Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.06.1996 - 9 U 6/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5186
OLG Düsseldorf, 12.06.1996 - 9 U 6/96 (https://dejure.org/1996,5186)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.06.1996 - 9 U 6/96 (https://dejure.org/1996,5186)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Juni 1996 - 9 U 6/96 (https://dejure.org/1996,5186)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,5186) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 535 ff.
    Haftung des Leasingnehmers bei pflichtwidriger Veranlassung des Leasinggebers zur vorzeitigen Bezahlung des Leasinggegenstandes und Insolvenz des Lieferanten

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1142
  • BB 1997, 544
  • DB 1997, 425
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 15.02.2005 - 24 U 98/04

    Verantwortlichkeit des Mietkäufers für die Richtigkeit und Vollständigkeit der

    Wie bereits oben zu B. I. ausgeführt, kann dem Mietverkäufer gegenüber dem Mietkäufer wie einem Leasinggeber gegenüber einem Leasingnehmer (insoweit sind die rechtlichen Ausgangspunkte und Interessenlagen gänzlich vergleichbar) ein Schadensersatzanspruch zustehen, wenn ihm infolge der unrichtigen Übernahmebestätigung des Mietkäufers ein Schaden entstanden ist (vgl. neuerdings BGH ZMR 2005, 38 und ferner BGH a. a. O. zum Leasingvertrag; vgl. auch OLG Düsseldorf, 9. Zivilsenat, NJW-RR 1997, 1142 = BB 1997, 544).
  • OLG Düsseldorf, 03.02.2004 - 24 U 214/03

    Verantwortlichkeit des Leasingnehmers gegenüber dem Leasinggeber bei

    Es ist anerkannt, dass allgemein die Verpflichtung des Leasingnehmers besteht, bei der Abwicklung des Leasingvertrages die Interessen des Leasinggebers hinreichend zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 1988, 204, 207; WM 1985, 573; OLG Düsseldorf BB 1997, 544; OLG Köln NJW-RR 1993, 291).
  • OLG Düsseldorf, 02.12.2003 - 24 U 129/03

    Kein Rechtsmangel, wenn dieselbe Sache Gegenstand von zwei Leasingverträgen wird

    Ein Leasingnehmer, der eine Übernahmebestätigung abgibt, obwohl ihm das Leasinggut nicht wie bestätigt übergeben worden ist, haftet dem Leasinggeber grundsätzlich auf Ersatz des durch die falsche Bestätigung entstandenen Schadens (vgl. BGH NJW 1988, 204, 207; s. a. OLG Düsseldorf BB 1997, 544).
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2022 - 24 U 133/21

    Gewährleistungsansprüche des Leasingnehmers in der Insolvenz des Lieferanten

    Zwar darf der Leasingnehmer nicht mit den allgemeinen aus der Sphäre des Lieferanten stammenden Bonitätsrisiken, insbesondere nicht mit dessen Insolvenzrisiko , belastet werden (BGH NJW 1991, 1746; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1142; Ziemßen, a.a.O., § 535 Rn 937 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2003 - 24 U 129/03
    Ein Leasingnehmer, der eine Übernahmebestätigung abgibt, obwohl ihm das Leasinggut nicht wie bestätigt übergeben worden ist, haftet dem Leasinggeber grundsätzlich auf Ersatz des durch die falsche Bestätigung entstandenen Schadens (vgl. BGH NJW 1988, 204, 207; s. a. OLG Düsseldorf BB 1997, 544).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2004 - 24 U 214/03

    Schadensersatzanspruch des Leasinggebers wegen Abgabe einer unrichtigen

    Es ist anerkannt, dass allgemein die Verpflichtung des Leasingnehmers besteht, bei der Abwicklung des Leasingvertrages die Interessen des Leasinggebers hinreichend zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 1988, 204, 207; WM 1985, 573; OLG Düsseldorf BB 1997, 544; OLG Köln NJW-RR 1993, 291).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht