommener Entbindung eine Verkürzung der Sechswochenfrist vorsieht, hat hier zur Folge, daß die Mutterschutzfrist nicht rückwirkend schon am 29. März 1990 beginnen konnte (vgl BSG SozR 2200 § 200 Nr. 3 S 12; ferner zu der entsprechenden Problematik beim Kündigungsschutz Schwangerer: BAG AP Nr. 15 zu § 9 MuSchG 1968).
  • BSG, 11.05.1993 - 12 RK 36/91

    Mißglückter Arbeitsversuch

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 12 RK 7/93
    Zwar hat der erkennende Senat mit Urteil vom 11. Mai 1993 (BSGE 72, 221, 224, 225 = SozR 3-2200 § 165 Nr. 10) die Kritik an dieser Rechtsfigur als gewichtig bezeichnet und die Frage offengelassen, ob an ihr festzuhalten ist.
  • BSG, 18.09.1973 - 12 RK 15/72

    Versicherungspflicht ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 12 RK 7/93
    Von letzterem hat das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Rechtsprechung zu § 306 Abs. 1 RVO, die wegen der weitgehenden Übereinstimmung dieser Vorschrift mit § 186 Abs. 1 SGB V nach wie vor maßgebend ist, bestimmte Ausnahmen zugelassen und trotz Nichtaufnahme der tatsächlichen Arbeit Versicherungspflicht bejaht: Bei einem Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme (BSGE 26, 124 = SozR Nr. 3 zu § 306), bei einem Gastarbeiter, der nach Aushändigung der Arbeitspapiere an den Arbeitgeber und nach Unterbringung auf dem Werksgelände einen Unfall erlitten hatte (BSGE 29, 30 = SozR Nr. 4 zu § 306 RVO), bei fristgerechter Kündigung durch den Arbeitgeber vor Arbeitsantritt und Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit bis zum Wirksamwerden der Kündigung (BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO), bei nahtloser Überführung eines versicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnisses in ein beim selben Arbeitgeber bestehendes reguläres und ebenfalls versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, zu dessen Beginn jedoch Arbeitsunfähigkeit bestand (BSGE 48, 235 = SozR 2200 § 306 Nr. 5).
  • BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 610/86

    Mutterschaftsgeld

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 12 RK 7/93
    Das Ergebnis ändert sich auch nicht dadurch, daß die Klägerin vom Zeitpunkt der beabsichtigten Aufnahme der Arbeit Anfang April 1990 an wegen Arbeitsunfähigkeit für mindestens sechs Wochen Entgeltfortzahlung erhalten hätte, wenn dieser Anspruch nicht durch eine Zahlung von Mutterschaftsgeld ausgeschlossen worden wäre (vgl BAGE 10, 7; BAG AP Nr. 7 zu § 14 MuSchG 1968).
  • BAG, 26.08.1960 - 1 AZR 202/59

    6-Wochen-Frist - Fortzahlung des Gehalts - Eintritt des unverschuldeten Unglücks

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 12 RK 7/93
    Das Ergebnis ändert sich auch nicht dadurch, daß die Klägerin vom Zeitpunkt der beabsichtigten Aufnahme der Arbeit Anfang April 1990 an wegen Arbeitsunfähigkeit für mindestens sechs Wochen Entgeltfortzahlung erhalten hätte, wenn dieser Anspruch nicht durch eine Zahlung von Mutterschaftsgeld ausgeschlossen worden wäre (vgl BAGE 10, 7; BAG AP Nr. 7 zu § 14 MuSchG 1968).
  • BAG, 27.01.1972 - 5 AZR 329/71

    Wegeunfall - Arbeitsunfähigkeit - Anspruch auf das Arbeitsentgelt -

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 12 RK 7/93
    Eine derartige Regelung sieht der bis zum 31. Dezember 1994 geltende § 616 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für Angestellte wie die Klägerin (vgl hierzu BAGE 24, 107, 110; BAG AP Nrn 86 und 87 zu § 1 des Lohnfortzahlungsgesetzes [LFZG]) und ab 1. Januar 1995 § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (Art. 53 des Pflegeversicherungsgesetzes vom 26. Mai 1994 [BGBl I 1014]) einheitlich für Arbeiter und Angestellte vor.
  • BSG, 28.06.1979 - 8b/3 RK 80/77

