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   BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 100/98   

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BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 100/98 (https://dejure.org/1998,59)
BAG, Entscheidung vom 28.07.1998 - 3 AZR 100/98 (https://dejure.org/1998,59)
BAG, Entscheidung vom 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 (https://dejure.org/1998,59)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1, § 2 Abs. 1 und 5; BetrVG §§ 76, 77, 87 Abs. 1 Nr. 10
    Betriebliche Altersversorgung: Abbau einer planwidrigen Überversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wegfall der Geschäftsgrundlage wegen einer planwidrigen Überversorgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 89, 262
  • ZIP 1992, 716
  • MDR 1999, 367
  • NZA 1999, 444
  • BB 1999, 164
  • BB 1999, 536
  • DB 1999, 389
  • JR 1999, 220
 
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Wird zitiert von ... (155)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 23.09.1997 - 3 ABR 85/96

    Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Spruch der Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 100/98
    a) Der Wegfall der Geschäftsgrundlage wegen planwidriger Überversorgung löst ein Anpassungsrecht (Widerrufsrecht) des Arbeitgebers aus (vgl. BAG Beschluß vom 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 -, aaO, zu B IV 1 der Gründe; BAG GS Beschluß vom 16. September 1986 - GS 1/82 -, aaO, zu C IV 3 der Gründe; Blomeyer/ Otto, BetrAVG, 2. Aufl., Einl. Rz 548 ff.; Griebeling, Betriebliche Altersversorgung, Rz 849 ff.; Höfer, BetrAVG, 4. Aufl., ART Rz 374 ff.).

    Bei der Aufstellung der neuen Verteilungsgrundsätze muß er jedoch das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG beachten (vgl. BAG GS Beschluß vom 16. September 198 - GS 1/82 -, aaO, zu C IV 3 der Gründe; BAG Beschluß vom 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 -, aaO, zu B I der Gründe).

    Der Abbau einer Überversorgung rechtfertigt grundsätzlich auch Eingriffe in den erdienten Besitzstand (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u.a. Beschluß vom 8. Dezember 1981 - 3 ABR 53/80 - BAGE 36, 327, 340 f. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B III 2 b der Gründe; Urteil vom 17. März 1987 - 3 AZR 64/84 - BAGE 54, 261, 273 = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 3 c (1) der Gründe; Urteil vom 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 54 = AP Nr. 22 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu IV 2 b der Gründe; Beschluß vom 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 -, aaO, zu B III 2 a der Gründe).

    Sie legen fest, in welchem Umfang der bisherige Lebensstandard abgesichert werden soll (vgl. BAG Beschluß vom 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 -, aaO, zu B II 3 c der Gründe).

    Eine die Anpassungsbefugnis begründende "Überversorgung" kann auch insoweit vorliegen, als die Versorgungsordnung nur einen unterhalb der letzten Nettoeinkünfte liegenden Versorgungsgrad angestrebt hat und dieser Versorgungsgrad nunmehr aufgrund der Änderungen im Abgabenrecht planwidrig erheblich überschritten wird (BAG Beschluß vom 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 -, aaO, zu B II 3 a der Gründe).

    b) Das Vertrauen der Arbeitnehmer auf eine Gesamtversorgung von mehr als 100 % des Nettoeinkommens ist nicht schutzwürdig (ständige Rechtsprechung; BAG Beschluß vom 8. Dezember 1981 - 3 ABR 53/80 - BAGE 36, 327, 340 ff. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B III 2 der Gründe; Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - BAGE 67, 385, 396 = AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu III 1 der Gründe; Beschluß vom 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 -, aaO, zu B III 2 a der Gründe).

    Das Fehlen deklaratorischer Widerrufsvorbehalte bedeutet nicht, daß der Arbeitgeber die Anwendbarkeit der allgemeinen Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ausschließen will (vgl. BAG Beschluß vom 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 -, aaO, zu B II 3 b der Gründe).

    bb) Ein Vertrauenstatbestand ergibt sich auch nicht daraus, daß die Gesamtversorgungsobergrenzen erst nach längerer Zeit angepaßt wurden (vgl. BAG Beschluß vom 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 -, aaO, zu B III 2 a der Gründe).

  • BAG, 09.04.1991 - 3 AZR 598/89

    Abbau einer Überversorgung

    Auszug aus BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 100/98
    Dies ändert aber nichts an dem Ziel, die Arbeitnehmer bei Eintritt in den Ruhestand vor Einbrüchen im Lebensstandard zu schützen (vgl. BAG Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - BAGE 67, 385, 395 = AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 3 b (1) der Gründe).

    Er hängt nicht von der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers ab (vgl. BAG Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - BAGE 67, 385, 394 = AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 3 a der Gründe, m.w.N.).

    Auch Nettoklauseln müssen nicht exakt, sondern nur annäherungsweise das Versorgungsziel erreichen (BAG Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - BAGE 67, 385, 395 = AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 3 b (1) der Gründe).

    b) Das Vertrauen der Arbeitnehmer auf eine Gesamtversorgung von mehr als 100 % des Nettoeinkommens ist nicht schutzwürdig (ständige Rechtsprechung; BAG Beschluß vom 8. Dezember 1981 - 3 ABR 53/80 - BAGE 36, 327, 340 ff. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B III 2 der Gründe; Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - BAGE 67, 385, 396 = AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu III 1 der Gründe; Beschluß vom 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 -, aaO, zu B III 2 a der Gründe).

    Solche Erwartungen müßten in rechtsverbindlicher Weise festgelegt werden, bei einer Betriebsvereinbarung etwa durch den Ausschluß der Kündigung (BAG Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 -, aaO, zu III 2 der Gründe).

  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

    Auszug aus BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 100/98
    Im Urteil vom 10. April 1962 (- 3 AZR 346/61 - BAGE 13, 70, 77 = AP Nr. 83 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu III 3 der Gründe) und im Beschluß vom 8. Dezember 1981 (- 3 ABR 53/80 - BAGE 36, 327, 341 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B III 2 b (1) der Gründe) hat das Bundesarbeitsgericht eine Bruttolohnquote von 85 % als geeignete, äußerste Grenze einer Vollversorgung angesehen.

    Der Abbau einer Überversorgung rechtfertigt grundsätzlich auch Eingriffe in den erdienten Besitzstand (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u.a. Beschluß vom 8. Dezember 1981 - 3 ABR 53/80 - BAGE 36, 327, 340 f. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B III 2 b der Gründe; Urteil vom 17. März 1987 - 3 AZR 64/84 - BAGE 54, 261, 273 = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 3 c (1) der Gründe; Urteil vom 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 54 = AP Nr. 22 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu IV 2 b der Gründe; Beschluß vom 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 -, aaO, zu B III 2 a der Gründe).

    b) Das Vertrauen der Arbeitnehmer auf eine Gesamtversorgung von mehr als 100 % des Nettoeinkommens ist nicht schutzwürdig (ständige Rechtsprechung; BAG Beschluß vom 8. Dezember 1981 - 3 ABR 53/80 - BAGE 36, 327, 340 ff. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B III 2 der Gründe; Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - BAGE 67, 385, 396 = AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu III 1 der Gründe; Beschluß vom 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 -, aaO, zu B III 2 a der Gründe).

    Unter welchen Voraussetzungen eine Überversorgung vorliegt und abgebaut werden darf, wurde erst nach 1980 durch das Bundesarbeitsgericht in mehreren Entscheidungen geklärt (vgl. BAG Beschluß vom 8. Dezember 1981 - 3 ABR 53/80 - BAGE 36, 327, 342 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B III 2 b (1) der Gründe; Urteil vom 9. Juli 1985 - 3 AZR 546/82 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu I 2 b der Gründe).

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 100/98
    Das Günstigkeitsprinzip steht aber einer Betriebsvereinbarung nicht entgegen, soweit die Geschäftsgrundlage der Versorgungszusage weggefallen ist und damit die bisherigen Versorgungsregelungen vertragsrechtlich nicht mehr geschützt sind (vgl. BAG GS Beschluß vom 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, 75 f. = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972, zu C IV 2 und 3 der Gründe).

    a) Der Wegfall der Geschäftsgrundlage wegen planwidriger Überversorgung löst ein Anpassungsrecht (Widerrufsrecht) des Arbeitgebers aus (vgl. BAG Beschluß vom 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 -, aaO, zu B IV 1 der Gründe; BAG GS Beschluß vom 16. September 1986 - GS 1/82 -, aaO, zu C IV 3 der Gründe; Blomeyer/ Otto, BetrAVG, 2. Aufl., Einl. Rz 548 ff.; Griebeling, Betriebliche Altersversorgung, Rz 849 ff.; Höfer, BetrAVG, 4. Aufl., ART Rz 374 ff.).

    Bei der Aufstellung der neuen Verteilungsgrundsätze muß er jedoch das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG beachten (vgl. BAG GS Beschluß vom 16. September 198 - GS 1/82 -, aaO, zu C IV 3 der Gründe; BAG Beschluß vom 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 -, aaO, zu B I der Gründe).

    Sie sind kraft Gesetzes eingeschränkt (BAG GS Beschluß vom 16. September 1986 - GS 1/82 -, aaO, zu C IV 2 der Gründe).

  • BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 520/90

    Versorgungsanwartschaften und Sozialversicherungsrenten

    Auszug aus BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 100/98
    Sie sind nicht erst auf die zeitanteilig ermittelte Rente anzuwenden (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 12. November 1991 - 3 AZR 520/90 - BAGE 69, 19, 23 ff. = AP Nr. 26 zu § 2 BetrAVG, zu II 3 der Gründe).

    Sie sind nicht erst auf die zeitanteilig ermittelte Rente anzuwenden (BAG Urteil vom 12. November 1991 - 3 AZR 520/90 - BAGE 69, 19, 23 ff. = AP Nr. 26 zu § 2 BetrAVG, zu II 3 der Gründe).

    Die darauf zugeschnittene Auslegungsregel läßt sich nicht auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt des Versorgungsfalles übertragen (BAG Urteil vom 12. November 1991 - 3 AZR 520/90 - BAGE 69, 19, 25 = AP Nr. 26 zu § 2 BetrAVG, zu II 3 b der Gründe).

  • BAG, 27.08.1996 - 3 ABR 21/95

    Einseitige Erledigungserklärung in der Rechtsbeschwerdeinstanz des

    Auszug aus BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 100/98
    Im Beschlußverfahren 3 ABR 21/95 sei die Wirksamkeit des Spruchs der Einigungsstelle rechtskräftig festgestellt worden.

    Diese Frage war bereits Gegenstand des Beschlußverfahrens 3 ABR 21/95.

    Der Senat hat die nach Ausscheiden des letzten Betriebsratsmitglieds eingelegte Rechtsbeschwerde mit Beschluß vom 27. August 1996 (- 3 ABR 21/95 - AP Nr. 4 zu § 83 a ArbGG 1979) als unzulässig verworfen.

  • BAG, 09.07.1985 - 3 AZR 546/82

    Überversorgung als Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 100/98
    Zum anderen lag das Urteil des Senats vom 9. Juli 1985 (- 3 AZR 546/82 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Ablösung), in dem auch ohne Widerrufsvorbehalt ein Abbau der Überversorgung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage zugelassen wurde, noch nicht vor.

    Unter welchen Voraussetzungen eine Überversorgung vorliegt und abgebaut werden darf, wurde erst nach 1980 durch das Bundesarbeitsgericht in mehreren Entscheidungen geklärt (vgl. BAG Beschluß vom 8. Dezember 1981 - 3 ABR 53/80 - BAGE 36, 327, 342 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B III 2 b (1) der Gründe; Urteil vom 9. Juli 1985 - 3 AZR 546/82 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu I 2 b der Gründe).

  • BAG, 23.10.1990 - 3 AZR 260/89

    Abbau einer Überversorgung

    Auszug aus BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 100/98
    Wenn der Arbeitgeber eine Überversorgung vertraglich verspricht, muß er sie erbringen, ohne sich auf veränderte Gerechtigkeitsvorstellungen berufen zu können (BAG Urteil vom 30. Oktober 1984 - 3 AZR 236/82 - BAGE 47, 130, 136 f. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Betriebliche Übung, zu II 1 c der Gründe; Urteil vom 23. Oktober 1990 - 3 AZR 260/89 - BAGE 66, 145, 151 f. = AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 2 a und b der Gründe).

    Ihr entsteht auch keine besondere Härte, wenn die Gesamtversorgungsobergrenze auf das Niveau zurückgeführt wird, dessen Überschreitung nicht schutzwürdig ist (BAG Urteil vom 23. Oktober 1990 - 3 AZR 260/89 - BAGE 66, 146, 154 = AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu IV der Gründe).

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 100/98
    Bereits mit dem Entstehen einer Versorgungsanwartschaft wird ein betriebsrentenrechtliches Rechtsverhältnis begründet (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u.a. BAG Urteil vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 239 = AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu A III 1 der Gründe; Urteil vom 26. August 1997 - 3 AZR 235/96 - AP Nr. 27 zu § 1 BetrAVG Ablösung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu A I der Gründe).

    Die Klägerin hat ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung des Inhalts und Umfangs ihrer Versorgungsrechte, damit sie frühzeitig etwa bestehende Versorgungslücken schließen kann (vgl. u.a. BAG Urteil vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - aaO, zu A III 2 a der Gründe; Urteil vom 27. Januar 1998 - 3 AZR 444/96 -, zur Veröffentlichung bestimmt, zu I der Gründe).

  • BAG, 25.10.1988 - 3 AZR 483/86

    Ruhegeld - Einschränkung - Rückwirkung - Frühere Arbeitnehmer -

    Auszug aus BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 100/98
    Sie können nach herrschender Meinung nicht in die Rechte der Mitarbeiter eingreifen, die bereits aus dem Betrieb ausgeschieden sind (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. u.a. Beschluß vom 16. März 1956 - GS 1/55 -BAGE 3, 1 ff. = AP Nr. 1 zu § 57 BetrVG 1952; Urteil vom 25. Oktober 1988 - 3 AZR 483/86 - BAGE 60, 78, 82 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung, zu I 2 der Gründe; Urteil vom 13. Mai 1997 - 1 AZR 75/97 - AP Nr. 65 zu § 77 BetrVG 1972, zu I der Gründe; zustimmend u.a. Richardi, BetrVG, 7. Aufl., § 77 Rz 72; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 5. Aufl., § 77 Rz 10; Blomeyer/Otto, BetrAVG, 2. Aufl., Einl. Rz 246; Höfer, BetrAVG, 4. Aufl., ART Rz 764).
  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 162/97

    Verwirkung

  • BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 341/88

    Vorzeitige Betriebsrente und Höchstbegrenzungsklausel

  • BAG, 16.03.1956 - GS 1/55

    Betriebsvereinbarung - Betriebliche Ruhegelder - Veränderung der

  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84

    Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung

  • BAG, 14.11.1978 - 6 ABR 11/77

    Ansprüche des Betriebsrats - Ersatz von Aufwendungen - Verwirken von Ansprüchen

  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

  • BAG, 13.05.1997 - 1 AZR 75/97

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Ruheständler

  • BAG, 09.12.1997 - 3 AZR 695/96

    Auskunft nach § 2 Abs. 6 BetrAVG - Näherungsverfahren

  • BAG, 10.04.1962 - 3 AZR 346/61

    Betriebliche Versorgungszusagen - Versorgungssätze - Sätze der

  • BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 236/82

    Anspruch auf ein 13. Ruhegeld

  • BAG, 26.08.1997 - 3 AZR 235/96

    Hinterbliebenenversorgung; nachträgliche Spätehenklausel

  • BAG, 27.01.1998 - 3 AZR 444/96

    Auslegung von Versorgungsrichtlinien einer Gruppenunterstützungskasse

  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 433/19

    Betriebliche Altersversorgung - "Zusage einer Zusage"

    So kann er frühzeitig etwa bestehende Versorgungslücken schließen (vgl. BAG 19. Dezember 2000 - 3 AZR 186/00 - zu A der Gründe; 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - zu A II der Gründe, BAGE 89, 262) .
  • BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 555/09

    Störung der Geschäftsgrundlage - planwidrige Überversorgung - Wechsel von

    Der Kläger hat bereits jetzt ein rechtliches Interesse an alsbaldiger Feststellung des Umfangs seiner Versorgungsrechte, damit er frühzeitig etwa bestehende Versorgungslücken schließen kann (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 19, BAGE 130, 202; 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - zu A II der Gründe, BAGE 89, 262; 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - zu A III 2 der Gründe, BAGE 79, 236) .

    Gesamtversorgungssysteme können auf eine geringfügige Aufstockung der Sozialversicherungsrenten, die volle oder teilweise Erhaltung des im aktiven Dienst erreichten Lebensstandards oder eine darüber hinausgehende Versorgung ausgerichtet sein (vgl. BAG 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 86, 312; 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 89, 262) .

    Sie legen fest, in welchem Umfang der bisherige Lebensstandard abgesichert werden soll (vgl. BAG 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - zu B I 3 a bb der Gründe, aaO; 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - zu B II 3 der Gründe, aaO) .

    Eine die Anpassungsbefugnis begründende "Überversorgung" kann damit auch insoweit vorliegen, als die Versorgungsordnung nur einen unterhalb der letzten Nettoeinkünfte liegenden Versorgungsgrad angestrebt hat und dieser Versorgungsgrad nunmehr aufgrund von Änderungen im Abgabenrecht planwidrig erheblich überschritten wird (BAG 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - zu B I 3 a dd der Gründe, BAGE 89, 262) .

    Die Gesamtzusage hat für alle Arbeitnehmer den gleichen Inhalt und die gleiche Bedeutung (vgl. BAG 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - zu B I 1 b aa der Gründe, BAGE 89, 262) .

    Die bisherigen Regelungen der RL 1957 wurden damit gerade nicht für künftig unabänderlich erklärt (vgl. BAG 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - zu B I 3 b aa (1) der Gründe, BAGE 89, 262) .

    Auch Nettoklauseln müssen nicht exakt, sondern nur annäherungsweise das Versorgungsziel erreichen (BAG 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - zu B I 3 a bb der Gründe, BAGE 89, 262) .

    Für welchen Weg sich der Arbeitgeber entscheidet, ist eine Zweckmäßigkeitsfrage (vgl. BAG 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - zu B I 3 a bb der Gründe, BAGE 89, 262) .

  • BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 556/09

    Störung der Geschäftsgrundlage - planwidrige Überversorgung - Wechsel von

    Der Kläger hat bereits jetzt ein rechtliches Interesse an alsbaldiger Feststellung des Umfangs seiner Versorgungsrechte, damit er frühzeitig etwa bestehende Versorgungslücken schließen kann (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 19, BAGE 130, 202; 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - zu A II der Gründe, BAGE 89, 262; 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - zu A III 2 der Gründe, BAGE 79, 236) .

    Gesamtversorgungssysteme können auf eine geringfügige Aufstockung der Sozialversicherungsrenten, die volle oder teilweise Erhaltung des im aktiven Dienst erreichten Lebensstandards oder eine darüber hinausgehende Versorgung ausgerichtet sein (vgl. BAG 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 86, 312; 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 89, 262) .

    Sie legen fest, in welchem Umfang der bisherige Lebensstandard abgesichert werden soll (vgl. BAG 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - zu B I 3 a bb der Gründe, aaO; 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - zu B II 3 der Gründe, aaO) .

    Eine die Anpassungsbefugnis begründende "Überversorgung" kann damit auch insoweit vorliegen, als die Versorgungsordnung nur einen unterhalb der letzten Nettoeinkünfte liegenden Versorgungsgrad angestrebt hat und dieser Versorgungsgrad nunmehr aufgrund von Änderungen im Abgabenrecht planwidrig erheblich überschritten wird (BAG 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - zu B I 3 a dd der Gründe, BAGE 89, 262) .

    Die Gesamtzusage hat für alle Arbeitnehmer den gleichen Inhalt und die gleiche Bedeutung (vgl. BAG 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - zu B I 1 b aa der Gründe, BAGE 89, 262) .

    Die bisherigen Regelungen der RL 1957 wurden damit gerade nicht für künftig unabänderlich erklärt (vgl. BAG 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - zu B I 3 b aa (1) der Gründe, BAGE 89, 262) .

    Auch Nettoklauseln müssen nicht exakt, sondern nur annäherungsweise das Versorgungsziel erreichen (BAG 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - zu B I 3 a bb der Gründe, BAGE 89, 262) .

    Für welchen Weg sich der Arbeitgeber entscheidet, ist eine Zweckmäßigkeitsfrage (vgl. BAG 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - zu B I 3 a bb der Gründe, BAGE 89, 262) .

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Rechtsprechung
   BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 450/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1271
BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 450/97 (https://dejure.org/1998,1271)
BAG, Entscheidung vom 26.08.1998 - 7 AZR 450/97 (https://dejure.org/1998,1271)
BAG, Entscheidung vom 26. August 1998 - 7 AZR 450/97 (https://dejure.org/1998,1271)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Befristung der Arbeitsverhältnisse bei wissenschaftlichen Mitarbeitern einer Parlamentsfraktion; Instrument zur Sicherung der freien Mandatsausübung

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Befristetes Arbeitsverhältnis mit Mitarbeitern einer Parlamentsfraktion

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 89, 316
  • MDR 1999, 366
  • NVwZ 1999, 332 (Ls.)
  • NZA 1999, 149
  • BB 1999, 164
  • JR 1999, 483
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 719/95

    Befristung wegen programmgestaltender Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 450/97
    Die Würdigung des Landesarbeitsgerichts zum Vorliegen eines Sachgrundes kann revisionsrechtlich nur auf eine Verkennung von Rechtsbegriffen oder die Verletzung von Denkgesetzen bzw. Erfahrungssätzen oder darauf überprüft werden, ob wesentliche Umstände des Einzelfalles übersehen worden sind (vgl. BAG Urteil vom 24. April 1996 - 7 AZR 719/95 - BAGE 83, 60 = AP Nr. 180 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I 3 a der Gründe, m.w.N.).

    Da bereits dieser Sachgrund die Befristung des Arbeitsverhältnisses der Parteien rechtfertigt, bedarf es keiner Entscheidung, ob die Überlegungen, die im Rundfunkbereich die Befristung von Arbeitsverhältnissen programmgestaltender Mitarbeiter rechtfertigen (BAG Urteil vom 24. April 1996 - 7 AZR 719/95 - BAGE 83, 60 = AP Nr. 180 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), bei den wissenschaftlichen Mitarbeitern einer Parlamentsfraktion entsprechend herangezogen werden können.

  • BAG, 08.04.1992 - 7 AZR 135/91

    Befristeter Arbeitsvertrag; Hauptschulabschlußkurse

    Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 450/97
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß die Ungewißheit über den Bestand eines Arbeitsplatzes zum Ablauf der Vertragszeit und die Unsicherheit über den Bedarf an der Arbeitsleistung die Befristung eines Arbeitsverhältnisses nicht rechtfertigen kann (BAG Urteil vom 8. April 1992 - 7 AZR 135/91 - AP Nr. 146 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu III 1 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 325/88

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer schwerbehinderten und schwangeren

    Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 450/97
    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, daß dem Arbeitgeber die Berufung auf eine an sich wirksame Befristung nicht nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 226 BGB oder bei einem Verstoß gegen die guten Sitten verwehrt ist (Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960, BAGE 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), sondern auch, wenn der befristet eingestellte Arbeitnehmer aufgrund des Verhaltens des Arbeitgebers damit rechnen konnte, im Anschluß an den Zeitvertrag weiterbeschäftigt zu werden (BAG Urteile vom 13. Dezember 1962 - 2 AZR 38/62 - AP Nr. 24 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vom 28. November 1963 - 2 AZR 140/63 - AP Nr. 26 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vom 16. März 1989 - 2 AZR 325/88 - AP Nr. 8 zu § 1 BeschFG 1985).
  • BAG, 12.11.1997 - 7 AZR 422/96

    Befristete Übernahme von Auszubildenden

    Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 450/97
    Soweit er sich auf die Zeit vor der letzten mündlichen Verhandlung im Revisionsverfahren bezieht, ist er schon deswegen unbegründet, weil die verlangte Willenserklärung zu einem Vertrag führen würde, dessen Erfüllung unmöglich ist, § 306 BGB (vgl. BAG Urteil vom 12. November 1997 - 7 AZR 422/96 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Übernahme ins Arbeitsverhältnis).
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 450/97
    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, daß dem Arbeitgeber die Berufung auf eine an sich wirksame Befristung nicht nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 226 BGB oder bei einem Verstoß gegen die guten Sitten verwehrt ist (Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960, BAGE 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), sondern auch, wenn der befristet eingestellte Arbeitnehmer aufgrund des Verhaltens des Arbeitgebers damit rechnen konnte, im Anschluß an den Zeitvertrag weiterbeschäftigt zu werden (BAG Urteile vom 13. Dezember 1962 - 2 AZR 38/62 - AP Nr. 24 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vom 28. November 1963 - 2 AZR 140/63 - AP Nr. 26 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vom 16. März 1989 - 2 AZR 325/88 - AP Nr. 8 zu § 1 BeschFG 1985).
  • BAG, 10.08.1994 - 7 AZR 695/93

    Befristung von Arbeitsverträgen mit Studenten

    Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 450/97
    Fehlt es daran, liegt eine objektiv funktionswidrige und deshalb mißbräuchliche Vertragsgestaltung vor, auf die sich der Arbeitgeber nicht berufen kann (BAG Urteil vom 10. August 1994 - 7 AZR 695/93 - AP Nr. 162 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, m.w.N.).
  • BAG, 28.11.1963 - 2 AZR 140/63

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Vereinbarung einer Probezeit

    Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 450/97
    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, daß dem Arbeitgeber die Berufung auf eine an sich wirksame Befristung nicht nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 226 BGB oder bei einem Verstoß gegen die guten Sitten verwehrt ist (Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960, BAGE 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), sondern auch, wenn der befristet eingestellte Arbeitnehmer aufgrund des Verhaltens des Arbeitgebers damit rechnen konnte, im Anschluß an den Zeitvertrag weiterbeschäftigt zu werden (BAG Urteile vom 13. Dezember 1962 - 2 AZR 38/62 - AP Nr. 24 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vom 28. November 1963 - 2 AZR 140/63 - AP Nr. 26 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vom 16. März 1989 - 2 AZR 325/88 - AP Nr. 8 zu § 1 BeschFG 1985).
  • LAG München, 15.05.1997 - 4 Sa 382/96

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Wissenschaftliche Mitarbeiter einer

    Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 450/97
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 15. Mai 1997 - 4 Sa 382/96 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.12.1962 - 2 AZR 38/62