    Erstattungsanspruch wegen zu Unrecht erbrachter Krankenversicherungsleistungen -

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 12 RK 7/93
    Von letzterem hat das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Rechtsprechung zu § 306 Abs. 1 RVO, die wegen der weitgehenden Übereinstimmung dieser Vorschrift mit § 186 Abs. 1 SGB V nach wie vor maßgebend ist, bestimmte Ausnahmen zugelassen und trotz Nichtaufnahme der tatsächlichen Arbeit Versicherungspflicht bejaht: Bei einem Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme (BSGE 26, 124 = SozR Nr. 3 zu § 306), bei einem Gastarbeiter, der nach Aushändigung der Arbeitspapiere an den Arbeitgeber und nach Unterbringung auf dem Werksgelände einen Unfall erlitten hatte (BSGE 29, 30 = SozR Nr. 4 zu § 306 RVO), bei fristgerechter Kündigung durch den Arbeitgeber vor Arbeitsantritt und Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit bis zum Wirksamwerden der Kündigung (BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO), bei nahtloser Überführung eines versicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnisses in ein beim selben Arbeitgeber bestehendes reguläres und ebenfalls versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, zu dessen Beginn jedoch Arbeitsunfähigkeit bestand (BSGE 48, 235 = SozR 2200 § 306 Nr. 5).
  • BSG, 28.02.1967 - 3 RK 17/65

    Verpflichtung zu Dienstbeginn - Eintritt in die Beschäftigung -

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 12 RK 7/93
    Von letzterem hat das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Rechtsprechung zu § 306 Abs. 1 RVO, die wegen der weitgehenden Übereinstimmung dieser Vorschrift mit § 186 Abs. 1 SGB V nach wie vor maßgebend ist, bestimmte Ausnahmen zugelassen und trotz Nichtaufnahme der tatsächlichen Arbeit Versicherungspflicht bejaht: Bei einem Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme (BSGE 26, 124 = SozR Nr. 3 zu § 306), bei einem Gastarbeiter, der nach Aushändigung der Arbeitspapiere an den Arbeitgeber und nach Unterbringung auf dem Werksgelände einen Unfall erlitten hatte (BSGE 29, 30 = SozR Nr. 4 zu § 306 RVO), bei fristgerechter Kündigung durch den Arbeitgeber vor Arbeitsantritt und Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit bis zum Wirksamwerden der Kündigung (BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO), bei nahtloser Überführung eines versicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnisses in ein beim selben Arbeitgeber bestehendes reguläres und ebenfalls versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, zu dessen Beginn jedoch Arbeitsunfähigkeit bestand (BSGE 48, 235 = SozR 2200 § 306 Nr. 5).
  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 12 RK 7/93
    Mit dieser Vorschrift sollte nicht inhaltlich neues Recht gesetzt, sondern die frühere, sich aus der entsprechenden Anwendung des § 306 Abs. 1 RVO ergebende Rechtslage bestätigt werden (vgl Begründung zu § 199 Abs. 2 des Entwurfs eines Gesundheits-Reformgesetzes, BT-Drucks 11/2237 S 216).
  • BSG, 22.11.1968 - 3 RK 9/67