    Anschlussvertrag an Probearbeitsverhältnis - Ferienmonat Gehalt

    Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 450/97
    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, daß dem Arbeitgeber die Berufung auf eine an sich wirksame Befristung nicht nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 226 BGB oder bei einem Verstoß gegen die guten Sitten verwehrt ist (Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960, BAGE 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), sondern auch, wenn der befristet eingestellte Arbeitnehmer aufgrund des Verhaltens des Arbeitgebers damit rechnen konnte, im Anschluß an den Zeitvertrag weiterbeschäftigt zu werden (BAG Urteile vom 13. Dezember 1962 - 2 AZR 38/62 - AP Nr. 24 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vom 28. November 1963 - 2 AZR 140/63 - AP Nr. 26 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vom 16. März 1989 - 2 AZR 325/88 - AP Nr. 8 zu § 1 BeschFG 1985).
  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 450/97
    Ihre Rechtsstellung gründet nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 80, 188, 219, 220) in den verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechten der Abgeordneten.
  • BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 241/01

    Rechtfertigung einer Befristung nach dem BeschFG

    Sie gehört zum unternehmerischen Risiko des Arbeitgebers, das er nicht durch den Abschluß befristeter Arbeitsverträge auf den Arbeitnehmer überwälzen kann (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 758/98 - BAGE 94, 130 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 221, zu II 3 a der Gründe mwN; 26. August 1998 - 7 AZR 450/97 - BAGE 89, 316 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 202, zu II 2 c der Gründe).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.08.2015 - 7 Sa 388/15

    Unwirksame Befristung des Arbeitsvertrages einer nicht-wissenschaftlichen

    1.Für nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter einer Fraktion kann der Befristungsgrund "Eigenart der Tätigkeit" nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG nicht herangezogen werden (im Anschluss an BAG vom 26.08.1998 - 7 AZR 450/97 - BAGE 89, 316 - 323).

    Die Befristung des Arbeitsverhältnisses eines wissenschaftlichen Mitarbeiters trägt dem verfassungsrechtlich verbürgten Teilhaberecht der Fraktionen und ihrer Mitglieder Rechnung (BAG v.26.08.1998 - 7 AZR 450/97 - aaO.;LAG Berlin-Brandenburg v. 24.09.2014 - 24 Sa 525/14, 24 Sa 594/14).).

    Für nicht-wissenschaftliche Fraktionsmitarbeiter im Büro- und Verwaltungsbereich kann der Befristungsgrund "Eigenart der Tätigkeit" daher nicht herangezogen werden (BAG v. 26.08.1998 - 7 AZR 450/97 - aaO.; ErfK/Müller-Glöge TzBfG § 14 Rn. 48; Laux/Schlachter/Schlachter TzBfG § 14 Rn. 61:).

    Die Ungewissheit über den Fortbestand der Fraktion oder die jeweilige Fraktionsgröße rechtfertigt aber nach den obigen Grundsätzen die Befristung des Arbeitsvertrages eines Fraktionsmitarbeiters nicht (BAG v. 26.08.1998 - 7 AZR 450/97- aaO.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.08.2015 - 7 Sa 355/15

    Befristung eines Arbeitsvertrages - Diskontinuitätsgrundsatz - Fraktion -

    Für nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter einer Fraktion kann der Befristungsgrund "Eigenart der Tätigkeit" nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG nicht herangezogen werden (im Anschluss an BAG vom 26.08.1998 - 7 AZR 450/97 - BAGE 89, 316 - 323).

    Die Befristung des Arbeitsverhältnisses eines wissenschaftlichen Mitarbeiters trägt dem verfassungsrechtlich verbürgten Teilhaberecht der Fraktionen und ihrer Mitglieder Rechnung (BAG v.26.08.1998 - 7 AZR 450/97 - a.a.O.; LAG Berlin-Brandenburg v. 24.09.2014 - 24 Sa 525/14, 24 Sa 594/14 ).).

    Für nicht-wissenschaftliche Fraktionsmitarbeiter im Büro- und Verwaltungsbereich kann der Befristungsgrund "Eigenart der Tätigkeit" daher nicht herangezogen werden (BAG v. 26.08.1998 - 7 AZR 450/97 -a.a.O.; ErfK/Müller-Glöge TzBfG § 14 Rn. 48; Laux/Schlachter/Schlachter TzBfG § 14 Rn. 61: ).

    Die Ungewissheit über den Fortbestand der Fraktion oder die jeweilige Fraktionsgröße rechtfertigt aber nach den obigen Grundsätzen die Befristung des Arbeitsvertrages eines Fraktionsmitarbeiters nicht (BAG v. 26.08.1998 - 7 AZR 450/97- a.a.O.).

  • BAG, 17.04.2002 - 7 AZR 283/01

    Befristung und tarifliche Befristungsgrundform - MTA

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann es dem Arbeitgeber verwehrt sein, sich auf eine an sich wirksame Befristung zu berufen, wenn der befristet eingestellte Arbeitnehmer auf Grund des Verhaltens des Arbeitgebers damit rechnen konnte, im Anschluß an den Zeitvertrag weiterbeschäftigt zu werden (16. März 1989 - 2 AZR 325/88 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 8 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 7, zu II 3 der Gründe mwN; 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - AP AFG § 91 Nr. 4 = EzA BGB § 620 Nr. 144, zu II 2 der Gründe mwN; 26. August 1998 - 7 AZR 450/97 - BAGE 89, 316 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 202, zu IV 1 der Gründe; 24. Oktober 2001 - 7 AZR 620/00 - zVv., zu B I 4 a der Gründe).

    Er habe mit dem Arbeitnehmer einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu schließen, weil der nach § 249 BGB auszugleichende Schaden in dem unterbliebenen Abschluß eines Arbeitsverhältnisses liege (26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - aaO, zu II 2 der Gründe; 26. August 1998 - 7 AZR 450/97 - aaO, zu IV 1 und 2 der Gründe).

  • LAG Saarland, 30.04.2003 - 1 Sa 163/02

    Befristung, Ausländerbeirat, Geschäftsstellenleiterin, Fraktionsmitarbeiterin,

    Zum einen sind die Fraktionen inzwischen generell institutionalisiert und in vielen Ländern als rechts- und parteifähig etabliert worden (vgl. z. B. Art. 1 II 1 BayFraktG), darüber hinaus aber auch als solche von der Rechtsprechung akzeptiert (vgl. BAG, U.v. 26.8.1998, 7 AZR 257/97; U.v. 26.8.1998, 7 AZR 450/97, AP Nr. 202 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, NZA 1999, 149 ff., BB 1999, 164; LAG Thüringen, U.v. 25.9.2001, 7 Sa 522/2000).

    Für das weitere Personal der Fraktion (Büro- und Verwaltungsbereich) ist eine befristete Anstellung gemäß ständiger Rechtsprechung ohnehin nicht gerechtfertigt (BAG, U.v. 26.8.1998, 7 AZR 450/97, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 12.12.2002 - 1 (11) Sa 1813/01

    Zum Haftungsumfang von Fraktionen im Rat einer Stadt

    Insbesondere sind sie auf die Unterstützung durch fachlich qualifizierte Mitarbeiter angewiesen (vgl. BAG v. 06.08.1998 - AP Nr. 202 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • LAG Düsseldorf, 18.09.2003 - 15 Sa 103/03

    Befristung, Schriftform, Erprobung

    Von daher kam es dann auch nicht auf das Vorliegen der von der Rechtsprechung diesbezüglich aufgestellten Voraussetzungen an (vgl. so etwa: BAG vom 26.08.1998 ­ 7 AZR 450/97 ­ NZA 1999, 149 ff; BAG vom 20.01.1999 ­ 7 AZR 93/98 ­ n.v.).
  • LAG Thüringen, 25.09.2001 - 7 Sa 522/00

    Befristung mit Sachgrund

    Zur Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Fraktionsmitarbeiters für die Dauer der Legislaturperiode (im Anschluß an BAG vom 26.08.1998, BAGE 89, 316; vom 26.08.1998, 7 AZR 257/97 n. v.).

    Nach der vom Arbeitsgericht angezogenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 26.08.1998, 7 AZR 450/97, BAGE 89, 316; vom 26.08.1998, 7 AZR 257/97 n. v.) kann das Arbeitsverhältnis eines Fraktionsmitarbeiters dann auf das Ende der Legislaturperiode befristet werden, wenn seine Aufgabe darin besteht, die Fraktion durch fachliche Beratung und politische Bewertung zu unterstützen.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.09.2014 - 24 Sa 525/14

    Befristetes Arbeitsverhältnis für die Dauer einer Legislaturperiode

    Die dadurch gesicherte Unabhängigkeit der Mandatsausübung schließt eine Umgehung kündigungsrechtlicher Bestimmungen durch den Zeitvertrag aus (BAG 26.08.1998 - 7 AZR 450/97 - BAGE 89, 316).
  • BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 159/02

    Befristung einer erhöhten Arbeitszeit

    bb) Die Arbeitszeiterhöhung des Klägers ist auch nicht vergleichbar mit dem Arbeitsverhältnis eines wissenschaftlichen Mitarbeiters in einer Parlamentsfraktion, das für die Dauer einer Legislaturperiode befristet werden kann (BAG 26. August 1998 - 7 AZR 450/97 - BAGE 89, 316 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 202 = EzA BGB § 620 Nr. 153, zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 17.04.2002 - 7 AZR 284/01

    Voraussetzungen eines befristeten Arbeitsvertrags - Tarifliche

  • LAG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 Sa 14/09

    Befristung von Arbeitsverhältnissen; Vertrauenschutz bei In-Aussicht-Stellen der

  • LAG Hamburg, 26.02.2015 - 7 Sa 73/14

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - anwendbares Recht - niederländisches Recht -

  • LAG Köln, 11.02.2015 - 11 Sa 705/14

    Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Referenten in einem

  • LAG Hessen, 04.11.2005 - 3 Sa 1993/04

    Befristung - Vertrauenstatbestand - Anscheinsvollmacht

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2012 - 5 Sa 344/11

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Mitarbeiter im Leitungsstab eines

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 11 Sa 1047/11

    Befristung der Wahrnehmung einer Führungsaufgabe - Gleichwertigkeit des

  • LAG Hamm, 17.04.2013 - 5 Sa 1673/12

    Pädagogische Einführung in den Schuldienst nach BASS 20-11 Nr.5 - keine Anwendung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 24.01.2013 - 3 Sa 23/12

    Wirksamkeit einer doppelten Zweckbefristung

  • ArbG Kiel, 27.08.2014 - 5 Ca 388b/14

    Mitarbeiterin im Regionalbüro einer Partei - Eigenart der Arbeitsleistung -

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Rechtsprechung
   BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,349
BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96 (https://dejure.org/1998,349)
BAG, Entscheidung vom 16.07.1998 - 6 AZR 672/96 (https://dejure.org/1998,349)
BAG, Entscheidung vom 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 (https://dejure.org/1998,349)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • archive.org
  • Judicialis

    TV AL II § 42; ; TV SozSich Tarifvertrag vom 31. August 1971 zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland § ... 2; ; TV SozSich Tarifvertrag vom 31. August 1971 zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland § 4; ; TV SozSich Tarifvertrag vom 31. August 1971 zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland § 5

  • rechtsportal.de

    Überbrückungsbeihilfe; Anrechnung einer Militärrente

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Überbrückungsbeihilfe - Anrechnung einer Militärrente; Leistung aus sonstigen öffentlichen Mitteln i.S.d. § 5 Abs. 1 Buchst. c TV SozSich; Auslegung von tarifvertraglichen Regelungen; Festellungsinteresse trotz möglichem Leistungsantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 217
  • BB 1999, 164
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 09.06.1983 - III ZR 74/82

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Voraussetzungen für das Vorliegen des

    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96
    Für eine Feststellungsklage ist trotz der Möglichkeit einer Leistungsklage das erforderliche Feststellungsinteresse vorhanden, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (st. Rspr., vgl. etwa BAG Urteil vom 15. November 1978 - 5 AZR 199/77 - AP Nr. 14 zu § 613 a BGB, zu I 2 b der Gründe; BAGE 51, 387, 390 f. = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu A der Gründe; BGH Urteil vom 9. Juni 1983 - III ZR 74/82 - NJW 1984, 1118, zu 3 b der Gründe, m.w.N.).

    Zugunsten des Klägers ist von dem Grundsatz auszugehen, daß die öffentliche Hand erfahrungsgemäß trotz möglicher Leistungsklage auch auf ein Feststellungsurteil hin leisten wird (st. Rspr., vgl. BGH Urteil vom 9. Juni 1983, aaO, zu 3 c der Gründe; BAG Urteil vom 27. November 1986 - 8 AZR 163/84 - AP Nr. 13 zu § 50 BAT, zu I 2 der Gründe, m.w.N.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 54. Aufl., § 256 Rz 82).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.09.1996 - 8 Sa 136/96

    Anspruch auf ungekürzte Überbrückungsbeihilfe; Zulässsigkeit der Anrechnung

    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96
    Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - 8 Sa 136/96 -.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. September 1996 - 8 Sa 136/96 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96
    Ferner ist auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, der häufig schon deswegen mitberücksichtigt werden muß, weil nur daraus und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und deshalb nur bei Mitberücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck der Tarifnormen zutreffend ermittelt werden kann (st. Rspr., vgl. BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP Nr. 36 zu § 23 a BAT, zu 2.2.1 der Gründe; Senatsurteil vom 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP Nr. 22 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz, zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 12. November 1997 - 10 AZR 206/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 27.11.1986 - 8 AZR 163/84

    Urlaub: Sonderurlaub eines türkischen Lehrers zur Ableitung des Wehrdienstes in

    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96
    Zugunsten des Klägers ist von dem Grundsatz auszugehen, daß die öffentliche Hand erfahrungsgemäß trotz möglicher Leistungsklage auch auf ein Feststellungsurteil hin leisten wird (st. Rspr., vgl. BGH Urteil vom 9. Juni 1983, aaO, zu 3 c der Gründe; BAG Urteil vom 27. November 1986 - 8 AZR 163/84 - AP Nr. 13 zu § 50 BAT, zu I 2 der Gründe, m.w.N.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 54. Aufl., § 256 Rz 82).
  • BAG, 30.01.1997 - 6 AZR 695/95

    Abfindungsanspruch - Verringerung wegen Rente

    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96
    Die Tarifvertragsparteien haben in § 5 TV SozSich keine Beschränkung der Anrechnung auf Leistungen vorgenommen, die der Arbeitnehmer erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beanspruchen kann, wie dies z. B. in § 2 Abs. 7 des Tarifvertrages zur sozialen Absicherung vom 6. Juli 1992 für die unter den BAT-O, MTArb-O und BMT-G-O fallenden Arbeitnehmer geregelt ist (vgl. Senatsurteile vom 1. Juni 1995 - 6 AZR 926/94 - BAGE 80, 158 = AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR und vom 30. Januar 1997 - 6 AZR 695/95 - AP Nr. 31 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR).
  • BAG, 12.11.1997 - 10 AZR 206/97

    Leistungszulage - Streckenlokomotivführer

    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96
    Ferner ist auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, der häufig schon deswegen mitberücksichtigt werden muß, weil nur daraus und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und deshalb nur bei Mitberücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck der Tarifnormen zutreffend ermittelt werden kann (st. Rspr., vgl. BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP Nr. 36 zu § 23 a BAT, zu 2.2.1 der Gründe; Senatsurteil vom 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP Nr. 22 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz, zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 12. November 1997 - 10 AZR 206/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 100/83

    Mehrere Trägerunternehmen - Gruppen-Unterstützungskasse - Mitbestimmungsrecht -

    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96
    Für eine Feststellungsklage ist trotz der Möglichkeit einer Leistungsklage das erforderliche Feststellungsinteresse vorhanden, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (st. Rspr., vgl. etwa BAG Urteil vom 15. November 1978 - 5 AZR 199/77 - AP Nr. 14 zu § 613 a BGB, zu I 2 b der Gründe; BAGE 51, 387, 390 f. = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu A der Gründe; BGH Urteil vom 9. Juni 1983 - III ZR 74/82 - NJW 1984, 1118, zu 3 b der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 30.01.1997 - 6 AZR 784/95

    Abfindung - Auflösung der Beschäftigungsstelle

    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96
    Ferner ist auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, der häufig schon deswegen mitberücksichtigt werden muß, weil nur daraus und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und deshalb nur bei Mitberücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck der Tarifnormen zutreffend ermittelt werden kann (st. Rspr., vgl. BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP Nr. 36 zu § 23 a BAT, zu 2.2.1 der Gründe; Senatsurteil vom 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP Nr. 22 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz, zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 12. November 1997 - 10 AZR 206/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 906/94

    Auslegung einer Übergangsregelung nach Tarifvertragsänderung

    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96
    Ferner ist auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, der häufig schon deswegen mitberücksichtigt werden muß, weil nur daraus und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und deshalb nur bei Mitberücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck der Tarifnormen zutreffend ermittelt werden kann (st. Rspr., vgl. BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP Nr. 36 zu § 23 a BAT, zu 2.2.1 der Gründe; Senatsurteil vom 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP Nr. 22 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz, zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 12. November 1997 - 10 AZR 206/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 43/92

    Stationierungsstreitkräfte - Mitwirkung der Hauptbetriebsvertretung bei

    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96
    Arbeitgeber der bei den Stationierungsstreitkräften beschäftigten Arbeitnehmer ist der jeweilige Entsendestaat (BAG Beschluß vom 9. Februar 1993 - 1 ABR 43/92 - AP Nr. 17 zu Art. 56 ZA-NATO-Truppenstatut).
  • BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 35/85

    Beschlußverfahren - Beitritt - Sachantrag - Zulässigkeit der Antragsänderung -

  • BAG, 15.11.1978 - 5 AZR 199/77

    Betriebsveräußerung - Betriebsübergang - Konkursverwalter - Vergleichsverwalter -

  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 926/94

    Abfindungsanspruch - Verringerung - Verfall

  • LAG Nürnberg, 19.05.2020 - 7 Sa 11/19

    Zweites Arbeitsverhältnis - Überschreiten der gesetzlich erlaubten Arbeitszeit -

    Zugunsten des Klägers kann unterstellt werden, dass die öffentliche Hand erfahrungsgemäß trotz möglicher Leistungsklage auch auf ein Feststellungsurteil hin leisten wird, BAG, Urteil vom 16.07.1998 - 6 AZR 672/96 -, Rn. 14, zitiert nach juris.
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Es ist nach der Erklärung des Beklagten, einem rechtskräftigen Feststellungsurteil Folge zu leisten, auch davon auszugehen, dass der Streit der Parteien durch ein Feststellungsurteil endgültig beigelegt wird (vgl. dazu BAG 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27 mwN), so dass die Aufteilung in einen (bezifferbaren) Zahlungsanspruch und einen weiteren Feststellungsanspruch nicht erforderlich ist.
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 735/07