    Kostenübernahme bei einem Unfall einer spanischen Arbeitskraft vor tatsächlicher

  • BSG, 29.09.1998 - B 1 KR 10/96 R

    Anspruch auf Krankengeld - mißglückter Arbeitsversuch - versicherungspflichtige

    Nach der Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks 13/9818, S 13) sollte damit ua gegenüber der anderslautenden Rechtsprechung des BSG (BSGE 75, 277 = SozR 3-2500 § 186 Nr. 2; SozR 3-2500 § 186 Nr. 3; SozR 3-2200 § 306 Nr. 2; Senatsurteil vom 8. August 1995 - 1 RK 28/94 - USK 9524) klargestellt werden, daß eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung auch dann zustande kommt, wenn die Beschäftigung wegen einer Erkrankung nicht zu dem im Arbeitsvertrag vorgesehenen Zeitpunkt aufgenommen werden kann, sofern der Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts hat.
  • BSG, 21.05.1996 - 12 RK 67/94

    Kein Eintritt in die versicherungspflichtige Beschäftigung bei Arbeitsunfähigkeit

    In die versicherungspflichtige Beschäftigung tritt nicht ein, wer sich arbeitsunfähig krank zur Arbeitsstätte begibt und die vereinbarte Arbeit nicht aufnimmt (Fortführung von BSG vom 15.12.1994 - 12 RK 17/92 = BSGE 75, 277 = SozR 3-2500 § 186 Nr. 2 und von BSG vom 15.12.1994 - 12 RK 7/93 = SozR 3-2500 § 186 Nr. 3).

    In diesem Sinne hat das BSG auch § 186 Abs. 1 SGB V, die im wesentlichen inhaltsgleiche Nachfolgevorschrift des § 306 Abs. 1 RVO, ausgelegt (BSGE 75, 277, 281 = SozR 3-2500 § 186 Nr. 2; BSG SozR 3-2500 § 186 Nr. 3).

    Wie der Senat bereits zu § 186 Abs. 1 SGB V entschieden hat (BSG SozR 3-2500 § 186 Nr. 3), beginnen in den Fällen, in denen wie hier das Beschäftigungsverhältnis an einem arbeitsfreien Tag beginnen soll, Versicherungspflicht und Mitgliedschaft in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 1 SGB V nur, wenn der Arbeitnehmer am nächstfolgenden Arbeitstag in die Beschäftigung eintritt.

    Wie der Senat in seinen Urteilen BSGE 75, 277, 281 = SozR 3-2500 § 186 Nr. 2; BSG SozR 3-2500 § 186 Nr. 3 bereits entschieden hat, ist der Gesetzgeber in der Krankenversicherung dieser arbeitsrechtlichen Lösung nicht gefolgt, sondern verlangt nach wie vor den Eintritt in die Beschäftigung.

  • BSG, 10.12.1998 - B 12 KR 7/98 R

    Krankenversicherung - unbezahlter Urlaub - Beginn der Pflichtmitgliedschaft -

    Das galt auch, wenn innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses unbezahlter Urlaub genommen worden und die Wiederaufnahme der Arbeit zum vereinbarten Zeitpunkt an Arbeitsunfähigkeit gescheitert war (Urteile des erkennenden 12. Senats vom 15. Dezember 1994 - 12 RK 17/92 in BSGE 75, 278 = SozR 3-2500 § 186 Nr. 2 und - 12 RK 7/93 in BSG SozR 3-2500 § 186 Nr. 3).

    Diese Klarstellung sei auch nach den Urteilen des BSG vom 15. Dezember 1994 - 12 RK 17/92; 12 RK 7/93 - und vom 8. August 1995 - 1 RK 28/94 - erforderlich geworden (vgl BT-Drucks 13/9818 S 13).

    Der Senat hatte vor dieser Gesetzesänderung offengelassen, ob der Beginn der Beschäftigungsversicherung nach § 186 Abs. 1 SGB V aF auch ausgeschlossen ist, wenn die Arbeitsaufnahme durch ein Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 2 MuSchG verhindert wird (SozR 3-2500 § 186 Nr. 3 S 14).

  • BSG, 16.02.2005 - B 1 KR 8/04 R

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Beendigung der Mitgliedschaft wegen

    b) An einem (Wieder-)Eintritt in die Beschäftigung im beschriebenen Sinne fehlte es unter Geltung des § 186 Abs. 1 SGB V aF auch dann, wenn die Arbeit am vereinbarten Tage wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht (wieder-)aufgenommen wurde (BSGE 75, 277, 281 = SozR 3-2500 § 186 Nr. 2 S 6; SozR 3-2500 § 186 Nr. 3 S 11 f).