    Eingruppierung "Koordinator der Sanitätsstation" in der Chemischen Industrie

    Zwar geht das Bundesarbeitsgericht nicht mehr durchgängig von der Subsidiarität der Feststellungs- gegenüber der Leistungsklage aus; danach soll trotz der Möglichkeit einer Leistungsklage jedenfalls dann vom erforderlichen Feststellungsinteresse ausgegangen werden, wenn durch die begehrte Feststellung der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (zB BAG 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27; vgl. aber dagegen auch 24. Mai 2007 - 6 AZR 706/06 - AP TVG § 1 Tarifverträge: DRK Nr. 24; diff. Musielak/Foerste ZPO 6. Aufl. § 256 Rn. 12 mwN).
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Rechtsprechung
   BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 61/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1303
BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 61/98 (https://dejure.org/1998,1303)
BAG, Entscheidung vom 29.10.1998 - 2 AZR 61/98 (https://dejure.org/1998,1303)
BAG, Entscheidung vom 29. Oktober 1998 - 2 AZR 61/98 (https://dejure.org/1998,1303)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • archive.org
  • Judicialis

    BGB § 626; ; BPersVG § 7; ; BPersVG § 79 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    BGB § 626; BPersVG §§ 7, 79 Abs. 4
    Außerordentliche Kündigung - Personalratsanhörung

  • Der Betrieb

    BGB § 626; BPersVG §§ 7, 79 Abs. 4
    Personalratsanhörung vor außerordentlicher Kündigung - Ordnungsgemäße Verfahrenseinleitung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kündigungswiderspruch des Personalrats wegen nicht ordnungsgemäßer Vertretung der Dienststelle bei der Einleitung des Anhörungsverfahrens

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen mangelnder Einleitung des Anhörungsverfahrens durch den Personalrat; Vertretung eines Personalabteilungsleiters

Besprechungen u.ä.

  • zimmerling.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Auswirkungen der fehlerhaften Personalratsbeteiligung auf das Beamtenverhältnis (Dr. Wolfgang Zimmerling)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1279 (Ls.)
  • NZA 1999, 429
  • BB 1999, 164
  • DB 1999, 699
  • DB 1999, 856
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 743/94

    Kündigung nach Einigungsvertrag Abs. 4 Ziff. 1; Ordnungsgemäße

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 61/98
    Ein von einem solchen Vertreter nach § 79 Abs. 3 BPersVG eingeleitetes Verfahren zur Anhörung des Personalrats vor einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung ist fehlerhaft und führt gemäß § 79 Abs. 4 BPersVG zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn der Personalrat die fehlerhafte Vertretung rügt (Fortsetzung der Senatsrechtsprechung, vgl. Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - AP Nr. 8 zu § 79 BPersVG).

    Ein solches Verständnis von § 7 Satz 2 BPersVG widerspräche außerdem Sinn und Zweck dieser Vorschrift, die darin gesehen wird (vgl. Senatsurteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - AP Nr. 8 zu § 79 BPersVG, zu II 2 c bb der Gründe, m.w.N.), die Bedeutung des Personalrats und der Personalentscheidungen aufzuwerten, indem der Leiter der Dienststelle selbst im Interesse des sozialen Friedens veranlaßt werden soll, sich nicht nur mit den Aufgaben der Dienststelle nach außen, sondern auch mit den internen Problemen seiner Mitarbeiter zu beschäftigen.

    Die nicht ordnungsgemäße Beteiligung des Personalrats steht einer unterbliebenen Beteiligung gleich (Senatsurteile vom 26. Oktober 1995, aaO und vom 5. Februar 1981 - 2 AZR 1135/78 - AP Nr. 1 zu § 72 LPVG NW) und führt gemäß § 79 Abs. 4 BPersVG zur Unwirksamkeit der Kündigung.

  • BAG, 21.07.1977 - 3 AZR 158/76

    Einleitung des Beteiligungsverfahren - Einleitender Personenkreis -

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 61/98
    Das Anhörungsverfahren ist daher schon nicht ordnungsgemäß eingeleitet worden, § 79 Abs. 3 BPersVG (ebenso BAG Urteil vom 21. Juli 1977 - 3 AZR 158/76 - AP Nr. 1 zu Art. 8 PersVG Bayern).
  • BAG, 14.03.1979 - 4 AZR 538/77

    Mitwirkung des Personalrates - Außerordentliche Kündigung - Abschluß des

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 61/98
    Schließlich ist der Widerspruch des Personalrats auch rechtzeitig erfolgt (vgl. dazu BAG Urteil vom 14. März 1979 - 4 AZR 538/77 - AP Nr. 1 zu § 74 LPVG NW; BVerwG Urteil vom 26. August 1987 - 6 P 11/86 - BVerwGE 78, 72, 76 f.), was die Revision nicht in Zweifel zieht.
  • LAG Berlin, 09.12.1997 - 12 Sa 102/97

    Vertretung bei Verhinderung; Einleitung des Beteiligungsverfahrens; Nicht

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 61/98
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 9. Dezember 1997 - 12 Sa 102/97 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92

    Außerordentliche Kündigung - Drucksituation

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 61/98
    Ausnahmevorschriften sind jedoch im Regelfall eng auszulegen (vgl. u.a. Senatsurteil vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 271/92 - AP Nr. 41 zu Art. 140 GG, zu III 2 a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 05.02.1981 - 2 AZR 1135/78

    Mitbestimmung - Kündigungsschutzprozeß

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 61/98
    Die nicht ordnungsgemäße Beteiligung des Personalrats steht einer unterbliebenen Beteiligung gleich (Senatsurteile vom 26. Oktober 1995, aaO und vom 5. Februar 1981 - 2 AZR 1135/78 - AP Nr. 1 zu § 72 LPVG NW) und führt gemäß § 79 Abs. 4 BPersVG zur Unwirksamkeit der Kündigung.
  • BAG, 07.02.1958 - 1 AZR 190/57

    Kündigung eines Angestellten - Mitwirkung des Personalrates - Wirksamkeit der

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 61/98
    c) Auch wenn man nunmehr dem Landesarbeitsgericht und wohl auch der Ansicht der Beklagten folgend den Geschäftsverteilungsplan dahin versteht, er enthalte eine Regelung im Sinne des § 7 Satz 3 BPersVG dergestalt, daß der Abteilungsleiter Z zum Vertreter des Dienststellenleiters bestimmt werde - es kann offen bleiben, ob eine nach § 7 Satz 3 BPersVG erforderliche Bestimmung durch den Dienststellenleiter als solchen ohne weiteres gleichbedeutend mit einer solchen durch einen allgemeinen Geschäftsverteilungsplan ist (vgl. dazu etwa BAG Urteil vom 7. Februar 1958 - 1 AZR 190/57 - BAGE 5, 203 = AP Nr. 1 zu § 61 PersVG mit Anm. Dietz; siehe auch Lorenzen/Haas/Schmitt/Etzel/Gerhold/Schlutmann, BPersVG, Stand: September 1998, § 7 Rz 10; Fischer/Goeres, aaO, Rz 15) -, so ändert das am Ergebnis nichts.
  • BVerwG, 26.08.1987 - 6 P 11.86

    Personalvertretung - Dienststellenleiter - Mitbestimmungsverfahren

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 61/98
    Schließlich ist der Widerspruch des Personalrats auch rechtzeitig erfolgt (vgl. dazu BAG Urteil vom 14. März 1979 - 4 AZR 538/77 - AP Nr. 1 zu § 74 LPVG NW; BVerwG Urteil vom 26. August 1987 - 6 P 11/86 - BVerwGE 78, 72, 76 f.), was die Revision nicht in Zweifel zieht.
  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 513/96

    Beteiligung des Personalrats vor einer Kündigung nach dem LPVG Rheinland-Pfalz -

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 61/98
    Wenn der Dienststellenleiter vorliegend von einer Beauftragung der Frau E im Sinne des § 7 Satz 4 BPersVG abgesehen hat (vgl. die andere Fallgestaltung im Senatsurteil vom 27. Februar 1997 - 2 AZR 513/96 - AP Nr. 1 zu § 82 LPVG Rheinland-Pfalz), so kann dieses Versäumnis nicht dazu führen, § 7 Satz 3 BPersVG entgegen der ratio legis erweiternd auszulegen.
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98

    Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung

    Im übrigen war noch vor Beendigung des Anhörungsverfahrens, nämlich am 4. Juli 1996 dem Präsidenten der GhK durch den Hessischen Minister für Wissenschaft und Kunst die Vollmacht zur Kündigung des Klägers erteilt worden, ohne daß schließlich der Personalrat die Einleitung des Verfahrens durch den Präsidenten der GhK gerügt hätte (vgl. dazu Senatsurteile vom 29. Oktober 1998 - 2 AZR 61/98 - und 25. Februar 1998 - 2 AZR 226/97 - beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • ArbG Bochum, 08.07.2002 - 3 Ca 1287/02

    Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe aus Arbeitsvertrag

    Ausnahmevorschriften sind jedoch im Regelfall eng auszulegen (BAG Urteil vom 29.10.1998 - 2 AZR 61/98 - DB: 1999, 856 unter Hinweis auf BAG Urteil vom 10.12.1992 - 2 AZR 271/92 - AP Nr. 41 zu Art. 140 GG zu III 2 a der Gründe, m. w. N.).
  • LAG Berlin, 24.05.2005 - 3 Sa 2534/04

    Versetzung zum Stellenpool; Beteiligung des Personalrats; Feststellungsinteresse

    Jedenfalls kann sich der betroffene Arbeitnehmer im anderen Fall nicht auf die fehlende Erörterung berufen; nach Auffassung des Berufungsgerichts gilt hierzu der selbe Grundsatz, den das Bundesarbeitsgericht bei Fehlern des Arbeitgebers im Rahmen der Einleitung des Beteiligungsverfahrens aufgestellt hat, wonach eine entsprechende, fristgerechte Rüge des Personalrats erforderlich ist (vgl. BAG 2 AZR 279/97 vom 25.02.1998, ZTR 98, 335; BAG 2 AZR 61/98 vom 29.10.1998, NZA 99, 429; BAG 2 AZR 743/94 vom 26.10.1995, NZA-RR 95, 453).
  • LAG Hessen, 25.04.2003 - 17 Sa 1723/02

    Anwendbarkeit des § 309 Nr. 6 BGB n. F. auf arbeitsvertragliche

    Ausnahmevorschriften sind jedoch grundsätzlich eng auszulegen (BAG 29.10.1998 - 2 AZR 61/98 - AP Nr. 13 zu § 79 BPersVG unter II 1 c m.w.Nachw.).
  • LAG Berlin, 27.05.2003 - 3 Ta 733/03

    Klage eines Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG mit Anstellungsvertrag zur KG

    Nach Ansicht des Beschwerdegerichts stellt dies aber nicht die Regel dar (vgl. dazu auch BAG 2 AZR 61/98 vom 29. Oktober 1998, NZA 99, 429, 430).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2021 - 7 Sa 135/20

    Kündigung - Personalratsbeteiligung - ständige Praxis einer Stellungnahmefrist -

    Allerdings dürfte dieser Mangel nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung führen, da das Bundesarbeitsgericht (29. Oktober 1998 (2 AZR 61/98) seitens des Personalrats eine Rüge des Vertretungsmangels innerhalb der Stellungnahmefrist verlangt habe.
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Rechtsprechung
   BAG, 26.05.1998 - 3 AZR 61/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3082
BAG, 26.05.1998 - 3 AZR 61/97 (https://dejure.org/1998,3082)
BAG, Entscheidung vom 26.05.1998 - 3 AZR 61/97 (https://dejure.org/1998,3082)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 1998 - 3 AZR 61/97 (https://dejure.org/1998,3082)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Anrechnung von Ortszuschlag auf Hausstandsgeld

  • Der Betrieb

    TVG § 1; Manteltarifvertrag für die Energieversorgungsbetriebe in Rheinland-Pfalz Nr. 7 und 8 § 16
    Kürzung des tariflichen Hausstandsgelds wegen beiderseitigen Bezugs der Ehegatten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anrechnung von Ortszuschlag auf Hausstandsgeld; Zur Auslegung des § 16 Nr.2 S.1 des Manteltarifvertrags für die Energieversorgungsbetriebe in Rheinland-Pfalz (MTV Energieversorgungsbetriebe)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 211
  • BB 1999, 164
  • DB 1999, 340
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 16.05.1995 - 3 AZR 395/94

    Prämienberechnung bei Tariflohnerhöhungen

    Auszug aus BAG, 26.05.1998 - 3 AZR 61/97
    Der normative Teil des Tarifvertrages ist nach objektiven Maßstäben wie ein Gesetz auszulegen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BAG Urteil vom 12.September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308, 313 f. = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - BAGE 73, 364 f. = AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung, zu B II 1 a aa der Gründe; Urteil vom 16. Mai 1995 - 3 AZR 395/94 - AP Nr. 10 zu § 1 Tarifverträge: Papierindustrie, zu I 1 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus BAG, 26.05.1998 - 3 AZR 61/97
    Der normative Teil des Tarifvertrages ist nach objektiven Maßstäben wie ein Gesetz auszulegen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BAG Urteil vom 12.September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308, 313 f. = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - BAGE 73, 364 f. = AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung, zu B II 1 a aa der Gründe; Urteil vom 16. Mai 1995 - 3 AZR 395/94 - AP Nr. 10 zu § 1 Tarifverträge: Papierindustrie, zu I 1 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 26.05.1998 - 3 AZR 61/97
    Der normative Teil des Tarifvertrages ist nach objektiven Maßstäben wie ein Gesetz auszulegen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BAG Urteil vom 12.September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308, 313 f. = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - BAGE 73, 364 f. = AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung, zu B II 1 a aa der Gründe; Urteil vom 16. Mai 1995 - 3 AZR 395/94 - AP Nr. 10 zu § 1 Tarifverträge: Papierindustrie, zu I 1 der Gründe, m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.1996 - 10 Sa 840/96

    Energieversorgungsbetrieb; Hausstandsgeld; Ehepartner im öffentlichen Dienst ;

    Auszug aus BAG, 26.05.1998 - 3 AZR 61/97
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 6. Dezember 1996 - 10 Sa 840/96 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   BAG, 26.05.1998 - 3 AZR 23/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2986
BAG, 26.05.1998 - 3 AZR 23/97 (https://dejure.org/1998,2986)
BAG, Entscheidung vom 26.05.1998 - 3 AZR 23/97 (https://dejure.org/1998,2986)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 1998 - 3 AZR 23/97 (https://dejure.org/1998,2986)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Abfindungsanspruch wegen Rationalisierungsmaßnahmen

  • Der Betrieb

    TVG § 1; Manteltarifvertrag für die Chemische Industrie vom 24. 6. 1992 §13 Abschn. I und IV
    Tarifliche Abfindung bei Rationalisierung - Begriff der Rationalisierungsmaßnahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abfindungsanspruch wegen Rationalisierungsmaßnahmen; Inhalt des Maßnahmenkatalogs des § 13 Abschnitt I Ziff. 2 des Manteltarifvertrags für die chemische Industrie vom 24. Juni 1992 (MTV)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 210
  • BB 1999, 164
  • DB 1999, 153
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hamm, 21.11.1996 - 8 (12) Sa 1519/95

    Auslegung des Rationalisierungsbegriffs in § 13 MTV Chemische Industrie

    Auszug aus BAG, 26.05.1998 - 3 AZR 23/97
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21. November 1996 - 8 (12) Sa 1519/95 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 06.12.2006 - 4 AZR 798/05

    Tariflicher Sozialplan - Abfindungsausschluss

    Dies ist insbesondere im Bereich der sog. tariflichen Rationalisierungsschutzabkommen, bei denen sich die Anwendungsbereiche zumindest teilweise auf Fälle der Betriebsänderungen iSv. § 111 Satz 3 BetrVG erstrecken, häufig der Fall (vgl. zB § 13 Manteltarifvertrag für die chemische Industrie vom 24. Juni 1992 bei BAG 26. Mai 1998 - 3 AZR 23/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 14 = EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 2; für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken §§ 3, 9 Tarifvereinbarung zur Absicherung von Arbeitsplätzen und Einkommen bei Rationalisierungsmaßnahmen idF vom 8. Juli 2004 dazu Kappes/Sauer Kommentar 6. Aufl. RSA § 3 Anm. b) ff.; für den öffentlichen Dienst entsprechend § 1 Abs. 1 Unterabs. 2, § 7 des Tarifvertrages über den Rationalisierungsschutz für Angestellte vom 9. Januar 1987 idF vom 2. April 2002; weitere Beispiele bei Wiedemann TVG 6. Aufl. § 1 Rn. 405).
  • OLG Frankfurt, 29.03.2019 - 8 U 218/17

    Verpflichtung eines "Sanierungsberaters" zur Beratung über die

    Diese Aufzählung ist abschließend ("enumeratio ergo limitatio"), da jeder Anhaltspunkt für eine lediglich beispielhafte Aufzählung - etwa durch das Verwenden des Wortes "insbesondere", des Wortes "beispielsweise" oder der Worte "unter anderem" oder "vor allem" - fehlt (vgl. etwa BAG, Urteil vom 26.05.1998 - 3 AZR 23/97 -, juris, Tz. 25 f., BAG, Urteil vom 23.01.2007 - 9 AZR 482/06 -, NJW 2007, 3018, 3019; Huber, AcP 202 (2002), 179, 208).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.12.2019 - 2 Sa 84/18

    Tarifvertragliche Ausgleichszulage nach Versetzung und Herabgruppierung in Folge

    Damit ist das Geschehen bei der Erfüllung der Arbeitsaufgaben gemeint (so BAG 26. Mai 1998 - 3 AZR 23/97 - AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Chemie = NZA 1999, 210).