    Scheiterte die tatsächliche Arbeitsaufnahme an krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, so konnte sie durch die arbeitsrechtliche Entgeltfortzahlung nicht ersetzt werden (so schon BSG, BSGE 75, 277, 282 = SozR 3-2500 § 186 Nr. 2 S 6 f; SozR 3-2500 § 186 Nr. 3 S 12; BSG USK 9524).

    Diese Klarstellung sei auch nach den Urteilen des BSG vom 15. Dezember 1994 - 12 RK 17/92; 12 RK 7/93 - und vom 8. August 1995 - 1 RK 28/94 - erforderlich geworden (vgl BT-Drucks 13/9741 S 12).

  • BSG, 04.12.1997 - 12 RK 46/94

    Versicherungspflicht - Beitragspflicht - Beschäftigungsverhältnis - Mißglückter

    Außerdem sind dem Entstehen der Beschäftigungsversicherung trotz Arbeitsunfähigkeit Grenzen gesetzt, weil der Eintritt in die Beschäftigung (§ 306 Abs. 1 RVO, § 186 Abs. 1 SGB V) verlangt wird und darunter regelmäßig die Aufnahme der vereinbarten Arbeit zu verstehen ist (BSGE 75, 277 = SozR 3-2500 § 186 Nr. 2; BSG SozR 3-2500 § 186 Nr. 3; SozR 3-2200 § 306 Nr. 2).

    Hierzu hat der Senat entschieden, daß unter dem Eintritt in die Beschäftigung regelmäßig die Aufnahme der vereinbarten Arbeit zu verstehen ist (BSGE 75, 277, 281 = SozR 3-2500 § 186 Nr. 2; BSG SozR 3-2500 § 186 Nr. 3).

  • BSG, 23.07.1996 - 7 RAr 14/96

    Arbeitslosmeldung - Zwischenbeschäftigung - Aufnahme - Mißglückter Arbeitsversuch

    Denn das Rechtsinstitut des mißglückten Arbeitsversuches, das zum Schutz der KV-Träger vor mißbräuchlicher Inanspruchnahme von Leistungen entwickelt wurde, ist - abgesehen davon, daß es in der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung restriktiv gehandhabt wird (BSGE 72, 221, 225 = SozR 3-2200 S 165 Nr. 10; BSGE 75, 277, 280 f = SozR 3-2500 § 186 Nr. 2; BSG SozR 3-2500 § 186 Nr. 3) - nach Sinn und Zweck auf andere Versicherungszweige, hier die ArblV, ohnehin nicht ohne weiteres anwendbar und sagt in Fällen der vorliegenden Art nichts darüber aus, ob nach zwischenzeitlichem Wegfall der Arbeitslosigkeit bzw bei deren Wiedereintritt eine erneute Arbeitslosmeldung erfolgen muß.
  • BSG, 21.08.1997 - 12 BK 63/97

    Einstufung eines freiwillig versicherten Mitglieds in die zuständige

    Ist eines dieser Elemente nicht mehr gegeben, entfallen die Voraussetzungen für die beitragsrechtliche Zuordnung und die Versicherungs- und Beitragspflicht (vgl für die Krankenversicherung BSGE 75, 277, 279= SozR 3-2500 § 186 Nr. 2; BSG SozR 3-2500 § 186 Nr. 3).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2012 - L 16 KR 372/10

    Krankenversicherung

  • LSG Bayern, 22.04.2015 - L 10 AL 365/13

    Bestehen eines Versicherungspflichtverhältnisses

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2013 - L 1 KR 457/11
  • LSG Niedersachsen, 19.12.2000 - L 4 KR 29/99

    Beginn der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung;

  • LSG Bayern, 27.04.2016 - L 10 AL 15/15

    Kein Insolvenzgeld mangels Nachweises eines Beschäftigungsverhältnisses

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2004 - L 3 RA 12/03

    Rentenversicherung

  • LSG Hessen, 20.07.1995 - L 14 KR 1010/94

    Krankenversicherung - Mutterschaftsgeld - Entbindungsgeld - Versicherter -

  • LSG Rheinland-Pfalz, 05.06.2003 - L 5 KR 111/02
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2001 - L 5 KR 128/00

    Krankenversicherung

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.02.1995 - 3 U 138/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4398
OLG Köln, 03.02.1995 - 3 U 138/94 (https://dejure.org/1995,4398)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.02.1995 - 3 U 138/94 (https://dejure.org/1995,4398)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Februar 1995 - 3 U 138/94 (https://dejure.org/1995,4398)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    HAFTUNG; HAFTUNGSPRIVILEG; SCHÜLERUNFALL

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    RVO §§ 539, 636, 637
    HAFTUNG; HAFTUNGSPRIVILEG; SCHÜLERUNFALL

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfall eines Schülers während einer schulischen Arbeitsgemeinschaft im Tierheim als ein dem Betriebe des Tierheims zuzuordnenden Arbeitsunfall; Zuordnung eines "Arbeitsunfalls" bzw. eines "Beschäftigten" zu mehreren Betrieben i.S.d. Reichsversicherungsordnung (RVO)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfall im Tierheim - Schüler wird von einem Löwen angefallen: Hier muss die gesetzliche Unfallversicherung einspringen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1308
  • VersR 1995, 1469
  • BB 1995, 1596
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.06.1982 - VI ZR 240/79

    Anspruch auf Erstattung der an die Hinterbliebenen eines durch einen

    Auszug aus OLG Köln, 03.02.1995 - 3 U 138/94
    Daß ein ,Arbeitsunfall" bzw. ein ,Beschäftigter" im Sinne der RVO mehreren Betrieben zugeordnet werden kann, ergibt sich bereits aus § 636 Abs. 2 RVO (vgl. auch BGH NJW 78, 2553; VersR 83, 31).

    Für die Zuordnung des Klägers zu dem Betrieb der Beklagten zu 1) reicht es aus, daß dessen ,Tätigkeit in die betriebliche Sphäre des Unfallbetriebs fiel" (BGH VersR 83, 31).

  • BGH, 06.12.1977 - VI ZR 79/76

    Anforderungen an die Eingliederung in den Unfallbetrieb

    Auszug aus OLG Köln, 03.02.1995 - 3 U 138/94
    Daß ein ,Arbeitsunfall" bzw. ein ,Beschäftigter" im Sinne der RVO mehreren Betrieben zugeordnet werden kann, ergibt sich bereits aus § 636 Abs. 2 RVO (vgl. auch BGH NJW 78, 2553; VersR 83, 31).
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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 07.06.1995 - 1 Ta 63/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,7062
LAG Schleswig-Holstein, 07.06.1995 - 1 Ta 63/95 (https://dejure.org/1995,7062)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.06.1995 - 1 Ta 63/95 (https://dejure.org/1995,7062)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. Juni 1995 - 1 Ta 63/95 (https://dejure.org/1995,7062)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Streitwerts bei einer Abmahnungsstreitigkeit; Die Abmahnungsstreitigkeit ist eine vermögensrechtliche Streitigkeit; Der Streitwert bei Abmahnungsstreitigkeiten ist in Relation zum Streitwert bei Bestandsschutzstreitigkeiten zu setzen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1995, 1596
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 16.05.2007 - 2 AZB 53/06