    Damit ist das Geschehen bei der Erfüllung der Arbeitsaufgaben gemeint (so BAG 26. Mai 1998 - 3 AZR 23/97 - AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Chemie = NZA 1999, 210).

    Darauf hat schon das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 26. Mai 1998 (aaO Rz. 32) abgestellt.

  • LAG Hessen, 04.02.1999 - 3 Sa 2437/97

    Zahlung einer tariflichen Vorhandwerkerzulage

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Rechtsprechung
   BAG, 16.09.1998 - 10 AZR 398/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2873
BAG, 16.09.1998 - 10 AZR 398/97 (https://dejure.org/1998,2873)
BAG, Entscheidung vom 16.09.1998 - 10 AZR 398/97 (https://dejure.org/1998,2873)
BAG, Entscheidung vom 16. September 1998 - 10 AZR 398/97 (https://dejure.org/1998,2873)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Zuwendung bei gerichtlichem Beendigungsvergleich

  • Der Betrieb

    Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR Caritasverband) Anl. 1 Ziff. XIV; ZPO § 794
    Anspruch auf anteilige Weihnachtszuwendung nach Aufhebungsvertrag wegen zu erwartenden Personalabbaus (hier: AVR Caritasverband)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anteilige Weihnachtszuwendung nach gerichtlichem Beendigungsvergleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 270
  • BB 1999, 164
  • BB 1999, 477
  • DB 1999, 591
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Bremen, 28.06.1991 - 4 Sa 49/91

    Anspruch auf eine Zuwendung nach tariflicher Vereinbarung trotz betriebsbedingter

    Auszug aus BAG, 16.09.1998 - 10 AZR 398/97
    Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber ist nach dem eindeutigen Wortlaut der Regelung ein Anspruch nicht gegeben (vgl. zu einer entsprechenden Regelung in § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Tarifvertrages über eine Zuwendung für Angestellte: LAG Bremen Urteil vom 28. Juni 1991 - 4 Sa 49/91 - ZTR 1991, 427).
  • BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 367/97

    Verspäteter Widerruf eines Vergleichs - Unbeachtlichkeit der Fristversäumung nach

    Auszug aus BAG, 16.09.1998 - 10 AZR 398/97
    Bei der vorliegend in dem Vergleich verwendeten Beendigungsklausel handelt es sich um eine typische Klausel, deren Auslegung nicht nur einer eingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt, sondern uneingeschränkt von diesem selbst gemäß §§ 133, 157 BGB auszulegen ist (BAG Urteil vom 22. Januar 1998 - 2 AZR 367/97 - AP Nr. 47 zu § 794 ZPO).
  • LAG Köln, 22.04.1997 - 9 Sa 1400/96

    Anspruch auf Zahlung einer rechnerisch unstreitigen Jahressonderzuwendung;

    Auszug aus BAG, 16.09.1998 - 10 AZR 398/97
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. April 1997 - 9 Sa 1400/96 - aufgehoben.
  • LAG Hessen, 14.01.2008 - 17 Sa 1469/07

    Zum Anspruch auf Kapitalabfindung nach dem Tarifvertrag Übergangsversorgung für

    Damit ist festgelegt, dass Grundlage für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eben diese arbeitgeberseitige Kündigung sein soll (BAG 16. September 1998 - 10 AZR 398/97 - AP ZPO § 794 Nr. 48) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.01.2013 - 16 Sa 1829/12

    Überraschende Arbeitsvertragsklausel - Probezeitbefristung - unwirksame Klausel

    Verträge sind nach den §§ 133, 157 BGB nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte auszulegen; dabei ist nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften, sondern der wirkliche Wille der Vertragsschließenden unter Beachtung der Begleitumstände zu erforschen (vgl. BAG, Urteil vom 16.09.1998 - 10 AZR 398/97 - NZA 1999, Seite 270 f).
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Rechtsprechung
   BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 787/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3763
BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 787/96 (https://dejure.org/1998,3763)
BAG, Entscheidung vom 06.08.1998 - 6 AZR 787/96 (https://dejure.org/1998,3763)
BAG, Entscheidung vom 06. August 1998 - 6 AZR 787/96 (https://dejure.org/1998,3763)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beihilfe - Kosten dauernder Anstaltsunterbringung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1999, 164
  • NZA-RR 1999, 218
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 07.10.1965 - VIII C 63.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 787/96
    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Oktober 1965 (- VIII C 63.63 - BVerwGE 22, 160), wonach die Fürsorgepflicht des Dienstherrn es gebietet, Beamten Beihilfe auch für derartige Aufwendungen zu gewähren, sei Anlaß gewesen, in die damaligen Beihilfevorschriften eine Nr. 4 a einzufügen, die im wesentlichen dem späteren § 9 BhV entsprochen habe.

    Dieser Annahme steht entgegen, daß der Dienstherr seinen Beamten aufgrund der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht (§ 79 BBG) Beihilfe auch zu solchen Leistungen zu gewähren hat (BVerwG Urteil vom 7. Oktober 1965 - VIII C 63.63 - BVerwGE 22, 160) und die Beihilfevorschriften als Konkretisierung der Fürsorgepflicht grundsätzlich eine abschließende Regelung enthalten (BVerwG Urteil vom 21. Januar 1982 - 2 C 46.81 - BVerwGE 64, 333, 343; Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, BBG, Stand August 1998, § 79 Rz 11 c).

    Die Bestimmung ist, wie das Landesarbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat, auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Oktober 1965 (aaO) zurückzuführen.

  • LAG Niedersachsen, 12.09.1996 - 16a Sa 285/96

    Beihilfeanspruch eines Angestellten im öffentlichen Dienst auf Ersatz der Kosten

    Auszug aus BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 787/96
    Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 16a Sa 285/96 -.

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 12. September 1996 - 16a Sa 285/96 - aufgehoben.

  • BAG, 01.12.1994 - 6 AZR 507/94

    Klage auf Zahlung von Beihilfe zu den Kosten der dauernden Unterbringung seines

    Auszug aus BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 787/96
    Daher sind auch die die Beihilfevorschriften ergänzenden Erläuterungen, Verfügungen und Verwaltungsanordnungen zu berücksichtigen (st. Rspr. vgl. Senatsurteile vom 9. Oktober 1991 - 6 AZR 340/89 - n.v.; vom 2. April 1992 - 6 AZR 493/90 - AP Nr. 6 zu § 40 BAT; vom 1. Dezember 1994 - 6 AZR 507/94 - n.v.).
  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 46.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

    Auszug aus BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 787/96
    Dieser Annahme steht entgegen, daß der Dienstherr seinen Beamten aufgrund der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht (§ 79 BBG) Beihilfe auch zu solchen Leistungen zu gewähren hat (BVerwG Urteil vom 7. Oktober 1965 - VIII C 63.63 - BVerwGE 22, 160) und die Beihilfevorschriften als Konkretisierung der Fürsorgepflicht grundsätzlich eine abschließende Regelung enthalten (BVerwG Urteil vom 21. Januar 1982 - 2 C 46.81 - BVerwGE 64, 333, 343; Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, BBG, Stand August 1998, § 79 Rz 11 c).
  • BAG, 02.04.1992 - 6 AZR 493/90

    Beihilfe für Behandlung im Ausland

    Auszug aus BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 787/96
    Daher sind auch die die Beihilfevorschriften ergänzenden Erläuterungen, Verfügungen und Verwaltungsanordnungen zu berücksichtigen (st. Rspr. vgl. Senatsurteile vom 9. Oktober 1991 - 6 AZR 340/89 - n.v.; vom 2. April 1992 - 6 AZR 493/90 - AP Nr. 6 zu § 40 BAT; vom 1. Dezember 1994 - 6 AZR 507/94 - n.v.).
  • BAG, 05.11.1992 - 6 AZR 311/91

    Beihilfeanspruch bei Teilnahme an Arbeitskampf

    Auszug aus BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 787/96
    Für diesen Begriff ist nicht die Rechtsqualität der Vorschriften, auf die verwiesen wird, entscheidend, sondern allein ihre rechtliche Geltung, die auch durch eine tatsächliche Anwendung begründet werden kann, die, wie hier, über den Gleichbehandlungsgrundsatz Ansprüche entstehen läßt (Senatsurteil vom 5. November 1992 - 6 AZR 311/91 - BAGE 71, 320 = AP Nr. 7 zu § 40 BAT, m.w.N.).
  • BAG, 09.10.1991 - 6 AZR 340/89

    Anspruch auf Beihilfe zu Aufwendungen für heilpädagogische Maßnahmen bei

    Auszug aus BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 787/96
    Daher sind auch die die Beihilfevorschriften ergänzenden Erläuterungen, Verfügungen und Verwaltungsanordnungen zu berücksichtigen (st. Rspr. vgl. Senatsurteile vom 9. Oktober 1991 - 6 AZR 340/89 - n.v.; vom 2. April 1992 - 6 AZR 493/90 - AP Nr. 6 zu § 40 BAT; vom 1. Dezember 1994 - 6 AZR 507/94 - n.v.).
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