    Streitwertfestsetzung im Urteil - Bindungswirkung

    (1) Es trifft zu, dass die bei weitem überwiegende Mehrzahl der Landesarbeitsgerichte bei Streitigkeiten um die Rücknahme von Abmahnungen und ihre Entfernung aus der Personalakte den Wert auf den Betrag eines Monatseinkommens festsetzt (LAG Köln 11. September 2003 - 3 Ta 228/03 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 56; Hessisches LAG 1. März 1988 - 6 Ta 60/88 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 72; 24. Mai 2000 - 15 Ta 16/00 - NZA-RR 2000, 438; LAG Hamburg 12. August 1991 - 1 Ta 6/91 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 94; LAG Schleswig-Holstein 7. Juni 1995 - 1 Ta 63/95 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 103; LAG Nürnberg 11. November 1992 - 6 Ta 153/92 - NZA 1993, 430).
  • LAG Köln, 11.09.2003 - 3 Ta 228/03

    Streitwert, Abnahmung, mehrere kurzfristig aufeinander folgende Abmahnungen

    Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung mehrerer Landesarbeitsgerichte wird die Klage auf Entfernung einer Abmahnung regelmäßig mit einem Bruttomonatsverdienst bewertet (LAG Frankfurt, Beschluss vom 01.03.1988 - 6 Ta 60/88 -, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 72; LAG Frankfurt, Beschluss vom 24.05.2000 - 15 Ta 16/00 -, NZA-RR 2000, 438; LAG Hamburg, Beschluss vom 12.08.1991 - 1 Ta 6/91 -, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 94; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.06.1995 - 1 Ta 63/95 -, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 103; LAG Nürnberg, Beschluss vom 11.11.1992 - 6 Ta 153/92 -, NZA 1993, 430; vgl. auch GK-ArbGG/Wenzel, § 12 Rdnr. 105 a m. w. N. aus der Rechtsprechung).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.08.2010 - 5 Ta 141/10

    Streitwert - Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Widerruf und

    Das Interesse bei Streitigkeiten um den Widerruf und die Rücknahme von Abmahnungen und ihre Entfernung aus der Personalakte kann wie von zahlreichen Landesarbeitsgerichten angenommen auf den Betrag eines Monatseinkommens festsetzt werden (vgl. LAG Köln 11. September 2003 - 3 Ta 228/03 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 56; Hessisches LAG 1. März 1988 - 6 Ta 60/88 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 72; 24. Mai 2000 - 15 Ta 16/00 - NZA-RR 2000, 438; LAG Hamburg 12. August 1991 - 1 Ta 6/91 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 94; LAG Schleswig-Holstein 7. Juni 1995 - 1 Ta 63/95 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 103; LAG Nürnberg 11. November 1992 - 6 Ta 153/92 - NZA 1993, 430).
  • LAG Schleswig-Holstein, 13.12.2000 - 6 Ta 168/00

    Streitwert im Verfahren auf Entfernung und Widerruf einer Abmahnung

    Teilweise wird ein derartiges Verfahren mit 1/2 Bruttomonatsverdienst, mit 1 Bruttomonatsverdienst oder auch mit 2 Bruttomonatsverdiensten bewertet (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.06.1995 - 1 Ta 63/95 - mit ausführlichen Nachweisen aus der Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
   LAG Thüringen, 15.06.1995 - 8 Sa 1280/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8057
LAG Thüringen, 15.06.1995 - 8 Sa 1280/94 (https://dejure.org/1995,8057)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 15.06.1995 - 8 Sa 1280/94 (https://dejure.org/1995,8057)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 15. Juni 1995 - 8 Sa 1280/94 (https://dejure.org/1995,8057)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gebührenermäßigung im arbeitsgerichtlichen Verfahren

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 12 i.V. mit Anl. 1 und 2; GKG § 1 i.V. mit Anl. 2; EV Anl. I Kap. III Sachgeb. A Abschn. III Ziff. 15a, Anl. I Kap. III Sachgeb. A Abschn. III Ziff. 19
    Berechnung der Gebühren im Urteilsverfahren 1. u. 2. Instanz bei den Gerichten für Arbeitssachen in den neuen Bundesländern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1995, 1596
  • DB 1995, 1720
  • NZA-RR 1996, 27
 
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